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    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Probefahrt: Checkliste und Tipps

    Egal, ob Neu- oder Gebrauchtwagenkauf – die Entscheidung für ein neues Fahrzeug will gut durchdacht sein. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Marke, Modell, Preis – um nur einige zu nennen. Doch wie finden Sie heraus, ob das Auto wirklich hält, was es bzw. der Verkäufer verspricht und ob es zu Ihren Vorstellungen passt? Indem Sie eine Probefahrt machen. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps, was Sie bei einer Probefahrt beachten müssen, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und was auf Ihrer Checkliste stehen sollte.

    Warum sollten Sie eine Probefahrt mit einem Gebraucht- oder Neuwagen machen?

    Ein Test ist die perfekte Gelegenheit, um das Fahrzeug sorgfältig zu prüfen. Einerseits merken Sie schnell, ob Ihnen das Fahrgefühl zusagt und ob Sie mit der eingebauten Technik zurechtkommen. Andererseits haben Sie die Möglichkeit, versteckte Mängel festzustellen.

    Unser Probefahrt-Tipp: Nutzen Sie die Zeit, um das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens prüfen zu lassen. Das ist gerade bei Privatkäufen von Gebrauchtwagen sinnvoll. Durch dieses Vorgehen erkennen Sie bereits im Vorfeld, ob potenzielle Mängel am Fahrzeug vorhanden sind und ob man Sie eventuell übers Ohr hauen will.

    Zwei Personen verhandeln einen Vertrag aus.

    Probefahrt-Tipps: Worauf müssen Sie achten?

    Wir empfehlen Ihnen, niemals ein Auto ohne Probefahrt zu kaufen. Nur wenn Sie das Fahrzeug testen, wissen Sie, ob es zu Ihren Bedürfnissen passt. Haben Sie einen Termin für eine Probefahrt festgelegt, sollten Sie im Vorfeld folgende Punkte berücksichtigen:

    • Gebrauchtwagen-Probefahrt immer im Hellen durchführen: Bei Tageslicht fallen Ihnen Mängel schneller ins Auge. Während der Dämmerung passiert es schnell, dass Sie Schäden übersehen. Es lohnt sich zum Beispiel, bei einem Gebrauchtwagen den Motor zu prüfen.
    • Beifahrer mitnehmen: Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Idealerweise verfügt Ihre Begleitperson über Autokenntnisse.
    • Versicherungsschutz abfragen: Eine Probefahrt mit einem abgemeldeten Auto sollten Sie vermeiden. Das ist oft bei einem Privatkauf der Fall. Der Versicherungsschutz ist dann nicht gewährleistet. Lassen Sie sich vor der Probefahrt zudem immer eine schriftliche Zustimmung geben, in welcher auch festgeschrieben ist, wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall ausfällt.
    • Schäden dokumentieren: Bevor Sie losfahren, werfen Sie einen ersten Blick auf das Fahrzeug. Stellen Sie Mängel fest, dokumentieren Sie diese. Nur so verhindern Sie, dass der Verkäufer Ihnen die Schäden nachträglich anlastet. 

    Probefahrt-Tipp der R+V: Bei schwerwiegenden Fehlern (abgefahrene oder beschädigte Reifen) sollten Sie nicht in das Fahrzeug steigen. Es handelt sich um ein großes Sicherheitsrisiko, dem Sie sich nicht aussetzen sollten.

    Während der Probefahrt selbst gibt es ebenfalls einige Punkte zu beachten. Das sind unsere Tipps:

    • Unterschiedliche Strecken + Geschwindigkeiten ausprobieren: Wenn Sie planen, mit dem Fahrzeug viel unterwegs zu sein, sollten Sie verschiedene Straßen ausprobieren. Befahren Sie ruhig Autobahn, Feldweg und Schnellstraße, um ein Gefühl für das Fahrzeug zu bekommen. Verschiedene Geschwindigkeiten sind ebenfalls sinnvoll, da dadurch potenzielle Mängel am Fahrwerk sichtbar werden.
    • Beifahrer einbeziehen: Lassen Sie Ihren Mitfahrer Notizen über Auffälligkeiten machen. Fragen Sie außerdem nach dessen Meinungen und Empfindungen.
    • Ausstattung austesten: Hält der Wagen, was er verspricht? Ist die Bedienung der eingebauten Technik leicht und verständlich? Probieren Sie ruhig alles einmal aus während der Probefahrt. Sie werden schnell erkennen, ob Sie mit der Funktionsweise der Technik zurechtkommen oder nicht.
    • Reichweite prüfen: Bei einem Elektroauto ist es wichtig, dass Sie beim Probefahren auf die Reichweite achten. Wie weit kommen Sie während der E-Auto-Probefahrt?

    Nach der Probefahrt sollten Sie den Verkäufer auf Mängel hinweisen und diese auch schriftlich dokumentieren lassen. Haben Sie Fragen, klären Sie diese direkt vor Ort. Nur so können Sie letztendlich eine objektive Entscheidung treffen. Lassen Sie sich zudem weder zu einem Kauf überreden noch drängen. Verkäufer mögen es zwar nicht, wenn Sie ein Auto Probefahren ohne Kaufabsicht. Es ist aber Ihr gutes Recht, mehrere Fahrzeuge auszuprobieren oder mehrere Tage nachzudenken, bevor Sie sich entscheiden. Nehmen Sie sich außerdem Zeit für die Fahrt. 30 Minuten sollten das Minimum sein. Liebäugeln Sie mit einem Neuwagen, sollten Sie im Autohaus nachfragen, ob die Probefahrt nicht sogar über mehrere Tage andauern kann (zum Beispiel übers Wochenende).

    Checkliste: Diese potenziellen Schäden gilt es zu prüfen

    • Reifenprofiltiefe
    • Ölstand
    • Kühlwasser
    • Bremsflüssigkeit
    • Kontrolllampen
    • Bremslichter
    • Blinker
    • Nebelscheinwerfer
    • Getriebe (Auto mit kaltem Motor starten, Handbremse anziehen und im dritten Gang Kupplung kommen lassen.)
    • Spureinstellung (Hände vom Lenkrad nehmen, leicht Gas geben und gucken, ob das Auto zu einer Seite zieht)
    • Geräusche
    • Bremsen & ABS

    Welche Unterlagen benötigen Sie bei einer Probefahrt?

    Als Interessent eines Fahrzeugs benötigen Sie lediglich Ihren Führerschein und den Personalausweis, um Ihre Identität nachweisen zu können. Will jemand sein Auto privat verkaufen und eine Probefahrt wurde vereinbart, sollte der Verkäufer Ihnen die Fahrzeugpapiere zeigen. Bestehen Sie unbedingt darauf. Nur so können Sie wissen, dass es sich nicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Weigert sich der Verkäufer oder besteht dieser auf einen Autokauf ohne Probefahrt, sollten Sie stutzig werden. Lassen Sie in diesem Fall lieber die Finger davon.

    Wie müssen Sie handeln, wenn während der Auto-Probefahrt ein Unfall geschieht?

    Zunächst agieren Sie nicht anders, als wenn der Unfall mit Ihrem Privatfahrzeug passiert wäre. Sie sichern sich, die Unfallstelle und Ihre Mitfahrer ab. Anschließend ist es wichtig, den Notruf richtig abzusetzen. Haben Sie dies getan, setzen Sie sich mit dem Händler bzw. dem Privatverkäufer in Verbindung und erklären die Situation. Fragen Sie bei Bedarf noch einmal wegen des Versicherungsschutzes nach, damit Sie dem Versicherer wegen des Unfalls Bescheid geben können. 

    Tipp: Machen Sie deutlich, dass Sie zwar der Fahrer sind, dass es sich aber um eine Probefahrt handelt!

    Was gibt es bei einer Probefahrt mit einem Auto im Hinblick auf die Versicherung zu beachten?

    Kaufen Sie ein Fahrzeug bei einem Händler, muss dieser einen Versicherungsschutz gewährleisten. Wichtig ist aber immer die Frage nach der Selbstbeteiligung. Im Normalfall sichern sich Händler ab, indem Sie für die Probefahrt einen Betrag vereinbaren, den Sie bei einem Unfall selbst zuzahlen müssen. Unser Tipp: Lassen Sie sich alles schriftlich geben, um böse Überraschungen zu vermeiden.

    Anders sieht es bei einem Gebrauchtwagenkauf durch eine Privatperson aus:

    1. Klären Sie, ob in der Kfz-Versicherung des Verkäufers eine Probefahrt inbegriffen ist. Wenn dem nicht so ist, besteht kein Versicherungsschutz für Sie.

    2. Fragen Sie wegen der Zulassung. Ein abgemeldetes Auto dürfen Sie nicht Probe fahren. Passiert ein Unfall, können Sie in Schwierigkeiten geraten.

    3. Versichern Sie sich ebenfalls, welcher Schutz bei der Probefahrt besteht. Hat der Verkäufer eine Kaskoversicherung und verlangt er eine Selbstbeteiligung?

    Egal, ob Sie ein Auto bzw. Motorrad über einen Händler oder eine Privatperson kaufen wollen, lassen Sie sich vor der Probefahrt immer eine schriftliche Probefahrtvereinbarung geben.

    FAQ: Alles Wissenswerte und Tipps rund um die Probefahrt mit Auto oder Motorrad

    Der Sinn hinter einem roten Nummernschild liegt unter anderem darin, dass eine Überführungs-, Werkstatt- oder Probefahrt mit dem Auto gemacht werden kann. Aus diesem Grund wird es oft Händlerkennzeichen genannt.

    In erster Linie dient die Probefahrt dazu, ein Fahrzeug auf Herz und Nieren zu testen. Allerdings kommt es auch ganz darauf an, was Sie im Vorfeld mit dem Händler ausgemacht haben. Hat dieser Ihnen zugesichert, dass Sie mit dem Fahrzeug in den Urlaub fahren dürfen, dann steht dem nichts im Wege. Bei einer Probefahrt bei privatem Autoverkauf stehen Ihre Chancen allerdings schlecht. Hier wird man Ihnen eher nicht entgegenkommen.

    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Probefahrt. Tatsächlich handelt es sich hierbei um reine Kulanz des Händlers, welche in der Regel aber immer gewährt wird. Es kann jedoch durchaus auf einige Kriterien ankommen, wie zum Beispiel der optische Eindruck oder das Einkommen. Gerade bei hochpreisigen Modellen interpretieren Verkäufer sehr viel in das Erscheinungsbild des Käufers hinein. Das bedeutet: Sehen Sie auf den ersten Blick nicht nach einem zahlungskräftigen Kunden aus, kann es sein, dass dadurch eine Probefahrt erschwert wird.

    Nein. Dies ist seit 2015 nicht mehr möglich. Ein Fahrzeug muss bei der Probefahrt über eine gültige HU verfügen, ansonsten entstehen dem Verkäufer mitunter erhebliche Kosten.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2022

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