Die Kfz-Zulassung bei einem Neuwagen kann kompliziert sein. Sie sollten wissen, welche Dokumente Sie benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Bevor Sie mit einem neu gekauften Auto die erste Fahrt antreten, brauchen Sie eine Kfz-Zulassung. Aber nicht immer kümmert sich der jeweilige Verkäufer darum. Wenn Sie beispielsweise einen Gebrauchtwagen erworben haben, müssen Sie meistens selbst aktiv werden. Machen Sie sich deswegen keine Sorgen: Solange Sie über einen Internetanschluss und die richtigen Unterlagen verfügen, ist Ihr Auto heutzutage in wenigen Schritten zugelassen. Das und mehr erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
![Kfz-Zulassung: So funktioniert’s! Zulassungsbescheinigung Teil I](/.imaging/focalpoint/575x575/dam/jcr:8e305726-7668-47e1-80f8-0d499328fe83/zulassung.jpg)
Kfz-Zulassung: So funktioniert’s!
Wichtig
Als Erstes müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Daraufhin erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVb), die Sie für die Kfz-Zulassung benötigen.
Für die Zulassungsbescheinigung brauchen Sie grundsätzlich:
- Fahrzeugpapiere
- Personalausweis
Wenn Sie nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen können, genügt eine Vollmacht zur Kfz-Zulassung. - eVB-Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Doppelkarte) steht bei uns direkt nach Abschluss der Versicherung online für Sie bereit. - TÜV-Bescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Neben den Fahrzeugpapieren und der Versicherungsbestätigung muss bei der Zulassungsstelle immer der Personalausweis vorgelegt werden.
Ausweis und Fahrzeugpapiere werden auch bei Verlustanzeige oder Namens- und Wohnsitzwechsel verlangt, der Schein nur bei Erneuerung der Prüfplakette. Wird ein Fahrzeug "außer Betrieb gesetzt", also abgemeldet, sind nur die Kennzeichen und der Kfz-Schein erforderlich.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug auf einen neuen Halter umschreiben möchten, ist zusätzlich der letzte Bericht über die Hauptuntersuchung erforderlich. In solchen Fällen müssen Sie außerdem die alten und neuen Kennzeichen mitbringen bzw. besorgen. Diese können Sie meist in der Nähe der Zulassungsbehörde erwerben. Dabei entstehen mit Wunschkennzeichen und Umweltplakette zusätzliche Kosten für die Kfz-Zulassung.
Nach der Zulassung: komplett versichern!
Für die Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle des neuen Autos reicht die eVB-Deckung völlig aus. Sobald der Wagen aber straßenverkehrstauglich ist, sollten Sie den Versicherungsschutz anpassen. Die vorläufige eVB-Deckung beinhaltet in der Regel nur einen Haftpflichtschutz, also die kleinste Versicherungsdeckung.
Nicht nur bei neueren Fahrzeugen empfiehlt sich neben der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung ein zusätzlicher Kaskoschutz. Mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sichern Sie das eigene Auto gegen selbstverursachte Schäden ab.
Seit 2015 ist es möglich, Ihr Auto online an- oder umzumelden.
Im Anschluss ist der Gang zum Straßenverkehrsamt dann nicht mehr nötig.
Allerdings hat die Sache einen kleinen „Haken“: sie funktioniert nur bei Fahrzeugen, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden. Nur diese haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.
Es ist außerdem möglich, Pkws, Lkws oder Anhänger online abzumelden.
Die Online-Kfz-Zulassung können Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer vornehmen.
Der Ablauf funktioniert dabei wie folgt:
- Melden Sie sich im Onlineportal der Behörde mithilfe Ihres Personalausweises an. Auch eine Anmeldung per Smartphone und AusweisApp ist möglich.
- Anschließend müssen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- In der Auftragsmaske legen Sie die wichtigsten Daten ab wie Fahrzeug-ID, eVB-Nummer etc.
- Wählen Sie ein freies Kennzeichen – Sie können auch ein Wunschkennzeichen reservieren.
- Zum Abschluss müssen Sie die Gebühren für den Zulassungsdienst überweisen.
- Nach wenigen Tagen erhalten Sie den Zulassungsbescheid per Post sowie Zulassungsbescheinigung I und II und die Plaketten für ihre Kennzeichen. Letztere müssen Sie selbst aufkleben.
Die Online-Kfz-Zulassung ist nichts für Sie? Dann können Sie immer noch online einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren und persönlich vorstellig werden.
Zum 1.1. 2015 wurde die Pflicht zur Umkennzeichnung des Fahrzeugs bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk aufgehoben.
Konkret bedeutet das: Kennzeichen mitzunehmen, ist ab sofort im ganzen Bundesgebiet erlaubt. Wer künftig beispielsweise aus dem Main-Taunus-Kreis nach Hamburg zieht, kann sein MTK-Kennzeichen behalten – egal, ob dies aus Liebe zur Heimatstadt oder Kostengründen geschieht.
Zuletzt aktualisiert: März 2024
R+V Team
Experten rund ums Auto
Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.
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