Wenn der Wecker morgens nicht mehr so früh klingelt, die Termine weniger werden und der Alltag langsamer wird, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Für viele ist der Übergang in die Altersrente ein besonderer Moment: voller Vorfreude, aber auch mit vielen Fragen. Wann genau beginnt die altersbedingte Regelrente? Habe ich Anspruch auf die Altersrente? Wie hoch ist die Regelaltersrente aus und wie stelle ich einen Antrag? Ob Sie regulär mit 67 Jahren in Rente gehen, früher aufhören zur arbeiten oder eine Sonderregelung nutzen können: Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihren Rentenbeginn planen.

Ihre Altersrente im Detail: Alles zu Rentenbeginn, Voraussetzungen und Höhe
-
Höhe der Altersrente
Je mehr Sie verdient und je länger Sie gearbeitet haben, desto mehr Entgeltpunkte haben Sie gesammelt. Für jeden Entgeltpunkt erhalten Sie einen monatlichen Betrag, der sich am aktuellen Rentenwert orientiert. Auch Unterbrechungen im Berufsleben und der Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns beeinflussen die Höhe. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen.
-
Zeitpunkt für Altersrente
Ob Sie regulär mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen oder schon früher aufhören können, hängt von Ihrer Versicherungszeit, Ihrer Rentenart und gegebenenfalls einem Grad der Behinderung ab. Die Regelaltersrente beginnt derzeit mit 67 Jahren. Je nach Lebenslauf kann eine abschlagsfreie Altersrente aber auch schon früher möglich sein, z. B. nach 45 Versicherungsjahren.
-
Altersrente beantragen
Den Rentenantrag sollten Sie spätestens 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen. Am besten wenden Sie sich dafür direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Halten Sie wichtige Nachweise bereit, z. B. zu Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit. Wenn Sie die sogenannte Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, erhalten Sie pünktlich zum Monatsbeginn die erste Auszahlung, rückwirkend immer am Monatsende.
Wie hoch Ihre Altersrente später ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie lange und in welcher Höhe Sie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Aber das ist nicht alles: Auch wann Sie in Rente gehen, ob Sie Auszeiten im Lebenslauf hatten und welche Rentenart Sie beziehen, wirkt sich auf die Höhe Ihrer Rente aus.
Damit Sie die Höhe Ihrer voraussichtlichen Altersrente besser einschätzen können, erklären wir im Folgenden die wichtigsten Einflussfaktoren.
Je mehr Sie verdient haben, desto mehr Entgeltpunkte wurden Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Wenn Ihr Jahreseinkommen genau dem Durchschnitt aller gesetzlich Versicherten entspricht, erhalten Sie für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt. Mehr Verdienst bringt mehr Punkte und damit eine höhere Rente. Bei einem niedrigeren Einkommen ist es entsprechend weniger.
Der sogenannte Zugangsfaktor berücksichtigt, ob Sie Ihre Rente vor oder nach dem regulären Renteneintritt beantragen. Möchten Sie vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze aufhören zu arbeiten, müssen Sie mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Wenn Sie über die Regelaltersrente hinaus arbeiten möchten, bekommen Sie bei der Altersrente Zuschläge und damit eine höhere monatliche Rentenauszahlung.
Die Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, bilden die Grundlage für die Rentenberechnung. Der Wert eines Entgeltpunkts wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der Rentenwert bundesweit bei 40,79 EUR. Für jeden Entgeltpunkt, den Sie gesammelt haben, erhalten Sie genau diesen Betrag als monatliche Rente.
Beispiel: Wenn Sie im Laufe Ihres Berufslebens 35 Rentenpunkte gesammelt haben, entspricht das später einer monatlichen Bruttorente von 1.427,65 EUR.
Wie sich der Wert entwickelt, hängt von Löhnen, Preisen und anderen wirtschaftlichen Faktoren ab.
Nicht jede Rente ist gleich. Es gibt verschiedene Rentenarten, z. B. die Rente wegen Alters, die Erwerbsminderungsrente oder die Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente). Welche Art von Rente Sie bekommen, beeinflusst die Berechnung Ihrer monatlichen Auszahlung. Für die Altersrente gilt ein Rentenartfaktor von 1,0. Bei anderen Rentenarten wie der Witwenrente liegt der Faktor niedriger.
Anrechnungszeiten sind bestimmte Zeiträume, in denen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, die aber trotzdem bei der sogenannten Wartezeit berücksichtigt werden. Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, die Sie erfüllen müssen, um überhaupt einen Anspruch auf gesetzliche Altersrente zu haben.
In der Regel liegt diese Wartezeit bei mindestens 5 Jahren. Auch wenn Sie in bestimmten Lebensphasen nicht berufstätig waren, können diese Zeiten helfen, die nötigen Versicherungsjahre zu erreichen und damit Ihre Rentenansprüche sichern oder verbessern.
Zeiten, die sich als Anrechnungszeiten werten lassen, sind zum Beispiel:
-
Zeiten, in denen Sie eine Fachschule besuchen oder studieren
-
Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen
Diese Zeiten müssen Sie entsprechend nachweisen.
Wer vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert war, bleibt es zunächst auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld. In dieser Zeit zahlt die Agentur für Arbeit Beiträge an die Rentenversicherung, aber nur auf Basis von 80 % des letzten Bruttoeinkommens. Das bedeutet: Man sammelt in dieser Zeit weiterhin Entgeltpunkte, wenn auch in etwas geringerer Höhe.
Anders sieht es beim Bezug von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) aus: Hier zahlt die Agentur für Arbeit seit 2011 keine Rentenbeiträge mehr. Man erhält in dieser Zeit also auch keine neuen Entgeltpunkte.
Nicht alle Menschen gehen zur gleichen Zeit und unter denselben Bedingungen in Rente. In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Altersrente, die sich danach richten, wie lange Sie gearbeitet haben, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder ob Sie im Bergbau tätig waren.
Jede dieser Rentenarten bringt eigene Voraussetzungen mit sich und kann den Rentenbeginn, mögliche Abschläge oder die Höhe der Altersrente beeinflussen. Die geläufigsten Formen der Altersrente sind:
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre gesetzlich rentenversichert
Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) | Vorzeitig in Rente frühestens möglich ab | Abschläge bei vorzeitiger Rente mit 63 |
1953 | 65+7 | 63 | 9,3 % |
1954 | 65+8 | 63 | 9,6 % |
1955 | 65+9 | 63 | 9,9 % |
1956 | 65+10 | 63 | 10,2 % |
1957 | 65+11 | 63 | 10,5 % |
1958 | 66 | 63 | 10,8 % |
1959 | 66+2 | 63 | 11,4 % |
1960 | 66+4 | 63 | 12 % |
1961 | 66+6 | 63 | 12,6 % |
1962 | 66+8 | 63 | 13,2 % |
1963 | 66+10 | 63 | 13,8 % |
ab 1964 | 67 | 63 | 14,4 % |
Voraussetzung: mindestens 35 Jahre gesetzlich rentenversichert
Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) | Vorzeitig in Rente frühestens möglich ab | Abschläge bei vorzeitiger Rente mit 63 |
1953 | 65+7 | 63 | 9,3% |
1954 | 65+8 | 63 | 9,6% |
1955 | 65+9 | 63 | 9,9% |
1956 | 65+10 | 63 | 10,2% |
1957 | 65+11 | 63 | 10,5% |
1958 | 66 | 63 | 10,8% |
1959 | 66+2 | 63 | 11,4% |
1960 | 66+4 | 63 | 12% |
1961 | 66+6 | 63 | 12,6% |
1962 | 66+8 | 63 | 13,2% |
1963 | 66+10 | 63 | 13,8% |
ab 1964 | 67 | 63 | 14,4% |
Voraussetzung: mindestens 35 Jahre rentenversichert und ein Grad der Behinderung von mindestens 50
Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) | Vorzeitig in Rente frühestens möglich (Jahre+Monate) | Abschläge bei vorzeitiger Rente |
1953 | 63+7 | 60+7 | 10,8% |
1954 | 63+8 | 60+8 | 10,8% |
1955 | 63+9 | 60+9 | 10,8% |
1956 | 63+10 | 60+10 | 10,8% |
1957 | 63+11 | 60+11 | 10,8% |
1958 | 64 | 61 | 10,8% |
1959 | 64+2 | 61+2 | 10,8% |
1960 | 64+4 | 61+4 | 10,8% |
1961 | 64+6 | 61+6 | 10,8% |
1962 | 64+8 | 61+8 | 10,8% |
1963 | 64+10 | 61+10 | 10,8% |
ab 1964 | 65 | 62 | 10,8% |
Im Folgenden erklären wir, wie die einzelnen Varianten aufgebaut sind und welche Voraussetzungen Sie für die jeweilige Altersrente mitbringen müssen.
Wer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat, hat die Möglichkeit in Rente zu gehen und einen abschlagsfreie Regelaltersrente zu erhalten. Dabei ist die Regelaltersrente die häufigste Form der Altersrente. Sie greift für alle, die den regulären Renteneintritt abwarten und die Grenze der gesetzliche Regelaltersrente erreichen.
-
Altersgrenze
Die Regelaltersgrenze liegt aktuell bei 67 Jahren für Geburtsjahrgänge ab 1964.
-
Voraussetzungen
Für das Beziehen der Regelaltersrente ist eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren nachzuweisen. Das bedeutet konkret, dass Sie mindestens 5 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet waren, z. B. durch eigene Beitragszahlungen als Arbeitnehmer, durch Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Ausbildung.
Wer diese Bedingungen erfüllt, erhält die volle Altersrente ohne Abschläge, deren Höhe sich aus den erworbenen Rentenpunkten errechnet.
-
Als Versicherungszeiten anerkannt
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge aus Minijobs, Monate aus einem Rentensplitting und Ersatzzeiten.
-
Beispiel
Paul wurde 1962 geboren und hat 15 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Regelaltersrente kann er ab einem Alter von 66 Jahren und 8 Monaten beziehen. Wenn Paul bereits mit 63 Jahren in Rente geht, muss er Abschläge auf seine gesetzliche Rente in Höhe von 13,2 % in Kauf nehmen.
Diese Form der Rente ermöglicht einen früheren Rentenbeginn, allerdings mit Abschlägen. Wenn Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen.
-
Voraussetzungen:
Mindestens 35 Jahre Versicherungszeit. Dazu zählen auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen oder Zeiten der Arbeitslosigkeit
-
Altersgrenze:
Frühester Beginn der Altersrente für langjährige Versicherte ist ab dem 63. Lebensjahr möglich
-
Abschläge:
0,3 % pro Monat, den Sie vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in Rente gehen. Wer z. B. 4 Jahre früher aufhört zu arbeiten, erhält einen Abschlag von 14,4 %.
-
Als Versicherungszeiten anerkannt:
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge aus Minijobs, Monate aus einem Rentensplitting, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
-
Beispiel:
Paul wurde 1962 geboren und hat 37 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Regelaltersrente kann er ab einem Alter von 66 Jahren und 8 Monaten beziehen. Wenn Paul bereits mit 63 Jahren in Rente geht, muss er Abschläge auf seine gesetzliche Rente in Höhe von 13,2 % in Kauf nehmen.
Früher in Rente ganz ohne Abschläge: Das geht, wenn Sie die Voraussetzungen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen. Mit 45 Jahren Versicherungszeit haben Sie Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
-
Altersgrenze
Rentenbeginn je nach Jahrgang zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr.
-
Abschläge
Keine Abschläge, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Voraussetzungen
45 Versicherungsjahre. Dazu gehören alle Beitragszeiten inklusive Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder bestimmten Zeiten der Arbeitslosigkeit. Alle Versicherungszeiten müssen lückenlos und nachweisbar sein, etwa über Gehaltsnachweise, Versicherungsverläufe, Renteninformationen oder Meldungen von Arbeitgebern.
-
Als Versicherungszeiten anerkannt
Pflichtbeiträge, Beiträge für Minijobs, Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht, Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen, Ersatzzeiten und freiwillige Beiträge.
-
Nicht berücksichtigt werden
Pflichtbeiträge, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung, Zeiten aus einem Rentensplitting und Anrechnungszeiten.
-
Beispiel
Paul wurde 1962 geboren und hat 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Altersrente ohne Abschläge kann er ab einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten beziehen.
Wer schwerbehindert ist, kann 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, oft ohne hohe Abschläge. Diese Rentenart unterstützt Menschen, die durch eine anerkannte Schwerbehinderung gesundheitlich eingeschränkt sind, z. B. bei chronischen Erkrankungen.
-
Voraussetzungen
Der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 sein und Sie müssen mindestens eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren aufweisen.
-
Altersgrenze
Abhängig vom Geburtsjahrgang liegt das Alter für Schwerbehinderte, die in Deutschland in Rente gehen möchten zwischen 63 und 65 Jahren.
-
Abschläge
Wer 2 Jahre vor der dem eingegrenzten Alter in Altersrente geht, hat in der Regel bis zu 10,8 % Abschlag (0,3 % pro Monat).
-
Als Versicherungszeiten anerkannt
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbsständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge für Minijobs, Monate aus einem Rentensplitting, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
-
Beispiel
Paul wurde 1962 geboren, ist schwerbehindert und hat 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 64 Jahren und 8 Monaten. Paul kann bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten vorzeitig in Rente gehen, dann muss er aber Abschläge von 10,8 % in Kauf nehmen.
Für Bergleute unter Tage gelten besondere Regeln: Sie können in Deutschland bereits ab einem Alter von 60 Jahren in Rente gehen. Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Sonderregelung und speziell für Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung gedacht.
-
Voraussetzungen
Mindestens 25 Jahre ständige Arbeit unter Tage und die Vollendung des 60. Lebensjahres gelten als Bedingungen für Bergleute, wenn sie die deutsche Altersrente anstreben.
-
Abschläge
Auch hier entstehen Abschläge, wenn die Altersrente vor dem vorgesehenen Alter beginnt.
-
Altersgrenze
Vollendung des 60. Lebensjahrs.
-
Als Versicherungszeiten anerkannt
Neben den 25 Jahren, die Sie unter Tage gearbeitet haben müssen, zählen auch Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge für Minijobs, Monate aus einem Rentensplitting sowie bestimmte Ersatz-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten.
-
Beispiel
Paul wurde 1963 geboren und hat 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet. Sein reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Da er die Voraussetzungen erfüllt, kann Paul grundsätzlich vorzeitig in die Altersrente für Bergleute eintreten.
Ob er bereits mit 60 Jahren in Rente gehen darf, hängt jedoch vom Vertrauensschutz ab. Für seinen Jahrgang liegt die Altersgrenze im Rahmen der stufenweisen Anhebung zwischen 60 und 62 Jahren. Entscheidet er sich für diesen früheren Rentenbeginn, muss er allerdings dauerhafte Abschläge von 21,6 % in Kauf nehmen (0,3 % pro Monat für 72 Monate vor dem regulären Rentenalter).
Je nach Rentenart unterscheidet sich, ab welchem Alter Sie in Rente gehen können und ob Sie die volle Altersrente erhalten oder ob Abschläge anfallen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen: von der gesetzlichen Regelaltersrente bis zur Sonderregelung für Bergleute.
Rentenart | Frühster Rentenbeginn | Wartezeit | Abschläge möglich? | Besonderheiten |
Regelaltersrente | Rente mit 67 oder 66 Jahren (je nach Jahrgang) | 5 Jahre | Nein | Volle Altersrente bei regulärem Renteneintritt |
Für langjährig Versicherte | ab 63 Jahren | 35 Jahre | Ja (0,3 % pro Monat vor Regelalter) | Flexible Gestaltung möglich, aber mit Rentenabschlägen |
Für besonders langjährig Versicherte | 63 bis 65 Jahre (je nach Jahrgang) | 45 Jahre | Nein | Abschlagsfreie Altersrente bei langjähriger Zahlung in die Rentenversicherung |
Für Schwerbehinderte | ab 63 Jahren | 35 Jahre | Ja (bis zu 10,8 %) | Ab GdB 50, teilweise ohne Abschläge möglich |
Für Bergleute | ab 60 Jahren | 25 Jahre unter Tage | Ja | Nur für ständige Arbeit im Bergbau unter Tage vorgesehen |
Damit Ihre Rente pünktlich kommt, ist der rechtzeitige Rentenantrag entscheidend. Der Weg zur Altersrente ist einfacher, als viele denken, vor allem, wenn Sie wissen, worauf es ankommt. Den Antrag auf Rente wegen Alters sollten Sie etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Sie können das direkt beim Rentenversicherungsträger tun, also bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem regionalen Träger. Dort erhalten Sie auch Unterstützung beim Ausfüllen des Rentenantrags.
Für den Antrag benötigen Sie diese Unterlagen:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass
-
Ihre Versicherungsnummer
-
Angaben zu Ihrem letzten Beschäftigungsverhältnis
-
Nachweise zu Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege
-
Ihre Bankverbindung
Viele Unterlagen liegen dem Rentenversicherungsträger bereits vor. Fehlende Zeiten wie z. B. zur Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen sollten Sie unbedingt rechtzeitig klären, denn sie beeinflussen die spätere Höhe der Altersrente. Die nötigen Nachweise bekommen Sie beispielsweise von der Agentur für Arbeit, aus dem Familienstammbuch oder über eine Pflegekasse bzw. das Pflegegeldkonto.
Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Rentenantrag stellen: Den Ruhestand gut vorbereiten“.
Wann wird die Altersrente ausgezahlt?
Sobald Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben und alle Voraussetzungen wie die Einhaltung der erforderlichen Wartezeit erfüllt sind, beginnt die monatliche Auszahlung Ihrer Rente. Zuständig ist dabei immer die Deutsche Rentenversicherung als Rentenversicherungsträger. Je nach Wohnort betreut Sie entweder die DRV Bund oder ein regionaler Träger.
Die Auszahlung erfolgt immer am Ende des Monats, also rückwirkend für den gesamten Kalendermonat. Wenn Ihre Rente beispielsweise im Juli beginnt, erhalten Sie die erste Zahlung am 30. Juli. Der Anspruch auf Rente besteht ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie in den Ruhestand gehen.
Ja, seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie dürfen also unbegrenzt neben Ihrer Altersrente arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wenn Sie den Antrag verspätet einreichen, wird die Rente zwar rückwirkend für bis zu 3 Monate gezahlt, aber nicht länger. Stellen Sie Ihren Rentenantrag nach Ablauf von 3 Monaten beginnt die Rente erst mit dem Monat der Antragstellung.
Ein verspäteter Antrag kann also zu einem finanziellen Nachteil führen, falls Sie später als geplant einreichen.
Ja, wenn Sie Ihre Rente später in Anspruch nehmen und weiter Beiträge zahlen, steigt der Rentenanspruch. Für jeden Monat, den Sie die Rente hinausschieben, erhöht sich diese um 0,5 % zusätzlich zu den weiteren Entgeltpunkten aus Ihrer Beschäftigung.
Zuletzt aktualisiert: September 2025
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.