Immer mehr umweltbewusste Autofahrer denken über die Anschaffung eines Elektroautos nach. Die günstigere Unterhaltung und eine verbesserte Reichweite machen die Entscheidung leichter. Doch worauf sollte man bei Versicherungen für Elektrofahrzeuge achten? Das beantworten wir Ihnen und geben wichtige Tipps.
Elektromobilität
Elektroauto versichern: Auf die Akkus kommt es an
Schadstoffarm und effizient
Aufstieg für Elektrofahrzeuge
Elektromodelle gibt es inzwischen von allen großen Automarken. Sie zeichnen sich durch deutlich geringere Verbrauchskosten als Benziner oder Diesel aus. Auch Wartung wie Ölwechsel, Reparaturen an Auspuffanlage oder Kupplung entfällt.
Elektrofahrzeuge werden durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) speziell gefördert und erhalten zum Teil Sonderrechte. Um diese Privilegien nutzen zu können, müssen die Halter ein besonderes Kennzeichen beantragen.
Was hat es mit dem E auf sich?
Der Buchstabe E steht am Ende des Kennzeichens. Fahrzeuge mit diesem E-Kennzeichen können gewisse Sonderrechte nutzen, sofern die jeweilige Kommune diese eingerichtet hat. Diese Regelung gilt für Batterie- und Hybrid-Elektrofahrzeuge sowie für Brennstoffzellen-Fahrzeuge.
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Bonus:
Bis Dezember 2023 wurden Elektroautos gefördert und als Käufer konnte man sich über einen Zuschuss freuen. Diesen gibt es nicht mehr, allerdings kann man sich bei verschiedenen Herstellern wie Mercedes oder Volkswagen über Prämien und Rabatte für Elektroautos freuen.
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Steuerfrei:
Wer sich ein neues Elektroauto zulegt, ist ab der Erstzulassung 10 Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
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Besondere Vorrechte:
Mit dem E-Kennzeichen können Elektrofahrzeuge Sonderrechte nutzen, sofern die Kommunen dies anbieten. Das können z. B. ermäßigtes oder kostenfreies Parken oder exklusive E-Auto-Parkplätze sein.
Elektroauto versichern: Darauf sollten Sie achten
Sonderfall Akku bei Elektroautos
Der Ersatz des Akkus wird über die Kaskoversicherung geregelt. R+V bietet beispielsweise für Pkw innerhalb der KfzPolice premium die komplette Neuwertentschädigung innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf eines Neugeräts. Das heißt konkret: Bei einem Totalschaden durch ein versichertes Ereignis, wie zum Beispiel Brand oder bei einem Verlust durch Diebstahl des Akkus, erhalten die Kunden den Neupreis des Akkus erstattet.
Weiterhin sind zuschlagsfrei mobile Ladegeräte bis 1.000 Euro und Ladekabel sowie die dazugehörigen Adapter mitversichert. Auch hier muss der Schaden durch ein versichertes Ereignis (wie zum Beispiel Diebstahl) entstanden sein. Weiterhin sind zum Beispiel im Rahmen der KfzPolice premium bei Pkw zusätzlich Wandladestationen (Wallboxen) bis zu einem Betrag von 1.000 Euro mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass diese fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Nach einem Totalschaden am Akku stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Entsorgung übernimmt. Grundsätzlich ist der Hersteller verpflichtet die Kosten für die Entsorgung des Akkus zu übernehmen. Gibt es bei der Kostenübernahme Probleme oder wendet sich der Kunde zuerst an die R+V, werden die Kosten übernommen.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
R+V Team
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