Für Mopeds, Roller, E-Scooter oder Quads ist eine Haftpflichtversicherung und damit ein Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Autos benötigen Sie für diese Kleinkrafträder kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für Autos notwendig ist. Ein Versicherungskennzeichen reicht aus, um nachzuweisen, dass Ihr Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Moped-Versicherung. Es hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jährlich. So kann die Polizei bei einer Kontrolle schnell überprüfen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Nur durch die rechtzeitige Erneuerung des Versicherungskennzeichens gewährleisten Sie einen durchgehenden Versicherungsschutz und vermeiden eine Strafe. Zu den möglichen Folgen bei Versäumnis der Einjahresfrist gehören Geldstrafen, die Stilllegung des Mopeds, Führerscheinentzug oder schlimmstens eine Freiheitsstrafe.
Ihr Zweirad hat einen Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW bzw. es erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde? Dann benötigen Sie für einen umfassenden Versicherungsschutz eine Kfz-Versicherung und eine amtliche Zulassung.