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NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

Überführungskennzeichen: Infos und Kosten im Überblick

INHALT

Wer ein neues Fahrzeug kauft, tut das nicht immer beim Händler um die Ecke. Die meisten Interessenten informieren sich heute im Internet und sind auch bereit, ihr neues Auto in einer anderen Stadt oder sogar im Ausland zu kaufen. Das einzige Problem: Wie bekommen Sie den Wagen sicher vom Kaufort zu Ihnen nach Hause? Für diese Fälle gibt es das Überführungskennzeichen. Mit ihm haben Sie die Möglichkeit, Ihr neues Gefährt mit angemessenem Versicherungsschutz von A nach B zu transportieren. Wir erklären, warum das Überführungskennzeichen so wichtig ist. 

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema Überführungskennzeichen

  • Das braucht man für ein Überführungskennzeichen

    Für ein Kurzzeitkennzeichen genügen unter anderem eVB-Nummer, HU-Nachweis, Ausweis und Fahrzeugpapiere. Für ein Ausfuhrkennzeichen kommen zusätzlich eine grüne Versicherungskarte, ein SEPA-Mandat und unter Umständen eine Meldebescheinigung dazu. 

  • So viel kostet ein Überführungskennzeichen

    Die Kosten für ein Überführungskennzeichen bei Pkws setzen sich zusammen aus: Versicherungsgebühren, Zulassungsgebühren, Nummernschild und gegebenenfalls Kosten für die HU. Beim Ausfuhrkennzeichen kommen eventuell Kosten für Kfz-Steuer und Zusatzdokumente dazu. 

  • So lange ist ein Überführungskennzeichen gültig

    Die Gültigkeitsdauer hängt von der Art des Überführungskennzeichens ab: Ein Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage, ein Ausfuhrkennzeichen zwischen 14 Tagen und 12 Monaten. Die Gültigkeit erkennen Sie direkt am Nummernschild. 

Was ist ein Überführungskennzeichen und welche Arten gibt es?

Wenn Sie ein Auto überführen möchten, benötigen Sie ein Überführungskennzeichen – sofern das Kfz bereits abgemeldet wurde. Nur so haben Sie während der Fahrt ausreichenden Versicherungsschutz und dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Die Nummernschilder werden für Überführungsfahrten und Prüfungsfahrten zur technischen Kontrolle sowie für Probefahrten verwendet. 

Überführungskennzeichen werden in 3 Kategorien unterteilt:

  • Kurzzeitkennzeichen

    Dieses können Sie beantragen, wenn Sie ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands überführen möchten. Sie erkennen es am gelben Rand. Es ist wird auch Tageskennzeichen oder 5-Tages-Kennzeichen genannt, weil es für maximal 5 Tage gültig ist. Anschließend müssen Sie das Fahrzeug anmelden, eine eigene Versicherung abschließen und das Überführungskennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen wieder der Zulassungsstelle aushändigen. 

  • Zoll-/Ausfuhrkennzeichen

    Dieses Überführungskennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein Auto, einen Wohnwagen oder ein Motorrad im Ausland kaufen und es nach Deutschland überführen wollen. Das Ausfuhrkennzeichen ist mindestens 14 Tage gültig und kann bei Bedarf verlängert werden. 

  • Rotes Überführungskennzeichen

    Rote Überführungskennzeichen sind explizit Händlern vorbehalten. Die Händler geben ihren Kunden das Überführungskennzeichen, damit sie das Kfz überführen können. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr, eine Verlängerung ist möglich. 

Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Überführungskennzeichen

Denken Sie daran, dass es Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Überführungskennzeichen gibt. Wenn Sie beispielsweise ein Fahrzeug in Frankreich kaufen, müssen Sie dort ein entsprechendes Ausfuhrkennzeichen beantragen. 

Versicherungsschutz für Überführungskennzeichen im Ausland

Wenn Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug ins Ausland – vor allem innerhalb der EU – überführen möchten, benötigen Sie eine passende Versicherung. 

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Woher bekommt man ein Überführungskennzeichen?

Überführungskennzeichen an einer Wand, die unterschiedliche Unterlagen bei der Beantragung benötigen.

Sie haben 2 Möglichkeiten, ein Überführungskennzeichen zu beantragen – auch online ist das inzwischen möglich: 

  1. Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, erhalten Sie ein Überführungskennzeichen bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle. 
  2. Wenn das Fahrzeug noch angemeldet, weil Sie es zum Beispiel verkaufen wollen und es noch auf Ihren Namen läuft, können Sie ein Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragen, bei der Ihr Fahrzeug gemeldet ist. Das Kennzeichen wird dann bei einer Prägestelle gedruckt. 

Unser Tipp:

Melden Sie Ihr Auto vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle ab oder nutzen Sie ein Überführungskennzeichen für die Übergabe. Der Käufer muss das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen ummelden. Wenn in der Zwischenzeit ein Unfall passiert, aber das Fahrzeug noch auf Ihren Namen zugelassen ist, haften Sie unter Umständen mit – selbst wenn Sie es schon an den Käufer übergeben haben.  

Diese Unterlagen brauchen Sie, um ein Überführungskennzeichen zu beantragen

Unterlagen Kurzzeitkennzeichen

  • Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen: 

    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) 
      Bei der Beantragung eines Überführungskennzeichens benötigen Sie einen bestehenden Versicherungsschutz. Eine eVB-Nummer ist vollkommen ausreichend, denn diese bezeugt, dass Sie eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen.  
    • Hauptuntersuchung/TÜV 
      Es ist nicht mehr möglich, ein Überführungskennzeichen ohne aktuellen TÜV zu bekommen. Vor der Beantragung müssen Sie dafür sorgen, dass eine HU durchgeführt wird. 

    • Ausweisdokument und Führerschein 
      Sie müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie dem Führerschein ausweisen. 

    • Fahrzeugpapiere
      Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) müssen vorgelegt werden. 

Unterlagen Ausfuhrkennzeichen

  • Für ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) gelten zusätzliche Anforderungen:  

    • Versicherungsnachweis plus Grüne KarteZusätzlich zur eVB-Nummer ist für Fahrten ins Ausland die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) erforderlich.
    • Ausweis und gegebenenfalls Meldebescheinigung 
      Neben dem Personalausweis oder Reisepass kann die Zulassungsstelle eine deutsche Meldeadresse verlangen.  

    • SEPA-Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer 
      Wird das Fahrzeug im Rahmen der Ausfuhr in Deutschland vorübergehend zugelassen, ist ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer verpflichtend. Bei reinem Fahrzeugimport ohne Zulassung in Deutschland entfällt dieser Schritt. 

Wie viel kostet ein Überführungskennzeichen?

Die Kosten für ein Überführungskennzeichen für Pkws unterscheiden sich je nach Art des Kennzeichens, Region und Anbieter. Ob Sie das Überführungskennzeichen online oder vor Ort bei der Zulassungsstelle beantragen – mit folgenden Ausgaben sollten Sie rechnen: 

Kostenpunkt  Kurzzeitkennzeichen  Ausfuhrkennzeichen 
Bearbeitungsgebühr Zulassungsstelle  ca. 13 EUR  ca. 25–50 EUR 
Nummernschilder  ca. 20 EUR  ca. 20–40 EUR 
Versicherung  Abhängig vom Anbieter, ca. 30 EUR für eVB-Nummer  abhängig von Dauer und Zielstaat inklusive ca. 50 EUR für Grüne Karte 
Kfz-Steuer (über SEPA-Mandat)  entfällt  Plicht, Höhe abhängig von Fahrzeugdaten 
Hauptuntersuchung (TÜV)  ca. 80–150 EUR – je nach Fahrzeugtyp, Bundesland und Anbieter  ca. 80-150 EUR – je nach Fahrzeugtyp, Bundesland und Anbieter 
Internationaler Zulassungsschein  entfällt  ca. 10 EUR bei Auslandsüberführung 
Erlaubnis zur Prägung des Kennzeichens  entfällt  ca. 15 EUR 
Befristete Zulassungsbescheinigung Teil I  entfällt  ca. 30 EUR 

 

Wichtig zu wissen

Ein Überführungskennzeichen gilt immer nur für ein einzelnes Fahrzeug – egal ob Auto oder Motorrad. Für Überführungsfahrten ins außereuropäische Ausland kann ein internationaler Führerschein notwendig sein. Klären Sie das vorab mit der zuständigen Behörde im Zielland. Ausfuhrkennzeichen sind deutlich teurer als Kurzzeitkennzeichen, unter anderem durch Kfz-Steuer, zusätzliche Dokumente und internationale Anforderungen. 

Woran erkennen Sie, wie lange ein Überführungskennzeichen noch gültig ist?

Die Gültigkeit eines Überführungskennzeichens erkennen Sie direkt am Nummernschild, je nach Kennzeichenart unterscheidet sich die Darstellung. 

Man erkennt am gelben Rand das Überführungskennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen erkennen Sie an einem gelben Rand auf der rechten Seite. In diesem Feld stehen – von oben nach unten – der Tag, der Monat und das Jahr, bis zu dem das Kennzeichen gültig ist. Die Überführung des Fahrzeugs muss spätestens an diesem Tag abgeschlossen sein. Eine Verlängerung ist nicht möglich. 

Maximale Gültigkeit: 5 Tage 

Kennzeichenfarbe: Weiß mit gelbem Streifen rechts 

Kennzeichencode: beginnt mit „04“ 

Man erkennt am roten Rand das Ausfuhrkennzeichen.

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen erkennen Sie am roten Längsbalken. Das Kennzeichen hat schwarze Schrift auf weißem Grund. Im roten Feld steht das Ablaufdatum. Bis zu diesem Datum darf das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und ausgeführt werden. 

Gültigkeit: frei wählbar, mindestens 14 Tage bis maximal 12 Monate (abhängig von Versicherung & Zulassungsstelle) 

Kennzeichenfarbe: weißer Grund mit schwarzer Schrift und rotem Randfeld (rechts, dort steht das Ablaufdatum) 

Kennzeichencode: beginnt mit einem Länderkürzel 

Fahrzeugimport aus dem Ausland: Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren möchten, sollten Sie sich vorab gut informieren, vor allem über landesspezifische Besonderheiten. In Italien etwa wird häufig noch ein Abmeldeschein der Zulassungsbehörde verlangt, in den Niederlanden ist die Zollfreigabe obligatorisch. Für Fahrzeuge aus den USA oder Japan gilt: Liegt kein CoC-Papier (Certificate of Conformity) vor, also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die bestätigt, dass ein Fahrzeug den europäischen Zulassungsnormen entspricht, ist in Deutschland eine Einzelabnahme, also eine individuelle technische Prüfung durch TÜV/DEKRA nach § 21 StVZO erforderlich.  Auch die Sprache, in der die Fahrzeugdokumente verfasst sind, spielt eine Rolle: Liegen sie nicht in Deutsch oder Englisch vor, verlangen viele Zulassungsstellen eine amtlich beglaubigte Übersetzung. Wichtig ist zudem, dass alle Unterlagen im Original mitgebracht werden – digitale Kopien werden oft nicht akzeptiert.  Wenn das Fahrzeug durch eine Spedition geliefert wird, ist zusätzlich eine Vollmacht nötig. Auch die Frage, ob das Fahrzeug verzollt und versteuert wurde, muss vorab geklärt sein, ohne den entsprechenden Nachweis kann keine Kfz-Zulassung erfolgen. 

 

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Zuletzt aktualisiert: September 2025

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