Frau packt ein Surfbrett in den Kofferraum.
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    Grüne Versicherungskarte: Was Sie wissen müssen

    Es ist endlich so weit: Der ersehnte Urlaub beginnt. Sie steigen ins Auto und fahren ins Europäische Ausland. Haben Sie auch Ihre Grüne Versicherungskarte dabei? Die brauchen Sie nämlich, um Ihren Versicherungsschutz nachweisen zu können. In welchen Ländern diese Regel gilt und wo nicht, erklären wir Ihnen jetzt.

    Sie planen Ihren nächsten Urlaub mit dem Auto und es soll ins Ausland gehen? Dann sollte unbedingt die „Grüne Versicherungskarte“ im Handschuhfach liegen. Denn ohne diese können Sie bei einer Verkehrskontrolle große Schwierigkeiten bekommen. Warum?

    1. Mit der internationalen Versicherungskarte können Sie im Ausland Ihren Kfz-Haftpflichtschutz nachweisen.
    2. In Europa und einigen anderen Ländern hat das Kennzeichenabkommen die Grüne Karte abgelöst.
    3. Es wird angeraten, die Grüne Versicherungskarte dennoch im Auto mitzuführen, da sie im Falle eines Unfalls alle wichtigen Informationen bereithält.

    Seit 2021 ist die Farbe des Dokumentes im Übrigen nicht mehr grün. Es gibt Sie nun nur noch in weiß. Aus diesem Grund können Sie die Grüne Versicherungskarte auch ausdrucken. Folgende Informationen befinden sich auf der Karte:
     

    • Fahrzeugkennzeichen
    • Gültigkeitsdauer
    • Versicherungsgesellschaft
    • Fahrzeughersteller
    • Ländercode (Staaten mit Versicherungsschutz)
    • Name & Anschrift Versicherungsnehmer

     

    Was ist die Grüne Karte für Kfz?

    Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (kurz IVK) wird aufgrund ihrer grünen Farbe häufig einfach Grüne Versicherungskarte oder grüne Karte genannt. Sie gilt in allen Ländern, die Mitglied des Abkommens sind und weist gegenüber ausländischen Behörden nach, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Vor Einführung der Grünen Karte im Jahr 1965 war für jedes Land ein eigener Versicherungsnachweis nötig. Dieser Vorgang wurde vereinheitlicht und erleichtert sowohl Haftungs- als auch Versicherungsregelungen im Ausland. Mittlerweile wurde die Grüne Versicherungskarte in einigen Ländern Europas durch das Kennzeichenabkommen ersetzt. Dort reicht das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis aus. Andernorts wiederum müssen Sie den Grünen Versicherungsschein sogar bei Einreise vorlegen.

     

    Achtung: Kein Nachweis der Kasko-Versicherung!

    Oftmals besteht Verwechslungsgefahr. Die Internationale Versicherungskarte weist lediglich nach, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben. Für alle anderen Kfz-Versicherungen (Teilkasko, Vollkasko) ist die Grüne Karte kein Nachweis.

    Wenn Sie Schuld an einem Unfall im Ausland tragen, müssen Sie ohne Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung oder Auslandsversicherung selbst für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug aufkommen. Die Haftpflicht deckt lediglich Personen- und Sachschäden ab, die Sie bei Dritten verursachen. Mit einer Kaskoversicherung sind Sie in denjenigen Ländern vollumfänglich abgesichert, die auf der Grünen Versicherungskarte vermerkt sind.

     

    Wo ist die Grüne Versicherungskarte im Auto Pflicht?

    Das Grüne Karte-System beschränkt sich auf das europäische Ausland und die Mittelmeeranrainer-Staaten. Der Vereinigung gehören aktuell 48 Länder an, davon vier außereuropäische Staaten. Fragen Sie vor Ihrem Urlaub sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung nach, ob Ihr Reiseland dazuzählt, da manche Versicherungen einzelne Länder ausschließen. Mit der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung der R+V besteht entsprechender Versicherungsschutz innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören.

    Achtung: Bei Reisen in außereuropäische Länder bzw. Landesteile (z.B. im asiatischen Teil der Türkei) haben Sie, insofern die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind, nur Versicherungsschutz in der Haftpflicht. Dieser richtet sich nach dem im Urlaubsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, entspricht aber mindestens dem Umfang, der in Ihrem Versicherungsvertrag eingetragen ist. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:

    • Tunesien
    • Marokko
    • Iran
    • Israel

    Für Russland wird auf Anfrage eine auf vier Wochen befristete Grüne Versicherungskarte ausgestellt.

    Grüne Versicherungskarte: In diesen Ländern ist sie für die Einreise notwendig

    Es gibt Länder, in denen Sie ohne Internationale Versicherungskarte nicht einreisen dürfen, da sie im Falle eines Unfalls sonst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nachweisen können:

    • Albanien
    • Aserbaidschan
    • Bosnien-Herzegowina
    • Iran
    • Israel
    • Marokko
    • Mazedonien
    • Moldawien
    • Montenegro
    • Russland
    • Tunesien
    • Türkei
    • Ukraine
    • Weißrussland

    Am besten fragen Sie vor dem Urlaub noch einmal bei Ihrem Versicherer nach, ob an Ihrem Zielort die Grüne Karte nach wie vor verlangt wird. So erleben Sie im Ernstfall keine böse Überraschung.

    Hier brauchen Sie die Grüne Karte nicht mehr

    Folgende Staaten sind nicht Teil des Abkommens. Hier benötigen Sie grundsätzlich keine Grüne Versicherungskarte:

    Europa (EU-Länder)

    Belgien, Bulgarien, Dänemark

    Estland, Finnland, Frankreich

    Griechenland, Irland, Italien

    Kroatien, Lettland, Litauen

    Luxemburg, Malta, Niederlande

    Österreich, Polen, Portugal

    Rumänien, Schweden, Slowakei

    Slowenien, Spanien, Tschechien

    Ungarn, Großbritannien,

    Republik Zypern

    EFTA-Mitgliedsstaaten

    Island

    Liechtenstein

    Norwegen

    Schweiz

    Weitere Länder

    Andorra

    Serbien

    Monaco

    San Marino

    In Italien wurde die Grüne Versicherungskarte zwar offiziell durch das Kennzeichenabkommen ersetzt, dennoch fordert die Polizei bei Unfällen in Einzelfällen zur Vorlage des Dokuments auf. Wir empfehlen Italienreisenden deshalb, die Kfz-Versicherungskarte trotzdem im Ausland mitzuführen!

    So sollten Sie sich bei einem Unfall verhalten

    Egal, ob Sie im Ausland einen Unfall haben oder innerhalb Deutschlands mit einem ausländischen Auto kollidieren, notieren Sie stets zuerst die Daten der Grünen Versicherungskarte des Unfallgegners!  Sie haben keinen Stift zur Hand? Kein Problem, dann schießen Sie einfach schnell ein Foto mit Ihrem Smartphone. Sofern keine Grüne Karte vorliegt, sollten Sie auf jeden Fall Kennzeichen und persönliche Daten des Unfallgegners notieren. In vielen Ländern muss zudem immer die Polizei gerufen werden, egal, wie schlimm der Unfallschaden ausfällt. Füllen Sie außerdem einen europäischen Unfallbericht aus und machen Sie Fotos vom Unfallort. Somit ist das Geschehen offiziell dokumentiert und dies hilft Ihnen später bei der Abwicklung des Schadens.

    Bei Unfällen in Deutschland können Sie sich auch an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Wenn Sie den Schaden dort melden, übernimmt das Büro die Pflichten des Haftpflichtversicherers und kümmert sich um die Schadensregulierung. Bei einem Unfall im Ausland kontaktieren Sie am besten direkt Ihre eigene Versicherung, hier wird Ihnen in jedem Fall bei der Schadensregulierung geholfen.

     

    Grüne Versicherungskarte vergessen – was tun?

    Manchmal passiert es, dass Autofahrer die Grüne Versicherungskarte nicht ausdrucken oder Sie vergessen haben. Das ist aber nicht schlimm, sofern es Ihnen rechtzeitig auffällt. Dann können Sie an der Grenze eine sogenannte Grenzpolice abschließen. Das Gleiche gilt für Länder, die nicht dem Grüne Karte-System angeschlossen sind. Diese sind auf der Grünen Versicherungskarte mit einem durchgestrichenen Länderkürzel vermerkt. Die Kosten für die Grenzpolice können von einigen wenigen bis zu mehreren Hundert Euro reichen. Da Ihre Versicherung nicht für die Kosten aufkommt, sollten Sie sich vorab genauestens über die Bestimmungen im Reiseland informieren. Der Kosovo beispielsweise erkennt die Grüne Deckungskarte generell nicht an.

     

    Grüne Versicherungskarte beantragen

    Das Dokument erhalten Sie automatisch mit Ihrem Versicherungsbeginn bei der R+V. Da die Grüne Versichertenkarte immer im Original vorliegen muss, wird Ihnen diese per Post zugeschickt. Denken Sie bitte daran, dass der Versand einige Tage in Anspruch nehmen kann. In der Regel gilt die Grüne Versicherungskarte für drei Jahre und muss von Ihnen nach Ablauf neu beantragt werden. Grundsätzlich ist es für R+V-Kunden jederzeit möglich, eine neue IVK über das R+V-Vertragscenter anzufordern.

     

    Fazit: Mit der Grünen Versicherungskarte entspannt in den Urlaub

    Die Grüne Karte ist in vielen Ländern nicht mehr verpflichtend, wird aber gerne gesehen, da sie die Unfallabwicklung erleichtert. Wir raten Ihnen deshalb, die Internationale Versicherungskarte immer mitzunehmen. Hier finden Sie weitere Tipps zum Autofahren im Ausland. Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub und eine sichere Fahrt!

    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

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