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Rund ums Auto

Fahrzeughalter eines Autos: Definition, Pflichten und Haftung

Inhalt:

Rund um ein Auto gibt es verschiedene Pflichten und Verantwortlichkeiten. Fahrzeughalter, Fahrzeugführer, Besitzer, Versicherungsnehmer: Das kann alles dieselbe Person sein, ist es aber nicht immer. In diesem Artikel erfahren Sie, wer rechtlich als Fahrzeughalter gilt, welche Aufgaben und Pflichten damit verbunden sind und worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein Auto auf Ihren Namen zulassen. 

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema Fahrzeughalter

  • Wer als Fahrzeughalter gilt

    Fahrzeughalter ist jemand, der ein Fahrzeug besitzt und bei der zuständigen Behörde als verfügungsberechtigte Person dafür eingetragen ist: Das kann eine Einzelperson sein, aber auch mehrere Personen.

  • Wofür der Fahrzeughalter haftet

    Der Kfz-Halter trägt die Haftung für alle Schäden und Gesetzesverstöße, die mit seinem Fahrzeug verursacht werden. Das gilt unabhängig davon, wer damit tatsächlich fährt. Daher ist auch der Versicherungsschutz Sache des Fahrzeughalters.

  • Versicherungsschutz prüfen

    Jeder Fahrzeughalter ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Prüfen Sie, welchen Umfang Sie dafür benötigen und ob auch eine Teilkasko und Vollkasko sinnvoll ist.

Definition

Wer ist der Fahrzeughalter?

Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer sind die 4 wichtigsten Begriffe rund um die Verantwortlichkeiten bei einem Kfz. Oft werden alle Rollen von derselben Person übernommen. Es ist jedoch auch möglich, dass sie auf mehrere Personen verteilt sind. 

  • Fahrzeughalter: Fahrzeughalter ist die Person, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist (diese wurde bis 2005 als Fahrzeugschein bezeichnet). Es handelt sich also um die Person, auf die das Auto zugelassen ist. Und zwar unabhängig davon, ob sie es gekauft hat oder nicht. Ein Fahrzeug kann auch auf mehrere Personen zugelassen sein, beispielsweise auf beide Ehepartner oder auf mehrere Mitarbeiter einer Firma. Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs. Dazu zählen die Versicherung und die Kfz-Steuer sowie alle Behördenangelegenheiten, die rund um das Auto anfallen. Somit ist er auch der Ansprechpartner für Behörden oder die Polizei. 
  • Eigentümer: Der Eigentümer ist der rechtmäßige Besitzer und hat den Kaufvertrag für das Fahrzeug abgeschlossen. Nur er kann das Auto verkaufen. In vielen Fällen ist er auch der Halter des Wagens, aber nicht immer. Bei mehreren Haltern ist beispielsweise nur eine Person Eigentümer, und bei Firmenwagen oder Leasingwagen kann es sich um jeweils unterschiedliche Personen handeln.
  • Fahrzeugführer: Der Fahrzeugführer ist der tatsächliche Fahrer eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er muss einen Führerschein besitzen und die Verkehrsregeln beachten.

Unabhängig davon, ob es sich um dieselbe Person handelt wie den Halter, liegt die Verantwortung für den richtigen Versicherungsschutz immer beim Halter. Dieser muss also sicherstellen, dass der jeweilige Fahrzeugführer bei Nutzung des Fahrzeugs auch Versicherungsschutz genießt. Beispielsweise kann es für Partner oder Kinder günstiger sein, ein Fahrzeug über die Zweitwagenversicherung abzusichern. Dann ist bei unterschiedlichem Halter und Führer der Haftpflichtschutz gewährleistet. 

Sind Sie als Fahrzeughalter ausreichend abgesichert?

Wenn Sie als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, haften Sie auch automatisch bei Unfällen. Das gilt unabhängig davon, wer zum Unfallzeitpunkt tatsächlich am Steuer saß. Daher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.  

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Pflichten des Fahrzeughalters

Das gehört unter anderem zu den Pflichten eines Fahrzeughalters:

  • Anmeldung und Ummeldung des Fahrzeugs

    Sie sind müssen Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert, sind Sie verpflichtet, die Änderungen umgehend zu melden und das Fahrzeug umzumelden.

  • Autoversicherung abschließen

    Als Halter eines Fahrzeugs haften Sie bei Verkehrsverstößen und Unfällen, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden, auch wenn Sie gar nicht beteiligt sind. Deswegen sind Sie auch für den Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich.

  • Kfz-Steuer

    Als Fahrzeughalter sind Sie für die fristgerechte Zahlung der anfallenden Kfz-Steuer an das Hauptzollamt verantwortlich.

  • Verkehrssicherheit und Betriebserlaubnis

    Als Fahrzeughalter müssen Sie sich um gültige TÜV-Plaketten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung kümmern und darüber hinaus jederzeit für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sorgen.

  • Fahrerlaubnis und Verkehrstüchtigkeit der Fahrer

    Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur Personen überlassen, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und verkehrstüchtig sind. Als Halter können Sie belangt werden, wenn Personen ohne Führerschein, unter Drogeneinfluss oder in anderweitig nicht verkehrstüchtigem Zustand Ihr Fahrzeug fahren.

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So lässt sich der Fahrzeughalter ermitteln

Wenn ein Fahrzeug in einen Unfall oder eine Ordnungswidrigkeit verwickelt ist, muss der Halter ermittelt werden. Am einfachsten geht das über die Fahrzeugpapiere: Da er oder sie als Ansprechpartner für die Behörden gilt, ist der Name des Halters in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 hinterlegt. Diese wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle herausgegeben, sodass auch dort die Information zum Halter dokumentiert wird. 

Auch die Polizei kann Auskunft über den Fahrzeughalter geben, wenn es beispielsweise zu einem Unfall oder einer Ordnungswidrigkeit gekommen ist. Sie ermittelt den Halter anhand des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle. 

Zusätzlich ist der Kfz-Versicherung der Halter bekannt, weil er bei Abschluss der Haftpflichtversicherung angegeben werden muss. Sie kann somit ebenfalls in bestimmten Fällen Auskunft über den Fahrzeughalter geben, beispielsweise wenn es zu einem Schadensfall kommt und der Halter der Gegenseite ermittelt werden muss. 

Darüber hinaus gibt es Online-Dienste, die für ein Kennzeichen gegen Gebühr eine Halterabfrage über das zentrale Fahrzeugregister anbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Daten möglicherweise nicht immer aktuell oder korrekt sind. Außerdem können Sie die Anfrage auch einfach selbst beim Kraftfahrt-Bundesamt vornehmen. Die Auskunft ist in der Regel kostenpflichtig, aber Sie sparen sich die Gebühr für einen Dienstleister und erhalten in jedem Fall eine valide Auskunft. 

Zuverlässige Informationen zum Fahrzeughalter sind nur über die offiziellen Stellen zu ermitteln. Selbstverständlich geben diese die Information aber nur dann heraus, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. 

Müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identisch sein?

Gut zu wissen

Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter können verschiedene Personen sein

Die Pflicht zum Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt beim Halter des Fahrzeugs. Deswegen ist er in den meisten Fällen auch der Versicherungsnehmer. Mit anderen Worten: die Versicherung ist auch auf seinen Namen abgeschlossen.

Das kann aber auch voneinander abweichen, wenn die Versicherung es gestattet. So versichern viele Eltern das Fahrzeug der Kinder als Zweitwagen, um eine günstigere Schadenfreiheitsklasse zu ermöglichen. Eigentümer kann dann ein Elternteil oder auch das Kind selbst sein.

Ausnahme

Sonderfall Leasing-Fahrzeuge

Wenn Sie ein Fahrzeug leasen, sind Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs nicht identisch.

Das Leasingunternehmen ist Eigentümer des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer erwirbt mit Abschluss des Leasingvertrages ein Nutzungsrecht und wird daher als Halter in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Er muss sich damit auch um die Kfz-Versicherung kümmern und tritt dabei als Versicherungsnehmer auf. Die Rahmenbedingungen dafür sind oft Inhalt des Leasing-Vertrages. 

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter ist die Person, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) eingetragen ist. Sie ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich und haftet für Unfälle und Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie nicht selbst am Steuer sitzt. 

Der Fahrzeugführer ist die Person, die das Fahrzeug zum aktuellen Zeitpunkt steuert. Der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und die Verkehrsregeln einhalten. Dabei kann es sich um den Halter selbst handeln, der für den ordnungsgemäßen Betrieb zuständig ist. Es kann aber auch eine andere Person sein, die das Fahrzeug leihweise oder regelmäßig nutzen darf, beispielsweise ein Familienmitglied. 

Der Fahrzeugbesitzer ist die Person, die das Eigentum an dem Fahrzeug besitzt. Der Fahrzeugbesitzer wird meistens auch der Fahrzeughalter sein, aber es kann sich theoretisch auch um zwei unterschiedliche Personen handeln. Während dem Halter also der ordnungsgemäße Betrieb des Autos obliegt, hat der Besitzer das Recht, es zu verkaufen. 

Der Eigentümer ist der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs. In der Regel ist der Eigentümer identisch mit dem Fahrzeughalter. Bei Leasingfahrzeugen, Firmenwagen oder wenn mehrere Personen einen Pkw nutzen, können sich Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer jedoch auch unterscheiden. 

Bei einem Firmenwagen ist der Fahrzeughalter derjenige, der das Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung eingetragen hat. Dies ist in der Regel der Arbeitgeber, aber es kann auch ein verantwortlicher Mitarbeiter sein. 

Der Fahrzeughalter ist nicht automatisch der Versicherungsnehmer für die Kfz-Versicherung. Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Meistens wird das zwar der Fahrzeughalter sein, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.  

Die R+V bietet eine Zweitwagenversicherung an. Damit lässt sich ein Fahrzeug, das beispielsweise von einem anderen Familienmitglied genutzt wird, günstig absichern. Dann liegt eine abweichende Halterschaft im Vertrag für die Haftpflicht vor. 

Ja, es können mehrere Personen als Fahrzeughalter eingetragen sein. Dies ist beispielsweise bei einer Haltergemeinschaft wie Ehepaaren oder Erbengemeinschaften üblich. 

Die einfachste Möglichkeit, den Fahrzeughalter zu ermitteln, ist ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Dort ist der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeugs eingetragen. In bestimmten Fällen – beispielsweise bei einem Unfall – kann auch die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs Auskunft über den Fahrzeughalter geben. 

Ja, Sie können Fahrzeughalter sein, ohne einen Führerschein zu besitzen. Der Fahrzeughalter ist für die Zulassung und den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, während der Fahrzeugführer das Fahrzeug tatsächlich steuert und dafür natürlich einen Führerschein benötigt. 

Der Fahrzeughalter ist für die Zulassung und den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Dazu gehören die Einhaltung der Versicherungspflicht, die regelmäßige Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und die Zahlung der Kfz-Steuer. Er haftet auch für Schäden, die durch das Fahrzeug entstehen, unabhängig davon, wer es gerade fährt. 

Der Fahrzeughalter ist in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch das Fahrzeug bei anderen verursacht werden. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann der Fahrzeughalter weitere Versicherungen wie Teilkasko oder Vollkasko abschließen, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.  

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Zuletzt aktualisiert: Juli 2025

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