Rund ums Auto

    Auto ummelden: Alles zu Ablauf, Kosten und notwendigen Unterlagen

    Inhalt:

    Bei einem Umzug oder Halterwechsel müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. So schreibt es das Gesetz vor. Dabei stellen sich einige Fragen: Wo beantrage ich die Ummeldung? Geht das auch online? Welche Kosten entstehen? Welche Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Auto umzumelden? Erfahren Sie in diesem Ratgeber, worauf Sie achten sollten.

    AUF EINEN BLICK

    Das Wichtigste zum Thema Auto-Ummeldung

    • Darum müssen Sie Ihr Auto ummelden

      Wenn Sie als Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen, muss die Polizei Sie als Halter ermitteln können. Das funktioniert nur, wenn Sie Ihr Auto korrekt angemeldet haben. Wenn Sie ein Auto nicht innerhalb der vorgegebenen Frist um- oder anmelden, kann es ein Bußgeld geben. Dasselbe gilt, wenn Sie nach einem Wohnortwechsel die Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern.

    • Hier können Sie Ihr Auto ummelden

      Gehen Sie – am besten zu einem vorher vereinbarten Termin – in Ihre Kfz-Zulassungsstelle. Dort können Sie Ihr Auto persönlich ummelden. Wenn Sie ohne Termin während der Sprechzeiten zur Behörde gehen, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. Am schnellsten geht die Ummeldung online, zum Beispiel mit dem R+V-Online-Zulassungsservice.

    • Sie müssen Ihr Auto nicht selbst ummelden

      Wenn Sie selbst keine Zeit für eine Ummeldung Ihres Wagens haben, ist das kein Problem. Sie können auch einen Bevollmächtigten in Ihrem Namen zur Kfz-Zulassungsstelle schicken. Denken Sie daran, eine schriftliche Vollmacht auszustellen und eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beizufügen.

    • Auto ummelden nur mit gültiger Versicherung

      Um Ihr Auto umzumelden, brauchen Sie eine gültige Kfz-Versicherung, die Sie bei der Zulassungsstelle nachweisen müssen. Die R+V hat hier viele passende Angebote für Sie.

    Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, die Kfz-Versicherung anzupassen

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihr Auto in jedem Fall ummelden. Neben der Adresse können sich einige Änderungen ergeben, die sich auf Ihre Kfz-Versicherung auswirken. Einige Beispiele:

    • Sie haben einen kürzeren Arbeitsweg, durch den sich Ihre Jahreskilometerleistung ändert.

    • Ihr Fahrzeug wird jetzt in einer Garage oder in einem Carport statt im Freien geparkt.

    • Sie haben Wohneigentum bezogen.

    • Weitere Personen nutzen nun Ihr Fahrzeug.

    Sie sind bereits bei der R+V versichert?

    Um die Angaben zu aktualisieren, loggen Sie sich in Ihr Kfz-Vertragscenter ein, wählen dort Ihren Vertrag aus und klicken auf „Vertrag ändern“.

    Zum Kfz-Vertragscenter

    Sie suchen noch die passende Kfz-Versicherung?

    Die R+V-Autoversicherung können Sie ganz bequem online abschließen.

    Jetzt Tarif berechnen

    Wann müssen Sie Ihr Auto ummelden?

    Bei jeder Halter- oder Adressänderung müssen Sie Ihr Auto ummelden. Das ist in folgenden Situationen der Fall: Umzug innerhalb Deutschlands, Halterwechsel und Erbfall, Umzug ins Ausland.

    Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie grundsätzlich Ihre neue Adresse in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

    Anders verhält es sich, wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen. In diesem Fall ist keine Ummeldung des Wagens, sondern lediglich eine Aktualisierung Ihrer Adresse notwendig. Dafür benötigen Sie nur den Fahrzeugschein und ein Ausweisdokument. Falls Ihre Adresse dort noch nicht aktualisiert ist, ist außerdem die Meldebescheinigung wichtig.

    Bei einem Halterwechsel und im Erbfall

    Wenn sich der Halter eines Fahrzeugs ändert, muss das Kfz umgemeldet werden. Am häufigsten ist das der Fall, wenn ein Auto verkauft wird.

    Auch wenn Sie ein Auto erben, liegt ein Halterwechsel vor. Eine Ummeldung ist auch in diesem Fall verpflichtend.

    Wichtig zu wissen: Die bestehende Kfz-Versicherung geht automatisch an die Erben über. Wenn Sie das Auto behalten, die bestehende Versicherung aber nicht weiterführen möchten, müssen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.

    Bei einem Umzug ins Ausland

    Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie Ihr Auto bei Ihrer Zulassungsstelle in Deutschland abmelden. Erforderlich dafür sind:

    • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
    • ein Ausweisdokument
    • und die Kennzeichen.

    Anschließend melden Sie Ihr Auto in Ihrem Wohnsitzland an. Informieren Sie sich bei den Behörden vor Ort, welche Informationen und Papiere Sie für die Zulassung einreichen müssen.

    Der Online-Kfz-Zulassungsservice der R+V

    Bei der Zulassungsstelle warten, um das Auto umzumelden – das müssen Sie nicht mehr. Mit dem Online-Zulassungsservice der R+V können Sie Ihr Fahrzeug bequem von zu Hause aus um-, anmelden oder einen Halterwechsel vornehmen. Auch die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens sowie die Bestellung einer Feinstaubplakette können Sie so schnell und problemlos erledigen.

    Checkliste

    Diese Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Auto umzumelden

    Damit Sie Ihr Auto schnell und reibungslos ummelden können, tragen Sie am besten rechtzeitig alle benötigten Unterlagen zusammen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • aktuelle Meldebescheinigung, falls Ihre Adresse im Personalausweis noch nicht aktualisiert wurde

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)

    • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

    • SEPA-Lastschrift-Mandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer

    • neue Kennzeichen, wenn ein Kennzeichenwechsel durchgeführt werden soll

    • wenn Sie das Auto geerbt haben, die Sterbeurkunde und den Erbschein oder eine beglaubigte Kopie des Testaments

    • eine Vollmacht, wenn Sie die Ummeldung im Auftrag für jemand anderen durchführen

    Stellen Sie außerdem sicher, dass es keine offenen Rechnungen rund um eine frühere Zulassung gibt und dass die Kfz-Steuer bezahlt ist, wenn Sie Ihren Wohnort gewechselt haben.

    Voraussetzungen für einen Halterwechsel

    Eine Ummeldung auf einen neuen Halter ist nur möglich, wenn alle Gebühren für bisherige Zulassungen und die Kfz-Steuer für das Auto vollständig beglichen wurden.

    Auto ummelden: So viel kostet es

    Wenn Sie Ihr Auto anmelden, können sich die Kosten für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs von Kommune zu Kommune unterscheiden. Allgemein können Sie mit folgenden Gebühren rechnen (Stand: August 2024):

    • Adressänderung innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca. 12 EUR
    • Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk: 20 bis 30 EUR
    • optional neues Kennzeichen: 20 bis 30 EUR
    • Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca. 20 EUR
    • Halterwechsel bei Änderung des Zulassungsbezirks: 25 bis 30 EUR.

    Für ein Wunschkennzeichen oder eine neue Umweltplakette können weitere Gebühren anfallen. Um Kosten zu sparen, halten Sie auch nach Online-Angeboten Ausschau. Hier sind die Preise oft niedriger als bei der Zulassungsstelle oder Schilderdiensten vor Ort.

    Schon gewusst? Sie können Ihre alten Kennzeichen behalten

    Seit 2015 können Sie Ihr Kennzeichen behalten, auch wenn Sie in eine andere Stadt bzw. einen anderen Zulassungsbezirk umziehen.

    Die Kfz-Ummeldung einfach online vornehmen

    Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie die Zulassung oder Ummeldung Ihres Autos in immer mehr Zulassungsbezirken in Deutschland auch online vornehmen. Für das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde benötigen Sie einen internetfähigen Personalausweis und ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit Ausweis-App. Damit können Sie alle Kfz-Services online nutzen:

    • Zulassung
    • Abmeldung
    • Umschreibung
    • Wiederzulassung
    • Kennzeichen-Mitnahme bei Halterwechsel
    • Adressänderungen
       

    Umzug von oder nach Deutschland

    Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen oder umgekehrt und Ihr Auto mitnehmen, müssen Sie es im Ursprungsland ab- und am neuen Wohnsitz wieder anmelden.

    Beachten Sie, dass bei Fahrzeugen aus Ländern außerhalb der EU möglicherweise geprüft werden muss, ob sie EU-Standards entsprechen. Das ist eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung in Deutschland.

    Auto ummelden vergessen: Was passiert?

    Wenn Sie die Ummeldung Ihres Autos versäumen, können die Behörden ein Bußgeld verhängen, das meist 15 bis 40 Euro beträgt. Die Frist für die Kfz-Ummeldung ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Viele Zulassungsstellen geben eine Frist von zwei Wochen vor.

    Fazit: Die Kfz-Ummeldung kann ganz einfach sein

    Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen haben, ist die Ummeldung Ihres Autos unkompliziert. Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug innerhalb der Frist von üblicherweise zwei Wochen umzumelden. Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum.

    FAQs:

    Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Auto ummelden“

    Optionen und Fristen

    Um Ihr Auto umzumelden, gehen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort. Vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Alternativ können Sie die Ummeldung auch online vornehmen, entweder über das Online-Portal Ihrer örtlichen Behörde oder den Online-Zulassungsservice der R+V.

    Eine Ummeldung ist in folgenden Fällen erforderlich:

    • Umzug
    • Halterwechsel
    • Erbfall

    Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie benötigen, damit der Prozess reibungslos vonstattengeht.

    Ja, seit dem 1. Oktober 2019 können Sie Ihr Auto in Deutschland auch online um- und anmelden. Das geht entweder über das Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle oder den Online-Zulassungsservice der R+V.

    Grundsätzlich gilt: Die Ummeldung sollte so schnell wie möglich erfolgen. Ob es sich dabei um eine Adressänderung, einen Halterwechsel etwas anderes handelt, ist unerheblich.

    Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht, sie beträgt aber meist zwei Wochen. Die genaue Frist erfragen Sie bei der Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnort.

    Wenn Sie diese verstreichen lassen, kann es ein Bußgeld geben. Im Fall einer Adressänderung beträgt dies 15 Euro, bei einem Halterwechsel 40 Euro. Kümmern Sie sich daher möglichst schnell um die Ummeldung Ihres Autos.

    Bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei einem Halterwechsel sollten Sie zuerst Ihre Versicherung informieren. Für die Ummeldung brauchen Sie die eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung. Teilen Sie Ihrer Versicherung auch gleich Ihre neue Adresse mit.

    Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen, teilen Sie der Behörde lediglich Ihre neue Adresse mit. In diesem Fall benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis, sondern nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und ein Ausweisdokument.

    In eine Vollmacht zur Autoummeldung gehören einige wichtige Angaben. Eine detaillierte Auflistung und alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Vollmacht zur Kfz-Zulassung“. 

    Die Kosten für die Kfz-Ummeldung können je nach Bundesland und Zulassungsbezirk leicht variieren. Als Richtwerte können Sie etwa diese Gebühren erwarten (Stand: August 2024):

    • Adressänderung (bei gleichbleibendem Zulassungsbezirk): ca. 12 EUR
    • Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk: 20 bis 30 EUR
    • Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks: ca. 20 EUR
    • Halterwechsel bei Änderung des Zulassungsbezirks: 25 bis 30 EUR

    Falls Sie ein neues Kennzeichen möchten, kommen hierfür weitere 20 bis 30 EUR dazu.

    Dokumente

    Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen, benötigen Sie nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ein Ausweisdokument.

    Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk benötigen Sie außerdem folgende Dokumente bzw. Nachweise:

    • Fahrzeugbrief
    • HU/AU-Bescheinigung
    • eVB-Nummer
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • die alten Kennzeichen, falls Sie ein neues Nummernschild möchten

    Wenn Sie ein Fahrzeug geerbt haben, müssen Sie zusätzlich vorlegen:

    • die Sterbeurkunde
    • den Erbschein, das Testamentsvollstreckerzeugnis oder eine beglaubigte Kopie des Testaments

    Ohne gültige TÜV-Plakette können Sie Ihr Auto nicht ummelden. Die Zulassungsbehörde benötigt einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU). Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.

    Gegebenenfalls müssen Sie Ihren Wagen also zunächst zur Hauptuntersuchung bringen und mögliche Mängel beseitigen lassen.

    Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen und nur Ihre Adresse ändern lassen müssen, brauchen Sie den Fahrzeugbrief nicht.

    Alle anderen Arten von Ummeldungen, etwa aufgrund eines Halterwechsels oder eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, können Sie ohne Fahrzeugbrief nicht veranlassen. Sollten Sie ihn verloren haben, müssen Sie ihn zunächst neu beantragen. Hierfür legen Sie bei der Zulassungsbehörde ein Ausweisdokument und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs vor.

    Wenn Sie nur Ihre Adresse ändern lassen müssen, weil Sie innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen, brauchen Sie keine eVB-Nummer.

    Bei einem Halterwechsel oder einem Umzug in eine andere Stadt bzw. einen anderen Zulassungsbezirk müssen Sie die eVB-Nummer als Versicherungsnachweis vorlegen. Ansonsten ist eine Ummeldung Ihres Autos nicht möglich.

    Die Umweltplakette ist an das Kennzeichen gebunden. Wenn Sie sich bei einem Umzug für ein neues Kennzeichen entscheiden, benötigen Sie auch eine neue Umweltplakette.

    Bei einem Halterwechsel müssen Sie der Zulassungsstelle folgende Dokumente und Informationen vorlegen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
    • HU/AU-Bescheinigung
    • eVB-Nummer
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • die alten Kennzeichen, falls Sie ein neues Nummernschild möchten

    Steuer und Versicherung

    Für die Versicherung sind der Grund für die Ummeldung und die neue Adresse ausschlaggebend.

    1. Bei einem Umzug: Bei einem Wohnortwechsel haben Sie kein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Autoversicherung. Wichtig ist, dass Sie Ihrer Versicherung zeitnah die Adressänderung mitteilen. Wenn Sie bereits eine gültige eVB-Nummer haben, wird die Ummeldung von der Zulassungsbehörde automatisch an Ihre Versicherung gemeldet. Sollte sich aufgrund Ihres Umzugs Ihre Regionalklasse ändern, kann es sein, dass Ihr Versicherungsbeitrag steigt. Wenn Sie die Versicherung wechseln möchten, ist die einzige Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin – in der Regel zum 30. November – zu kündigen.
    2. Bei einem Halterwechsel: Anders sieht es aus bei einem Halterwechsel. Wenn sich die Halterin oder der Halter eines Fahrzeugs ändert, haben Sie auch die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln bzw. sich eine eigene Versicherung auszusuchen. Sobald das Fahrzeug umgemeldet wird, endet die bestehende Kfz-Versicherung automatisch. Der Vorbesitzer Ihres neuen Fahrzeugs muss die Versicherung also nicht kündigen. Als neuer Halter können Sie bereits vor der Ummeldung eine neue Kfz-Versicherung abschließen. So wird Ihnen Ihre eVB-Nummer rechtzeitig übermittelt.

    Es ist wichtig, dass in den Fahrzeugpapieren die korrekte Adresse eingetragen ist, damit der richtige Bezirk die Kfz-Steuer vom Konto abbucht. Beachten Sie: Mit dem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk kann die Kfz-Steuer steigen bzw. sinken.

    Umzug und Wohnort

    Ihre Adresse ist auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Die aktuellen und korrekten Angaben sind wichtig, damit die Kfz-Steuer richtig berechnet werden kann und die Behörden Sie als Fahrzeughalter bei Bedarf kontaktieren können.

    Wenn Sie in einen anderen Landkreis umziehen, müssen Sie Ihr Auto bei der Zulassungsbehörde des neuen Wohnorts ummelden. Dafür benötigen Sie:

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
    • die HU/AU-Bescheinigung
    • die eVB-Nummer
    • ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

    Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Kennzeichen wechseln. In diesem Fall bringen Sie die alten Nummernschilder mit zur Zulassungsbehörde und können gleich ein neues Kennzeichen beantragen.

    Ja. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme sogar dann möglich, wenn sich der Zulassungsbezirk ändert, weil Sie umziehen oder ein Halterwechsel stattfindet. In diesen Fällen müssen Sie bei der neuen zuständigen Zulassungsstelle beantragen, dass Sie Ihr Kennzeichen behalten können. Das können Sie direkt bei der Ummeldung erledigen. Bringen Sie die Kennzeichen mit, damit die Zulassungsplaketten auf die neue Adresse aktualisiert werden können.

    Ja, auch wenn es sich nur um eine Adressänderung innerhalb einer Stadt handelt, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde eintragen lassen. Besonders in kleineren Städten ändert sich durch einen Umzug zwar der Zulassungsbezirk nicht, es ist aber dennoch wichtig, dass die korrekte Adresse in den Fahrzeugpapieren hinterlegt ist. Manche Einwohnermeldeämter und Bürgerbüros erledigen die Ummeldung Ihres Kfz bei einem Umzug innerhalb des Landkreises mit.

    Kfz-Versicherung berechnen.

    Tipp

    Haben Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Auto? Jetzt persönlichen Tarif berechnen.

    ab 39 EUR
    im Jahr.
    Beitrag berechnen

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zuletzt aktualisiert: November 2024

    R+V Team

    Experten rund ums Auto

    Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.