Deutsches Nummernschild
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Autokennzeichen in Deutschland

    Die Autokennzeichen sind in Deutschland, ähnlich dem Personalausweis, ein eindeutiges Erkennungsmerkmal. Doch bei Schildern gibt es vielerlei Unterschiede und strenge Regeln. Die sollen die Sicherheit erhöhen und das Leben erleichtern – aber durchschaubar sind sie nicht für jeden. Wir erklären, wie Sie Nummernschilder problemlos lesen und mehr.

    Autokennzeichen in Deutschland: ein Überblick

    Zu Autokennzeichen gibt es in Deutschland zwei wichtige Faustregeln:

    • Man spricht vom Nummernschild, meint aber das amtliche Kfz-Kennzeichen (Kraftfahrzeugkennzeichen). Sinn und Zweck ist die eindeutige Identifizierung eines Kraftfahrzeugs, deshalb muss es dort auch fest montiert werden und zwar vorn und hinten (bei Zweirädern und Anhängern nur hinten).
    • Am Auto und am Motorrad muss das hintere Kennzeichen beleuchtet sein. Wird es durch die Ladung oder einen Träger (Rad oder Ski) ganz oder teilweise verdeckt, muss es zusätzlich mit einem Nummernschildhalter am Träger befestigt und auch dort beleuchtet werden.

    Sämtliche Regelungen rund um Kraftfahrzeugkennzeichen sind in § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu finden. Es handelt sich dabei um ein Gesetzespaket, das aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ausgegliedert wurde.

    Kennzeichenabfrage: Woher kommt das Kfz-Kennzeichen?

    Sie sehen gerade ein Auto und fragen sich, woher es kommt? Nicht immer sind Kennzeichen leicht zu erraten – besonders, wenn ein Auto nicht in unserer Gegend angemeldet ist.

    Wir können diese Frage schnell beantworten: Geben Sie einfach das Kennzeichenkürzel ins Eingabefeld unserer Kennzeichenabfrage ein und Sie sehen sofort, zu welcher Stadt oder zu welchem Kreis das Autoschild gehört.

    Unsere Kennzeichensuche erklärt Ihnen auch, woraus sich das Kürzel auf dem Autokennzeichen zusammensetzt, denn auch in dieser Hinsicht ist das Nummernschild-Raten oft kein leichtes Spiel.


    (K)ein Wunschkonzert beim Autokennzeichen in Deutschland

    Kennzeichen müssen klare Vorschriften erfüllen. Seit 1994 ist das Euro-Kennzeichen vorgeschrieben. Dafür wurde die sog. FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift) entwickelt. Nicht nur soll diese Nummernschild-Fälschungen erschweren, sie eignet sich auch für die automatische Erkennung durch Mautkameras und Polizeiscanner.

    Bei Reisen innerhalb Europas oder in die Schweiz kann auf ein zusätzliches D-Schild verzichtet werden. Denn das Kennzeichen hat am linken Rand im blauen Feld das EU-Symbol, welches den Zulassungsstaat (bei uns D) ausweist.

    Die dann folgende Gruppe (Unterscheidungskennzeichen) von einem bis drei Buchstaben verrät den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde – also die Stadt oder den Landkreis. Dann ist Raum für das Siegel oder die Stempelplakette der Zulassungsbehörde und den Aufkleber für die Hauptuntersuchung (HU). Danach folgen wiederum ein oder zwei Buchstaben und eine ein- bis vierstellige Ziffernfolge. Maximal stehen acht Stellen zur Verfügung.

    Wem gehört das jeweilige deutsche Kennzeichen?

    Das Autokennzeichen in Deutschland gehört zwar immer zum Fahrzeug und nicht zum Halter, dennoch sollte sich der Vorbesitzer beim Autoverkauf darum kümmern, das Fahrzeug schnellstmöglich abzumelden.

    Für manchen Halter hat das Nummernschild eine große Bedeutung. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, so ist es kein Problem, das Nummernschild zu behalten und auf das neue Fahrzeug umschreiben zu lassen. Bei der Ummeldung handelt es sich dann um ein Wunschkennzeichen, für das eine entsprechende Gebühr zu entrichten ist.

    Wenn Sie Ihr Auto an Händler verkaufen und das alte Kfz-Kennzeichen nicht mehr behalten möchten, können Sie es nach Absprache mit dem Vertragspartner am Auto lassen. Viele Autohändler melden die gekauften Autos selber ab. Dieser praktische Service sollte allerdings im Kaufvertrag mit dem Datum und der genauen Uhrzeit der Übergabe festgehalten werden, damit kein Risiko für den ehemaligen Fahrzeughalter besteht.

    Kann man Kennzeichen online bestellen?

    Im Internet gibt es mittlerweile diverse zertifizierte Anbieter in Deutschland, bei denen Sie Autokennzeichen einfach online bestellen können – und das häufig sogar günstiger als beim Behördengang.

    Für Wunschkennzeichen und Reservierungsgebühr fallen im Schnitt etwa 12 € an. Sobald Sie das Nummernschild erhalten haben, fahren Sie zur Zulassungsstelle sowie TÜV und erhalten dort die Plaketten.

    Was ist ein Wunschkennzeichen und wie bekommt man es?

    Das Autokennzeichen wird in Deutschland von der Zulassungsbehörde zugeteilt. Wer eine bestimmte Kombination aus Buchstaben und Ziffern möchte, kann gegen einen Aufpreis ein sogenanntes Wunschkennzeichen bestellen – allerdings ohne Rechtsanspruch. In Wiesbaden wäre also die Autonummer WI-RV 00 denkbar. Bei Wunschnummernschildern überwiegen Geburtstage oder Vornamen und Namen.

    Interessant zu wissen: Die kleinste Nummer hat der erste Mann im Staat: 0-1 ist dem Bundespräsidenten vorbehalten. Die Bundeskanzlerin hat 0-2, der Außenminister 0-3, der erste Staatssekretär im Auswärtigen Amt die 0-4 und der Bundestagspräsident fährt mit 1-1.

    Daneben gibt es noch eine Vielzahl unterschiedlicher Sonderkennzeichen. Im Folgenden können Sie sich einen Überblick verschaffen über die wichtigsten Spezial-Autokennzeichen in Deutschland.

    Saisonkennzeichen

    Motorräder und Cabrios verfügen oft über ein sogenanntes Saisonkennzeichen. Seit 1996 kann man damit die Saison des guten Wetters nutzen. Am rechten Rand des Schildes lässt sich der Zulassungszeitraum – höchstens elf, mindestens zwei Monate – ablesen, zum Beispiel 05 - 07. Die Kfz-Steuer wird auf den Tag genau abgerechnet.

    Nachteil: Außerhalb der Zulassungszeit darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden.

    Wechselkennzeichen

    Eine schöne Idee, die sich nicht recht durchsetzen konnte, ist das Wechselkennzeichen. Es besteht aus dem fahrzeugbezogenen kleinen Schild, das stabil am Auto montiert ist, und einem gemeinsamen Teil, das wechselweise hin- und her getauscht wird und auf das Grund-Kennzeichenteil geschoben wird – beispielsweise am zweiten Auto. Es darf aber immer nur ein Fahrzeug gefahren werden. Das Wechselkennzeichen gilt auch, wenn man zwei Oldtimer hat, aber nur jeweils einen fahren möchte. 

    Rotes Kennzeichen

    Seit 1998 haben die Händler ein besonderes Privileg: Mit dem nur für sie genehmigten roten Kennzeichen (06) dürfen Probe- und Überführungsfahrten unter strengen Fahrtenbuchauflagen absolviert werden. Privatpersonen erhalten dieses Überführungskennzeichen nicht.

    Kurzzeitkennzeichen 

    Privatpersonen können das sogenannte Kurzzeitkennzeichen (auch als 5-Tages-Kennzeichen bekannt) nutzen. Es hat einen gelben Rand, in dem die einmalige, auf maximal fünf Tage begrenzte Zulassungszeit präzise eingeprägt ist. Die Zahlen geben den letzten Zulassungstag an. Kurzzeitkennzeichen sind beispielsweise für die Überführung eines Autos gedacht.

    Ausfuhrkennzeichen

    Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Kurzzeitkennzeichen hat das Ausfuhrkennzeichen. In dessen rotem Rand ist das Ende der Zulassung eingeprägt. Man kann damit maximal ein Jahr fahren, dann aber muss das Auto oder Motorrad exportiert worden sein. Versicherung und Vorführung bei der Zulassungsstelle sind unabdingbar.

    H-Kennzeichen 

    Das wohl wertvollste Sonderkennzeichen schmückt die Oldtimer. Rechts am Rand steht ein großes H – das Fahrzeug ist also mindestens 30 Jahre alt, muss verkehrssicher und von einer Prüforganisation ausführlich nach § 21c begutachtet worden sein. Ob das "erhaltungswürdige" Fahrzeug ein "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" ist, wird in einem ausführlichen Anforderungskatalog geregelt. So würde ein VW Käfer mit Porsche-Armaturen durchfallen.

    Neben dem H-Kennzeichen gibt es auch ein rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer, mit dem man zu Oldtimerveranstaltungen fahren kann. Auch Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten sind damit erlaubt. Die aufgedruckten Nummern beginnen mit 07.

    Was bedeutet dies für die Versicherung?

    Bei der R+V können Sie nur Fahrzeuge mit normalen Kennzeichen (kein H-Kennzeichen, Saison-Kennzeichen oder Sonderkennzeichen) sowie mit Kurzzeitkennzeichen versichern.

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    Zuletzt aktualisiert: April 2022

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