Fahren ohne Versicherungsschutz
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Fahrer oder Halter: Wer haftet bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz?

    Es gehört zu Ihren Pflichten als Fahrzeughalter darauf zu achten, dass Ihr Auto nicht ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Selbst wenn Sie nicht der Fahrer sind, haften Sie mit. Dies trifft auch zu, wenn bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt wird, dass keine Kfz-Versicherung vorhanden ist. Die aktuellen Regelungen finden Sie im § 7 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz). Im § 7 Abs. 3 wird darüber hinaus geregelt, in welchen Situationen Sie als Halter nicht mithaften.

    Warum ist das Fahren ohne Versicherungsschutz verboten?

    Aus gutem Grund sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht trifft neben dem Auto auch auf Mofas, Roller, Motorräder, Quads und Lkws zu. Damit ist eindeutig festgelegt: Man darf ohne Versicherung nicht Auto fahren. Die Pflichtversicherung deckt folgende Schäden bei Dritten ab, die auch als Geschädigte bezeichnet werden:

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden

    Mit der Versicherungspflicht will der Gesetzgeber Sie und Dritte vor erheblichen Kosten schützen.

    Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt. Hierfür schließen Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ab.

    Auto ohne Versicherung fahren: Wann ist es strafbar und welche Strafen drohen?

    Ein Straftatbestand ist praktisch immer gegeben, wenn ein Fahrzeug ohne Pflichtversicherung im Straßenverkehr bewegt wird. Dies trifft auch zu, sobald Sie ein fremdes Auto ohne Versicherung fahren und beispielsweise in eine Straßenverkehrskontrolle geraten. Die Regelung erfolgt über den § 6 im Pflichtversicherungsgesetz. Folgende Strafen drohen Ihnen bei Missachtung:

    • Eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
    • Alternativ wird eine Geldstrafe nach Ermessen des Gerichts erhoben

    Zusätzlich wird unterschieden, ob Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Bei Fahrlässigkeit wird eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder eine Geldstrafe erhoben, die bis zu 180 Tagessätze umfassen kann. Wird vorsätzlich gehandelt, droht dem Täter sogar ein Fahrzeugentzug, sofern das betroffene Fahrzeug ihm gehört.

    Als Fahrer müssen Sie mit weiteren empfindlichen Konsequenzen rechnen, die über den § 6 hinausgehen:

    • Bis zu 6 Punkte in Flensburg
    • Fahrverbot für mehrere Monate oder gar ein Führerscheinentzug

    Vergleichbar etwa mit einer Geschwindigkeitsübertretung gibt es keinen Bußgeldkatalog für das Fahren ohne Versicherungsschutz. Die Höhe etwaiger Tagessätze bei einer Geldstrafe wird anhand Ihres monatlichen Netto-Einkommens bemessen.

    Wer haftet beim Fahren ohne Haftpflichtversicherung, wenn ein Unfall passiert?

    Durch die Verkettung unglücklicher Umstände kann es passieren, dass Sie ohne Versicherung fahren und einen Unfall bauen. Hier stellt sich konsequenterweise die Frage, wer bei einem Unfall bezahlt?

    In dieser Situation haftet zunächst der Fahrer als Verursacher für alle Schäden gegenüber Dritten. Dazu zählen etwa:

    • Reparaturkosten
    • Sachschäden
    • Behandlungskosten
    • Schmerzensgeld
    • Invaliditätsrente

    Sind Sie Fahrzeughalter, werden Sie ebenfalls haftbar gemacht. Das trifft zu, sofern Sie die Fahrt nachweislich ohne die notwendige Haftpflichtversicherung fahrlässig ermöglicht haben. Ein typischer Fall wären frei herumliegende Autoschlüssel eines nicht versicherten Fahrzeugs im Büro oder in der Wohnung.

    Was passiert, wenn ich unwissentlich keinen Versicherungsschutz habe und einen Unfall baue?

    Ein altes Sprichwort besagt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Dies trifft auch zu, wenn Sie unwissentlich ohne Versicherungsschutz fahren. Eine Verurteilung erfolgt ebenfalls auf Basis des § 6. Die Urteile beim Fahren ohne Versicherungsschutz in Unwissenheit sind recht eindeutig.

    Beiträge für die Versicherung nicht bezahlt: Was hat das für Konsequenzen?

    In einem ersten Schritt wird Sie Ihre Kfz-Versicherung anschreiben, um die rückständigen Beiträge einzufordern. Kommen Sie der Zahlungserinnerung nicht nach, folgt eine Mahnung, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Das Problem ist natürlich, dass nicht gezahlte Beiträge aufaddiert werden.

    Als letzter Schritt folgt die Kündigung. Hierbei ist die Versicherung dazu verpflichtet, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitzuteilen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Setzen Sie sich dennoch ans Steuer, fahren Sie ohne Kfz-Versicherung. Bedenken Sie, dass die Behörden Ihr Fahrzeug stilllegen werden. Sie müssen Ihren Fahrzeugschein abgeben, zudem wird das Siegel von Ihrem Kennzeichen entfernt.

    Fahren ohne Zulassung und Versicherung: Was passiert?

    Fahren Sie ohne Versicherung und das Auto ist nicht zugelassen, weil beispielsweise der TÜV längst abgelaufen ist, handelt es sich um zwei Vergehen. Sie erhalten für das Fahren ohne Versicherung eine Strafe ebenso wie für das Bewegen Ihres Fahrzeugs ohne Zulassung. Übrigens können Sie ein Auto nur anmelden, wenn Sie zuvor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

    Im Umkehrschluss stellt sich die Frage, ob Sie beim Fahren ohne Zulassung eine Versicherung benötigen? Beantragen Sie beispielsweise ein Kurzkennzeichen für eine Autoüberführung, gilt gleichermaßen die Versicherungspflicht. Beim Antrag müssen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorlegen. Ansonsten gilt die Überführung als Fahren ohne Versicherungsschutz.

    Wann beginnt mein Kfz-Versicherungsschutz?

    Um das Fahren ohne Versicherung zu vermeiden, erfolgt eine vorläufige Deckungszusage durch Ihre Versicherung. Die genauen Regeln sind im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt. Sie umfasst den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis hin zur Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Sie sind versichert, auch wenn Sie Ihr Auto vor der ersten Zahlung zulassen. Klären Sie vorab sicherheitshalber mit Ihrem Anbieter, ob der volle Versicherungsschutz beim Autofahren besteht.

    Ziehen Sie als Vielfahrer darüber hinaus in Erwägung, zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung einen Autoschutzbrief zu beantragen. Dieser ist ab ca. 30 € pro Jahr erhältlich. Er umfasst umfangreiche Leistungen bei Unfällen oder eine Panne auch im In- und Ausland.

    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

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