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Junge Frau macht mit einer Tasse Kaffee Pause zwischen Umzugskartons in ihrer ersten eigenen Wohnun
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Die erste eigene Wohnung: Checkliste für Suche, Mietvertrag und Einzug

Inhalt:

Endlich zu Hause bei sich selbst: der eigene Schlüssel, der eigene Kühlschrank, Ihr Name am Klingelschild. Die erste eigene Wohnung ist ein großer Schritt. Zwischen Besichtigungen, Mietvertrag und Behördengängen kommt jedoch einiges zusammen, das Ihnen vorher kaum jemand erklärt. Unsere Übersicht für Erstmieter geht mit Ihnen alle Stationen durch, von der Frage nach Ihrem Budget bis zur letzten Anmeldung nach dem Einzug. 

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema „Erste eigene Wohnung“

  • Die richtige Wohnung finden

    Nutzen Sie Online-Portale, regionale Tageszeitungen und Wartelisten großer Wohnungsunternehmen. Prüfen Sie alle Kanäle, denn nicht jede Anzeige erscheint online. Achten Sie bei der Suche auf Lage, Budget, Größe sowie Zusatzkosten wie Stellplatz oder Nebenkosten. 

  • Wichtige Versicherungen nicht vergessen

    Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für junge Menschen. Sie schützt vor hohen Kosten, wenn Sie anderen versehentlich einen Schaden zufügen. Auch eine Hausratversicherung ist sinnvoll, um Möbel, Technik oder Fahrräder gegen Schäden und Diebstahl abzusichern. 

  • Mietkaution und Ummeldung beachten

    Die Mietkaution darf höchstens 3 Nettokaltmieten betragen. Sie zahlen diese auf Wunsch in 3 gleichen Monatsraten. Nach dem Umzug melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt an. Zudem informieren Sie Banken, Versicherungen und Ihren Stromanbieter über die neue Adresse.

Was kostet die erste eigene Wohnung?

Machen Sie einen Kassensturz, bevor Sie sich die erste Anzeige anschauen. Beim Einzug fallen einmalige Beträge an. Danach kommen jeden Monat laufende Ausgaben dazu, die in keiner Wohnungsanzeige stehen. Wenn Sie beide Positionen kennen, suchen Sie von Anfang an im richtigen Preissegment. Ein einfacher Haushaltsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben gibt Ihnen den nötigen Überblick. 

 

  • Mietkaution

    Sie darf höchstens 3 Nettokaltmieten betragen. Sie dürfen sie in 3 gleichen Monatsraten zahlen. Die 1. Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

  • Umzug

    Transporter, Kartons und ein Halteverbotsschild bleiben günstig, wenn Freunde mit anpacken. Ein Umzugsunternehmen kostet mehr, nimmt Ihnen jedoch die schwere Arbeit ab.

  • Erstausstattung

    Die Kosten für Bett, Schrank, Küchengeräte und Geschirr summieren sich schnell. Planen Sie dafür einen eigenen Budgetposten ein. Was Sie nicht sofort brauchen, schaffen Sie nach und nach an.

  • Renovierung

    Farbe, Werkzeug und Kleinmaterial fallen an, wenn Sie die Wohnung vor dem Einzug streichen.

Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip (§ 2 WoVermRG): Die Provision zahlt die Partei, die den Makler beauftragt hat. Beauftragt also der Vermieter den Makler, trägt er folglich auch dessen Rechnung. 

Nur wenn Sie selbst einen Makler mit der Suche beauftragen, tragen Sie die Kosten. Der Vermittlungsvertrag muss in Textform vorliegen, eine E-Mail genügt dafür. Die Provision beträgt höchstens 2 Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 WoVermRG). 
 

  • Kaltmiete

    Die Kaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten.

  • Betriebs- und Nebenkosten

    Zu den Betriebs- und Nebenkosten zählen Müllabfuhr, Wasser, Hausreinigung und Gartenpflege. Welche Posten Ihr Vermieter umlegen darf, ist genau geregelt.

  • Heizkosten

    Die Heizkosten laufen entweder über die Nebenkosten oder Sie zahlen diese direkt an den Versorger. Im Mietvertrag steht, was für Ihre Wohnung gilt.

  • Strom

    Den Stromvertrag schließen Sie selbst ab und wählen den Anbieter frei. Melden Sie sich rechtzeitig vor dem Einzug bei Ihrem Wunschanbieter an. Sonst rutschen Sie automatisch in die meist teurere Grundversorgung.

  • Internet

    Prüfen Sie vor Abschluss des Internetvertrags, welche Anschlussart an Ihrer Adresse verfügbar ist. Die Freischaltung dauert je nach Anbieter mehrere Wochen.

  • Rundfunkbeitrag

    Pro Wohnung fallen derzeit 18,36 EUR im Monat an (Stand Oktober 2026), unabhängig von der Personenanzahl im Haushalt.

  • Versicherungen

    Für den Versicherungsschutz in der ersten eigenen Wohnung zahlen Sie feste Monatsbeiträge, wenn Sie nicht mehr über Ihre Eltern versichert sind.

  • Lebenshaltung

    Lebensmittel, Handy, Abos und Mobilität gehören ebenfalls ins Monatsbudget.

Tragen Sie alle Ausgaben in Ihren Haushaltsplan ein und rechnen Sie diese zusammen. Erst diese Summe zeigt Ihnen die tatsächlichen monatlichen Kosten Ihrer ersten eigenen Wohnung, wenn Sie allein wohnen. 
 

Haushalte, die mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgeben, gelten statistisch als durch Wohnkosten überbelastet. In der Gesamtbevölkerung liegt die durchschnittliche Wohnkostenquote laut Statistischem Bundesamt bei rund 24 %. 

Für junge Menschen sieht die Lage meistens anders aus. Studenten mit eigenem Haushalt geben im Schnitt 54 % ihres Einkommens für das Wohnen aus, bei alleinlebenden Studenten sind es 56 %. 65 % von ihnen liegen damit über der 40-%-Schwelle – in der Gesamtbevölkerung sind es lediglich 11 %. Rechnen Sie deshalb mit Ihrem tatsächlichen Budget statt mit einer Faustregel. Planen Sie den Puffer für Strom und Betriebskosten von Anfang an ein. 
 

MietkautionsBürgschaft statt Mietkaution zahlen

In der Regel verlangt der Vermieter von Ihnen eine Mietkaution.  

Bei Einverständnis des Vermieters können Sie diese auch in Form einer MietkautionsBürgschaft stellen. Ihr Vorteil: Sie können Ihre Ersparnisse für die Erstausstattung oder andere Wünsche verwenden. 

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Die R+V-MietkautionsBürgschaft können Sie bereits zu einem geringen Monatsbeitrag einfach online abschließen.

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Welche staatliche Unterstützung gibt es für die erste eigene Wohnung?

Wenn Ausbildungsvergütung oder die Einnahmen aus einem Nebenjob knapp sind, müssen Sie den Start nicht ganz allein stemmen. Der Staat bietet gezielte Förderungen für genau diese Lebensphase an. Für Ihre erste eigene Wohnung kann Ihnen staatliche Unterstützung in 3 Formen zur Verfügung stehen. Welche Option zu Ihnen passt, hängt davon ab, ob Sie studieren, eine Ausbildung absolvieren oder bereits arbeiten. 

 

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringen Einkommen (§ 1 WoGG). Wie viel Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Miete und der Mietenstufe Ihres Wohnorts ab. Die Mietenstufen reichen von I bis VII und bilden das jeweilige örtliche Mietniveau ab. 

Studenten und Auszubildende können Wohngeld in der Regel nur dann erhalten, wenn sie keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Ob sich ein Antrag lohnt, können Sie vorab mit dem Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums durchrechnen. 

BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

  • Für Studierende gibt es den BAföG-Wohnkostenzuschlag. Dieser beträgt 380 EUR im Monat (Stand Oktober 2026) und wird zum Grundbedarf hinzugerechnet.
  • Für eine betriebliche Ausbildung können Sie stattdessen die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Ausbildungsvergütung, Ihren Wohnkosten sowie dem Einkommen Ihrer Eltern. 

Erstausstattung über das Jobcenter

Beziehen Sie Bürgergeld, müssen Sie Möbel und Haushaltsgeräte für die neue Wohnung nicht aus dem Regelbedarf bezahlen. Für die Erstausstattung gewährt das Jobcenter gesonderte Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II (z. B. für Möbel und Haushaltsgeräte).

Das Jobcenter gewährt diese Hilfe als Geldbetrag oder stellt Sachleistungen bereit. Welche Möbel und Geräte übernommen werden, regeln die Kommunen unterschiedlich. Stellen Sie den Antrag deshalb unbedingt, bevor Sie Einrichtungsgegenstände kaufen.

Tipps für die Wohnungssuche: So finden Sie Ihre erste eigene Wohnung

Der größte Teil der Angebote steht online, aber genau dort ist die Konkurrenz am größten. Mit strukturierter Planung und der Nutzung mehrerer Kanäle gelangen Sie schneller zu einem Besichtigungstermin. Richten Sie auf allen Portalen Suchaufträge ein. Melden Sie sich auf neue Anzeigen möglichst noch am selben Tag. Bei gefragten Wohnungen entscheidet oft die Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Beginnen Sie mit Ihrer Suche am besten hier:

  • Immobilienportale

    Sie bieten den besten Überblick über den aktuellen Markt und lassen sich nach Größe, Lage sowie Preis filtern. Richten Sie Suchaufträge ein, um neue Anzeigen sofort zu sehen.  

  • Regionale Tageszeitungen

    Einige Wohnungen werden ausschließlich lokal inseriert und erscheinen nicht auf Online-Portalen. Ein Blick in den Anzeigenteil lohnt sich daher zusätzlich. 

  • Wohnungsunternehmen

    Genossenschaften und städtische Wohnungsbaugesellschaften führen eigene Bewerberlisten. Eine frühzeitige Anmeldung ist kostenfrei und läuft im Hintergrund weiter. 

  • Studentenwerke und Azubi-Wohnheime

    Für Studium und Ausbildung stehen Wohnheimplätze zur Verfügung, die oft günstiger als der freie Markt sind. Da die Wartezeiten lang sein können, bewerben Sie sich möglichst frühzeitig. 

  • Aushänge und eigenes Netzwerk

    Schwarze Bretter an Hochschulen sowie Hinweise im Freundeskreis erreichen oft Vermieter, die nicht öffentlich inserieren. 

Checkliste für die Wohnungsbesichtigung: Worauf Sie achten sollten

Bei einer Besichtigung entscheiden Sie oft in nur 20 Minuten über Ihre Wohnsituation für die kommenden Jahre. Nehmen Sie eine Liste mit den wichtigsten Punkten zu jedem Termin mit. Arbeiten Sie diese strukturiert ab. Notieren Sie sich bei jeder Wohnung auch die Betriebskosten und eventuelle Stellplatzpreise. So wird aus der Checkliste für die erste eigene Wohnung zugleich eine praktische Kostenübersicht.

  • Lage: zentral oder außerhalb?

    Möchten Sie lieber zentral wohnen oder lieber etwas außerhalb, wo es meist ruhiger ist? Prüfen Sie die Wege zur Hochschule, zum Betrieb sowie zum nächsten Supermarkt. Rechnen Sie die Fahrtkosten von Anfang an mit ein. Eine günstige Miete am Stadtrand verliert ihren Vorteil rasch, wenn Sie täglich lange Strecken pendeln müssen.

  • Budget: Was darf die Wohnung monatlich kosten?

    Legen Sie vor dem ersten Besichtigungstermin eine feste Obergrenze für die Warmmiete fest und halten Sie sich daran. Ob der geforderte Preis zum Wohnungstyp passt, zeigt der Mietspiegel Ihrer Stadt. Viele Kommunen veröffentlichen diesen online. Im Zweifel hilft Ihnen der örtliche Mieterbund weiter. 

  • Wohnfläche: Wie viel Platz brauchen Sie?

    Überlegen Sie vor der Suche, wie viele Quadratmeter Sie tatsächlich benötigen. Ziehen Sie in eine Wohngemeinschaft, kommen ein eigenes Zimmer sowie gemeinschaftlich genutzte Räume dazu. Achten Sie dabei auf eine korrekte Wohnflächenberechnung: Balkon und Räume unter Dachschrägen zählen in der Regel nur anteilig mit. Die Quadratmeterzahl bestimmt maßgeblich die Miethöhe und den Nebenkostenanteil.

  • Badezimmer: Badewanne oder Dusche?

    Entspannen Sie sich nach einem langen Tag gerne in der Badewanne oder reicht Ihnen eine Dusche? Achten Sie auch auf ein Fenster im Badezimmer. Ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeit steigt das Schimmelrisiko.

  • Haustiere: Darf Ihr Tier mit einziehen?

    Kleintiere wie Fische, Vögel oder Meerschweinchen dürfen Sie grundsätzlich halten. Eine Vertragsklausel, die Hunde und Katzen generell verbietet, ist laut Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 168/12) unwirksam. Automatisch erlaubt ist die Tierhaltung damit jedoch nicht. Ob Hund oder Katze einziehen dürfen, entscheidet sich im Einzelfall nach Abwägung der Interessen von Vermieter, Mietern und Nachbarschaft. Klären Sie diese Frage deshalb, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Lassen Sie sich eine Zusage am besten schriftlich geben. 

  • Balkon oder Terrasse: Wie wichtig ist Ihnen ein Platz im Freien?

    Wenn Sie nach Feierabend oder nach der Vorlesung gerne draußen sitzen, gehört ein Balkon auf Ihre Prioritätenliste. Schauen Sie sich die Ausrichtung an, denn ein Balkon nach Norden bekommt kaum Sonne. 

  • Garage oder Parkplatz: Wo stellen Sie Auto und Fahrrad ab?

    Benötigen Sie einen Stellplatz für Ihr Auto? Besitzen Sie ein hochwertiges Fahrrad oder Sportgeräte, die sicher abgestellt werden sollen? Fragen Sie nach, ob der Stellplatz bereits in der Miete enthalten ist oder extra kostet. Schauen Sie sich die Parksituation am Abend an, um die tatsächliche Auslastung einzuschätzen.

  • Besichtigungstermin: Wen nehmen Sie mit?

    Nehmen Sie am besten eine zweite Person zur Wohnungsbesichtigung mit. Diese hört mit, was der Vermieter mündlich zusagt, und kann Aussagen später als Zeuge bestätigen. Fotografieren Sie Mängel, die Ihnen auffallen: z. B. lose Fliesen, Flecken an der Wand oder klemmende Fenster. Diese Aufnahmen dienen später als Beleg für das Übergabeprotokoll.

Unterlagen und Nachweise: Was brauche ich, um eine Wohnung zu mieten?

Eine vollständige Bewerbungsmappe entscheidet oft maßgeblich darüber, ob Sie den Zuschlag für die Wohnung erhalten. Als Erstmieter verfügen Sie meist noch über keine Miethistorie. Deshalb sind Einkommensnachweise und Bürgschaften umso wichtiger. Stellen Sie die Unterlagen am besten schon vor der ersten Besichtigung zusammen.

  • Mieterselbstauskunft

    In diesem Formular machen Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Beruf und Ihrem Einkommen. Mit einer ausgefüllten Mieterselbstauskunft sind Sie bestens vorbereitet. 

  • Einkommensnachweise

    Üblich sind Nachweise der letzten 3 Monate. Bei Auszubildenden oder Studierenden reichen Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder der BAföG-Bescheid. 

  • Bonitätsauskunft

    Viele Vermieter verlangen einen Nachweis über Ihre Bonität (z. B. SCHUFA-Auskunft). Einmal pro Jahr steht Ihnen eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zu. Die kostenpflichtige Kompaktversion ist jedoch gezielt für Vermieter aufbereitet. 

  • Ausweiskopie

    Eine Kopie des Personalausweises gehört standardmäßig in die Bewerbungsmappe. 

  • Bürgschaft der Eltern

    Wenn Ihr eigenes Einkommen noch nicht ausreicht, verlangen viele Vermieter eine Mietbürgschaft. Ihre Eltern oder andere Bürgen haften damit für etwaige Mietrückstände. Besprechen Sie diesen Schritt vorher gemeinsam. 

Unzulässig sind Fragen des Vermieters nach:

  • Religion

  • Parteizugehörigkeit

  • Gewerkschaftsmitgliedschaft

  • Schwangerschaft oder Kinderwunsch

  • Gesundheitsdaten

  • Sexueller Orientierung

Auf unzulässige Fragen dürfen Sie falsch antworten, ohne dass Ihnen daraus spätere Nachteile entstehen.  

Bei Angaben zum Einkommen, zu bisherigen Mietverhältnissen oder zur Anzahl der einziehenden Personen gilt dies ausdrücklich nicht. Falsche Angaben an dieser Stelle können eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen (§ 543 BGB). 

Den Mietvertrag prüfen: Worauf sollten Sie achten?

Der Mietvertrag regelt nicht nur die Miethöhe, sondern auch Ihre Pflichten als mietende Partei. Er bindet Sie langfristig an Vereinbarungen. Nehmen Sie sich daher Zeit, den Vertrag vor Ihrer Unterschrift in Ruhe zu prüfen. 3 wesentliche Punkte bestimmen, was Sie der Vertrag monatlich tatsächlich kostet.

  • Kaltmiete

    Sie deckt ausschließlich die Nutzung der Wohnfläche ab. Sämtliche Betriebskosten fallen zusätzlich an. 

  • Warmmiete 

    Sie beinhaltet bereits die Betriebskosten und Heizkosten. Strom und Internet zahlen Sie weiterhin separat. 

  • Staffelmiete 

    Der Vertrag legt fest, dass die Miete zu festgelegten Zeitpunkten um bestimmte Beträge steigt (§ 557a BGB). So wissen Sie frühzeitig, welche Kosten auf Sie zukommen. 

  • Indexmiete

    Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt (§ 557b BGB). Steigen die Lebenshaltungskosten, erhöht sich auch die Miete. 

  • Starre Renovierungsfristen: Eine Klausel, die Sie unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung alle 3 Jahre zum Streichen verpflichtet, ist unwirksam. 

  • Kleinreparaturen ohne Obergrenze: Vermieter dürfen Sie an kleinen Reparaturen beteiligen – jedoch nur bis zu einer angemessenen Obergrenze pro Einzelreparatur und pro Jahr. Fehlt diese Höchstgrenze, ist die gesamte Klausel unwirksam. 

  • Pauschales Tierhaltungsverbot: Ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen im Mietvertrag ist rechtlich unzulässig. 

  • Langer Kündigungsverzicht: Ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung für mehr als 4 Jahre benachteiligt Sie als Mieter unangemessen. 

Stoßen Sie auf eine solche Klausel, unterschreiben Sie den Vertrag nicht ungeprüft. Örtliche Mietervereine oder die Verbraucherzentralen prüfen den Vertrag gerne, bevor Sie sich vertraglich binden. 
 

Die schriftliche Kündigung muss dem Vermieter spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen. Dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats. 

Ein Mietvertrag kann die ordentliche Kündigung für eine vereinbarte Mindestlaufzeit ausschließen. Dies ist zwar grundsätzlich zulässig, schränkt Sie jedoch stark ein, wenn sich Ihr Studien- oder Arbeitsort kurzfristig ändert. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift, ob der Mietvertrag einen Kündigungsausschluss enthält. Eine solche Klausel setzt die üblichen Regeln für die Kündigung des Mietvertrags für den vereinbarten Zeitraum außer Kraft. 
 

Die Wohnungsübergabe: Protokoll und Zählerstände

Am Übergabetag erhalten Sie vom Vermieter die Schlüssel. Halten Sie während dieses Termins gemeinsam mit dem Vermieter schriftlich fest, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. Mängel, die im Übergabeprotokoll fehlen, können beim späteren Auszug zu Diskussionen um Ihre Mietkaution führen. Gehen Sie deshalb gemeinsam mit dem Vermieter Raum für Raum durch. Tragen Sie alle auffälligen Punkte akribisch ein. 

In ein vollständiges Übergabeprotokoll gehören:

  • Zählerstände 

    Notieren Sie die Stände für Strom, Gas sowie Kalt- und Warmwasser. Fotografieren Sie jeden Zähler als Nachweis. Falsche Startwerte lassen sich im Nachhinein nur schwer korrigieren.  

  • Mängel je Raum 

    Kratzer im Boden, defekte Steckdosen, Feuchtigkeitsflecken oder lose Fliesen gehören einzeln und detailliert ins Protokoll – vermeiden Sie pauschale Sammelformulierungen. 

  • Schlüssel 

    Halten Sie genau fest, wie viele Schlüssel Sie für Haustür, Wohnung, Keller und Briefkasten erhalten. Der Vermieter darf ohne Ihre Zustimmung keinen Schlüssel zurückbehalten. 

Unterschreiben Sie kein Protokoll, in dem ein von Ihnen festgestellter Mangel fehlt. Unser Muster-Übergabeprotokoll listet alle wichtigen Punkte vor, sodass Sie diese beim Termin nur noch abhaken müssen. Diese Dokumentation entscheidet Jahre später mit darüber, welche Renovierungsarbeiten Ihr Vermieter beim Auszug von Ihnen verlangen kann. 
 

So sichern Sie Ihre erste eigene Wohnung ab

Beim Auszug aus dem Elternhaus beschäftigen Sie sich vielleicht zum ersten Mal genauer mit dem Thema Versicherungen und fragen sich, was Sie alles brauchen, um eine Wohnung zu mieten. Dabei sind diese Fragen zentral:

  • Bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? 
  • Welche Versicherungen sollte ich jetzt abschließen? 
  • Welche Versicherungen sind essenziell und welche können noch warten? 

Welche Versicherungen Sie für Ihre erste eigene Wohnung persönlich benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von Ihrem Alter und davon, ob Sie sich noch in der Ausbildung befinden.

R+V-PrivatPolice: Mehrere Versicherungen in einem Paket

Für die Dinge, die Ihnen in Ihrem Leben wichtig sind, gibt es die R+V-PrivatPolice. Sie bündelt Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung sowie 3 weitere Versicherungen in einem Paket. Bei Abschluss mehrerer Versicherungen bietet die R+V attraktive Bündelnachlässe. Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie persönlich.

 

  • Beispiel 1: Ein Rotweinglas kippt um und ruiniert den teuren Teppich und den Laptop Ihres Freundes. Als Verursacher müssen Sie für den Schaden aufkommen. 

  • Beispiel 2: Sie fahren mit dem Fahrrad und übersehen einen Fußgänger. Es kommt zum Zusammenstoß mit schweren Verletzungen. Als Unfallverursacher haften Sie nicht nur für die Behandlungskosten, sondern gegebenenfalls ein Leben lang für Schmerzensgeld und Verdienstausfall. 

Solange Sie sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, sind Sie in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Sobald Sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben oder ins Berufsleben einsteigen, endet dieser Familienschutz meist. Fügen Sie anderen einen Schaden zu, haften Sie gesetzlich mit Ihrem gesamten Vermögen – unbegrenzt und ein Leben lang (§ 823 BGB). Eigene Ersparnisse reichen bei schweren Personenschäden dafür selten aus. 

Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist daher die Privathaftpflichtversicherung. Mit unserem Tarifrechner können Sie unkompliziert Ihren persönlichen Beitrag berechnen.

In Ihre ersten 4 Wände investieren Sie viel Arbeit, Zeit und Geld. Doch was ist, wenn es beispielsweise zu einem Leitungswasserschaden kommt? Oder wenn Ihr neues Fahrrad, auf das Sie lange gespart haben, gestohlen wird? Damit Ihnen im Schadensfall keine finanziellen Verluste entstehen, sollten Sie Ihren Hausrat ausreichend absichern. Die R+V-Hausratversicherung bietet Ihnen bei korrekter Angabe der Wohnfläche folgende Vorteile:

  • Versicherungsschutz zum Neuwert des Hausrates ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme 

  • Kein Abzug wegen Unterversicherung im Schadenfall 

Mit unserem Tarifrechner können Sie unkompliziert und schnell Ihren persönlichen Beitrag berechnen.  

Wussten Sie, dass sich die Leistungen der R+V-Hausratversicherung kurzfristig an Ihren aktuellen Bedarf anpassen lassen, z. B. bei einem Wohnungswechsel? Wenn Sie uns spätestens am Umzugstag informieren, geht die Hausratversicherung nahtlos auf die neue Wohnung über. Für Ihre alte Wohnung gilt der Schutz noch bis zu 2 Monate nach dem Auszug weiter.

Nach dem Einzug: Fristen und Ummeldungen

Geschafft, Sie sind eingezogen. 2 Ummeldungen unterliegen einer gesetzlichen Frist. Alle weiteren Formalitäten erledigen Sie anschließend ohne Termindruck. Welche Anmeldungen für Ihre erste eigene Wohnung wichtig sind, zeigt Ihnen die folgende Übersicht.

  • Einwohnermeldeamt (innerhalb von 2 Wochen)

    Melden Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts an (§ 17 BMG). Dafür benötigen Sie die Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG), die Ihnen Ihr Vermieter ausstellen muss. Fordern Sie diese am besten direkt am Übergabetag an. Bei Versäumen der Frist droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR (§ 54 BMG). 

  • Kfz-Zulassungsstelle (unverzüglich) 

    Besitzen Sie ein Auto, teilen Sie der Zulassungsbehörde Ihre neue Anschrift unverzüglich mit (§ 15 FZV). Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird daraufhin aktualisiert. Teil II der Bescheinigung müssen Sie bei einer reinen Adressänderung nicht vorlegen. 

  • Rundfunkbeitrag 

    Melden Sie sich nach dem Umzug direkt beim Beitragsservice an. Ziehen Sie in eine Wohngemeinschaft, in der bereits jemand den Beitrag zahlt, geben Sie die Beitragsnummer an. So vermeiden Sie Doppelzahlungen. 

  • Bank und Versicherungen 

    Teilen Sie Ihre neue Adresse allen Instituten mit, bei denen Sie Verträge haben. Im Kundenportal „Meine R+V“ können R+V-Kunden uns ihre neue Adresse mitteilen. 

  • Arbeitgeber, Hochschule oder Ausbildungsbetrieb

    Informieren Sie diese Stellen rechtzeitig. Ohne aktuelle Anschrift werden Dokumente wie Lohnabrechnungen oder Semesterunterlagen an die alte Adresse zugestellt. 

  • Laufende Verträge und Abos:

    Denken Sie an die Adressänderung bei Strom, Internet, Handyverträgen, Streaming-Diensten oder dem Fitnessstudio.

  • Nachsendeauftrag bei der Post

    Ein Nachsendeauftrag leitet Ihre Post zuverlässig um und verschafft Ihnen Zeit für die restlichen Anpassungen. 

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber:

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Erste eigene Wohnung“

Wenn Sie die Wohnung vor der Unterschrift besichtigt haben, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Mietvertrag ist mit der Unterzeichnung rechtsverbindlich. Nur bei rein digitalen Fernabsatzverträgen ohne vorherige Besichtigung kann unter bestimmten Bedingungen ein Widerrufsrecht greifen (§ 312g BGB). Lesen Sie den Vertrag deshalb sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben.

Viele Vermieter verlangen diesen Nachweis, einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht (BGH, Az. VIII ZR 238/08). Ihr bisheriger Vermieter ist nicht verpflichtet, das Dokument auszustellen. Lückenlose Kontoauszüge über Mietzahlungen der letzten 12 Monate erfüllen meist denselben Zweck.  

Entsteht nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse, können Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten (§ 553 BGB). Der Vermieter darf den Antrag nur ablehnen, wenn wichtige Gründe in der Person des Untermieters vorliegen, die Wohnung überbelegt würde oder die Überlassung unzumutbar ist. Eine Untervermietung ohne Erlaubnis kann eine abmahnfähige Pflichtverletzung und eine Kündigung nach sich ziehen. Ein schriftlicher Untermietvertrag regelt alle Bedingungen verbindlich und schafft Klarheit, welche Versicherung im Schadenfall leistet. 

Eine starre gesetzliche Frist existiert hierfür nicht. Ihr Vermieter darf die Kaution für eine angemessene Überlegungs- und Prüfungsfrist (in der Regel 3 bis 6 Monate) einbehalten. Für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen darf er einen angemessenen Teil bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist zurückhalten.  

Ohne die Bestätigung können Sie sich nicht anmelden – die gesetzliche 2-Wochen-Frist läuft aber weiter. Ihr Vermieter ist nach § 19 BMG gesetzlich verpflichtet, das Dokument innerhalb von 2 Wochen auszustellen. Erinnern Sie ihn schriftlich daran und setzen Sie eine angemessene Nachfrist. Reagiert der Vermieter nicht, wenden Sie sich direkt an die zuständige Meldebehörde. Die Behörde kann den Vermieter zur Mitwirkung auffordern. Die Verweigerung stellt auch für den Wohnungsgeber eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 54 BMG).  

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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

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