Nicht alle Fahrzeuge kommen das ganze Jahr über zum Einsatz: Sondermodelle wie Cabrios, Motorräder oder Campingbusse verbringen den Winter meist an einem Abstellplatz. Theoretisch müssen Halter dafür zweimal im Jahr bei ihrer Kfz-Zulassungsstelle erscheinen, um den Wagen stillzulegen bzw. wieder neu anzumelden. Diesen Aufwand können Sie umgehen, wenn Sie stattdessen ein Saisonkennzeichen für Ihr Auto besorgen. Wie das funktioniert und welche Vorteile sich dadurch für Sie ergeben, erfahren Sie hier.
Saisonkennzeichen: Das Nummernschild für die schönste Jahreszeit
Um Nummernschilder aller Art kümmert sich Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle. Wenn Sie ein Saisonkennzeichen beantragen möchten, müssen Sie dafür einige Unterlagen vorweisen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugbrief und -schein)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Prüfbericht über gültige Abgasuntersuchung (AU)
- Achtung: Der TÜV fürs Auto mit Saisonkennzeichen muss im jeweiligen Zulassungszeitraum stattfinden
- Bisherige Kennzeichen
- Reservierungsbestätigung für ein Wunschkennzeichen
- bei erstmaliger Kfz-Zulassung: COC-Papiere bzw. Datenbestätigung des Herstellers
- Angabe des gewünschten Saisonzeitraums
Solange Sie über eine Kfz-Zulassung und eine Kfz-Versicherung verfügen, erhalten Sie Saisonkennzeichen für Pkws, Wohnmobile, Motorräder, Oldtimer etc.
Insgesamt kann der Zulassungszeitraum zwischen acht Wochen und elf Monaten pro Jahr dauern. Dabei beginnt und endet die Gültigkeit des Saisonkennzeichens stets am ersten bzw. letzten Tag des Monats. Dementsprechend könnten Sie zum Beispiel einen Betriebszeitraum vom 1. April bis zum 30. Oktober festlegen. Vor und nach dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen oder auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Andernfalls drohen Bußgelder:
- 40 € für öffentliches Parken außerhalb des Saisonzeitraums
- 50 € für Fahrten außerhalb des Saisonzeitraums
Wenn Sie die Nutzungsdauer für Ihr Saisonkennzeichen nachträglich verlängern oder verkürzen möchten, können Sie das vorhandene nicht einfach ändern, sondern müssen ein neues beantragen.
Um Ihr Saisonkennzeichen zu ändern, ist ein förmlicher Antrag bei der Zulassungsstelle nötig.
Tipp: Welche Zeitspanne aktuell gilt, lässt sich leicht an der vertikalen Ziffernfolge rechts auf dem Nummernschild erkennen. Im Gegensatz zu regulären Kfz-Kennzeichen finden Sie dort auf Saisonkennzeichen zwei Zahlen, die den jeweiligen Anfangs- und Endmonat angeben. Eine vier oben und eine zehn unten stehen beispielsweise für einen Zulassungszeitraum von April bis Oktober.
Auf die Frage, wie hoch die Kosten für ein Saisonkennzeichen sind, gibt es keine pauschale Antwort. Die Gesamtsumme hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Zulassungsgebühren:
Um eine Zulassung für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen zu erhalten, müssen Sie eine einmalige Gebühr zahlen. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen und bei welcher Behörde Sie ein Kennzeichen beantragen, kann dieser Betrag schwanken. Durchschnittlich liegen die Preise zwischen 27 und 30 Euro.
- Kosten für Saison-Nummernschilder:
Auch hier hängt es vom jeweiligen Hersteller ab, wie teuer ein entsprechendes Nummernschild ausfällt. Wenn Sie zwei Stück bestellen, sollten Sie insgesamt mit 20 bis 40 € rechnen. Saison-Nummernschilder können Sie entweder vor Ort anfertigen lassen oder online bestellen – vorausgesetzt, Sie haben Ihr Wunschkennzeichen zuvor bei der Zulassungsbehörde reserviert.
Abgesehen von einmaligen Gebühren spielen natürlich die laufenden Haltungskosten eine entscheidende Rolle. In dieser Hinsicht bieten Saisonkennzeichen sowohl steuerliche Vorteile als auch potenzielle Nachteile. Einerseits sollten Sie bedenken, dass Sie in solchen Fällen eine geeignete Parkmöglichkeit brauchen. Wenn auf Ihrem eigenen Grundstück nicht genügend Platz vorhanden ist, müssen Sie gegebenenfalls einen extra Garagenstellplatz anmieten. Dadurch können die Ausgaben für ein Saisonkennzeichen entsprechend steigen. Andererseits müssen Sie für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug stillgelegt ist, keine Kfz-Steuer zahlen. Auch Beiträge für den nötigen Versicherungsschutz fallen nur an, solange Ihr Saisonkennzeichen gültig ist. Wenn Sie ein Cabriolet oder ein Wohnmobil beispielsweise sechs Monate im Jahr nutzen, zahlen Sie für Ihre Kfz-Versicherung zum Saisonkennzeichen auch nur die Hälfte des vollen Jahressatzes.
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Händlerkennzeichen
Diese Art von Nummernschild ist ausschließlich für Gewerbetreibende aus der Automobilbranche vorgesehen. Hierzu zählen Händler genau wie Hersteller und Kfz-Werkstätten. Entsprechende Dienstleister müssen Händlerkennzeichen immer dann verwenden, wenn Überführungs-, Prüfungs-, Probe- oder Werkstattfahrten anstehen. Solche Beschilderungen erkennen Sie an folgenden Merkmalen:
- Rote Umrandung
- Rote Buchstaben- und Ziffernreihe
- Anfangsziffer 06
Händlerkennzeichen gelten nicht nur für ein bestimmtes Fahrzeug und können daher innerhalb des Betriebs flexibel eingesetzt werden.
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Wechselkennzeichen
Hierbei handelt es sich um ein Nummernschild, das Sie abwechselnd für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse verwenden dürfen. Zu den möglichen Kombinationen zählen unter anderem:
- zwei Oldtimer
- zwei Motorräder
- ein Pkw und ein Wohnmobil
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei kleinen Schildern (jeweils eins für jedes Fahrzeug) und einem gemeinsamen Hauptschild, das Sie einfach umstecken können.
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Kurzzeitkennzeichen
Diese Beschilderung scheint auf den ersten Blick die gleiche Funktion zu erfüllen wie ein Saisonkennzeichen. Tatsächlich gibt es hier jedoch einen klaren Unterschied:
- Kurzzeitkennzeichen gelten für maximal fünf Tage
- Saisonkennzeichen gelten für mindestens zwei Monate
Auf das Kurzzeitkennzeichen können Sie zurückgreifen, wenn Sie außerhalb des regulären Zulassungszeitraums mit Ihrem Fahrzeug einmalige Strecken wie Probe- oder Überführungsfahrten zurücklegen müssen.
Achtung: Ein Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie nicht verwechseln mit einer Tageszulassung. Wie der Name bereits verrät, ist das Fahrzeug in diesem Fall nur für einen Tag (anstatt fünf) zugelassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Händler dadurch starke Preisnachlässe anbieten.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2022
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