Die Beweggründe für eine Adoption sind vielfältig und oft mit starken Emotionen verbunden. Paare, die aus biologischen Gründen keine Kinder bekommen können, erhoffen sich durch eine Adoption die Möglichkeit, auf diesem Weg eine Familie zu gründen. Auch soziale Verantwortung und der Wunsch, einem Kind bessere Chancen im Leben zu ermöglichen, spielen eine Rolle. Andere wiederum heiraten in eine bestehende Familie ein und adoptieren ihre Stiefkinder, die ihnen ans Herz gewachsen sind. In jedem Fall ist die Adoption eines Kindes ein komplizierter bürokratischer Vorgang. Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Adoption.

Adoption in Deutschland: Voraussetzungen und Ablauf
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Die Adoption: ein Schritt voller Verantwortung
Ziel einer Adoption ist der Schutz und die Förderung des Kindeswohls. Für das Kind bedeutet eine Adoption die Möglichkeit eines Lebens in einer Familie mit elterlicher Fürsorge. Rein rechtlich gesehen besteht nach einer Adoption kein Unterschied zwischen leiblichen Kindern und Adoptivkindern.
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Zuständigkeiten für eine Adoption in Deutschland
Ansprechpartner sind die lokalen Jugendämter: Dort gibt es spezielle Abteilungen für Adoptionen. Außerdem gibt es unabhängige Adoptionsvermittlungsstellen, die Eltern begleiten und bei der Organisation einer Adoption unterstützen.
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Kosten einer Adoption
Die Kosten für eine Adoption sind in Deutschland wesentlich geringer als für eine Adoption im Ausland. In Deutschland fallen hauptsächlich juristische und behördliche Gebühren an. Sie liegen bei etwa 800 bis 1.200 Euro pro Person. Für ein Ehepaar kostet eine Adoption zusammen 1.600 bis 2.400 Euro.
Die Voraussetzungen, der Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Adoption sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1741 bis 1766a BGB) geregelt. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
- § 1741 BGB legt die Voraussetzungen für eine Adoption fest.
- § 1750 BGB regelt die Zustimmung des Kindes zur Adoption, sobald es 14 Jahre alt ist.
- § 1754 BGB setzt die rechtlichen Konsequenzen einer Adoption fest.
Das Bundesfamilienministerium hat das Adoptionswesen 2021 modernisiert. Das geänderte Adoptionshilfe-Gesetz umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Beratung: Adoptiv- und Herkunftsfamilien können Unterstützung durch die Vermittlungsstelle in Anspruch nehmen. Und sie haben auch einen Rechtsanspruch darauf. Je nach Art der Adoption kann eine Beratung oder Begleitung für die Beteiligten sogar verpflichtend sein. Die Angebote wurden ausgeweitet, so dass auch nach Abschluss einer Adoption eine Hilfestellung für die Familien gegeben ist.
- Aufklärung: „Woher komme ich? Und wer sind meine Eltern?“ Die eigene Herkunft ist wichtig für Adoptivkinder. Daher wird ein offener Umgang zwischen Adoptivfamilie und Herkunftsfamilie gefördert. Das schließt auch Kontakte mit der Herkunftsfamilie mit ein.
- Vermittlung: Die Adoptionsvermittlungsstellen arbeiten nach einem konkreten Aufgabenkatalog, der für Struktur und Klarheit im Vermittlungsverfahren sorgt.

Um das Wohl des Kindes sicherzustellen, sind die Anforderungen an die Bewerber umfangreich: Ein Paar muss psychisch und physisch gesund sein, eine stabile Partnerschaft und Lebenssituation vorweisen und dem Kind finanzielle Sicherheit bieten. Wichtig sind auch emotionale Reife, Erziehungskompetenz und die Bereitschaft, sich mit der Herkunft des Kindes auseinanderzusetzen. Eine gründliche Überprüfung durch das Jugendamt inklusive Gespräche, Hausbesuche und eventuell auch ein Vorbereitungsseminar für die Adoptiveltern gehören ebenfalls zum Prozess.
Folgende Punkte gilt es zu klären:
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Mindestalter
Bei Ehepaaren sollte mindestens ein Partner 25 Jahre alt sein, der andere Partner mindestens 21 Jahre.
Bei unverheirateten Paaren adoptiert nur ein Partner das Kind, auch hier beträgt das Mindestalter 25 Jahre. Diese Altersgrenze gilt auch für Singles.
Es gibt keine offizielle Grenze, jedoch sollten Sie in einem „natürlichen Altersunterschied zum Kind“ stehen. Das heißt, Sie sollten nicht schon im Rentenalter sein, wenn Sie ein Kind adoptieren möchten.
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Familienstand
Als Ehepaar können beide Partner das Kind adoptieren. Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann nur ein Partner das Kind adoptieren. Dasselbe gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.
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Gleichgeschlechtliche Paare
Auch gleichgeschlechtliche Paare können gemeinsam ein Kind adoptieren. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für heterosexuelle Paare.
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Alleinstehende Personen
Eine Adoption ist möglich. Sie stehen jedoch umso mehr in der Beweispflicht, finanziell und persönlich in der Lage zu sein, sich allein um ein Kind zu kümmern.
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Stabile Partnerschaft
Die Stabilität und der Umgang mit Konflikten in der Ehe/Partnerschaft werden unter die Lupe genommen.
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Persönliche Eignung
Ihr Grund für den Adoptionswunsch, der Umgang mit der Adoption und die Bindung zum Kind werden geprüft.
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Gesundheit
Sie müssen Ihre körperliche und psychische Gesundheit nachweisen.
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Finanzielle Verhältnisse
Bei einer geplanten Adoption müssen Sie Ihre Finanzen offenlegen, um nachzuweisen, dass ein Kind in einer stabilen Umgebung aufwachsen kann.
Es gibt mehr Adoptionsbewerber als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden. Die Zahl der Adoptionsbewerbungen in Deutschland lag im Jahr 2022 bei knapp 4.400. Und auf ein Kind, das für eine Adoption vorgemerkt war, kamen vier mögliche Elternpaare.
Die wichtigste Voraussetzung, damit eine Adoption bewilligt wird, ist die Adoptionsbewerbung. Dabei geht es vor allem um die Frage: Entsprechen Sie als Eltern den Anforderungen für eine Adoption? Die Dauer der Adoptionsbewerbung hängt vor allem davon ab, ob es zum Zeitpunkt der Bewerbung ein „passendes“ Adoptivkind gibt.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3.601 Kinder und Jugendliche adoptiert (Quelle: Statistisches Bundesamt). Davon waren:
- 73 Prozent Stiefkindadoptionen
- 24 Prozent Fremdadoptionen
- 3 Prozent Verwandtenadoptionen
Identitätsfindung, Verlustgefühle und die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft: Das sind Punkte, mit denen sich Adoptivkinder möglicherweise auseinandersetzen. Sie müssen häufig die Trennung von ihren leiblichen Eltern verarbeiten und sich in eine neue Familie integrieren. Eine liebevolle Aufnahme in die Familie und ein offener Umgang mit dem Thema Adoption können hier hilfreich sein, um das Kind in seiner Findungsphase zu unterstützen.
Ein Kind wird zur Adoption freigegeben, wenn die leiblichen Eltern die elterliche Sorge nicht wahrnehmen können oder wollen. Dies kann freiwillig durch eine Einwilligung der Eltern geschehen, meist nach sorgfältiger Beratung. In manchen Fällen entscheidet ein Gericht, etwa bei Kindeswohlgefährdung, über die Freigabe. Die Einwilligung ist unwiderruflich und erfolgt im besten Interesse des Kindes.
Schon vor der Geburt ist für manche Mütter sicher, dass ihre Lebensumstände oder die finanzielle Situation nicht geeignet sind, um ein Kind großzuziehen. Das Kind kann daher direkt nach der Geburt von den leiblichen Eltern in eine Adoptivfamilie gegeben werden.
Erst acht Wochen nach der Geburt ist es rein rechtlich möglich, ein Kind zur Adoption freizugeben. Diese Wartezeit ist wichtig, denn die Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden. Ab einem Alter von 14 Jahren muss ein Kind der Adoption selbst zustimmen.
Für die leiblichen Eltern ist der Abschied von ihrem Kind emotional belastend, oft begleitet von Schuldgefühlen und Trauer. Beide Seiten, das Adoptivkind und die leiblichen Eltern, benötigen Unterstützung, um diese schwierigen Phasen zu bewältigen und einen Weg in ein stabiles Leben zu finden. Daher gibt es heute Adoptionsformen, die für die leiblichen Eltern nicht den kompletten Kontaktabbruch zum Kind bedeuten.
Offene Adoption
Halboffene Adoption
Inkognito-Adoption
Der Adoptionsprozess ist ein bürokratisches und langwieriges Verfahren, das darauf abzielt, Kindern ein liebevolles und stabiles Zuhause zu bieten. Für die zukünftigen Adoptiveltern kann die Wartezeit bis zur sehnlichst erwarteten Nachricht „Wir haben ein Kind für Sie!“ nervenaufreibend sein. Der gesamte Adoptionsprozess erfordert daher von den zukünftigen Eltern Geduld, Offenheit und eine starke emotionale Bindung.
Die Dauer von Adoptionsverfahren variiert sehr stark. Die Bewerbung um eine Adoption beginnt zunächst mit einer Eignungsprüfung des Paares oder der Einzelperson (Dauer etwa 9 Monate). Danach beginnt die Wartezeit, bis ihnen ein Kind vorgestellt wird. Die Phase der Adoptionsvermittlung kann schnell gehen, manchmal aber auch bis zu zwei Jahre dauern. Es hängt ganz davon ab, ob ein „passendes“ Kind gefunden wird. Anschließend lebt das Paar mit dem Kind für ein Jahr als Familie in Adoptionspflege zusammen. Die Prüfung durch das Familiengericht entscheidet abschließend über die Adoption.
Ausführliche rechtliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Ein Kind adoptieren“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Den Antrag stellen die Bewerber bei einer Adoptionsvermittlungsstelle. Dafür gibt es spezielle Abteilungen in Jugendämtern oder anerkannte nicht-staatliche Adoptionsvermittlungsstellen. Diese können von der evangelischen oder katholischen Kirche geführt werden oder von nichtkonfessionellen Trägern.
Die potenziellen Adoptiveltern durchlaufen eine Bewerbungsphase, in der ihre Eignung geprüft wird. Dazu gehört ein ausführliches Bewerbungsgespräch. Sie müssen außerdem verschiedene Unterlagen einreichen, ein Bewerbungsformular ausfüllen und Gespräche mit dem Jugendamt führen.
Die Unterlagen werden bei Ehepaaren von beiden Partnern benötigt. Bei unverheirateten Paaren adoptiert nur einer der Partner, daher sind in diesem Fall nur die Unterlagen des Antragstellers notwendig.
- Geburtsurkunde
- Eventuell Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweise über Einkommen und Vermögen: z. B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge
- Gesundheitszeugnis
- Ausführlicher Lebenslauf
Prüfung der Bewerbung
Die Adoptionspflege
Entscheidung durch das Familiengericht
Die Kosten für eine Adoption* verteilen sich auf verschiedene Instanzen. Sie entstehen u. a. durch Gebühren, Beglaubigungen, Atteste oder notarielle Beurkundungen.
- Gerichtskosten: ca. 400 Euro
- Kosten Notar: ca. 100 Euro
- Polizeiliches Führungszeugnis: ca. 20 Euro pro Person
- Psychologisches Gutachten: ca. 300 Euro pro Person
- Eventuell Vorbereitungsseminar für Adoptionseltern: ca. 250 Euro pro Person
- Gesamt: ca. 1.070 Euro pro Person
Mögliche weitere Kosten sind: Rechtsanwaltskosten, wenn Sie sich juristisch beraten lassen wollen, sowie Adoptionsvermittlungsgebühren. Das Jugendamt erhebt keine Gebühren, eine nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle kann evtl. eine Gebühr verlangen.
Mit einem Anteil von 73 Prozent waren Stiefkind-Adoptionen im Jahr 2023 die häufigsten Adoptionen in Deutschland. Die Zahl der Adoptionen ist seit 1993 zurückgegangen und stagniert seit zehn Jahren bei etwa 3.600 bis 4.000 Adoptionen in Deutschland jährlich.
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Stiefkindadoption
Bei einer Stiefkindadoption adoptiert man das leibliche Kind der jeweiligen Partnerin oder des Partners. Das ist möglich, wenn das andere Elternteil verstorben, der Vater unbekannt ist oder über lange Zeit kein Kontakt mehr zu diesem Elternteil besteht. Das kann der Fall sein, wenn diesem Elternteil das Sorgerecht dauerhaft entzogen wurde. Eine Adoption ermöglicht es dem Kind, gegenüber leiblichen Kindern erb- und unterhaltsrechtlich gleichgestellt zu sein.
Die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Ehepaare hat die gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie bei heterosexuellen Paaren.
Eine Stiefkindadoption ist in einer lesbischen Partnerschaft möglich, wenn eine Frau nach künstlicher Befruchtung Mutter wird und die Lebenspartnerin die rechtliche Elternschaft beantragen möchte. Dafür muss das Paar verheiratet sein.
Bei einem schwulen Ehepaar kommt dies in Frage, wenn der Vater ein Kind aus einer früheren Beziehung zu einer Frau hat oder wenn das Kind von einer Leihmutter ausgetragen wurde. Die Leihmutter wird in Deutschland automatisch als Mutter anerkannt und muss zunächst auf ihr Recht als Mutter verzichten. Erst dann kann der Partner des Vaters das Kind adoptieren. Allerdings ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten.
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Fremdadoption
Eine Fremd- oder Volladoption bedeutet, dass jegliche Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern wegfallen. Das hat für die Herkunftseltern zur Folge, dass danach keine Verwandtschaftsverhältnisse und keine Rechte und Pflichten mehr gegenüber dem Adoptivkind bestehen.
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Verwandtenadoption
Ein verwandtes Kind, z. B. die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, wird adoptiert. Hier gilt ein Verwandtschaftsverhältnis bis zum dritten Grad. Anders als bei der Fremdadoption erlischt hier nur das Verwandtschaftsverhältnis zu den Eltern, nicht aber zur sonstigen Verwandtschaft. Das bleibt bestehen. Dieser Fall tritt dann ein, wenn beide Elternteile sterben und ein Verwandter, wie Onkel, Tante oder Großeltern, das Kind adoptieren.
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Adoption eines Pflegekindes
Die Pflegekindadoption ist selten in Deutschland: Meistens leben die Kinder dauerhaft in „Pflegeverhältnissen“. Das kann daran liegen, dass die leiblichen Eltern nicht in die Adoption einwilligen oder die Pflegeeltern wollen nicht auf das Pflegegeld und die Unterstützungsangebote verzichten. Dies würde bei einer Adoption wegfallen.
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Sukzessivadoption
Eine Frau oder ein Mann adoptiert das Kind, das vom Partner bereits adoptiert wurde. Diese Form der Adoption ist für Paare interessant, die nicht verheiratet sind. So ist es möglich, gemeinsam ein Kind zu adoptieren, denn ohne Trauschein kann nur eine Einzelperson das Kind adoptieren.
Es gelten folgende Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, persönliche, physische und psychische Stabilität, Offenlegung der Finanzen und der Wohnsituation, eine stabile Partnerschaft und Lebenssituation.
Es gibt die Stiefkindadoption, die Verwandtenadoption, die Adoption eines Pflegekindes, die Fremdadoption und die Sukzessivadoption.
Dazu lässt sich keine endgültige Aussage treffen. Die Chancen hängen von mehreren Faktoren ab. Zwei wichtige Punkte sind: Entsprechen Sie als Eltern den Anforderungen für eine Adoptionsbewerbung? Und gibt es zum Zeitpunkt der Bewerbung ein „passendes“ Adoptivkind? Rein rechnerisch lag die Zahl der Adoptionsbewerbungen (Eltern bewerben sich für eine Adoption) in Deutschland im Jahr 2022 bei knapp 4.400. Und auf ein Kind, das für eine Adoption vorgemerkt war, kamen vier mögliche Elternpaare.
Ehepaare, bei denen ein Partner mindestens 25 Jahre alt ist und der/die andere mindestens 21 Jahre oder alleinstehende Personen ab 25 Jahren. Bei (gleichgeschlechtlichen) eingetragenen Lebenspartnerschaften kann nur eine/r das Kind adoptieren. Durch eine Sukzessivadoption kann der Partner oder die Partnerin das Kind zu einem späteren Zeitpunkt auch adoptieren.
Nein. Das Jugendamt bzw. die Adoptionsvermittlungsstelle weist den Adoptionsbewerbern ein für sie passendes Kind zu. Es gibt die Möglichkeit, ein Wunschalter anzugeben, z. B. ein Kind bis max. 12 Monate. Bedenken Sie jedoch dabei, dass Sie damit Ihre Erfolgschancen mindern.
Ja, auch Alleinerziehende können ein Kind adoptieren. Sie müssen nachweisen, dass sie finanziell und auch persönlich in der Lage sind, ein Kind allein zu versorgen.
Die Wartezeit kann nicht genau beziffert werden, da sie sehr stark variiert. Die Bewerbungsphase dauert etwa neun Monate. Die Zeitspanne, um ein Adoptivkind zu finden, schwankt sehr stark. Schon nach kurzer Zeit kann es einen Treffer geben oder es dauert bis zu zwei Jahre. Als Durchschnittswert nennt das Familienministerium eine Wartezeit von 20 Monaten.
Es gibt in Deutschland keine offizielle Altersgrenze. Jedoch sollten potenzielle Eltern in einem natürlichen Altersverhältnis zum Kind stehen.
Bei der Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamtes oder einer anerkannten privaten Vermittlungsstelle.
Eine Inlandsadoption ist die Adoption eines Kindes, das mindestens seit zwei Jahren in Deutschland lebt und von in Deutschland lebenden Eltern adoptiert wird.
Ja, die Bedingungen sind die gleichen wie für heterosexuelle Paare. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar verheiratet ist. Sonst kann nur einer der Partner das Kind adoptieren.
Nur das Familiengericht kann eine Adoption in Ausnahmefällen aufheben. Mögliche Konflikte oder eine familiäre Zerrüttung würden als Grund nicht ausreichen. Es müssten schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z. B. die Gefährdung des Kindeswohls, um beim Familiengericht einen Antrag auf Aufhebung stellen zu können.
Im Familienportal finden Sie ein Verzeichnis aller Vermittlungsstellen.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3.601 Kinder und Jugendliche adoptiert. Dabei waren 73 Prozent Stiefkindadoptionen, bei 3 Prozent der Kinder bestand ein Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern und 24 Prozent waren Fremdadoptionen von verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Paaren.
Zuletzt aktualisiert: März 2025
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