Sie haben zwei Fahrzeuge und wollen nicht für jedes ein separates Nummernschild kaufen? Mittlerweile brauchen Sie das auch nicht, denn es gibt das sogenannte Wechselkennzeichen. Dieses können Sie zum Beispiel bei zwei Autos oder zwei Motorrädern nutzen – sofern beide nicht gleichzeitig am Straßenverkehr teilnehmen. Doch ist das Sparpotential wirklich so hoch, wie es den Anschein hat? Wir haben uns für Sie mit dem Thema auseinandergesetzt.
Wechselkennzeichen: Zwei Fahrzeuge, ein Nummernschild?
Ein Wechselkennzeichen können Sie für zwei Fahrzeuge verwenden. Dabei muss es sich nicht zwingend um zwei Autos handeln – auch zwei Motorräder können sich ein Kennzeichen teilen. Lediglich ein Auto und ein Motorrad sind nicht möglich. Relevant ist in erster Linie, dass es sich um dieselben Fahrzeugklassen handelt. Für welche Klassen ist ein Wechselkennzeichen also möglich?
Fahrzeugklasse |
Kfz-Wechselkennzeichen |
M1 |
Ja, sofern das Kfz maximal acht Sitzplätze plus Fahrersitz hat. |
L |
Ja, sofern Krafträder bzw. vierrädrige Kraftfahrzeuge nicht mehr als 550 kg Leermasse besitzen oder eine Nutzleistung von 15 kW bei Elektrofahrzeugen nicht überschreiten |
O1 |
Die Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht überschreiten. |
Nein |
|
Nein |
|
Sonderkennzeichen (Rotes Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen) |
Nein |
Die Kennzeichenschilder bestehen aus zwei Teilen:
- Gemeinsam vorangestelltes Kennzeichenteil
- Fahrzeugbezogenes Kennzeichenteil
Der erste Part wird an der Zulassungsplakette angebracht, der zweite Part an der HU-Plakette. So ist es möglich, das vorangestellte Kennzeichenteil an- und wieder abzumontieren, während das fahrzeugbezogene Kennzeichen fest am Fahrzeug verbleibt.
Normalerweise müssen Sie jedes Fahrzeug separat anmelden. Das kann jedoch hohe Kosten bedeuten. Gerade dann, wenn Sie ein Auto beispielsweise nur temporär fahren. Normalerweise könnten Sie in diesem Fall ein Saisonkennzeichen wählen. Allerdings sind die Kosten für ein Wechselkennzeichen deutlich niedriger. Zudem haben Sie den Vorteil, dass beide Autos oder Motorräder für das gesamte Jahr angemeldet sind.
Für die Zulassung mit einem Wechselkennzeichen benötigen Sie zwei eVB-Nummern. Das bedeutet, dass Sie für jedes Fahrzeug eine entsprechende Kfz-Versicherung abschließen müssen. Bei manchen Versicherern besteht die Möglichkeit, Sondertarife zu erhalten, wenn es sich um ein Wechselkennzeichen handelt. Es kann also durchaus möglich sein, dass sich das Nummernschild aus finanziellen Aspekten nicht lohnt.
Doch wie sieht es bei den Steuern aus? Auch hier haben Sie keine Vorteile. Denn auch bei einem Wechselkennzeichen fallen für alle Pkw, Oldtimer und Motorräder Kfz-Steuern an.
Nachdem Sie für alle Fahrzeuge eine Versicherung abgeschlossen und somit die eVB-Nummern erhalten haben, gehen Sie zur Zulassungsstelle. Für die Anmeldung eines Wechselkennzeichens benötigen Sie folgende Dokumente:
- Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Fahrzeugbriefe & Fahrzeugscheine
- eVB-Nummern
- gültige Hauptuntersuchung
- gültige Abgasuntersuchung
- Personalausweis
- Meldebescheinigung
Im Schnitt kostet Sie dieser Vorgang rund 105 € an Verwaltungsgebühren.
Zuletzt aktualisiert: August 2021
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