Fahren ohne Versicherungsschutz
    Rund ums Fahren

    Fahrer oder Halter: Wer haftet bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz?

    Inhalt:

    Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass Ihr Auto nicht ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Selbst wenn Sie nicht die Fahrerin oder der Fahrer sind, haften Sie mit. Dies trifft ebenfalls zu, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt wird, dass keine Kfz-Versicherung vorhanden ist. Auch wer mit seinem Moped, Roller, E-Bike oder Quad ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Die aktuellen Regelungen finden Sie im Pflichtversicherungsgesetz.

    Warum ist das Fahren ohne Versicherungsschutz verboten?

    Laut dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht trifft nicht nur Autos zu, sondern auch Mofas, Roller, Motorräder, Quads und Lkws.

    Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr sind keine Seltenheit. Eine kleine Unachtsamkeit kann einen großen finanziellen Schaden anrichten. Mit der Versicherungspflicht will der Gesetzgeber Sie und Dritte vor erheblichen Kosten schützen. Denn ohne eine Versicherung würden die Geschädigten nach einer Kollision auf ihrem Schaden sitzenbleiben.

    Bei einem Unfall deckt die Pflichtversicherung folgende Schäden bei Dritten (Geschädigten) ab:

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden

    Wer ohne Versicherungsschutz Auto oder Zweirad fährt, begeht eine Straftat. Denn er nimmt bewusst in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall einen Schaden erleiden. 

    Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Hierfür müssen Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

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    Wann ist es strafbar und welche Strafen drohen?

    Ein Straftatbestand ist praktisch immer gegeben, wenn Sie ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegen.

    Dies trifft auch zu, wenn Sie ein fremdes Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug ohne Versicherung fahren und beispielsweise in eine Straßenverkehrskontrolle geraten. Dies ist in § 6 Pflichtversicherungsgesetz geregelt.

    Strafen für den Fahrzeughalter bei Missachtung

    Diese Strafen drohen dem Fahrzeughalter bei Missachtung:

    • Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
    • Alternativ wird eine Geldstrafe nach Ermessen des Gerichts erhoben.

    Außerdem wird unterschieden, ob Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben:

    • Bei Fahrlässigkeit kann eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätze erhoben werden.
    • Bei Vorsatz droht ein Fahrzeugentzug, sofern das betroffene Fahrzeug einem selbst gehört.

    Strafen für die Fahrerin oder den Fahrer

    Als Fahrerin und Fahrer müssen Sie mit weiteren empfindlichen Konsequenzen rechnen, die über den § 6 hinausgehen:

    • bis zu sechs Punkte in Flensburg
    • Fahrverbot für mehrere Monate oder ein Führerscheinentzug (§ 69 StGB)
    Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Pflichtversicherungsgesetz, § 6 Abs. 1

    Wer haftet beim Fahren ohne Haftpflichtversicherung, wenn ein Unfall passiert?

    Wenn man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt und es zu einem Unfall kommt, haftet zunächst der Fahrer, der den Schaden verursacht hat, für alle Schäden gegenüber Dritten. Dazu zählen:

    • Reparaturkosten
    • Sachschäden
    • eventuelle Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Invaliditätsrente der Geschädigketen

    Sind Sie die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter, werden Sie ebenfalls haftbar gemacht. Das trifft zu, sofern Sie die Fahrt nachweislich ohne die notwendige Haftpflichtversicherung fahrlässig ermöglicht haben.

    Ein typischer Fall hierfür sind frei herumliegende Autoschlüssel eines nicht versicherten Fahrzeugs bei der Arbeitsstelle oder in der Wohnung.

    Hier finden Sie die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug

    Für Ihr Auto oder Motorrad

    Mit der Autoversicherung der R+V schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

    Von der Haftpflicht- über die Teilkasko- bis hin zur Vollkaskoversicherung für Ihr Auto: Mit der R+V an Ihrer Seite sichern Sie sich den passenden Schutz für Ihr Fahrzeug. Sie sind Besitzer eines Elektro- oder Wasserstoff-Autos? Profitieren Sie von unseren speziellen Vorteilen und Angeboten.

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    Für Ihren Roller, Moped oder Mofa

    Auch wer mit seinem Moped, Roller, E-Bike oder Quad ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, begibt sich auf ein illegales Abenteuer. Mit der R+V-Mopedversicherung sind Fahrer von Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr auf der sicheren Seite.

    Zusätzlich können Sie Ihre Haftpflichtversicherung um eine Teilkaskoversicherung erweitern, um auch Ihr eigenes Fahrzeug im Falle eines Unfalls abzusichern. Entdecken Sie unsere vielseitigen Versicherungsoptionen und sorgen Sie dafür, dass Ihr Moped optimal geschützt ist.

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    Was passiert, wenn Sie unwissentlich keinen Versicherungsschutz haben und einen Unfall bauen?

    Ein altes Sprichwort besagt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Dies trifft auch zu, wenn Sie unwissentlich ohne Versicherungsschutz fahren. Eine Verurteilung erfolgt ebenfalls auf Basis des § 6 Pflichtversicherungsgesetz.

    Beiträge für die Versicherung nicht bezahlt: Was hat das für Konsequenzen?

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    Wenn Sie die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung nicht bezahlen, wird Ihre Versicherung Sie anschreiben, um die rückständigen Beiträge einzufordern. Kommen Sie der Zahlungserinnerung nicht nach, folgt eine Mahnung, die in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

    Als letzter Schritt kann es zur Kündigung durch die Versicherung kommen. Hierbei ist Ihre Versicherung dazu verpflichtet, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitzuteilen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.

    Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, fahren Sie ohne Versicherungsschutz. Die Behörden werden dann Ihr Fahrzeug stilllegen. Sie müssen Ihren Fahrzeugschein abgeben. Zudem wird das Siegel von Ihrem Kennzeichen entfernt.

    Fahren ohne Zulassung und Versicherung: Was sind die Folgen?

    Wenn Sie ohne Versicherungsschutz fahren und Ihr Auto nicht zugelassen ist, weil beispielsweise der TÜV längst abgelaufen ist, handelt es sich um zwei Vergehen:

    1. Sie erhalten für das Fahren ohne Versicherung eine Strafe.
    2. Außerdem droht eine Strafe für das Bewegen Ihres Fahrzeugs ohne Zulassung.

    Sie können ein Auto nur anmelden, wenn Sie zuvor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

    Im Umkehrschluss stellt sich die Frage, ob Sie beim Fahren ohne Zulassung eine Versicherung benötigen? Wenn Sie beispielsweise ein Kurzzeitkennzeichen für eine Autoüberführung beantragen, gilt gleichermaßen die Versicherungspflicht. Beim Antrag müssen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorlegen. Ansonsten gilt die Überführung als Fahren ohne Versicherungsschutz.

    Wann beginnt Ihr Kfz-Versicherungsschutz?

    Um das Fahren ohne Versicherung zu vermeiden, erfolgt eine vorläufige Deckungszusage durch Ihre Versicherung. Die genauen Regeln sind im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt. Sie umfasst den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis hin zur Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Sie sind versichert, auch wenn Sie Ihr Auto vor der ersten Zahlung zulassen. Klären Sie vorab sicherheitshalber mit Ihrem Anbieter, ob der volle Versicherungsschutz beim Autofahren besteht.

    Fahren ohne Versicherungskennzeichen: Besonderheit bei Mopeds, Roller & Co.

    Für Mopeds, Roller, E-Scooter oder Quads ist eine Haftpflichtversicherung und damit ein Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Autos benötigen Sie für diese Kleinkrafträder kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für Autos notwendig ist. Ein Versicherungskennzeichen reicht aus, um nachzuweisen, dass Ihr Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

    Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Moped-Versicherung. Es hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jährlich. So kann die Polizei bei einer Kontrolle schnell überprüfen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

    Nur durch die rechtzeitige Erneuerung des Versicherungskennzeichens gewährleisten Sie einen durchgehenden Versicherungsschutz und vermeiden eine Strafe. Zu den möglichen Folgen bei Versäumnis der Einjahresfrist gehören Geldstrafen, die Stilllegung des Mopeds, Führerscheinentzug oder schlimmstens eine Freiheitsstrafe.

    Ihr Zweirad hat einen Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW bzw. es erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde? Dann benötigen Sie für einen umfassenden Versicherungsschutz eine Kfz-Versicherung und eine amtliche Zulassung.

    Häufige Fragen und Antworten zum Thema Fahren ohne Versicherungsschutz

    Das Versicherungskennzeichen ist speziell für Kleinfahrzeuge wie Mopeds, Roller E-Bikes und Quads bestimmt. Sie erhalten es bei Ihrer Versicherung.

    Das Kfz-Kennzeichen ist für Pkws, Motorräder, Wohnmobile oder Camper vorgesehen. Auch Zweiräder mit einem Hubraum von über 126 ccm und/oder unter 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometern pro Stunde benötigen ein Kfz-Kennzeichen. Sie erhalten es bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. 
     

    Das Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Mopeds, Mofas & Co.  können Sie bei der R+V Versicherung ganz einfach online bestellen.

    Das Kfz-Kennzeichen für Ihr Auto oder Motorrad erhalten Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle. Mit dem Online-Auto-Zulassungsservice der R+V können Sie Ihr Auto auch ganz bequem von zuhause anmelden. 

    Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie für die Fahrzeuganmeldung benötigen? Unsere Ratgeberartikel helfen Ihnen weiter: 

    Versicherungskennzeichen müssen gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs unterhalb der Schlussleuchte und mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht werden. Das Kennzeichen muss leicht erkennbar, nicht spiegelnd und unverwechselbar sein, um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen.

    Nein, das Kfz-Kennzeichen ist speziell für das jeweilige Fahrzeug ausgestellt und darf nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugen ausgetauscht werden. Es muss am entsprechenden Fahrzeug angebracht sein, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die Verwendung eines Kfz-Kennzeichens in einem anderen Fahrzeug stellt eine Verletzung der Versicherungspflicht dar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. 

    Nicht alle Fahrzeuge benötigen einen Versicherungsschutz und damit auch ein Kennzeichen. Von der Haftpflicht befreit sind zum Beispiel Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.

    Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen ist eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. 

    Die Strafen für Fahren ohne Versicherungsschutz sind in § 6 Pflichtversicherungsgesetz festgelegt:

    „(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.“
     

    Fährt man ohne Versicherungsschutz und es kommt zu einem Verkehrsunfall, dann hat man keinen Versicherungsschutz für die Geschädigten und auch nicht für die Schädiger. 

    In Deutschland gibt es keine „Schonfrist“, während der Sie ohne Versicherungsschutz fahren dürfen. Die Versicherungspflicht besteht ohne Ausnahme.

    Wenn Sie von der Polizei beim vorsätzlichen Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt werden, gilt das als Straftat. Stellen Sie daher immer sicher, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.

    Nein, es gibt keine Ausnahmen, bei denen es erlaubt ist, ohne gültiges Kfz- oder Versicherungskennzeichen zu fahren. Die Versicherungspflicht gilt für alle Kfz, Roller und Kleinfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies schließt auch Mopeds, Roller und E-Bikes ein.

    In der Regel ist die Versicherungspolice auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter ausgestellt. Wenn jemand anderes Ihr Auto oder Moped fährt, sollten Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären. Sie können den Versicherungsschutz auf zusätzliche Fahrer auszudehnen, wenn diese als Fahrer in der Police aufgeführt sind. Gerne beantworten wir Ihre Fragen hierzu auch persönlich:

    Zur Terminvereinbarung

    Nein, Roller benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Anders als bei Ihrem Kfz brauchen Sie für Ihr Moped, Mofa oder Ihren Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm keine Zulassung bei der Zulassungsstelle. Das Fahren ohne Versicherungskennzeichen ist eine Straftat dar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

    Stellen Sie sicher, dass Ihr Roller ordnungsgemäß versichert ist, bevor Sie ihn im öffentlichen Straßenverkehr verwenden.

    Das Versicherungskennzeichen für Ihr Moped oder Ihren Roller können Sie nicht online erneuern. Das bedeutet: Sie schließen jedes Jahr erneut eine Mopedversicherung für Ihr Fahrzeug ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihr neues Versicherungskennzeichen kostenlos per Post.

    Fahren ohne Versicherungsschutz im Überblick

    Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Verstoß gegen geltendes Recht. Es drohen empfindliche Strafen, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie die Stilllegung des Fahrzeugs. Unwissenheit schützt dabei nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Seien Sie stets über den Versicherungsstatus informiert. 

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    Zuletzt aktualisiert: April 2024

    R+V-Team

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