Bei einem Kfz-Kauf bzw. -verkauf kann viel schiefgehen. Vermeiden Sie böse Überraschungen dank eines Kaufvertrags für Auto und Motorrad. In diesem dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und sichern sich dadurch ab. Die Musterverträge der R+V helfen Ihnen dabei, den Verkauf für beide Seiten sicher abzuschließen.
Kaufvertrag für Auto und Motorrad
Das Fahrzeug macht einen guten Eindruck. Käufer bzw. Verkäufer ebenfalls. Beide Parteien sind sich einig und im Grunde steht dem Kauf nichts mehr im Wege. Weshalb sollten Sie sich also die Mühe machen und einen Kaufvertrag für Auto oder Motorrad aufsetzen? Diese Gründe sprechen für ein solches Dokument:
- Der Käufer meldet das Auto/ Motorrad nicht um.
- Das gekaufte Auto/ Motorrad weist nach Übergabe doch noch erhebliche Mängel auf.
- Das Auto/ Motorrad gehört dem Verkäufer gar nicht.
In vielen Situationen ist Vorsicht besser als Nachsicht. Wenn Sie sich mit dem Käufer einig sind, sollten Sie das schriftlich in einem Kaufvertrag für das Auto / das Motorrad festhalten. Wählen Sie dafür am besten ein vorgedrucktes Dokument, in welches Sie die Personenangaben beider Parteien eintragen. Der juristisch korrekte Motorrad- oder Auto-Kaufvertrag sollte alle Pflichtangaben umfassen und darüber hinaus die Übergabe der Fahrzeugpapiere sowie die Anzahl der überreichten Fahrzeug-Schlüssel belegen.
Neben einem fundierten Motorrad- / Autokaufvertrag gibt es weitere Punkte, die Sie zwingend berücksichtigen müssen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden:
- Der Käufer ist mindestens 18 Jahre alt.
- Bei einer Probefahrt hat der Käufer einen gültigen Führerschein.
- Die Daten des Käufers müssen mit Personalausweis oder Pass übereinstimmen.
- Geben Sie im Kaufvertrag für Kfz Mängel und Schäden des Fahrzeugs an. Nach geltendem Recht muss der Verkäufer auch geringfügige Unfallschäden dem Käufer ungefragt offenlegen.
- Vereinbaren Sie die Barzahlung oder Überweisung des vollen Kaufpreises.
- Geben Sie dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und II) erst, wenn er den Kaufpreis voll bezahlt hat.
- Sobald der Kaufvertrag für Auto / Motorrad unterschrieben und das Fahrzeug übergeben wurde, melden Sie dies sofort der Kfz-Zulassungsstelle und Ihrer Versicherungsgesellschaft. Tipp: Sie können dies gemeinsam mit dem Käufer bei der Zulassungsstelle tun.
- Meldet der Käufer den Wagen nicht um, besteht die Gefahr, dass Sie bis zu ein Jahr für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haften. Melden Sie deshalb das Fahrzeug gemeinsam mit dem Käufer bei der Zulassungsstelle um oder melden Sie es vor der Übergabe an den Käufer ab.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, legen Sie bereits im Kaufvertrag für Auto / Motorrad fest, wie die Ab- und Ummeldung des Fahrzeugs vonstattengehen soll.
Auch hier gilt es, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Achten Sie daher auf folgende Punkte:
- Untersuchen Sie das Fahrzeug möglichst im Beisein einer weiteren Person und unternehmen Sie vor dem Kauf eine Probefahrt.
- Die Daten des Verkäufers müssen mit Personalausweis oder Pass übereinstimmen.
- Ist der Verkäufer des Fahrzeugs nicht der Eigentümer, lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht zeigen.
- Überprüfen Sie Fahrzeugpapiere und das letzte Untersuchungsprotokoll zur TÜV-Abnahme.
- Zusatzausstattung und Zubehör des Fahrzeugs müssen vollständig im Kaufvertrag für Auto / Motorrad genannt sein.
- Beachten Sie, dass mit dem Kauf die auf das Fahrzeug abgeschlossenen Kfz-Versicherung auf Sie übergehen.
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, dann melden Sie den Verkauf einfach online über das Kontaktformular in Ihrem Kfz-Vertragscenter. Geben Sie dazu die Daten im Kaufvertrag des Autos/ Motorrads in die jeweiligen Formularfelder ein.
Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie dies bequem online durchführen. Wählen Sie dazu zunächst den Vertrag Ihres bisherigen Fahrzeugs aus und dann die Aktion "Fahrzeug wechseln". Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Hilfecenter.
Egal, ob Sie als Käufer und Verkäufer auftreten, es gibt Dinge, die Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgehen sollten. So ist es beispielsweise für beide Parteien sinnvoll, wenn vor dem Gebrauchtwagenkauf eine ordnungsgemäße Untersuchung durchgeführt wird. Dadurch werden Mängel offengelegt und der gesamte Verkauf gestaltet sich transparenter. Wenn Sie sich unsicher sind, oder Ihnen Verkäufer bzw. Käufer dubios erscheinen, lassen Sie lieber die Finger davon. Im schlimmsten Fall nützt Ihnen in solch einer Situation auch ein Kaufvertrag fürs Auto/ Motorrad nicht viel. Kennen Sie sich mit der Materie nicht aus, sollten Sie einen Experten als Hilfe hinzuziehen.
Den Kaufvertrag für Motorrad / Auto im Original erhält immer der Käufer des Fahrzeugs. Die Kopie ist für den Verkäufer vorgesehen.
Grundsätzlich muss man den Kaufvertrag für Pkw / Motorrad drei Jahre aufbewahren. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie ihn allerdings langfristig archivieren. Wird beispielsweise der Käufer mit dem Auto geblitzt, bevor er das Fahrzeug umgemeldet hat, ist der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet – es sei denn, er hat den Kaufvertrag für das Auto / Motorrad als Nachweis. Bei einem gewerblichen Verkauf gelten übrigens zehn Jahre Aufbewahrungspflicht.
Es sollten sämtliche Ausstattungsmerkmale und alle Schäden des Fahrzeugs im Kaufvertrag für Auto / Motorrad genannt sein. Prüfen Sie dabei, wie das Fahrzeug in der Verkaufsanzeige beschrieben wurde, wenn Sie es z.B. auf AutoScout24, mobile.de, hey car, wirkaufendeinauto.de oder auf anderen Verkaufsplattformen entdeckt haben.
Selbstverständlich ist auch auf die Richtigkeit der Daten der Vertragsparteien zu achten: Name, Adresse etc. sollten mit den jeweiligen Ausweisdokumenten übereinstimmen. Auch die Zahlungsweise sollte dokumentiert sein (Barkauf, Ratenzahlung oder Ähnliches).
Ja. Wir empfehlen Ihnen aber entweder unsere Vorlagen oder einen Experten, der Ihnen bei der Erstellung hilft. Oftmals gibt es Fallstricke, die einen Kauf unwirksam machen können oder Sie im Schadenfall nicht ausreichend absichern. Aber prinzipiell haben Sie stets die Option, den Kaufvertrag für ein Auto / Motorrad selbst zu schreiben.
Es gibt Kaufverträge für Autos und Motorräder mit der Klausel für den Haftungsausschluss. Im Privatbereich will man ausdrücken, dass der Kauf ohne Garantie bzw. Gewährleistung stattfindet. Dies ist rechtsgültig. Nichtsdestotrotz gilt die Aussage nur für offensichtliche Mängel, die vom Käufer erkannt werden können. Treten beispielsweise nach einer Woche Probleme mit dem Motor auf, steht der Verkäufer dennoch in der Pflicht. Wir empfehlen Ihnen generell eine Kaufvereinbarung für Motorrad / Auto ohne diese Klausel.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2022
R+V Team
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