Ein Kaufvertrag schafft Klarheit und Sicherheit bei Autokauf und -verkauf. Er dokumentiert Zustand, Zubehör, Unfallschäden und Mängel und regelt außerdem die Zahlung und die Übergabe. Mit diesem Dokument haben Käufer und Verkäufer einen Nachweis für Versicherung und Zulassung. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, was im privaten Kaufvertrag für ein Auto stehen muss. Zudem erfahren Sie, wie der private Kaufvertrag eines Autos ohne Garantie und Gewährleistung formuliert sein sollte und wie lange Sie den Kaufvertrag für Ihr Auto aufheben sollten. Sie erhalten eine praxistaugliche Vorlage für den Kaufvertrag Ihres Autos als PDF zum Download.

Kaufvertrag für Ihr Auto: Das ist beim privaten Kauf und Verkauf zu beachten
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Diese Angaben gehören in den Kaufvertrag Ihres Autos
Im Kfz-Kaufvertrag stehen Daten von Vertragsparteien, die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), Kaufpreis und Zahlungsart. Notieren Sie zudem bekannte Mängel, Zubehör und, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.
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Privaten Kaufvertrag für das Auto ohne Garantie richtig regeln
Wenn Sie Ihr Auto privat verkaufen, können Sie die Gewährleistung im Autokaufvertrag ausschließen. Eine Garantie gilt nur, wenn Sie diese ausdrücklich zusagen. Beschreiben Sie den tatsächlichen Zustand des Wagens ehrlich. Unfallschäden und bekannte Mängel müssen klar erkennbar im Vertrag stehen – so vermeiden Sie spätere rechtliche Probleme.
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R+V-Kaufvertrag für das Auto als PDF herunterladen und einfach nutzen
Laden Sie unsere Vorlage für den Kaufvertrag eines Autos herunter und füllen Sie diese aus. Unser Mustervertrag führt Sie Schritt für Schritt durch alle Angaben. Das spart Zeit und gibt Sicherheit bei Kauf und Direktverkauf.
Ein Kfz-Kaufvertrag ist der schriftliche Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Pkws. Er dokumentiert Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Zahlungsart, Zustand, bekannte Mängel und die Übergabe. Die Unterschrift beider Vertragsparteien macht den Vertrag verbindlich. So erhalten Käufer und Verkäufer einen verbindlichen Nachweis, der zum Beispiel bei Rückfragen zum Autokauf oder Autoverkauf zum Tragen kommt.
Vorteile für den Käufer
Vorteile für den Verkäufer
Ein gut ausgefüllter Kaufvertrag für das Auto hilft nicht nur bei einem reibungslosen Verkauf, sondern ist auch wichtig für die spätere Zulassung oder Ummeldung. Dort werden unter anderem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), das Datum der Erstzulassung und die Personalien des Käufers abgefragt.
Wenn diese Angaben im Autokaufvertrag fehlen, kann sich die Zulassung verzögern. Noch kritischer wird es, wenn Mängel oder Unfallschäden unklar oder gar nicht genannt wurden – das kann später zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Darum gehört in den Kaufvertrag für ein Auto mehr als nur der Preis: Nötig sind vollständige Daten zu Käufer und Verkäufer, präzise Fahrzeugangaben, der dokumentierte Zustand mit bekannten Mängeln und entstandene Schäden durch einen Unfall sowie vereinbartes Zubehör. Wir schauen uns die einzelnen Angaben im Folgenden genauer an.
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Personalien von Verkäufer und Käufer
Tragen Sie Name, Anschrift und aktuelle Kontaktdaten beider Vertragsparteien ein. Ergänzen Sie idealerweise auch Ausweisnummer und Geburtsdatum, um die Identität eindeutig zu belegen. Die R+V-Vorlage für einen privaten Kaufvertrag eines Autos bietet dafür klare Felder im Formular. So bleibt der Autokaufvertrag nachvollziehbar.
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Fahrzeug klar identifizieren
Benennen Sie Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Erstzulassung, Kilometerstand, Kennzeichen und das Datum der nächsten Hauptuntersuchung (HU). Diese Daten machen den Pkw-Kaufvertrag eindeutig. Notieren Sie Motorisierung und Anzahl der Vorbesitzer, wenn verfügbar.
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Angaben zum Zustand des Autos
Beschreiben Sie den tatsächlichen Zustand. Notieren Sie Wartungen, bekannte Mängel, Nachlackierungen, Umbauten und, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Dokumentieren Sie die Ausstattung des Autos bei der Übergabe. So können Sie mithilfe des Kaufvertrags für Ihr Auto spätere Rückfragen beantworten.
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Verkauf von Zubehör
Listen Sie vereinbartes Zubehör konkret auf. Beispiele sind Winterräder, Dachträger, Ladegeräte, Fußmatten, Anzahl der Schlüssel oder die Bordliteratur. Geben Sie bei Zubehör immer die genaue Menge an, etwa die Anzahl der Winterreifen, Schlüssel oder Fußmatten. Halten Sie fest, ob Zubehör im Kaufpreis enthalten ist oder ob der Käufer dieses separat bezahlen muss. Ein einfacher Eintrag dazu im privaten Kaufvertrag Ihres Autos verhindert Missverständnisse bei der Übergabe.
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Unfallschäden und Mängel am Auto: Wer haftet?
Bei einem Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen können Sie die Haftung für das Auto ausschließen, zum Beispiel durch einen privaten Kaufvertrag ohne Garantie und Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist, wenn Sie Mängel beispielsweise absichtlich verschweigen oder dem Käufer bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben – etwa „unfallfrei“ oder „erstlackiert“. Händler können die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen.
Offenlegen schützt: Schäden aus Unfällen und bekannte Mängel gehören transparent in den Kfz-Kaufvertrag.
Bitte beachten Sie, dass es nur dann ein Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt, wenn Sie es ausdrücklich vereinbaren. Notieren Sie dazu Bedingungen, Frist, Form und Rückabwicklung genau im Kaufvertrag für Ihr Auto.
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In Ruhe lesen
Prüfen Sie den Autokaufvertrag vor dem Ausfüllen. Kontrollieren Sie vorausgefüllte Felder und passen Sie diese an, falls nötig.
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Gemeinsam ausfüllen
Tragen Sie die Vertragsparteien, also Angaben zu Käufer und Verkäufer, gemeinsam ein. Vollständige Namen, Anschriften, erreichbare Kontakte und Ausweisnummern sind Pflicht.
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Fahrzeugdaten abgleichen
Vergleichen Sie FIN, Erstzulassung, Kilometerstand und HU mit den Papieren. Nur identische Daten gehören in den Kfz-Kaufvertrag.
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Preis und Zahlung eindeutig festhalten
Notieren Sie den Kaufpreis, die Zahlungsart und den Zeitpunkt der Übergabe. Quittieren Sie den Zahlungseingang.
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Zustand präzise beschreiben
Halten Sie erkennbare Mängel, Reparaturen und Lackarbeiten fest. Markieren Sie, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt oder ob Schäden bekannt sind.
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Zubehör vollständig auflisten
Führen Sie Zubehör mit Stückzahl auf, z. B. 2 Schlüssel, 4 Winterräder, Bordmappe, Ladegerät. Legen Sie fest, ob das Zubehör im Preis enthalten ist.
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Gewährleistung sauber regeln
Möchten Sie den privaten Kaufvertrag für Ihr Auto ohne Garantie ausstellen, nutzen Sie einfach unsere PDF-Vorlage dazu. Sie enthält eine entsprechende Formulierung.
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Änderungen korrekt dokumentieren
Streichen Sie Fehler gut lesbar durch und tragen Sie die richtige Angabe ein. Die Änderung sollte von beiden Parteien durch eine Unterschrift bestätigt werden.
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Unterschriften und Kopien sichern
Sowohl Käufer als auch Verkäufer erhalten ein Exemplar mit Ort, Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien. Legen Sie den Kaufvertrag für Ihr Auto online ab (zum Beispiel in einer Cloud) und in ausgedruckter Version in einem Ordner.
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Belege beifügen
Hängen Sie HU-Bericht, Scheckheft und Rechnungen an den Autokaufvertrag. Fotos vom Kilometerstand und vom Zustand helfen beim Direktverkauf.
Die folgenden Tipps machen den Autoverkauf sicherer und helfen Ihnen als Verkäufer, den Vertrag sauber abzuwickeln. Nutzen Sie dafür gerne unseren Standard-Kaufvertrag für Autos.
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Probefahrt begleiten
Prüfen Sie technische Funktionen wie Bremsen, Beleuchtung, Reifendruck und Warnanzeigen. Lassen Sie den Interessenten nur mit gültigem Führerschein fahren und begleiten Sie die Fahrt, wenn möglich. Klären Sie vorher den Versicherungsschutz für die Probefahrt und halten Sie Schäden sofort schriftlich fest.
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Angaben zum Auto machen
Tragen Sie FIN, Kilometerstand, HU, TÜV und Umbauten exakt in den Kaufvertrag ein. Auch geringe Unfallschäden und bekannte Mängel gehören in den Vertrag. Tragen Sie nur belegbare Fakten ein – keine Schätzungen oder Vermutungen. Außerdem helfen Fotos vom Zustand bei der Dokumentation.
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Käuferdaten prüfen
Der Käufer sollte volljährig sein und sich ausweisen können – idealerweise mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Stimmen Name und Anschrift mit dem Kaufvertrag überein? Bei einer Probefahrt empfiehlt es sich zusätzlich, den Führerschein zu sehen. Notieren Sie die Ausweisnummer im Vertrag und bewahren Sie eine Kopie bei Ihren Unterlagen auf.
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Preis und Bezahlung eindeutig regeln
Vereinbaren Sie Barzahlung oder Überweisung des vollen Kaufpreises. Geben Sie Fahrzeug und Schlüssel erst nach vollständigem Zahlungseingang heraus. Quittieren Sie den Erhalt des Geldes.
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Übergabe des Kfz-Briefs nach der Bezahlung
Übergeben Sie HU-Bericht, die 2 Schlüssel und das vereinbarte Zubehör erst nach voller Bezahlung. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II überreichen Sie dem Käufer erst nach Erhalt der Zahlung. Dokumentieren Sie die Übergabe mit Datum, Uhrzeit und Unterschriften.
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Kfz-Zulassung und Versicherung informieren
Melden Sie den Autoverkauf sofort der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung. Legen Sie im Vertrag fest, wer die Ummeldung bis wann übernimmt. Achtung: Wenn das Auto nicht umgemeldet wird, bleiben Sie als bisheriger Halter in der Pflicht und müssen unter Umständen bis zu 1 Jahr lang weiter Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zahlen.
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Ab- und Ummeldung klar vereinbaren sowie Unterlagen sichern
Halten Sie im Mustervertrag fest, ob Sie das Auto gemeinsam ummelden oder ob Sie es bereits vorab abmelden. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Ummeldung und eine Kopie der neuen Zulassung. Bewahren Sie den Kaufvertrag Ihres Autos, Zahlungsbelege, Fotos und das Übergabeprotokoll geordnet auf. So lassen sich Rückfragen der Zulassung oder Versicherung schnell beantworten.
Unsere Tipps helfen Käufern, den Autokaufvertrag sicher abzuschließen und direkt im Anschluss alle nötigen Schritte wie Ummeldung und Versicherung stressfrei zu erledigen. Nutzen Sie unseren Muster-Kaufvertrag für Autos.
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Probefahrt machen
Unternehmen Sie vor dem Abschluss des Kaufvertrags eine Probefahrt. Testen Sie Bremsen, Lenkung, Elektrik und Assistenzsysteme. Nehmen Sie zur Kontrolle eine zweite Person mit. Halten Sie Auffälligkeiten im Pkw-Kaufvertrag fest.
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Verkäufer eindeutig identifizieren
Bitten Sie um Ausweis oder Pass des Verkäufers und vergleichen Sie dessen Namen und Anschrift mit den Angaben im Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer nicht Eigentümer ist, verlangen Sie eine schriftliche Vollmacht und lassen Sie sich die Zulassungsbescheinigung Teil II zeigen.
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Fahrzeugpapiere und FIN prüfen
Kontrollieren Sie, ob FIN, Erstzulassung und Kilometerstand mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II übereinstimmen. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Zulassung. Prüfen Sie zudem HU-Bericht, Serviceheft und Rechnungen.
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Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufführen
Prüfen Sie, ob alles genau mit Stückzahl im Vertrag aufgelistet ist. Beispiele sind 2 Schlüssel, 4 Winterräder, Bordmappe oder Ladegerät. Vereinbaren Sie, ob Zubehör im Preis enthalten ist.
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Mängel und Unfallschäden dokumentieren
Lassen Sie den Verkäufer bekannte Mängel und Unfallschäden schriftlich in den Kaufvertrag eintragen. Akzeptieren Sie keine ungenauen oder verharmlosenden Aussagen wie „Das war nur ein Kratzer an der Garagenwand“. Fragen Sie konkret nach, was passiert ist – ob es sich um einen echten Unfall oder nur um eine Bagatelle handelt. Nur so lässt sich der Zustand des Wagens realistisch einschätzen.
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Bezahlung und Übergabe sauber regeln
Zahlen Sie wie vereinbart und lassen Sie sich den Betrag quittieren. Nehmen Sie Fahrzeug, Schlüssel, HU-Bericht und Papiere gesammelt entgegen.
- Versicherung rechtzeitig klären: Mit dem Kauf geht die bestehende Kfz-Versicherung zunächst auf Sie über. Melden Sie sich bei Ihrer Versicherung und entscheiden Sie über Fortführung oder Wechsel. Bewahren Sie den Kaufvertrag Ihres Autos griffbereit auf.
- Ummeldung des Fahrzeugs sofort erledigen: Erledigen Sie die Ummeldung am besten sofort oder am nächsten Werktag. Bringen Sie Vertrag, Ausweis, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), HU-Nachweis und Zulassungsbescheinigungen mit. So vermeiden Sie Mahnungen und sichern den Schutz.
Mit dem Online-Kfz-Zulassungsservice der R+V ist die Ummeldung ganz einfach online möglich.
Beim privaten Autoverkauf eines E-Autos reicht es nicht aus, nur die üblichen Fahrzeugdaten einzutragen. Elektrospezifische Angaben sollten ebenfalls klar im Kaufvertrag des Autos stehen. Diese Punkte sollten Sie dokumentieren:
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Akkuzustand und Eigentum
Geben Sie an, ob der Akku gekauft oder gemietet ist. Notieren Sie die verbleibende Kapazität in kWh und den aktuellen Zustand (z. B. State of Health – also wie viel Prozent der ursprünglichen Akku-Leistung noch vorhanden sind).
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Ladeleistung und Technik
Tragen Sie die Ladeleistung für AC (Wechselstrom) und DC (Schnellladen) ein. Nennen Sie den Stecker-Typ und die Leistung des On-Board-Laders.
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Softwarestand und Updates
Dokumentieren Sie die aktuell installierte Software-Version und, ob alle verfügbaren Updates durchgeführt wurden.
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Zubehör für die Ladeinfrastruktur
Listen Sie mitgeliefertes Zubehör wie Ladekabel, mobile Charger, Adapter oder Wallbox-Komponenten vollständig auf.
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Nachweis über Hochvolt-Arbeiten
Bestätigen Sie im Kaufvertrag für das E-Auto, dass alle Hochvolt-Reparaturen ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgt sind.
Wenn Sie ein Fahrzeug von einem gewerblichen Händler kaufen, stellt dieser den Mustervertrag. Darin müssen die Unternehmensdaten, die Umsatzsteuer-Angabe, ein Übergabeprotokoll und dokumentierte Mängel enthalten sein. Auch Angaben zur Zahlungsart, zum Datenschutz und zur Gewährleistung gehören in einen vollständigen Kaufvertrag.
Im Unterschied zum Privatverkauf darf ein Händler die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwagen auf 12 Monate verkürzen, aber nicht komplett ausschließen. Ein Hinweis wie „ohne Garantie“ im Vertrag ändert daran nichts: Sie als Käufer behalten bei versteckten Mängeln gesetzlich abgesicherte Ansprüche.
Auch steuerliche Details wie die Regelbesteuerung oder die Differenzbesteuerung sollten im Vertrag nachvollziehbar sein. So bleibt der Autoverkauf transparent und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.
Wie lange sollten Sie den Kaufvertrag Ihres Autos aufheben?
Bewahren Sie den Kaufvertrag Ihres Autos nach dem Autoverkauf für mindestens 2 Jahre auf. So können Sie Ummeldung, Steuer oder Versicherung belegen, falls sich zu einem späteren Zeitpunkt noch Fragen ergeben. Als Käufer sollten sie den Kaufvertrag so lange behalten, wie Sie das Auto fahren und besitzen.
Ja. Wir empfehlen Ihnen aber entweder, unsere Vorlagen zu nutzen, oder einen Experten zu fragen, der Ihnen bei der Erstellung hilft. Häufig gibt es Fallstricke, die einen Kauf unwirksam machen können oder Sie im Schadenfall nicht ausreichend absichern. Aber prinzipiell haben Sie stets die Option, den Kaufvertrag für ein Auto selbst zu schreiben.
Ein Kfz-Kaufvertrag kann auch digital abgeschlossen werden, etwa per E-Mail. Beide Parteien müssen den Vertrag jedoch eindeutig bestätigen, z. B. durch eine digitale Unterschrift oder nachträgliche schriftliche Bestätigung. Für die Zulassungsstelle benötigen Sie aber oft ein ausgedrucktes Exemplar mit Originalunterschriften. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich eine Papierfassung mit handschriftlicher Unterschrift.
Ohne vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht ist ein Rücktritt vom Autokaufvertrag nach der Unterzeichnung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gründe wären z. B. arglistige Täuschung (ein manipulierter Kilometerstand bspw.) oder grobe Mängel, die verschwiegen wurden. Ein bloßes „Andersüberlegen“ reicht nicht aus. Deshalb sollten Sie alle wichtigen Punkte im Kaufvertrag schriftlich fixieren, inklusive möglicher Rücktrittsklauseln, falls gewünscht.
Zuletzt aktualisiert: September 2025
R+V-Team
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