Seit dem 01.03.2008 muss laut Gesetzgebung die Versicherung von Kraftfahrzeugen über eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erfolgen.
Elektronische Versicherungsbestätigung für die Kfz-Versicherung - eVB
Wer sich ein neues Auto gekauft hat, musste bislang zuerst zu seinem Versicherungsvertreter gehen, um sich eine sogenannte "Doppelkarte" zu besorgen. Diese Deckungskarte war der Nachweis, dass das neue Fahrzeug auch Haftpflicht versichert ist. Erst danach konnte der Eigentümer den Wagen anmelden. Nun aber hat die Deckungskarte ausgedient. Sie als Kunde erhalten nicht mehr wie gewohnt die ausgefüllte Deckungskarte in Papierform. Stattdessen wird ihnen eine individuelle Zahlenkombination zugeteilt, die eVB-Nummer. Unter dieser eVB-Nummer werden die Daten, die bisher auf der Deckungskarte anzugeben waren, in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bei der Zulassung werden diese Daten von der Zulassungsbehörde abgerufen und sind sofort verfügbar. Da noch nicht alle Zulassungsbehörden am elektronischen Verfahren teilnehmen, erhalten Sie für einen Übergangszeitraum zusätzlich eine Versicherungsbestätigung auf Papier, in der die eVB-Nummer eingedruckt ist.
Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung direkt hier beantragen, indem Sie einfach Ihre Kundendaten eingeben. Die eVB-Nummer wird Ihnen im Anschluss automatisch zugeteilt und als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus und legen es bei Bedarf der Zulassungsbehörde vor.
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Sie benötigen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit einer individuellen eVB-Nummer. Diese erhalten Sie nach der Eingabe Ihrer Daten in unserem Onlineformular oder von Ihrem R+V-Mitarbeiter oder Ihrem Kundenberater in einer Volksbank/Raiffeisenbank
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Alle notwendigen Daten* werden direkt im System der R+V erfasst und elektronisch an die Zentrale Stelle gesendet, die den Datenaustausch zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern koordiniert.
*Die Personendaten müssen mit den Daten im Personalausweis genauestens übereinstimmen, anderenfalls kann es passieren, dass die Zulassungsbehörde die elektronische Versicherungsbestätigung nicht akzeptiert. -
Die R+V leitet sie an die Zentrale Stelle weiter. Die Zentrale Stelle vergibt eine eVB-Nummer und meldet sie an R+V zurück.
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Daraufhin bekommen Sie die eVB-Nummer inkl. der eVB-Daten elektronisch. Wir empfehlen Ihnen, die eVB auszudrucken, da einige Zulassungsbehörden noch nicht am elektronischen Verfahren angeschlossen sind und die eVB in Papierform benötigen.
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Mit dem Ausdruck dieser eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsbehörde und beantragen wie gewohnt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Die Zulassungsbehörde ruft mit dieser Ihnen zugeordenten eVB-Nummer Ihre Daten von der Zentralen Stelle ab und überprüft diese anhand Ihrer Personalien.
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Abschließend wird Ihr Fahrzeug von der Zulassungsbehörde zugelassen.
Zuletzt aktualisiert: März 2018
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