Rund ums Auto

    Die Grüne Versicherungskarte: Ihr Fahrzeugschutz im Ausland

    Inhalt:

    Wenn Sie mit dem Auto ins europäische Ausland fahren, sollten Sie auch Ihre Grüne Versicherungskarte mitnehmen. Sie brauchen diese zwar nicht mehr zwingend, seit es in der Europäischen Union (EU) das Kennzeichenabkommen gibt. Trotzdem ist es sinnvoll, die Grüne Karte immer dabei zu haben, um Ihren Versicherungsschutz nachweisen zu können. Außerdem enthält die Grüne Karte alle wichtigen Daten, die Sie bei einem Verkehrsunfall benötigen.

    Auf einen Blick

    Alles Wichtige zur Grünen Karte

    • Absicherung im Ausland

      Die Grüne Versicherungskarte (kurz: Grüne Karte) dient als internationaler Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtpolice und ermöglicht im Ausland eine schnellere Schadensabwicklung bei Unfällen.

    • Notwendig in vielen europäischen Ländern

      Obwohl in vielen EU-Ländern das Kennzeichenabkommen gilt, ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte in einigen europäischen und außereuropäischen Staaten weiterhin verpflichtend.

    • Kostenlos beantragen

      Die Grüne Karte können Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung beantragen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Reisevorbereitungen, wenn Sie mit dem Auto verreisen.

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    Was ist die Grüne Versicherungskarte?

    „Grüne Karte“ oder „Grüne Versicherungskarte“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK). Sie weist gegenüber ausländischen Behörden nach, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Sie enthält außerdem die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die Sie sich bei einem Unfall wenden können.

    Wo Sie die Grüne Karte benötigen

    Die Grüne Versicherungskarte benötigen Sie vor allem dann, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in Länder reisen, in denen das Kennzeichenabkommen nicht gilt. Dies umfasst zahlreiche Länder außerhalb der EU, wie die Türkei und einige Balkanstaaten, wo die Vorlage der Karte bei der Einreise obligatorisch ist. Auch bei Verkehrskontrollen oder nach Verkehrsunfällen in Ländern, in denen die Grüne Versicherungskarte nicht Pflicht ist, kann das Vorzeigen des Grünen Versicherungsscheins erforderlich sein, um den vorhandenen Versicherungsschutz nachzuweisen und die Bearbeitung von Schadensansprüchen zu erleichtern.

    Vor Einführung der Grünen Karte war für jedes Land ein eigener Versicherungsnachweis erforderlich. Dieser Vorgang wurde vereinheitlicht und erleichtert sowohl Haftungs- als auch Versicherungsregelungen im Ausland. Mittlerweile wurde die Grüne Haftpflichtversicherungskarte in Ländern der EU durch das Kennzeichenabkommen ersetzt. Dort reicht das Kfz-Kennzeichen generell als Versicherungsnachweis aus, aber das Mitführen der Grünen Karte wird weiterhin empfohlen, da sie bei Unfällen oder rechtlichen Fragen hilfreich sein kann. Besonders in Italien wird sie trotz des EU-Kennzeichenabkommens häufig verlangt.

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    Sichern Sie sich jetzt Ihre Grüne Fahrzeugversicherungskarte direkt mit Ihrer Kfz-Versicherung und reisen Sie sorgenfrei. Ideal für Ihre nächste Reise ins Ausland.

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    Tipp: Überprüfen Sie vor Ihrer Auslandsreise die Gültigkeit Ihrer Grünen Karte

    Die Grüne Fahrzeugversicherungskarte ist befristet gültig, was von Versicherung zu Versicherung variieren kann. Bei der R+V Versicherung beträgt die Gültigkeit in der Regel fünf Jahre. Danach muss sie neu beantragt werden.

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    Die Vorteile der Grünen Versicherungskarte

    Die Grüne Karte erleichtert das Reisen mit dem Auto über Landesgrenzen hinweg erheblich.

    • Problemloser Grenzübertritt

      Die Grüne Karte dient als anerkanntes Dokument, das an Grenzen schnell geprüft werden kann und so Wartezeiten und mögliche Komplikationen reduziert.

    • Vermeidung von zusätzlichen Gebühren

      Fehlt die Grüne Versicherungskarte, kann an einigen Grenzen eine Grenzpolice nötig werden. Das gilt besonders in Ländern außerhalb des Grüne-Karte-Systems. Dabei können hohe Kosten anfallen.    

    • Rechtssicherheit im Schadensfall

      Der Versicherungsnachweis beschleunigt den Nachweis einer gültigen Haftpflichtschutzversicherung gegenüber Behörden und erleichtert somit die Abwicklung von Versicherungsansprüchen nach einem Unfall.

    • Kostenfreie Ausstellung

      Die grüne Haftpflichtversicherungskarte wird vom Anbieter Ihrer Kfz-Versicherung kostenfrei ausgestellt.

    Unfall im Ausland

    Unkomplizierte Abwicklung im Schadensfall mit der Grünen Karte

    Hier ein Beispiel:

    Max fährt durch Italien, als ein anderer Fahrer plötzlich die Spur wechselt und es zu einem Zusammenstoß kommt.

    Max dokumentiert den Schaden mit Fotos und notiert die Kontaktdaten der Beteiligten. Dank der Grünen Versicherungskarte kann Max der Polizei und dem Unfallgegner sofort seine Versicherungsinformationen, wie Versicherer, Versicherungsnummer und Gültigkeitsbereich, vorlegen. Dies erleichtert die Aufnahme des Unfalls und beschleunigt die Schadensregulierung erheblich.

    Max informiert umgehend seine Versicherung, die R+V. Die R+V kann sofort mit der Schadenabwicklung beginnen.

    Ohne die Grüne Karte hätte Max möglicherweise hohe Bußgelder zahlen oder eine teure Grenzversicherung abschließen müssen, was zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeutet hätte. Dank der Versicherungskarte verläuft der gesamte Prozess effizient und stressfrei.

    In welchen Ländern ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte Pflicht?

    In den meisten EU-Ländern ist das Mitführen der Grünen Fahrzeugversicherungskarte dank des Kennzeichenabkommens nicht mehr nötig.

    Außerhalb dieser Regionen ist die Mitnahme der Grüne Versicherungsschein weiterhin erforderlich, um bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle den notwendigen Versicherungsnachweis zu erbringen.  

    Hier müssen Sie die Grüne Karte nicht mehr mitnehmen

    • EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Republik Zypern

    • EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

    • Weitere Länder: Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino

    • Tipp: Da auf der Grünen Karte alle wichtigen Informationen zu Auto und Versicherung übersichtlich zusammengefasst sind, empfiehlt es sich trotzdem, diese immer dabei zu haben.

    Hier ist die Grüne Karte im Auto Pflicht

    • Albanien

    • Aserbaidschan

    • Marokko

    • Moldawien

    • Nordmazedonien

    • Tunesien

    • Türkei

    • Ukraine

    Außerhalb der Europäischen Union wird die Internationale Versicherungskarte in der Regel nicht als gültiger Versicherungsnachweis anerkannt. Dies betrifft vor allem Länder, die nicht Teil des Grüne-Karte-Systems sind. Das macht zusätzliche Vorkehrungen wie den Abschluss lokaler Versicherungen erforderlich. Informieren Sie sich bei Reisen in diese Länder vorab über die spezifischen Versicherungsanforderungen.

    Sonderfälle Italien, Großbritannien und Nordirland

    Auch in Italien wurde die Grüne Versicherungskarte offiziell durch das Abkommen zum europäischen Kennzeichen ersetzt. Dennoch fordert die italienische Polizei bei Unfällen in Einzelfällen zur Vorlage des Dokuments auf. Wir empfehlen Italienreisenden deshalb, die Grüne Karte mitzunehmen.

    Seit dem Brexit ist es auch sinnvoll, die Grüne Versicherungskarte für Fahrten nach Großbritannien und Nordirland mitzunehmen.

    Um unnötigen Stress und mögliche Bußgelder zu vermeiden, sollten Reisende sicherstellen, dass sie die Grüne Karte im Original mitführen. Die britischen Behörden verlangen sie bei Grenzkontrollen und Verkehrskontrollen als Nachweis des Versicherungsschutzes.

    Wichtige Hinweise zur Grünen Versicherungskarte

    Die Internationale Versicherungskarte (IVK) ist eine Beweisurkunde gegenüber ausländischen Behörden, mit der ausreichender Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht nachgewiesen wird. 

    Kein Nachweis der Kasko-Versicherung

    Für alle anderen Kfz-Versicherungen (Teilkasko, Vollkasko) ist die Grüne Karte kein Nachweis.

    Wenn Sie Schuld an einem Autounfall im Ausland haben, müssen Sie ohne Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung selbst für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug aufkommen.

    Die Haftpflicht deckt lediglich Personen- und Sachschäden ab, die Sie bei Dritten verursachen. Umfassenden Versicherungsschutz auch für Schäden am eigenen Auto bietet eine Kaskoversicherung.

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    Führen Sie die Grüne Karte am besten immer im Original mit

    Die Internationale Versicherungskarte ist nur in ausgedruckter Form gültig. Digitale Kopien oder Anzeigen auf einem Smartphone werden nicht anerkannt. Sie müssen die Karte physisch vorzeigen können.

    Das ist besonders wichtig bei Grenzübertritten oder polizeilichen Kontrollen im Ausland, wo die Karte als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Um Ärger zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Grüne Fahrzeugversicherungskarte im Original mitzuführen

    Tarifrechner

    Seit 2021 ist die Grüne Versicherungskarte weiß

    Seit 2021 ist die Farbe des Dokuments nicht mehr grün, es gibt sie nur noch in weiß. So hat jeder die Möglichkeit, sie für sich auszudrucken. Umgangssprachlich wird sie jedoch weiterhin Grüne Karte genannt.

    Grüne Karte kostenlos bestellen

    Das Dokument erhalten Sie automatisch bei Versicherungsbeginn von Ihrem Kfz-Versicherer. Sie können sich die Grüne Haftpflichtversicherungskarte per Post oder per Mail zuschicken lassen und sie selbst ausdrucken. Wichtig ist, dass sie die Karte immer im Original dabei haben.

    Die Grüne Versicherungskarte ist befristet gültig und muss von Ihnen nach Ablauf neu beantragt werden. Bei der R+V Versicherung beträgt die Gültigkeit fünf Jahre. Nach Ablauf können R+V-Kunden jederzeit über das R+V-Vertragscenter eine neue Karte bestellen.

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    Entspannt reisen

    Tipps für Ihre Fahrt ins Ausland

    Was mache ich bei einem Unfall?

    Richtiges Verhalten bei einem Autounfall

    Sichern Sie die Unfallstelle und kontaktieren Sie die Polizei, falls erforderlich. Tauschen Sie Versicherungsinformationen mit den Beteiligten aus und dokumentieren Sie den Schaden. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Unfall, um den Schadensfall zu melden. Ausführliche Infos finden Sie im Ratgeberartikel „Unfall im Ausland: So vermeiden Sie Ärger“.

    Richtiges Verhalten bei einem Autounfall

    Sichern Sie die Unfallstelle und kontaktieren Sie die Polizei, falls erforderlich. Tauschen Sie Versicherungsinformationen mit den Beteiligten aus und dokumentieren Sie den Schaden. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Unfall, um den Schadensfall zu melden. Ausführliche Infos finden Sie im Ratgeberartikel „Unfall im Ausland: So vermeiden Sie Ärger“.

    Wie weise ich meine Kfz-Versicherung nach?

    So weisen Sie den Versicherungsschutz für Ihr Auto nach

    Am besten haben Sie Ihre Grüne Fahrzeugversicherungskarte stets griffbereit. Sie belegt Ihren Kfz-Haftpflichtschutz und enthält alle wichtigen Informationen. Bei einer Kontrolle oder einem Unfall ist sie Ihr offizieller Versicherungsnachweis im Ausland.

    So weisen Sie den Versicherungsschutz für Ihr Auto nach

    Am besten haben Sie Ihre Grüne Fahrzeugversicherungskarte stets griffbereit. Sie belegt Ihren Kfz-Haftpflichtschutz und enthält alle wichtigen Informationen. Bei einer Kontrolle oder einem Unfall ist sie Ihr offizieller Versicherungsnachweis im Ausland.

    Welche Informationen beinhaltet die Grüne Karte?

    Diese Informationen stehen auf der Grünen Karte

    Die Grüne Karte enthält alle wichtigen Informationen, die Sie bei einem Autounfall im Ausland benötigen.

    Diese Informationen befinden sich auf der Versicherungskarte: Fahrzeugkennzeichen, Gültigkeitsdauer, Versicherungsgesellschaft, Fahrzeughersteller, Ländercode (Staaten mit Versicherungsschutz), Name und Anschrift des Versicherten.

    Diese Informationen stehen auf der Grünen Karte

    Die Grüne Karte enthält alle wichtigen Informationen, die Sie bei einem Autounfall im Ausland benötigen.

    Diese Informationen befinden sich auf der Versicherungskarte: Fahrzeugkennzeichen, Gültigkeitsdauer, Versicherungsgesellschaft, Fahrzeughersteller, Ländercode (Staaten mit Versicherungsschutz), Name und Anschrift des Versicherten.

    Europäischen Unfallbericht immer mitführen

    Niemand möchte während einer Auslandsreise in einen Autounfall verwickelt werden. Sollte es trotzdem dazu kommen, bietet der Europäische Unfallbericht wertvolle Unterstützung. Dieses standardisierte Formular wird bei Autounfällen in Europa verwendet und erleichtert die klare Dokumentation der Unfalldetails zwischen den beteiligten Parteien. Das Mitführen dieses Berichts kann den Prozess der Schadensregulierung beschleunigen und Missverständnisse vermeiden. Es bietet eine einheitliche Grundlage für die Kommunikation mit Versicherungen und Behörden.

    FAQs

    Häufige Fragen und Antworten zur Grünen Karte

    Die Grüne Versicherungskarte ist wichtig, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Sie dient als international anerkannter Nachweis der Autohaftpflicht. Vor allem bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen wird sie benötigt.

    Die Grüne Karte erleichtert die Kommunikation mit lokalen Behörden und hilft, Versicherungsansprüche schneller abzuwickeln.

    Die Grüne Fahrzeugversicherungskarte erhalten Sie mit Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung. Sie können die Karte auch direkt bei Ihrem Versicherungsgeber anfordern. Bei der R+V erhalten Sie die Versicherungskarte direkt mit Ihrem Versicherungsabschluss. Im R+V-Vertragscenter können Sie diese kostenlos nachbestellen.

    Zum R+V-Vertragscenter

    In einigen EU-Ländern, z. B. in Italien, ist es ratsam, die Grüne Karte mitzunehmen, weil sie bei Unfällen von den Behörden häufig verlangt wird. Wir empfehlen, die Grüne Karte bei jeder Auslandsreise mitzuführen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

    Die internationale Haftpflichtversicherungskarte wird in vielen Ländern außerhalb der EU benötigt, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Dazu gehören: Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldawien, Nordmazedonien, Tunesien, Türkei und Ukraine. In diesen Ländern wird die Karte oft bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen verlangt, um sicherzustellen, dass Sie über eine gültige Kfz-Haftpflicht verfügen.

    Seit dem Brexit ist die Grüne Karte auch bei Autoreisen nach Großbritannien und Nordirland erforderlich.

    Innerhalb der EU ist die Grüne Versicherungskarte keine Pflicht, da das Kennzeichenabkommen den Versicherungsnachweis über das amtliche Kennzeichen ermöglicht.

    Trotzdem empfiehlt es sich, die Grüne Karte auch in diese Länder mitzunehmen, weil sie bei Unfällen im Ausland die Abwicklung erleichtern kann. In einigen Ländern, wie Italien, wird die Vorlage der Grünen Karte trotz des Kennzeichenabkommens bei Unfällen häufig verlangt.

    Die Grüne Karte ist kostenlos. Sie erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung.

    In diesen beiden Ländern gibt es Sonderregeln zur Grünen Versicherungskarte:

    • Italien: Obwohl das Kennzeichenabkommen gilt, verlangen die Behörden oft die Vorlage der Karte bei Unfällen.
    • Großbritannien und Nordirland: Nach dem Brexit wird die Grüne Karte dringend empfohlen, um den Versicherungsschutz nachzuweisen.

    Informieren Sie sich vor jeder Reise über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes.

    Wenn Sie Ihre Grüne Fahrzeugversicherungskarte vergessen haben, kontaktieren Sie Ihre Versicherung und fordern ein Ersatzkarte an. Bei der R+V geht das ganz einfach über das Kfz-Vertragscenter

    Zwar können Sie in vielen Ländern eine lokale Grenzversicherung abschließen, die als temporärer Ersatz dient. Aber meistens ist diese teurer und bietet einen geringeren Schutz als Ihre eigene Kfz-Versicherung.

    1. Wenn Sie im Ausland einen Autounfall haben, sollten Sie zuerst die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls die Polizei rufen.
    2. Nutzen Sie Ihre Grüne Versicherungskarte, um Ihre Versicherungsinformationen bereitzustellen und auszutauschen.
    3. Dokumentieren Sie den Unfall umfassend mit Fotos und notieren Sie sich die Kontaktdaten der anderen beteiligten Parteien und eventueller Zeugen.
    4. Informieren Sie anschließend umgehend Ihren Kfz-Versicherer über den Vorfall.
    5. Mit der Grünen Fahrzeugversicherungskarte und dem Europäischen Unfallbericht sind Sie für eine Auslandsreise bestens vorbereitet. Beide Dokumente erleichtern die Kommunikation mit lokalen Behörden und beschleunigen die Schadensabwicklung.

    Sind Sie bei der R+V versichert?

    Dann können Sie den Schaden auch ganz unkompliziert online melden.

    Die Gültigkeitsdauer der Grünen Fahrzeugversicherungskarte ist befristet. Bei der R+V gilt die Karte 5 Jahre. Das Ablaufdatum ist auf dem Dokument selbst vermerkt. Prüfen Sie vor einer Auslandsreise, ob die Karte noch gilt, um den notwendigen Versicherungsschutz nachzuweisen. Bei Ablauf oder Verlust können Sie eine neue Karte bei Ihrer Autoversicherung anfordern. 

    Ja, die Grüne Haftpflichtversicherungskarte ist in Wirklichkeit weiß und Sie können Sie selbst ausdrucken. Führen Sie die Karte immer in Papierform bei sich, weil digitale Kopien nicht als offizieller Nachweis akzeptiert werden.

    Ja, Ihre Autoversicherung zahlt auch dann, wenn Sie die Karte vergessen haben, sofern der Versicherungsschutz für das entsprechende Land besteht. Allerdings kann es komplizierter und zeitaufwändiger sein, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu erbringen.   

    Wenden Sie sich bei einem Schaden im Ausland zuerst an Ihre Versicherung und melden Sie dort den Vorfall.

    Nutzen Sie die Grüne Versicherungskarte, um alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Informieren Sie die örtlichen Behörden, besonders wenn es sich um einen größeren Unfall handelt. Viele Versicherungen haben auch Notfallnummern für Schadensfälle im Ausland, die rund um die Uhr erreichbar sind.

    Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeberartikel Unfall im Ausland.

    Das Dokument erhalten Sie automatisch mit Ihrem Versicherungsbeginn bei der R+V. Da die Grüne Versicherungskarte immer im Original vorliegen muss, wird sie Ihnen per Post zugeschickt.

    In der Regel gilt die Grüne Versicherungskarte für drei Jahre und muss von Ihnen nach Ablauf neu beantragt werden. Grundsätzlich ist es für R+V-Kunden jederzeit möglich, eine neue IVK über das R+V-Vertragscenter anzufordern.

    Fazit

    Grüne Versicherungskarte: Der beste Begleiter für Auslandsreisen

    Die Grüne Fahrzeugversicherungskarte ist ein wichtiger Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtabsicherung außerhalb Deutschlands. Sie wird vor allem außerhalb der EU benötigt und erleichtert die Schadensregulierung bei Unfällen.

    Die Karte erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer. Es ist ratsam, sie bei Auslandsreisen immer mitzuführen, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden. Informieren Sie sich vor jeder Reise über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes, um gut vorbereitet zu sein.  


     

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    Zuletzt aktualisiert: August 2024

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