Sie haben zwei Fahrzeuge für unterschiedliche Zwecke und wollen nicht für jedes ein separates Nummernschild kaufen? Inzwischen müssen Sie das auch nicht mehr, denn es gibt das sogenannte Wechselkennzeichen. Dieses können Sie zum Beispiel für zwei Autos oder zwei Motorräder nutzen – sofern beide nicht gleichzeitig am Straßenverkehr teilnehmen. Doch wie hoch sind der tatsächliche Nutzen und das Sparpotenzial wirklich? Hier die wichtigsten Informationen.

Wechselkennzeichen: Zwei Fahrzeuge, ein Nummernschild
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Ein Wechselkennzeichen gilt für zwei Fahrzeuge
Sie bringen das Kennzeichen einfach an dem Fahrzeug an, das Sie fahren möchten.
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Nur Fahrzeuge mit Kennzeichen dürfen im öffentlichen Raum stehen
Das jeweils nicht genutzte Fahrzeug ohne Kennzeichen müssen Sie auf Privatgrund abstellen.
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Ein Wechselkennzeichen bedeutet keine finanzielle Ersparnis
Beide Fahrzeuge brauchen eine eigene Kfz-Versicherung. Auch die Kfz-Steuer müssen Sie für beide Fahrzeuge voll bezahlen.

Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen:
- Gemeinsam vorangestelltes Kennzeichenteil: Dieses enthält die gemeinsame Zulassungsplakette.
- Fahrzeugbezogenes Kennzeichenteil: An diesem Teil bringen Sie die HU-Plakette des jeweiligen Fahrzeugs an. Sie können das vorangestellte Kennzeichenteil an- und wieder abmontieren, während das fahrzeugbezogene Kennzeichen fest am Fahrzeug verbleibt.
Für die Zulassung mit einem Wechselkennzeichen benötigen Sie zwei eVB-Nummern. Das bedeutet, dass Sie für jedes Fahrzeug eine Kfz-Versicherung abschließen müssen.
Und wie sieht es bei der Steuer aus? Hier haben Sie keine Vorteile. Denn auch bei einem Wechselkennzeichen fallen in Deutschland für alle Pkw, Motorräder und Anhänger Kfz-Steuern in voller Höhe an.
Nachdem Sie für beide Fahrzeuge eine Versicherung abgeschlossen und die eVB-Nummern erhalten haben, gehen Sie zur Zulassungsstelle. Für die Anmeldung eines Wechselkennzeichens benötigen Sie folgende Dokumente:
- Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Fahrzeugbriefe & Fahrzeugscheine
- eVB-Nummern
- gültige Hauptuntersuchung
- gültige Abgasuntersuchung
- Personalausweis
- Meldebescheinigung
Rechnen Sie mit Verwaltungsgebühren von ca. 105 EUR.
Ein Wechselkennzeichen können Sie für zwei Kraftfahrzeuge verwenden. Dabei muss es sich nicht zwingend um zwei Autos handeln – auch zwei Motorräder können sich ein Kennzeichen teilen. Ein Auto und ein Motorrad können sich jedoch kein Kennzeichen teilen. Relevant ist in erster Linie, dass es sich um dieselbe Fahrzeugklasse handelt.
Fahrzeugklasse | Kfz-Wechselkennzeichen |
M1 (Pkw) | Ja, sofern das Kfz maximal 8 Sitzplätze plus Fahrersitz hat. |
L (Krafträder) | Ja, sofern Krafträder bzw. vierrädrige Kraftfahrzeuge nicht mehr als 550 kg Leermasse besitzen oder eine Nutzleistung von 15 kW bei Elektrofahrzeugen nicht überschreiten. |
O1 (Anhänger) | Ja, sofern die Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet. |
Gut zu wissen
Für Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Sonderkennzeichen ist kein Wechselkennzeichen möglich.
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Fahren ohne gültiges Kennzeichen kostet Sie in Deutschland ein Bußgeld von rund 60 EUR. Außerdem haben Sie in diesem Fall keinen Versicherungsschutz. Mehr Infos zu dem Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Fahrer oder Halter: Wer haftet bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz“.
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Wenn Sie Ihr Auto, Ihr Motorrad oder Ihren Anhänger ohne (vollständiges) Kennzeichen an einem öffentlichen Ort abstellen, droht ebenfalls ein hohes Bußgeld.
Bei der Kfz-Steuer können Sie mit einem Wechselkennzeichen nichts sparen – diese wird für beide Fahrzeuge in voller Höhe berechnet. Auch eine Kfz-Versicherung müssen Sie für beide Fahrzeuge abschließen.
Ein Wechselkennzeichen lohnt sich insbesondere für Fahrzeughalter, die zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse besitzen, diese aber nicht gleichzeitig nutzen. Zum Beispiel könnte ein großer Familien-Van, der vor allem am Wochenende oder den Ferien zum Einsatz kommt, mit einem kleinen Stadtauto kombiniert werden, das Sie werktags fahren. Auch wenn Sie zum Beispiel ein Cabrio oder einen Oldtimer nur hin und wieder nutzen, kann ein Wechselkennzeichen sinnvoll sein. So können Sie das Kennzeichen flexibel an das jeweils benötigte Fahrzeug anbringen.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass das jeweils ungenutzte Fahrzeug immer auf Privatgrund abgestellt werden muss. Ein Wechselkennzeichen ist also besonders dann für Sie geeignet, wenn Sie über einen privaten Stellplatz verfügen.
Bei einem Wechselkennzeichen müssen Sie für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in voller Höhe bezahlen. Es bietet also keine Ersparnisse in Bezug auf die Kfz-Steuer.
Insgesamt kostet Sie ein Wechselkennzeichen etwa 105 Euro an Verwaltungsgebühren. Kosten für die Versicherung sowie die Kfz-Steuer sind hier nicht enthalten. Beachten Sie, dass diese Grundgebühren je nach Zulassungsstelle variieren können. Um genaue Informationen über die Kosten zu erhalten, erfragen Sie die aktuellen Gebühren an Ihrer regionalen Zulassungsstelle.
Wenn Sie sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden, benötigen Sie für beide Fahrzeuge jeweils eine separate eVB-Nummer, also eine eigene Kfz-Versicherung.
Um ein Wechselkennzeichen zu erhalten, müssen Sie zunächst für beide Fahrzeuge separate Kfz-Versicherungen abschließen, um die entsprechenden eVB-Nummern zu erhalten. Anschließend gehen Sie mit den folgenden Dokumenten zur Zulassungsstelle:
- Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Fahrzeugbriefe und Fahrzeugscheine für beide Fahrzeuge
- eVB-Nummern für beide Fahrzeuge
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für beide Fahrzeuge
- Personalausweis
- Meldebescheinigung.
Die Zulassungsstelle wird Ihnen dann das Wechselkennzeichen ausstellen. Die Kosten für den Vorgang liegen im Durchschnitt bei etwa 105 Euro.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem gemeinsamen, vorangestellten Teil und einem fahrzeugbezogenen Teil. Den gemeinsamen Teil, der die Zulassungsplakette enthält, können Sie flexibel an das Fahrzeug anbringen, das Sie nutzen möchten. Der fahrzeugbezogene Teil bleibt dauerhaft am Fahrzeug befestigt und enthält die HU-Plakette. Dieses System ermöglicht es Ihnen, das Kennzeichen flexibel zu wechseln.
Ein Wechselkennzeichen ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie zwei Fahrzeuge besitzen, zwischen denen Sie flexibel wechseln möchten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie an den Wochenenden das Familienauto nutzen, unter der Woche aber nur das kleinere Stadtauto zum Einsatz kommt.
Ein Saisonkennzeichen ist für Fahrzeuge gedacht, die Sie nur in einem bestimmten Abschnitt des Jahres nutzen – etwa wenn Sie in den Sommermonaten Ihr Cabrio fahren, es im Winter aber gar nicht nutzen. In diesem Fall zahlen Sie die Kfz-Steuer nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen ist. Auch der Versicherungsbeitrag entfällt für diese Zeit.
Das Sparpotenzial ist beim Saisonkennzeichen also höher als beim Wechselkennzeichen, allerdings können Sie damit nicht jederzeit flexibel zwischen Ihren beiden Fahrzeugen wechseln, sondern sind an einen festgelegten Nutzungszeitraum gebunden.
Ja, vorausgesetzt, Ihr Wohnmobil gehört derselben Fahrzeugklasse an wie das zweite Fahrzeug. Wohnmobile werden in der Regel als Pkw (Fahrzeugklasse M1) geführt, sofern sie maximal acht Sitzplätze plus Fahrersitz bieten.
Wenn Sie Ihr Wohnmobil ausschließlich zu bestimmten Jahreszeiten verwenden, kann auch ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein und für Sie Einsparungen bei Steuer und Versicherung bedeuten. Hier lohnt es sich, die Optionen genau zu vergleichen, um die Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2025
R+V Team
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