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    Leasing-Rückgabe: So fahren Sie dem Vertragsende entspannt entgegen

    Wenn Sie für die Dauer von einigen Jahren ein Auto benötigen, jedoch keine hohe Finanzierung möchten bzw. das Fahrzeug am Ende gar nicht besitzen wollen, dann ist für Sie das Prinzip des Auto-Leasings wie gemacht. Doch mit den diversen Vorteilen, die diese Variante mit sich bringt, spielt besonders die Leasing-Rückgabe am Ende der Vertragslaufzeit eine entscheidende Rolle. Aber was sollte ein Leasingnehmer auf jeden Fall beachten und welche Tipps helfen, wenn Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben? Das erfahren Sie im Folgenden.

    Rahmenbedingungen vor der Leasing-Rückgabe

    Vom Prinzip können Sie das Leasing eines Autos mit dem Mieten einer Wohnung vergleichen: Als Leasingnehmer zahlen Sie jeden Monat eine festgelegte Rate an den Leasinggeber. Dies ist in der Regel der Autohändler, bei dem Sie das Leasingfahrzeug erwerben. Den monatlichen Betrag bezeichnet man auch als Leasingrate. Wie hoch diese ist, richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren:

     

    • Automarke

    • Ausstattung

    • Neupreis

    • Höhe der Anzahlung

    • Vertragslaufzeit

    • Höhe der vereinbarten Kilometer

    Wer ist am Ende Besitzerin oder Besitzer?

    Rein vertraglich gesehen sind Sie während und auch nach Ablauf des Leasingvertrages nicht Eigentümer des Wagens. Am Ende des Vertrages müssen Sie das Leasingauto zurückgeben. Beim Leasing für Privatpersonen handelt es sich also nicht etwa um einen Ratenkauf. Der monatliche Betrag gleicht eher einer Nutzungsgebühr.
    Mit einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung haben Sie die Wahl, das Leasingauto zu kaufen oder zurückzugeben: Der Leasingvertrag mit Kaufoption bzw. Ankaufsrecht. Die Vereinbarung, dass der Kunde das Fahrzeug nach der Vertragslaufzeit bei der Leasing-Rückgabe potenziell kauft, müssen beide Parteien bereits bei Vertragsabschluss unterzeichnen.

    Welche Pflichten und Kosten kommen auf den Leasingnehmer zu?

    Der Leasingnehmer verpflichtet sich dazu, das Fahrzeug in einem tadellosen Zustand zu halten. Sie sollten also bereits bei der Vertragsunterzeichnung und während der Laufzeit immer die Leasing-Rückgabe im Hinterkopf behalten.

    Das bedeutet für Sie: Pflegen Sie Ihr Auto. Geht an dem Wagen etwas kaputt oder es entstehen Mängel wie Kratzer oder Steinschlag, sollten Sie diese umgehend reparieren lassen. Diese Kosten zahlen Sie selbst. Auch eine regelmäßige Inspektion, Ölwechsel und Hauptuntersuchung sind zusätzliche Kosten. Je nach vertraglicher Laufzeit und zurückgelegten Kilometern kann es sein, dass Sie vor der Leasing-Rückgabe auch für neue Reifen aufkommen müssen. Zudem zahlen Sie die Kfz-Steuer und die Versicherung eigenständig. Häufig erwarten Leasinggeber, dass der Leasingnehmer eine Vollkaskoversicherung für das Auto abschließt.

    Kann man das Leasingauto vorzeitig zurückgeben?

    Der vereinbarte Leasingvertrag gilt für eine festgelegte Laufzeit. In der Regel handelt es sich um zwölf, 24 oder 36 Monate.

    Autokunden, die einen Leasingvertrag eingehen, haben keine Möglichkeit, das Leasingauto vor Vertragsende zurückzugeben. Leasingnehmer können den Vertrag also nicht kündigen oder sich frühzeitig aus der Vereinbarung herauskaufen. Einzig der Leasinggeber kann aufgrund von einem triftigen Grund das Übereinkommen aufkündigen. In manchen Fällen besteht die Option der Leasingübernahme, indem ein neuer Vertragsnehmer den bestehenden Vertrag mit allen Konditionen übernimmt.  

    Wie gestaltet sich beim Kilometerleasing die Rückgabe?

    Beim Kilometerleasing dreht sich alles um die Kilometer, die Leasingnehmer und Leasinggeber im Vertrag festlegen.

    Bei der Vertragsvereinbarung muss der Leasingnehmer eine Einschätzung abgeben, wie viele Kilometer er mit dem Fahrzeug während der Laufzeit des Vertrages zurücklegen wird.

    Die Höhe der vereinbarten Kilometer wirkt sich auch auf die Höhe der monatlichen Leasingrate aus. Je höher die vereinbarten Kilometer, desto teurer ist die Monatsrate. Der Leasingnehmer sollte hier jedoch realistisch einschätzen. Ist der Kilometerstand bei der Leasing-Rückgabe höher als vertraglich vereinbart, muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung für die Mehrkilometer leisten. Sind Sie bei Ende der Laufzeit weniger Kilometer gefahren als vereinbart, erhalten Sie eine Rückerstattung für die weniger gefahrenen Kilometer.

    Wie gestaltet sich beim Restwertleasing die Rückgabe?

    Beim Restwertleasing legen Leasinggeber und Leasingnehmer im Vertag fest, welchen Restwert das Auto nach der Vertragslaufzeit noch aufweisen muss. Es kommt also ganz darauf an, ob sich der Wagen in einem guten oder weniger guten Zustand befindet und welche Mängel er aufweist. Gerade bei dieser Art des Leasings sollten Sie einige Punkte berücksichtigen, denn bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges kann es zwischen beiden Leasingparteien zu Differenzen bei der Beurteilung des Wagens kommen. Einzelne Abnutzungsspuren, die der Leasingnehmer noch als gewöhnlichen Verschleiß bezeichnet, stuft der Leasingeber bereits als Schäden ein. Es kann also sein, dass der Leasinggeber bei der Leasing-Rückgabe einige Nachforderungen stellt. Der Leasingnehmer trägt bei dieser Vertragsvariante das Restwertrisiko. Um bei der Leasing-Rückgabe die Kosten niedrig zu halten, sollten Sie sich auf die ein oder andere Weise absichern.

     

    1. Leasing-Rückgabe: Ein Gutachten hilft

      Lassen Sie Ihr Fahrzeug vor der Rückgabe von einem unabhängigen Gutachter untersuchen. Dieser prüft den Wagen objektiv und stellt fest, ob es sich bei den potenziellen Mängeln um herkömmlichen Verschleiß handelt oder ob die Mängel bereits als Schäden einzustufen sind. Beim Leasing sind kleinere Gebrauchsspuren nichts, was Ihnen bei der Rückgabe Probleme bereiten wird. Bei der Leasing-Rückgabe sind Kratzer allerdings nicht akzeptabel. Bei derartigen Schäden muss sich der Leasingnehmer selbst um die Ausbesserung kümmern und die Reparaturkosten eigenständig tragen.

    2. Leasing-Rückgabe: Fachmännische Aufbereitung im Vorfeld

      Bevor Sie Ihr Leasingauto zurückgeben, ist es sinnvoll, vor der Rückgabe eine professionelle Aufbereitung Ihres Wagens durchführen zu lassen. Natürlich kommt es auf den allgemeinen optischen Zustand an und darauf, wie Sie selbst das Fahrzeug während der Laufzeit gepflegt haben. Es zahlt sich also aus, wenn Sie bereits während der Leasingzeit Ihr Auto regelmäßig in eine Waschstraße fahren und den Pkw von innen gründlich saugen. Zudem sollten Sie Inspektionstermine einhalten und mögliche Verschleißteile auch immer rechtzeitig austauschen. Kommt es zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Leasing-Rückgabe zu Schäden, sollten Sie diese auch immer sofort reparieren lassen.

    3. Leasing-Rückgabe: Versicherung zeitlich abstimmen

      Achten Sie darauf, dass Ihre Autoversicherung auch bis zum letzten Tag des Leasingvertrages läuft. Findet die Autoübergabe zur Mitte des Monats statt, sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung in keinem Fall vorzeitig kündigen, sondern den gesamten letzten Monat zahlen.

    Der Tag der Leasing-Rückgabe beim Händler

    Auf den Tag der Übergabe sollten Sie sich und Ihr Fahrzeug etwas vorbereiten. Wenn im Vorfeld die Prüfung durch einen privaten Gutachter stattgefunden hat, wissen Sie, in welchem Zustand Ihr Wagen ist und welche Mängel dieser hat. Es ist ratsam, Stellen am Auto zu fotografieren und sämtliche Unterlagen zu archivieren. Nach einer professionellen Aufbereitung können Sie Ihr Leasingauto guten Gewissens präsentieren.

    Wenn Sie das Fahrzeug zum Händler bringen, wird der Wagen einer umfassenden Inspektion durch einen Sachverständigen unterzogen. Zudem wird bei der Leasing-Rückgabe Protokoll geführt. In einem ausführlichen Schadenkatalog vermerkt der Fachmann sämtliche beschädigten Stellen. Dieses Mängelprotokoll müssen Sie am Ende unterschreiben. Lassen Sie sich bei der Unterzeichnung nur nicht drängeln. Ein guter Händler lässt Sie das Rückgabeprotokoll mit nach Hause nehmen, um dieses in Ruhe zu lesen. Bei der Frage, ob Sie ein Auto kaufen oder leasen, sollten Sie diese Grundbedingungen im Hinterkopf behalten.

    Welche Möglichkeiten bestehen nach der Leasing-Laufzeit?

    Nachdem die Vertragszeit ausgelaufen ist, haben Sie bei der Leasing-Rückgabe unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten, wie Sie mit dem Fahrzeug verfahren wollen:

     

    1. Den Leasingvertrag verlängern

      Wenn Sie mit dem Ablauf des Leasingvertrags zufrieden sind und das geleaste Fahrzeug gerne zu gleichen Konditionen weiterfahren möchten, aber nicht kaufen wollen, können Sie Ihren Leasingvertrag verlängern. Im neuen Vertrag passt der Leasinggeber die Anzahl des Kilometerstandes an und beide Parteien vereinbaren eine neue Vertragslaufzeit, Kilometergrenze und Leasingrate.

    2. Das Leasingauto kaufen

      Es besteht als Leasingnehmer auch die Möglichkeit, den Wagen nach Ablauf des Vertrages zu kaufen. Allerdings sollte bereits bei Vertragsbeginn geklärt sein, dass diese Möglichkeit besteht. Bei Vertragsabschluss wird direkt eine Schlussrate errechnet, die nach der Laufzeit und unter Berücksichtigung der gefahrenen bzw. nicht gefahrenen Kilometer noch zu leisten ist.

    3. Leasingauto an den Händler zurückgeben

      Es besteht weiterhin die Option, dass Sie das geleaste Fahrzeug wieder an den Händler geben. Diese Version ist vor allem für Leasingnehmer interessant, die ein Auto für einen überschaubaren Zeitraum von zwölf, 24, oder 36 Monaten suchen. Vielleicht haben Sich gewisse Lebensumstände des Leasingnehmers nach diesem Zeitraum verändert und er hat für das Auto keine Verwendung mehr.

    4. Leasing Auto zurückgeben und neues leasen

      Wenn Autoliebhaber gerne das neueste Modell fahren, besteht auch die Möglichkeit, den geleasten Wagen zum Händler zurückzubringen und ein neues Fahrzeug zu leasen.

    5. Leasing-Rückgabe bei einem anderen Händler

      Grundsätzlich können Sie das Leasingfahrzeug auch an einen anderen Händler verkaufen. Diese Option ist dann hilfreich, wenn es zwischen beiden Leasingparteien zu Unstimmigkeiten kommt und der Leasinggeber den Restwert des Wagens zu niedrig einstuft. Eine Klausel im Leasingvertrag, die den Autoverkauf bei anderen Händlern verbietet, ist nicht rechtskräftig und Sie können diese vor Gericht anfechten.

    Fazit

    Im Vergleich zu einer klassischen Autofinanzierung besteht immer die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu leasen.

    Anders als bei einer Finanzierung zahlen Leasingnehmer den Wagen nicht ab, sodass Sie am Ende Eigentümer sind. Durch das Leasing mieten Sie stattdessen das Fahrzeug. Denn rein juristisch gesehen ist der Leasinggeber während und am Ende der Vertragslaufzeit der Besitzer. Die wichtigste Vorgabe bei dieser Form der Autofinanzierung ist, dass das Fahrzeug am Tag der Leasing-Rückgabe in einem ordentlichen Zustand wieder beim Händler stehen muss. Daher sollten Sie es bereits während der Vertragszeit pflegen und in Schuss halten. Auch regelmäßige Untersuchungen müssen in jedem Fall durchgeführt werden. Eine professionelle Aufbereitung vor der Leasing-Rückgabe ist zu empfehlen.

    Beim Kilometerleasing ist neben dem Erscheinungsbild vor allem der Kilometerstand ausschlaggebend. Noch genauer geht es beim Restwertleasing zu. Hierbei muss das Fahrzeug den Restwert aufweisen, der bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Eine objektive Beurteilung in diesem Fall kann durch einen außenstehenden Gutachter erfolgen. Nach der Leasing-Rückgabe hat der Leasingnehmer einige Optionen. Er kann das Fahrzeug entweder in einem neuen Vertrag weiterhin leasen oder, mit der notwendigen Schlussrate, das Fahrzeug kaufen. Falls er den Wagen nicht mehr will oder braucht, kann er diesen wieder beim Händler abgeben.

    Wer weiterhin ein Auto benötigt, aber ein neues Modell sucht, kann einen neuen Leasingvertrag mit einem neuen Auto aushandeln.

    Falls sich beide Parteien nicht einig werden oder Sie bei einem anderen Händler einen höheren Kaufpreis erhalten, können Sie das Fahrzeug auch an einen anderen Händler verkaufen.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2021

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