Wenn Sie ein Kind erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Vor ein paar Jahren wurde diese Rente noch salopp als „Mütterrente“ bezeichnet. Diese schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in dieser Zeit nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können – und bietet die wichtige Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Wir geben einen Überblick, was dabei zu beachten ist.

Kindererziehungszeit und Rente: Das sind Ihre Ansprüche
Die Erziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später (bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden bereits nach 30 Monaten). Wenn Sie gleichzeitig mehrere Kinder erziehen, verlängert sie sich genau um den Zeitraum, in dem die Kinder gleichzeitig erzogen werden. Das gilt beispielsweise, wenn während der Erziehungszeit ein zweites Kind geboren oder ein Kind adoptiert wird oder bei Mehrlingsgeburten.
Während der Erziehungszeit zahlt der Bund die Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden: Für alle vor 1992 geborenen Kinder rechnet die Deutsche Rentenkasse durch die so genannte „Mütterrente“ 30 Monate Erziehungszeit an.
- Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden: Hier werden 36 Monate (drei Jahre) Kindererziehungszeit angerechnet.
Rechenbeispiel 1: Alexander und Lara, beide nach 1992 geboren
Rechenbeispiel 2: Henry, vor 1992 geboren

Wer für die Kindererziehung zuhause bleibt, darf nicht benachteiligt werden. Deshalb bringt Kindererziehungszeit für jedes Kind Entgeltpunkte auf das Rentenkonto – so als hätten Sie in dieser Zeit weiter gearbeitet. Als gemeinsame Basis für alle Mütter und Väter gilt: Bewertet wird die Erziehungszeit anhand des Durchschnittsverdienstes aller gesetzlich Versicherten in Deutschland in dem jeweiligen Jahr. Hiervon abgeleitet wird dem Rentenkonto für jedes anrechenbare Jahr der Erziehung ein Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Ein Jahr Kindererziehungszeit erhöht Ihre spätere Rente im Durchschnitt um rund 34 Euro pro Monat. Aber reicht das aus, um später, wenn Sie in Rente gehen, sorgenfrei zu leben?
Kindererziehungszeit erhöht die Rente – aber reicht das für später aus?
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2023.

Wieso heißt es eigentlich Mütterrente?

Das hat sich seit 2014 geändert
Spürbare Auswirkungen
Seit Einführung der Mütterrente im Jahr 2014 sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung die Rentenansprüche von Frauen um 12 Prozent gestiegen.
Seit 2014 wird rund 9,5 Millionen Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente ein zusätzliches Jahr Erziehungszeit angerechnet.

Wer bekommt die Kindererziehungszeiten angerechnet?
Nur ein Elternteil kann sich die Erziehungszeit anrechnen lassen: nämlich die Person, die hauptsächlich für die Erziehung zuständig ist. Das können neben den leiblichen Eltern unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise auch Verwandte, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sein. Ausnahme in Sachen Anrechnung der Erziehungszeit: Ihnen werden keine Kindererziehungszeiten angerechnet, wenn Sie während der Kindererziehung bereits eine Altersvollrente beziehen.
Die Erziehungszeit kann auf den Vater übertragen werden
Erziehen Mutter und Vater ihren Nachwuchs gemeinsam, fällt der Anspruch auf Erziehungszeit automatisch der Mutter zu. Möchten die Eltern dies anders verteilen, ist das möglich. Allerdings gelten zwei Voraussetzungen:
- Beide Elternteile müssen dies gegenüber der Rentenversicherung übereinstimmend erklären.
- Die Erklärung muss für die Zukunft gelten. Rückwirkend können Eltern lediglich für höchstens zwei Monate den Anspruch anders verteilen.
Übrigens ...
... auch Lebenspartner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften können profitieren. Hier ist jeder Fall anders zu bewerten – informieren Sie sich daher über die Besonderheiten direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Mütter in Deutschland arbeiten häufig in Teilzeit
Im Jahr 2019 waren drei von vier Müttern (74,7 Prozent) in Deutschland mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erwerbstätig (Quelle: Statistisches Bundesamt). Zwar ist die Quote in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, trotzdem sind Frauen mit Kindern weiterhin weniger berufstätig als Väter: Der Anteil der erwerbstätigen Väter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren liegt im selben Zeitraum nahezu konstant bei 92,9 Prozent.
Hinzu kommt: Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Teilzeitquote in Deutschland besonders hoch: 66,7 Prozent der Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren arbeiteten 2019 in Teilzeit.
Aus diesem Gund ist es für Mütter ganz besonders wichtig, sich um ihre private Altersvorsorge zu kümmern.
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Zuletzt aktualisiert: April 2023
R+V-Team
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