Wenn Sie mit dem Auto ins europäische Ausland fahren, sollten Sie auch Ihre Grüne Versicherungskarte mitnehmen. Sie brauchen diese zwar nicht mehr zwingend, seit es in der Europäischen Union (EU) das Kennzeichenabkommen gibt. Trotzdem ist es sinnvoll, die Grüne Karte immer dabei zu haben, um Ihren Versicherungsschutz nachweisen zu können. Außerdem enthält die Grüne Karte alle wichtigen Daten, die Sie bei einem Verkehrsunfall benötigen.

Rund ums Auto
Die Grüne Versicherungskarte: Ihr Fahrzeugschutz im Ausland
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Absicherung im Ausland
Die Grüne Versicherungskarte (kurz: Grüne Karte) dient als internationaler Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtpolice und ermöglicht im Ausland eine schnellere Schadensabwicklung bei Unfällen.
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Notwendig in vielen europäischen Ländern
Obwohl in vielen EU-Ländern das Kennzeichenabkommen gilt, ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte in einigen europäischen und außereuropäischen Staaten weiterhin verpflichtend.
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Kostenlos beantragen
Die Grüne Karte können Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung beantragen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Reisevorbereitungen, wenn Sie mit dem Auto verreisen.
Tipp: Überprüfen Sie vor Ihrer Auslandsreise die Gültigkeit Ihrer Grünen Karte
Die Grüne Fahrzeugversicherungskarte ist befristet gültig, was von Versicherung zu Versicherung variieren kann. Bei der R+V Versicherung beträgt die Gültigkeit in der Regel fünf Jahre. Danach muss sie neu beantragt werden.
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Problemloser Grenzübertritt
Die Grüne Karte dient als anerkanntes Dokument, das an Grenzen schnell geprüft werden kann und so Wartezeiten und mögliche Komplikationen reduziert.
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Vermeidung von zusätzlichen Gebühren
Fehlt die Grüne Versicherungskarte, kann an einigen Grenzen eine Grenzpolice nötig werden. Das gilt besonders in Ländern außerhalb des Grüne-Karte-Systems. Dabei können hohe Kosten anfallen.
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Rechtssicherheit im Schadensfall
Der Versicherungsnachweis beschleunigt den Nachweis einer gültigen Haftpflichtschutzversicherung gegenüber Behörden und erleichtert somit die Abwicklung von Versicherungsansprüchen nach einem Unfall.
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Kostenfreie Ausstellung
Die grüne Haftpflichtversicherungskarte wird vom Anbieter Ihrer Kfz-Versicherung kostenfrei ausgestellt.

Max fährt durch Italien, als ein anderer Fahrer plötzlich die Spur wechselt und es zu einem Zusammenstoß kommt.
Max dokumentiert den Schaden mit Fotos und notiert die Kontaktdaten der Beteiligten. Dank der Grünen Versicherungskarte kann Max der Polizei und dem Unfallgegner sofort seine Versicherungsinformationen, wie Versicherer, Versicherungsnummer und Gültigkeitsbereich, vorlegen. Dies erleichtert die Aufnahme des Unfalls und beschleunigt die Schadensregulierung erheblich.
Max informiert umgehend seine Versicherung, die R+V. Die R+V kann sofort mit der Schadenabwicklung beginnen.
Ohne die Grüne Karte hätte Max möglicherweise hohe Bußgelder zahlen oder eine teure Grenzversicherung abschließen müssen, was zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeutet hätte. Dank der Versicherungskarte verläuft der gesamte Prozess effizient und stressfrei.
In den meisten EU-Ländern ist das Mitführen der Grünen Fahrzeugversicherungskarte dank des Kennzeichenabkommens nicht mehr nötig.
Außerhalb dieser Regionen ist die Mitnahme der Grüne Versicherungsschein weiterhin erforderlich, um bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle den notwendigen Versicherungsnachweis zu erbringen.
Außerhalb der Europäischen Union wird die Internationale Versicherungskarte in der Regel nicht als gültiger Versicherungsnachweis anerkannt. Dies betrifft vor allem Länder, die nicht Teil des Grüne-Karte-Systems sind. Das macht zusätzliche Vorkehrungen wie den Abschluss lokaler Versicherungen erforderlich. Informieren Sie sich bei Reisen in diese Länder vorab über die spezifischen Versicherungsanforderungen.
Auch in Italien wurde die Grüne Versicherungskarte offiziell durch das Abkommen zum europäischen Kennzeichen ersetzt. Dennoch fordert die italienische Polizei bei Unfällen in Einzelfällen zur Vorlage des Dokuments auf. Wir empfehlen Italienreisenden deshalb, die Grüne Karte mitzunehmen.
Seit dem Brexit ist es auch sinnvoll, die Grüne Versicherungskarte für Fahrten nach Großbritannien und Nordirland mitzunehmen.
Um unnötigen Stress und mögliche Bußgelder zu vermeiden, sollten Reisende sicherstellen, dass sie die Grüne Karte im Original mitführen. Die britischen Behörden verlangen sie bei Grenzkontrollen und Verkehrskontrollen als Nachweis des Versicherungsschutzes.
Seit 2021 ist die Grüne Versicherungskarte weiß
Seit 2021 ist die Farbe des Dokuments nicht mehr grün, es gibt sie nur noch in weiß. So hat jeder die Möglichkeit, sie für sich auszudrucken. Umgangssprachlich wird sie jedoch weiterhin Grüne Karte genannt.
Europäischen Unfallbericht immer mitführen
Niemand möchte während einer Auslandsreise in einen Autounfall verwickelt werden. Sollte es trotzdem dazu kommen, bietet der Europäische Unfallbericht wertvolle Unterstützung. Dieses standardisierte Formular wird bei Autounfällen in Europa verwendet und erleichtert die klare Dokumentation der Unfalldetails zwischen den beteiligten Parteien. Das Mitführen dieses Berichts kann den Prozess der Schadensregulierung beschleunigen und Missverständnisse vermeiden. Es bietet eine einheitliche Grundlage für die Kommunikation mit Versicherungen und Behörden.
Die Grüne Versicherungskarte ist wichtig, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Sie dient als international anerkannter Nachweis der Autohaftpflicht. Vor allem bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen wird sie benötigt.
Die Grüne Karte erleichtert die Kommunikation mit lokalen Behörden und hilft, Versicherungsansprüche schneller abzuwickeln.
Die Grüne Fahrzeugversicherungskarte erhalten Sie mit Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung. Sie können die Karte auch direkt bei Ihrem Versicherungsgeber anfordern. Bei der R+V erhalten Sie die Versicherungskarte direkt mit Ihrem Versicherungsabschluss. Im R+V-Vertragscenter können Sie diese kostenlos nachbestellen.
In einigen EU-Ländern, z. B. in Italien, ist es ratsam, die Grüne Karte mitzunehmen, weil sie bei Unfällen von den Behörden häufig verlangt wird. Wir empfehlen, die Grüne Karte bei jeder Auslandsreise mitzuführen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die internationale Haftpflichtversicherungskarte wird in vielen Ländern außerhalb der EU benötigt, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Dazu gehören: Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldawien, Nordmazedonien, Tunesien, Türkei und Ukraine. In diesen Ländern wird die Karte oft bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen verlangt, um sicherzustellen, dass Sie über eine gültige Kfz-Haftpflicht verfügen.
Seit dem Brexit ist die Grüne Karte auch bei Autoreisen nach Großbritannien und Nordirland erforderlich.
Innerhalb der EU ist die Grüne Versicherungskarte keine Pflicht, da das Kennzeichenabkommen den Versicherungsnachweis über das amtliche Kennzeichen ermöglicht.
Trotzdem empfiehlt es sich, die Grüne Karte auch in diese Länder mitzunehmen, weil sie bei Unfällen im Ausland die Abwicklung erleichtern kann. In einigen Ländern, wie Italien, wird die Vorlage der Grünen Karte trotz des Kennzeichenabkommens bei Unfällen häufig verlangt.
Die Grüne Karte ist kostenlos. Sie erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung.
In diesen beiden Ländern gibt es Sonderregeln zur Grünen Versicherungskarte:
- Italien: Obwohl das Kennzeichenabkommen gilt, verlangen die Behörden oft die Vorlage der Karte bei Unfällen.
- Großbritannien und Nordirland: Nach dem Brexit wird die Grüne Karte dringend empfohlen, um den Versicherungsschutz nachzuweisen.
Informieren Sie sich vor jeder Reise über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes.
Wenn Sie Ihre Grüne Fahrzeugversicherungskarte vergessen haben, kontaktieren Sie Ihre Versicherung und fordern ein Ersatzkarte an. Bei der R+V geht das ganz einfach über das Kfz-Vertragscenter.
Zwar können Sie in vielen Ländern eine lokale Grenzversicherung abschließen, die als temporärer Ersatz dient. Aber meistens ist diese teurer und bietet einen geringeren Schutz als Ihre eigene Kfz-Versicherung.
- Wenn Sie im Ausland einen Autounfall haben, sollten Sie zuerst die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls die Polizei rufen.
- Nutzen Sie Ihre Grüne Versicherungskarte, um Ihre Versicherungsinformationen bereitzustellen und auszutauschen.
- Dokumentieren Sie den Unfall umfassend mit Fotos und notieren Sie sich die Kontaktdaten der anderen beteiligten Parteien und eventueller Zeugen.
- Informieren Sie anschließend umgehend Ihren Kfz-Versicherer über den Vorfall.
- Mit der Grünen Fahrzeugversicherungskarte und dem Europäischen Unfallbericht sind Sie für eine Auslandsreise bestens vorbereitet. Beide Dokumente erleichtern die Kommunikation mit lokalen Behörden und beschleunigen die Schadensabwicklung.
Sind Sie bei der R+V versichert?
Dann können Sie den Schaden auch ganz unkompliziert online melden.
Die Gültigkeitsdauer der Grünen Fahrzeugversicherungskarte ist befristet. Bei der R+V gilt die Karte 5 Jahre. Das Ablaufdatum ist auf dem Dokument selbst vermerkt. Prüfen Sie vor einer Auslandsreise, ob die Karte noch gilt, um den notwendigen Versicherungsschutz nachzuweisen. Bei Ablauf oder Verlust können Sie eine neue Karte bei Ihrer Autoversicherung anfordern.
Ja, die Grüne Haftpflichtversicherungskarte ist in Wirklichkeit weiß und Sie können Sie selbst ausdrucken. Führen Sie die Karte immer in Papierform bei sich, weil digitale Kopien nicht als offizieller Nachweis akzeptiert werden.
Ja, Ihre Autoversicherung zahlt auch dann, wenn Sie die Karte vergessen haben, sofern der Versicherungsschutz für das entsprechende Land besteht. Allerdings kann es komplizierter und zeitaufwändiger sein, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu erbringen.
Wenden Sie sich bei einem Schaden im Ausland zuerst an Ihre Versicherung und melden Sie dort den Vorfall.
Nutzen Sie die Grüne Versicherungskarte, um alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Informieren Sie die örtlichen Behörden, besonders wenn es sich um einen größeren Unfall handelt. Viele Versicherungen haben auch Notfallnummern für Schadensfälle im Ausland, die rund um die Uhr erreichbar sind.
Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeberartikel Unfall im Ausland.
Das Dokument erhalten Sie automatisch mit Ihrem Versicherungsbeginn bei der R+V. Da die Grüne Versicherungskarte immer im Original vorliegen muss, wird sie Ihnen per Post zugeschickt.
In der Regel gilt die Grüne Versicherungskarte für drei Jahre und muss von Ihnen nach Ablauf neu beantragt werden. Grundsätzlich ist es für R+V-Kunden jederzeit möglich, eine neue IVK über das R+V-Vertragscenter anzufordern.
Die Grüne Fahrzeugversicherungskarte ist ein wichtiger Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtabsicherung außerhalb Deutschlands. Sie wird vor allem außerhalb der EU benötigt und erleichtert die Schadensregulierung bei Unfällen.
Die Karte erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer. Es ist ratsam, sie bei Auslandsreisen immer mitzuführen, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden. Informieren Sie sich vor jeder Reise über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes, um gut vorbereitet zu sein.
Zuletzt aktualisiert: August 2024
R+V Team
Experten rund ums Auto
Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.