Frau packt ein Surfbrett in den Kofferraum.

    Rund ums Auto

    Grüne Versicherungskarte: Was Sie wissen müssen

    Der ersehnte Urlaub steht vor der Tür. Sie setzen sich ins Auto und fahren ins europäische Ausland. Haben Sie Ihre Grüne Versicherungskarte dabei? Sie brauchen sie zwar nicht mehr zwingend, seit es in der EU das so genannte „Kennzeichenabkommen“ gibt. Trotzdem ist es sinnvoll, die Grüne Karte immer dabei zu haben, um Ihren Versicherungsschutz nachweisen zu können. Außerdem enthält die Grüne Karte alle wichtigen Daten, die Sie bei einem Unfall benötigen.

    Was ist die Grüne Versicherungskarte?

    „Grüne Karte“ oder „Grüne Versicherungskarte“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK). Sie weist gegenüber ausländischen Behörden nach, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Sie enthält außerdem die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die Sie sich bei einem Unfall wenden können.

    Wo gilt die Grüne Versicherungskarte?

    Die „Grüne Versicherungskarte“ gilt in allen Ländern, die Mitglied des Abkommens sind, und dient als Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

    Vor Einführung der Grünen Karte war für jedes Land ein eigener Versicherungsnachweis erforderlich. Dieser Vorgang wurde vereinheitlicht und erleichtert sowohl Haftungs- als auch Versicherungsregelungen im Ausland. Mittlerweile wurde die Grüne Versicherungskarte in Ländern der EU durch das Kennzeichenabkommen ersetzt. Dort reicht das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis aus.

    Kein Nachweis der Kasko-Versicherung!

    Die Grüne Karte weist lediglich nach, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben. Für alle anderen Kfz-Versicherungen (Teilkasko, Vollkasko) ist die Grüne Karte kein Nachweis.

    Wenn Sie Schuld an einem Unfall im Ausland haben, müssen Sie ohne Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung selbst für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug aufkommen. Die Haftpflicht deckt lediglich Personen- und Sachschäden ab, die Sie bei Dritten verursachen. Mit einer Kaskoversicherung sind Sie in denjenigen Ländern vollumfänglich abgesichert, die auf der Grünen Versicherungskarte vermerkt sind.

    Entspannt in den Urlaub mit der Grünen Versicherungskarte

    Sie planen Ihren nächsten Urlaub mit dem Auto und es soll ins Ausland gehen? Dann denken Sie auch an die Grüne Karte. Sie enthält alle wichtigen Informationen, die sie bei einem Unfall im Ausland benötigen. Die Abwicklung eines Schadens wird dadurch wesentlich leichter. Diese Informationen befinden sich auf der Grünen Versicherungskarte:

    • Fahrzeugkennzeichen

    • Gültigkeitsdauer

    • Versicherungsgesellschaft

    • Fahrzeughersteller

    • Ländercode (Staaten mit Versicherungsschutz)

    • Name und Anschrift des Versicherten

    Seit 2021 ist die Grüne Versicherungskarte weiß

    Seit 2021 ist die Farbe des Dokuments nicht mehr grün, es gibt sie nur noch in weiß. So hat jeder die Möglichkeit, sie für sich auszudrucken. Umgangssprachlich wird sie jedoch weiterhin Grüne Karte genannt.

    Wo erhalten Sie die Grüne Karte und wo gilt sie?

    Sie erhalten die Grüne Versicherungkarte kostenlos von Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Auf ihr stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung.

    In den Mitgliedsstaaten der EU, Andorra, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein. In anderen Ländern, z. B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Nordmazedonien, ist die Grüne Karte verpflichtend.

    Tipp: Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie vorher bei Ihrem Kfz-Versicherer nach, ob sie das Dokument für Ihr Reiseland benötigen.

    In welchen Ländern ist die Grüne Karte im Auto Pflicht?

    • Albanien

    • Bosnien-Herzegowina

    • Irak

    • Mazedonien

    • Moldawien

    • Türkei

    • Tipp: Am besten fragen Sie vor dem Urlaub noch einmal bei Ihrem Versicherer nach, ob an Ihrem Zielort die Grüne Karte  verlangt wird. So erleben Sie im Ernstfall keine böse Überraschung.

    Hier brauchen Sie die Grüne Karte nicht mehr

    • EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Republik Zypern

    • EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

    • Weitere Länder: Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino

    • Tipp: Da auf der Grünen Karte alle wichtigen Informationen zu Auto und Versicherung übersichtlich zusammengefasst sind, empfiehlt es sich trotzdem, diese immer dabei zu haben.

    Empfehlung für Autoreisen nach Italien

    In Italien wurde die Grüne Versicherungskarte zwar offiziell durch das Kennzeichenabkommen ersetzt, dennoch fordert die Polizei bei Unfällen in Einzelfällen zur Vorlage des Dokuments auf. Wir empfehlen Italienreisenden deshalb, die Grüne Karte mitzunehmen!

    Mehr Tipps für Autoreisen im Ausland

    Egal, ob Sie im Ausland einen Unfall haben oder in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug kollidieren: Notieren Sie sich immer zuerst die Daten der grünen Versicherungskarte des Unfallgegners oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Smartphone. Wenn keine Grüne Karte vorhanden ist, sollten Sie auf jeden Fall das Kennzeichen und die Personalien des Unfallgegners notieren.

    In vielen Ländern muss außerdem immer die Polizei gerufen werden, egal wie schwer der Schaden ist. Füllen Sie außerdem einen Europäischen Unfallbericht aus und machen Sie Fotos vom Unfallort. So wird der Unfall offiziell dokumentiert und hilft später bei der Schadensregulierung.

    Bei Unfällen in Deutschland können Sie sich auch an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Wenn Sie den Schaden dort melden, übernimmt das Büro die Pflichten des Haftpflichtversicherers und kümmert sich um die Schadensregulierung. Bei Unfällen im Ausland wenden Sie sich am besten direkt an Ihre eigene Versicherung, die Ihnen in jedem Fall bei der Schadensregulierung behilflich sein wird.

    Sind Sie bei der R+V versichert?

    Dann können Sie den Schaden auch ganz unkompliziert online melden.

    Manchmal kommt es vor, dass Autofahrer die Grüne Versicherungskarte nicht ausdrucken oder vergessen haben. Das ist nicht schlimm, wenn Sie es rechtzeitig bemerken. Dann können Sie an der Grenze eine so genannte Grenzpolice abschließen. Das Gleiche gilt für Länder, die nicht am Grüne-Karte-System teilnehmen. Diese sind auf der Grünen Karte mit einem durchgestrichenen Länderkürzel gekennzeichnet. Die Kosten für die Grenzpolice können zwischen wenigen und mehreren hundert Euro liegen. Da Ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt, sollten Sie sich vorher genau über die Bestimmungen im Zielland informieren. Der Kosovo beispielsweise erkennt die Grüne Versicherungskarte in der Regel nicht an.

    Das Dokument erhalten Sie automatisch mit Ihrem Versicherungsbeginn bei der R+V. Da die Grüne Versicherungskarte immer im Original vorliegen muss, wird sie Ihnen per Post zugeschickt.

    In der Regel gilt die Grüne Versicherungskarte für drei Jahre und muss von Ihnen nach Ablauf neu beantragt werden. Grundsätzlich ist es für R+V-Kunden jederzeit möglich, eine neue IVK über das R+V-Vertragscenter anzufordern.

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    Zuletzt aktualisiert: September 2023

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