Kratzer am Auto
    NÜTZLICHE INFOS RUND UM IHR FAHRZEUG

    Wenn das Leasing-Auto defekt ist – so sparen Sie Kosten

    Leasing ist eine gute Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, ohne es käuflich zu erwerben. Insbesondere für Selbstständige und Unternehmer bieten Leasingverträge günstige Konditionen. Der Vorteil dabei ist, dass die Leasinggesellschaft den größten Teil der Risiken übernimmt, da das Fahrzeug nach wie vor ihr gehört. Der Leasingnehmer nutzt es nur für einen festgelegten Zeitraum, um es am Ende der Laufzeit zurückzugeben. Ärgerlich ist es allerdings, wenn das geleaste Fahrzeug gravierende Mängel aufweist. Doch wie können sich Leasingnehmer gegen Leasing-Auto-Defekte absichern? Im Folgenden haben wir die wichtigsten Infos zum Thema zusammengefasst.

    Mängel am Leasingauto: Schäden anzeigen

    Haben Sie einen Fehler oder Defekt am Leasing-Auto festgestellt, ist es wichtig, diesen unverzüglich anzuzeigen. Das tun Sie allerdings nicht beim Leasinggeber, sondern beim Händler. Letzterer muss sich um die Autoreparatur kümmern. Aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn Sie den Schaden noch innerhalb der Sachmängelhaftungszeit melden, die in der Regel 2 Jahre beträgt. Ist die Zeit abgelaufen, müssen Sie selbst für die Schäden aufkommen.

    Voraussetzung dafür, dass die Garantieleistungen fortbestehen, ist außerdem, dass Sie regelmäßige Inspektionen durchführen lassen. Die Pflicht zur Inspektion ist in jedem Leasingvertrag enthalten. Die Wartungsintervalle hängen in der Regel von den gefahrenen Kilometern sowie der Nutzungsdauer ab. Wenn Sie den Schaden anzeigen, können Sie sowohl die Reparatur als auch die Neulieferung verlangen. Zuerst fordern Sie den Händler auf, nachzubessern und setzen ihm eine Frist. Ist er Ihrer Aufforderung zweimal nicht nachgekommen, können Sie eine Kaufpreisminderung von ihm fordern. Im Zuge dessen werden die Leasingraten angepasst. Bei einem erheblichen Fehler – beispielsweise, wenn das Leasingfahrzeug einen Motorschaden hat – können Sie einen Leasing-Rücktritt wegen des Mangels einleiten. Dabei geben Sie das Auto an den Händler zurück und zahlen eine Nutzungsentschädigung für die Kilometer, die Sie bereits gefahren sind.

    Der Leasinggeber erstattet Ihnen im Gegenzug:

    • Sonderzahlungen
    • Angefallene Vertragskosten
    • Bezahlte Leasingraten

    Wichtig: Der Anspruch der Sachmängelhaftung beim Leasing-Auto besteht nur, wenn die Schäden nicht durch typischen Verschleiß entstanden sind. Haben Sie die Schäden selbst verursacht, besteht definitiv kein Anspruch auf Rückabwicklung des Leasingvertrags im Mangel-Fall.

    Wer bezahlt Inspektion, Wartung und Reparaturen bei Leasing-Auto-Fehlern?

    Ob Sie oder der Leasinggeber für bestimmte Kostenpunkte aufkommen, sollten Sie im Vertrag nachlesen. Grundsätzlich bieten viele Leasinggesellschaften Pakete mit Wartungs- sowie Reparaturservice für defekte Leasing-Autos an. Die Serviceleistungen sind definitiv in einem Full-Service-Leasing enthalten. In der Regel tragen Sie die Kosten für herkömmliche Reparaturen und Inspektionen allerdings selbst. Falls Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall oder Crash verwickelt sind, sind Sie sogar verpflichtet, dem Leasinggeber einen gewissen Betrag zu erstatten. Unfallschäden mindern nämlich den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Die Differenz müssen Sie dem Vertragspartner entsprechend begleichen, wenn der Vertrag ausläuft.

    Vorsicht, wenn Sie das Leasing-Auto aufgrund von Mängeln zurückgeben

    Als Leasingnehmer gegen Leasingfirma und Händler vorzugehen, ist oft schwierig und zeitaufwändig. Der Händler steht in der Regel nur in einer Lieferbeziehung zum Leasingnehmer und ist vertraglich häufig zu nichts verpflichtet. Sie dagegen sind in der Pflicht, Ihre Raten zu zahlen, auch wenn das Leasing-Auto kaputt und nicht mehr fahrtüchtig ist. Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag!

    Leasingverträge enthalten nämlich häufig eine Klausel, die Sie zwingt, auch dann zu zahlen, wenn Sie das Fahrzeug aus Garantie- oder Reparatur-Gründen nicht benutzen können. Auch sollten Sie bei Streit mit den Leasinggebern auf keinen Fall selbstbestimmt die Leasingraten kürzen. Die Zahlung derselben dürfen Sie nur unterbrechen, wenn der Händler dem Rücktritt zustimmt oder Sie Klage erhoben haben.

    Grundsätzlich sollten Sie Vorsicht walten lassen, wenn Sie einen Leasing-Vertrag abschließen und sich gegen Leasing-Auto-Defekte absichern.

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    Zuletzt aktualisiert: August 2021

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