Bevor Sie mit einem neu gekauften Auto fahren dürfen, benötigen Sie eine Kfz-Zulassung: Diese ist Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Damit Ihr Wagen möglichst schnell und unkompliziert zugelassen wird, informieren Sie sich vorab, welche Dokumente Sie benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Bei Gebrauchtwagen übernimmt der Verkäufer oder die Verkäuferin zwar häufig das Abmelden, kümmert sich aber nicht automatisch um die Neuanmeldung bzw. Ummeldung. In den meisten Fällen müssen Sie das selbst übernehmen. Mit einem Internetzugang und den richtigen Unterlagen können Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug schnell und unkompliziert auch online zulassen. Alle Infos dazu finden Sie hier.

Auto anmelden leicht gemacht: So funktioniert die Kfz-Zulassung
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Versicherung nicht vergessen
Für die Autozulassung ist die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Halters oder der Halterin zuständig. Um Ihren Wagen zuzulassen, müssen Sie nachweisen, dass ein Versicherungsschutz besteht. Schließen Sie also vorher eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab.
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Notwendige Informationen und Unterlagen
Für die Kfz-Zulassung benötigen Sie verschiedene Unterlagen wie Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die eVB-Nummer, die den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs nachweist.
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Die Kfz-Zulassung funktioniert auch online
Mit dem Online-Zulassungsservice der R+V können Sie Ihr Fahrzeug ganz einfach von zu Hause aus an- oder ummelden und einen Halterwechsel vornehmen. Ihre Unterlagen und Ihr Kennzeichen werden Ihnen auf Wunsch bequem nach Hause geliefert.
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Enthält technische Daten zum Fahrzeug.
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Enthält Informationen zum Fahrzeughalter.
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Personalausweis oder Reisepass des Halters
Wenn der Fahrzeughalte nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen kann, kann auch eine dritte Person mit Vollmacht zur Kfz-Zulassung die Anmeldung übernehmen.
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eVB-Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) steht bei der R+V direkt nach Abschluss der Versicherung online für Sie bereit.
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TÜV-Bescheinigung
Diese benötigen Sie bei Gebrauchtwagen.
Für den Einzug der Kfz-Steuer müssen Sie außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Ein Ausweisdokument und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) müssen Sie auch bei einer Verlustanzeige, einem Namens- oder einem Wohnsitzwechsel vorlegen. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird nur bei Erneuerung der Prüfplakette verlangt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug „außer Betrieb setzen“ möchten (Abmeldung), sind nur die Kennzeichen und der Fahrzeugschein erforderlich.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug auf einen neuen Halter oder eine neue Halterin umschreiben möchten, ist zusätzlich der letzte Bericht über die Hauptuntersuchung (HU) erforderlich, wenn das Fahrzeug drei Jahre oder älter ist. In diesem Fall müssen Sie außerdem die alten und neuen Kennzeichen mitbringen bzw. besorgen.
Nummernschilder bestellen: So geht‘s
Neue Nummernschilder können Sie in der Regel in der Nähe der Zulassungsbehörde erwerben. Um sich die Suche nach einem Schilderdienst zu sparen, können Sie Kennzeichen auch bei zahlreichen Onlineshops bestellen und sich nach Hause liefern lassen. Beachten Sie, dass mit Wunschkennzeichen und Umweltplakette zusätzliche Kosten für die Kfz-Zulassung entstehen.
In der Zulassungsstelle
Onlineportal Ihrer Behörde
R+V Online-Zulassungsservice

Laut § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist eine Kfz-Zulassung in Deutschland Pflicht, damit Sie Ihr Auto im Straßenverkehr bewegen dürfen. Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, müssen Sie es also in jedem Fall bei der Zulassungsbehörde anmelden.
Für die Anmeldung benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese sollten Sie also möglichst bald nach dem Autokauf abschließen.
Haben Sie das getan, bekommen Sie eine eVB-Nummer. Das ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die die Behörde als Nachweis für den Versicherungsschutz benötigt.
Im nächsten Schritt können Sie die Anmeldung Ihres Autos bei der Zulassungsstelle vor Ort oder online erledigen.
So funktioniert die gewerbliche Kfz-Zulassung
Für die gewerbliche Kfz-Zulassung ist die Kfz-Behörde am Ort des Unternehmenssitzes oder der beteiligten Niederlassung zuständig.
Sie benötigen die Gewerbeanmeldung und eine Vollmacht der Geschäftsführung. Sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist, brauchen Sie außerdem den Handelsregisterauszug.
Leistung | Gebühren |
Neuzulassung bei der Zulassungsstelle | 26,30 bis 30 Euro |
Neuzulassung online | 11 bis 13 Euro |
Umschreibung bei gleichem Kennzeichen bei der Zulassungsstelle | 19 bis 21 Euro |
Umschreibung bei gleichem Kennzeichen online | 11 bis 12,30 Euro |
Umschreibung bei neuem Kennzeichen bei der Zulassungsstelle | 26,50 bis 29,30 Euro |
Umschreibung bei neuem Kennzeichen online | 12,30 bis 15,50 Euro |
Erstzulassung
Fahrzeug wechseln
Um- oder Abmelden eines Fahrzeugs
Um Ihr Fahrzeug online anzumelden, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- die eVB- Nummer, die nachweist, dass eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorliegt
- einen Personalausweis mit eID-Funktion (zur elektronischen Identifizierung).
Für den Einzug der Kfz-Steuer müssen Sie außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Die Online-Zulassung können Sie über das i-Kfz-Portal oder den Online-Zulassungsservice der R+V erledigen.
Wenn Ihr Fahrzeug älter als drei Jahre ist, benötigen Sie außerdem den HU-Bericht (Hauptuntersuchung). Die Prüfbescheinigung zur Abgasuntersuchung benötigen Sie ebenfalls, falls diese separat durchgeführt wurde. In der Regel ist sie aber in der HU enthalten.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Zulassungsdokumente und Kennzeichen per Post.
Damit ein Kfz aus dem Ausland in Deutschland zugelassen werden kann, muss es die EU-Standards erfüllen. Fahrzeuge aus Ländern außerhalb der EU müssen gegebenenfalls zusätzlich auf ihre Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit geprüft werden. Unter Umständen ist eine Umrüstung notwendig, um den deutschen Vorschriften zu entsprechen. Außerdem ist bei Autos aus Nicht-EU-Ländern eine ordnungsgemäße Zollabfertigung erforderlich, bei der die Einfuhrumsatzsteuer sowie eventuelle Zölle entrichtet werden müssen.
Für die Zulassung eines Autos aus dem Ausland benötigen Sie folgende Dokumente:
- die Zulassungsbescheinigung des Herkunftslandes oder den Originaltitel (bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern)
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die nachweist, dass eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt
- ein Identitätsnachweis des Halters oder der Halterin (Personalausweis oder Reisepass)
- den Kaufvertrag oder die Rechnung als Eigentumsnachweis
- die Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
- das CoC (Certificate of Conformity), das bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Standards entspricht
- bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern eine Zollbescheinigung, die die ordnungsgemäße Einfuhr dokumentiert
Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Planen Sie deshalb genügend Zeit ein, um eine beglaubigte Übersetzung der Papiere anfertigen zu lassen, falls diese in einer anderen Sprache ausgestellt sind.
Wenn Ihr Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung besitzt, müssen Sie möglicherweise eine Einzelgenehmigung durch den TÜV oder die DEKRA einholen.
Eine Vollmacht zur Autoanmeldung muss die folgenden Informationen beinhalten, damit die bevollmächtigte Person die Anmeldung bei der Zulassungsstelle stellvertretend übernehmen darf:
- Name, Adresse, Geburtsdatum und Personalausweisnummer des Vollmachtgebers (Halter oder Halterin)
- Name, Adresse, Geburtsdatum und Personalausweisnummer der bevollmächtigten Person
- Fahrzeugdaten: Fahrzeugtyp, Hersteller und die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des Autos
- Unterschriften: Unterschrift des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin sowie der bevollmächtigten Person als Bestätigung der erteilten Vollmacht
- Zweck der Vollmacht: Klarer Hinweis darauf, dass die bevollmächtigte Person berechtigt ist, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden und alle dafür notwendigen Formalitäten zu erledigen.
Zusätzlich sollte der Vollmacht eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers beigefügt werden. Falls es besondere Anweisungen oder Einschränkungen gibt, wie zum Beispiel die Nutzung eines bestimmten Kennzeichens, sollten diese ebenfalls in der Vollmacht festgehalten werden.
In manchen Fällen kann es auch notwendig sein, eine Kopie der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) oder eine Vollmacht für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für die Kfz-Steuer beizulegen.
Ja, die Anmeldung und Versicherung eines Fahrzeugs geht auch ohne Führerschein.
Die Zulassungsstellen in Deutschland verlangen keinen Nachweis einer Fahrerlaubnis, um ein Fahrzeug zuzulassen.
Auch für den Abschluss einer Kfz-Versicherung muss der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin selbst keinen Führerschein haben. Dann können Sie bei der Versicherung angeben, dass eine andere Person den Wagen fährt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn andere Ihr Fahrzeug nutzen, etwa Ihre volljährigen Kinder oder eine Person, die bei Ihnen angestellt ist.
Die Haftung und Verantwortung bei Unfällen oder Verkehrsverstößen kann selbst dann beim Halter verbleiben, wenn dieser keinen Führerschein hat. Prüfen Sie daher alle Bedingungen und Klauseln der Versicherungspolice genau und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Mehr Infos hierzu gibt es im Ratgeberartikel „Fahrer oder Halter: Wer haftet bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz?“
Wenn Sie einen Neuwagen anmelden, brauchen Sie keinen TÜV-Bericht. Neue Fahrzeuge werden grundsätzlich als verkehrstauglich eingestuft. Die erste Hauptuntersuchung (HU) ist erst nach drei Jahren fällig.
Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens, der drei Jahre oder älter ist, müssen Sie der Zulassungsstelle in jedem Fall einen TÜV-Bericht vorlegen, der die bestandene HU bestätigt. Dies gilt als Nachweis, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Umweltverträglichkeit entspricht.
Wenn Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente parat haben, sollte Sie die Online-Anmeldung Ihres Autos höchstens 15 Minuten kosten.
Wie schnell Sie Ihre Kennzeichen und Dokumente von der Zulassungsstelle bekommen, hängt von der jeweiligen Behörde und deren Auslastung ab. Meistens dauert es nur ein paar Tage.
Die Gebühren für die Neuanmeldung eines Autos hängen von der zuständigen Zulassungsbehörde bzw. dem Bundesland ab. Außerdem macht es einen Unterschied, ob Sie die Anmeldung online oder vor Ort bei der Zulassungsstelle durchführen.
Die Kosten für die Anmeldung vor Ort liegen im Durchschnitt bei rund 28 EUR, für die Online-Anmeldung bei rund 12 EUR.
Die Gebühren für die Wiederanmeldung eines abgemeldeten Autos sind dieselben wie für die Neuanmeldung. Je nach Bundesland liegen sie für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle vor Ort im Durchschnitt bei rund 28 EUR, für die Online-Anmeldung bei rund 12 EUR.
Gegebenenfalls können Kosten für die Hauptuntersuchung dazukommen, wenn das Fahrzeug keine gültige HU mehr hat.
Auf der Webseite Ihrer Zulassungsbehörde können Sie überprüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen verfügbar ist und es gegebenenfalls reservieren. Anschließend können Sie es bei einem Schilderdienst prägen lassen.
Sobald Sie Ihre Kennzeichen haben, können Sie Ihr Fahrzeug an- oder auf das neue Kennzeichen ummelden. Auch über den R+V Online-Zulassungsservice ist eine Reservierung Ihres Wunschkennzeichens möglich.
Wenn Sie Ihre Kfz-Papiere oder Nummernschilder verlieren oder sie gestohlen wurden, melden Sie dies der Polizei. Besonders bei gestohlenen Kennzeichen ist das wichtig, da sie für illegale Zwecke verwendet werden könnten.
Die Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) beantragen Sie bei der Zulassungsstelle neu. Für den Fahrzeugschein benötigen Sie ein Ausweisdokument und gegebenenfalls die eVB-Nummer, für den Fahrzeugbrief eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokuments. Erkundigen Sie sich am besten vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde, welche Papiere Sie vorlegen müssen.
Neue Nummernschilder beantragen Sie ebenfalls bei der Zulassungsbehörde. Beachten Sie, dass das Fahren ohne Kennzeichen in Deutschland nicht erlaubt ist.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2024
R+V Team
Experten rund ums Auto
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