Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass Ihr Auto nicht ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Selbst wenn Sie nicht die Fahrerin oder der Fahrer sind, haften Sie mit. Dies trifft auch zu, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt wird, dass keine Kfz-Versicherung vorhanden ist. Auch wer mit seinem Moped, Roller, E-Bike oder Quad ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Die aktuellen Regelungen finden Sie im Pflichtversicherungsgesetz.

Fahrer oder Halter: Wer haftet bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz?
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Versicherungspflicht in Deutschland
In Deutschland müssen alle Kraftfahrzeuge gesetzlich versichert sein. Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Auto ohne Versicherung fahren, drohen Ihnen Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
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Haftung bei Unfällen ohne Versicherung
Wenn Sie einen Unfall verursachen und das Fahrzeug ist nicht versichert, haften Sie persönlich für den entstandenen Schaden. Wenn der Fahrzeughalter erlaubt hat, dass das Auto ohne Versicherungsschutz gefahren wird, kann auch er haftbar gemacht werden.
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Strafen auch für nicht versicherte Zweiräder
Das Fahren eines motorisierten Zweirads ohne Versicherung ist ebenfalls strafbar. Wenn Sie ohne eine Kfz-Versicherung Motorrad fahren, drohen Ihnen dieselben Strafen wie beim Fahren eines Autos ohne Versicherung.
Ein Straftatbestand ist praktisch immer gegeben, wenn Sie ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegen.
Dies trifft auch zu, wenn Sie ein fremdes Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug ohne Versicherung fahren und beispielsweise in eine Straßenverkehrskontrolle geraten. Dies ist in § 6 Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
Strafen für den Fahrzeughalter bei Missachtung
Strafen für die Fahrerin oder den Fahrer
Wenn man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt und es zu einem Unfall kommt, haftet zunächst der Fahrer, der den Schaden verursacht hat, für alle Schäden gegenüber Dritten. Dazu zählen:
- Reparaturkosten
- Sachschäden
- eventuelle Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Invaliditätsrente der Geschädigketen
Sind Sie die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter, werden Sie ebenfalls haftbar gemacht. Das trifft zu, sofern Sie die Fahrt nachweislich ohne die notwendige Haftpflichtversicherung fahrlässig ermöglicht haben.
Ein typischer Fall hierfür sind frei herumliegende Autoschlüssel eines nicht versicherten Fahrzeugs bei der Arbeitsstelle oder in der Wohnung.
Was passiert, wenn Sie unwissentlich keinen Versicherungsschutz haben und einen Unfall bauen?
Ein altes Sprichwort besagt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Dies trifft auch zu, wenn Sie unwissentlich ohne Versicherungsschutz fahren. Eine Verurteilung erfolgt ebenfalls auf Basis des § 6 Pflichtversicherungsgesetz.

Wenn Sie die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlen, wird Ihre Versicherung Sie anschreiben, um die rückständigen Beiträge einzufordern. Kommen Sie der Zahlungserinnerung nicht nach, folgt eine Mahnung, die in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Als letzter Schritt kann es zur Kündigung durch die Versicherung kommen. Hierbei ist Ihre Versicherung dazu verpflichtet, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitzuteilen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, fahren Sie ohne Versicherungsschutz. Die Behörden werden dann Ihr Fahrzeug stilllegen. Sie müssen Ihren Fahrzeugschein abgeben. Zudem wird das Siegel von Ihrem Kennzeichen entfernt.
Wenn Sie ohne Versicherungsschutz fahren und Ihr Auto nicht zugelassen ist, weil beispielsweise der TÜV längst abgelaufen ist, handelt es sich um zwei Vergehen:
- Sie erhalten für das Fahren ohne Versicherung eine Strafe.
- Außerdem droht eine Strafe für das Bewegen Ihres Fahrzeugs ohne Zulassung.
Sie können ein Auto nur anmelden, wenn Sie zuvor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Im Umkehrschluss stellt sich die Frage, ob Sie beim Fahren ohne Zulassung eine Versicherung benötigen? Wenn Sie beispielsweise ein Kurzzeitkennzeichen für eine Autoüberführung beantragen, gilt gleichermaßen die Versicherungspflicht. Beim Antrag müssen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorlegen. Ansonsten gilt die Überführung als Fahren ohne Versicherungsschutz.
Wann beginnt Ihr Kfz-Versicherungsschutz?
Um das Fahren ohne Versicherung zu vermeiden, erfolgt eine vorläufige Deckungszusage durch Ihre Versicherung. Die genauen Regeln sind im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt. Sie umfasst den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis hin zur Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Sie sind versichert, auch wenn Sie Ihr Auto vor der ersten Zahlung zulassen. Klären Sie vorab sicherheitshalber mit Ihrem Anbieter, ob der volle Versicherungsschutz beim Autofahren besteht.
Für Mopeds, Roller, E-Scooter oder Quads ist eine Haftpflichtversicherung und damit ein Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Autos benötigen Sie für diese Kleinkrafträder kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für Autos notwendig ist. Ein Versicherungskennzeichen reicht aus, um nachzuweisen, dass Ihr Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Moped-Versicherung. Es hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jährlich. So kann die Polizei bei einer Kontrolle schnell überprüfen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Nur durch die rechtzeitige Erneuerung des Versicherungskennzeichens gewährleisten Sie einen durchgehenden Versicherungsschutz und vermeiden eine Strafe. Zu den möglichen Folgen bei Versäumnis der Einjahresfrist gehören Geldstrafen, die Stilllegung des Mopeds, Führerscheinentzug oder schlimmstens eine Freiheitsstrafe.
Ihr Zweirad hat einen Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW bzw. es erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde? Dann benötigen Sie für einen umfassenden Versicherungsschutz eine Kfz-Versicherung und eine amtliche Zulassung.

Die bestandene Führerscheinprüfung ist für die meisten jungen Erwachsenen ein wichtiger Moment. Bis zum eigenen Auto kann es aber noch ein langer Weg sein. Daher nutzen viele Führerschein-Neulinge anfangs das Auto der Eltern mit. Wichtig: Bevor Sie losfahren, prüfen Sie den bestehenden Versicherungsschutz, damit es nicht zu Problemen kommt.
Riskieren Sie keine rechtlichen und finanziellen Konsequenzen
Befassen Sie sich auf jeden Fall mit dem Thema „Kfz-Haftpflichtversicherung“, bevor Sie das Auto Ihrer Eltern nutzen. Sonst kann es sein, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben. Das ist eine so genannte „Obliegenheitsverletzung“ des Versicherungsvertrags – und kann zur Folge haben, dass die Versicherung Strafprämien von Ihren Eltern verlangt.
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Versicherungspolice prüfen
Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Eltern die Versicherungspolice hinsichtlich der bestehenden Regelungen für Zusatzfahrer. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
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Dauerhafte Mitversicherung
Die Police der Kfz-Haftpflichtversicherung ist normalerweise auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter ausgestellt. Wenn jemand anderes das Auto regelmäßig fahren möchte, kann der Versicherungsschutz auf zusätzliche Fahrer ausgeweitet werden. Ihre Eltern können Sie also mit in die Versicherungspolice aufnehmen lassen.
Gut zu wissen: Die Eintragung eines zusätzlichen Fahrers ist mit Kosten verbunden und es erfolgt eine Neuberechnung der Prämie. Besonders für Fahrerinnen und Fahrer unter 24 berechnen die Versicherer Risikozuschläge.
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Temporäre Mitversicherung
Benötigen Sie den Versicherungsschutz in der Autoversicherung Ihrer Eltern nur für einen bestimmten Zeitraum? Zum Beispiel für den langersehnten Roadtrip oder bis Sie Ihr eigenes Fahrzeug erhalten? Bei vielen Versicherern ist es möglich, Zusatzfahrer temporär in den Versicherungsvertrag einzuschließen. Bei der R+V geht das sogar kostenfrei für bis zu vier Wochen.
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Wählen Sie die beste Option für den Zusatzfahrer
Wenn ein Zusatzfahrer in eine bestehende Police aufgenommen werden soll, können Sie meistens zwischen verschiedenen Optionen wählen:
- Sie benennen bestimmte Personen namentlich.
- Sie geben allgemein an, dass Ihr Partner oder Ihre Kinder den Wagen nutzen dürfen.
- In manchen Kfz-Versicherungsverträgen muss sogar lediglich das Alter des jüngsten und ältesten Fahrers angegeben werden.
Auch bei der R+V haben Sie diese Optionen und können wählen, welche für Sie am besten und günstigsten ist.
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Zweitwagenregelung
Wenn es in Ihrem Haushalt mehrere Autos gibt und Sie eines davon regelmäßig nutzen möchten, können Ihre Eltern dieses bei der R+V als Zweitwagen versichern – mit Ihnen als Zusatzfahrer.
Hierbei profitieren Ihre Eltern von günstigeren Konditionen, weil sie bereits eine bestehende Autoversicherung bei uns haben.
Die Zweitwagenregelung kann auch eine gute Option sein, wenn Sie sich ein Auto kaufen wollen. Die Versicherung ist dann wesentlich günstiger, als wenn diese direkt auf Sie läuft. Allerdings profitieren Sie so nicht selbst von niedrigeren Schadenfreiheitsklassen für unfallfreie Jahre.
Prüfen Sie die Vor- und Nachteile der Zulassung als Zweitwagen auf den Namen Ihrer Eltern daher genau.
Das Versicherungskennzeichen ist speziell für Kleinfahrzeuge wie Mopeds, Roller E-Bikes und Quads bestimmt. Sie erhalten es bei Ihrer Versicherung.
Das Kfz-Kennzeichen ist für Pkws, Motorräder, Wohnmobile oder Camper vorgesehen. Auch Zweiräder mit einem Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde benötigen ein Kfz-Kennzeichen. Sie erhalten es bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.
Das Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Mopeds, Mofas & Co. können Sie bei der R+V Versicherung ganz einfach online bestellen.
Das Kfz-Kennzeichen für Ihr Auto oder Motorrad erhalten Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle. Mit dem Online-Auto-Zulassungsservice der R+V können Sie Ihr Auto auch ganz bequem von zuhause anmelden.
Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie für die Fahrzeuganmeldung benötigen? Unsere Ratgeberartikel helfen Ihnen weiter:
Versicherungskennzeichen müssen gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs unterhalb der Schlussleuchte und mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht werden. Das Kennzeichen muss leicht erkennbar, nicht spiegelnd und unverwechselbar sein, um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen.
Nein, das Kfz-Kennzeichen ist speziell für das jeweilige Fahrzeug ausgestellt und darf nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugen ausgetauscht werden. Es muss am entsprechenden Fahrzeug angebracht sein, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die Verwendung eines Kfz-Kennzeichens in einem anderen Fahrzeug stellt eine Verletzung der Versicherungspflicht dar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Nicht alle Fahrzeuge benötigen einen Versicherungsschutz und damit auch ein Kennzeichen. Von der Haftpflicht befreit sind zum Beispiel Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.
Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen ist eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
Die Strafen für Fahren ohne Versicherungsschutz sind in § 6 Pflichtversicherungsgesetz festgelegt:
„(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.“
Fährt man ohne Versicherungsschutz und es kommt zu einem Verkehrsunfall, dann hat man keinen Versicherungsschutz für die Geschädigten und auch nicht für die Schädiger.
In Deutschland gibt es keine „Schonfrist“, während der Sie ohne Versicherungsschutz fahren dürfen. Die Versicherungspflicht besteht ohne Ausnahme.
Wenn Sie von der Polizei beim vorsätzlichen Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt werden, gilt das als Straftat. Stellen Sie daher immer sicher, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.
Nein, es gibt keine Ausnahmen, bei denen es erlaubt ist, ohne gültiges Kfz- oder Versicherungskennzeichen zu fahren. Die Versicherungspflicht gilt für alle Kfz, Roller und Kleinfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies schließt auch Mopeds, Roller und E-Bikes ein.
In der Regel ist die Versicherungspolice auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter ausgestellt. Wenn jemand anderes Ihr Auto oder Moped fährt, sollten Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären. Sie können den Versicherungsschutz auf zusätzliche Fahrer auszudehnen, wenn diese als Fahrer in der Police aufgeführt sind. Gerne beantworten wir Ihre Fragen hierzu auch persönlich:
Nein, Roller benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Anders als bei Ihrem Kfz brauchen Sie für Ihr Moped, Mofa oder Ihren Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm keine Zulassung bei der Zulassungsstelle. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist eine Straftat dar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Roller ordnungsgemäß versichert ist, bevor Sie ihn im öffentlichen Straßenverkehr verwenden.
Das Versicherungskennzeichen für Ihr Moped oder Ihren Roller können Sie nicht online erneuern. Das bedeutet: Sie schließen jedes Jahr erneut eine Mopedversicherung für Ihr Fahrzeug ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihr neues Versicherungskennzeichen kostenlos per Post.
Fahren ohne Versicherungsschutz im Überblick
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Verstoß gegen geltendes Recht. Es drohen empfindliche Strafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie die Stilllegung des Fahrzeugs. Unwissenheit schützt dabei nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Seien Sie stets über den Versicherungsstatus informiert.
Zuletzt aktualisiert: September 2024
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.