Wenn der Wecker morgens nicht mehr so früh klingelt, die Termine weniger werden und der Alltag langsamer wird, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Für viele ist der Übergang in die Altersrente ein besonderer Moment: voller Vorfreude, aber auch mit vielen Fragen. Wann genau beginnt die altersbedingte Regelaltersrente? Habe ich Anspruch auf die Altersrente? Wie hoch ist die Regelaltersrente und wie stelle ich einen Antrag? Ob Sie regulär mit 67 Jahren in Rente gehen, früher aufhören zu arbeiten oder eine Sonderregelung nutzen können: Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihren Rentenbeginn planen.
Ihre Altersrente im Detail: Alles zu Rentenbeginn, Voraussetzungen und Höhe
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Höhe der Altersrente
Je mehr Sie verdient und je länger Sie gearbeitet haben, desto mehr Entgeltpunkte haben Sie gesammelt. Für jeden Entgeltpunkt erhalten Sie einen monatlichen Betrag, der sich am aktuellen Rentenwert orientiert. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen.
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Zeitpunkt für Altersrente
Ob Sie mit 67 in den Ruhestand gehen oder schon früher, hängt von Ihrer Versicherungszeit und Ihrer Rentenart ab. Die Regelaltersrente beginnt derzeit mit 67 Jahren. Je nach Lebenslauf kann eine abschlagsfreie Altersrente aber auch schon früher möglich sein.
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Altersrente beantragen
Den Rentenantrag sollten Sie spätestens 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen. Halten Sie wichtige Nachweise bereit, z. B. zu Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Wenn Sie die sogenannte Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, erhalten Sie die Auszahlung rückwirkend am Ende des Monats (am letzten Bankarbeitstag).
Warum die „Rente mit 63“ eigentlich ein Mythos ist
In der aktuellen politischen Debatte ist häufig von der Abschaffung der „Rente mit 63“ die Rede. Die Bezeichnung führt jedoch oft zu Missverständnissen:
- Abschlagsfrei erst ab 65: Genau mit 63 Jahren konnten nur vor 1953 Geborene nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für den Jahrgang 1964 liegt diese Altersgrenze bereits bei 65 Jahren.
- Mit 63 nur noch mit Abschlägen: Wer heute mit 63 Jahren in den Ruhestand geht (möglich ab 35 Versicherungsjahren), muss dauerhafte Rentenabschläge von bis zu 14,4 % in Kauf nehmen.
Fazit: Die abschlagsfreie Frührente mit 63 gibt es für jüngere Jahrgänge schon lange nicht mehr – die Diskussion dreht sich im Kern um die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre für besonders langjährig Versicherte.
Nicht alle Menschen gehen zur gleichen Zeit und unter denselben Bedingungen in Rente. In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Altersrente, die sich danach richten, wie lange Sie gearbeitet haben, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder ob Sie im Bergbau tätig waren.
Jede dieser Rentenarten bringt eigene Voraussetzungen mit sich und kann den Rentenbeginn, mögliche Abschläge oder die Höhe der Altersrente beeinflussen. Die geläufigsten Formen der Altersrente sind:
| Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) |
| 1953 | 65+7 |
| 1954 | 65+8 |
| 1955 | 65+9 |
| 1956 | 65+10 |
| 1957 | 65+11 |
| 1958 | 66+0 |
| 1959 | 66+2 |
| 1960 | 66+4 |
| 1961 | 66+6 |
| 1962 | 66+8 |
| 1963 | 66+10 |
| ab 1964 | 67+0 |
Wichtiger Hinweis: Die Regelaltersrente setzt mindestens 5 Versicherungsjahre voraus und kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Ein früherer Rentenbeginn ab 63 Jahren ist gesetzlich nur über eine andere Rentenart möglich (die Altersrente für langjährig Versicherte) und erfordert eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
| Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) | Vorzeitig in Rente frühestens möglich ab | Abschläge bei vorzeitiger Rente mit 63 |
| 1953 | 65+7 | 63 | 9,3 % |
| 1954 | 65+8 | 63 | 9,6 % |
| 1955 | 65+9 | 63 | 9,9 % |
| 1956 | 65+10 | 63 | 10,2 % |
| 1957 | 65+11 | 63 | 10,5 % |
| 1958 | 66+0 | 63 | 10,8 % |
| 1959 | 66+2 | 63 | 11,4 % |
| 1960 | 66+4 | 63 | 12,0 % |
| 1961 | 66+6 | 63 | 12,6 % |
| 1962 | 66+8 | 63 | 13,2 % |
| 1963 | 66+10 | 63 | 13,8 % |
| ab 1964 | 67+0 | 63 | 14,4 % |
| Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) |
| 1953 | 63+2 |
| 1954 | 63+4 |
| 1955 | 63+6 |
| 1956 | 63+8 |
| 1957 | 63+10 |
| 1958 | 64+0 |
| 1959 | 64+2 |
| 1960 | 64+4 |
| 1961 | 64+6 |
| 1962 | 64+8 |
| 1963 | 64+10 |
| ab 1964 | 65+0 |
Wichtiger Hinweis: Diese Rentenart ist nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze (für Jahrgänge ab 1964 ist das das 65. Lebensjahr) vollkommen abschlagsfrei. Ein noch früherer Renteneintritt ist bei dieser Form jedoch ausgeschlossen – auch nicht gegen Abschläge. Möchten Sie noch vor Ihrem 65. Lebensjahr in Rente gehen, müssen Sie auf die Altersrente für langjährig Versicherte ausweichen, was zu dauerhaften Rentenabschlägen führt.
| Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) | Vorzeitig in Rente frühestens möglich (Jahre+Monate) | Abschläge bei vorzeitiger Rente |
| 1953 | 63+7 | 60+7 | 10,8 % |
| 1954 | 63+8 | 60+8 | 10,8 % |
| 1955 | 63+9 | 60+9 | 10,8 % |
| 1956 | 63+10 | 60+10 | 10,8 % |
| 1957 | 63+11 | 60+11 | 10,8 % |
| 1958 | 64+0 | 61+0 | 10,8 % |
| 1959 | 64+2 | 61+2 | 10,8 % |
| 1960 | 64+4 | 61+4 | 10,8 % |
| 1961 | 64+6 | 61+6 | 10,8 % |
| 1962 | 64+8 | 61+8 | 10,8 % |
| 1963 | 64+10 | 61+10 | 10,8 % |
| ab 1964 | 65+0 | 62+0 | 10,8 % |
Wie hoch Ihre Altersrente später ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie lange und in welcher Höhe Sie Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Aber das ist nicht alles: Auch wann Sie in Rente gehen, ob Sie Auszeiten im Lebenslauf hatten und welche Rentenart Sie beziehen, wirkt sich auf die Höhe Ihrer Rente aus.
Damit Sie die Höhe Ihrer voraussichtlichen Altersrente besser einschätzen können, erklären wir im Folgenden die wichtigsten Einflussfaktoren.
Wenn Ihr Jahreseinkommen genau dem Durchschnitt aller gesetzlich Versicherten entspricht, erhalten Sie für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt. Mehr Verdienst bringt mehr Punkte und damit eine höhere Rente. Bei einem niedrigeren Einkommen ist es entsprechend weniger.
Möchten Sie vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze aufhören zu arbeiten, müssen Sie mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Wenn Sie über die Regelaltersrente hinaus arbeiten möchten, bekommen Sie bei der Altersrente Zuschläge und damit eine höhere monatliche Rentenauszahlung.
Der Wert eines Entgeltpunkts wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Rentenwert bundesweit bei 42,52 EUR. Für jeden Entgeltpunkt, den Sie gesammelt haben, erhalten Sie genau diesen Betrag als monatliche Rente.
Beispiel: Wenn Sie im Laufe Ihres Berufslebens 35 Rentenpunkte gesammelt haben, entspricht das später einer monatlichen Bruttorente von 1.488,20 EUR.
Wie sich der Wert entwickelt, hängt von Löhnen, Preisen und anderen wirtschaftlichen Faktoren ab.
Nicht jede Rente ist gleich. Es gibt verschiedene Rentenarten, z. B. die Rente wegen Alters, die Erwerbsminderungsrente oder die Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente). Welche Art von Rente Sie bekommen, beeinflusst die Berechnung Ihrer monatlichen Auszahlung. Für die Altersrente gilt ein Rentenartfaktor von 1,0. Bei anderen Rentenarten wie der Witwenrente liegt der Faktor niedriger.
Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit, die Sie erfüllen müssen, um überhaupt einen Anspruch auf gesetzliche Altersrente zu haben.
In der Regel liegt diese Wartezeit bei mindestens 5 Jahren. Auch wenn Sie in bestimmten Lebensphasen nicht berufstätig waren, können diese Zeiten helfen, die nötigen Versicherungsjahre zu erreichen und damit Ihre Rentenansprüche sichern oder verbessern.
Zeiten, die sich als Anrechnungszeiten werten lassen, sind:
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Zeiten der Kindererziehung (Pflichtbeitragszeiten)
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Anrechnungszeiten (z. B. Schul- und Hochschulausbildung)
Diese Zeiten müssen Sie entsprechend nachweisen.
In dieser Zeit zahlt die Agentur für Arbeit Beiträge an die Rentenversicherung, aber nur auf Basis von 80 % des letzten Bruttoeinkommens. Das bedeutet: Man sammelt in dieser Zeit weiterhin Entgeltpunkte, wenn auch in etwas geringerer Höhe.
Anders sieht es beim Bezug von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) aus: Hier zahlt die Agentur für Arbeit seit 2011 keine Rentenbeiträge mehr. Man erhält in dieser Zeit also auch keine neuen Entgeltpunkte.
Wer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat, hat die Möglichkeit in Rente zu gehen und eine abschlagsfreie Regelaltersrente zu erhalten. Dabei ist die Regelaltersrente die häufigste Form der Altersrente. Sie greift für alle, die den regulären Renteneintritt abwarten und die Grenze der gesetzlichen Regelaltersrente erreichen.
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Altersgrenze
Die Regelaltersgrenze liegt aktuell bei 67 Jahren für Geburtsjahrgänge ab 1964.
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Voraussetzungen
Für das Beziehen der Regelaltersrente ist eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren nachzuweisen. Das bedeutet konkret, dass Sie mindestens 5 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet waren, z. B. durch eigene Beitragszahlungen als Arbeitnehmer, durch Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Ausbildung.
Wer diese Bedingungen erfüllt, erhält die volle Altersrente ohne Abschläge, deren Höhe sich aus den erworbenen Rentenpunkten errechnet.
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Als Versicherungszeiten anerkannt
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge aus Minijobs, Monate aus einem Rentensplitting und Ersatzzeiten.
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Beispiel
Paul wurde 1962 geboren und hat 15 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Regelaltersrente erreicht er mit 66 Jahren und 8 Monaten.
Ein vorzeitiger Renteneintritt mit 63 Jahren ist für ihn nicht möglich, da er hierfür die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren nicht erfüllt.
Diese Form der Rente ermöglicht einen früheren Rentenbeginn, allerdings mit Abschlägen. Wenn Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen.
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Voraussetzungen
Mindestens 35 Jahre Versicherungszeit. Dazu zählen auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen oder Zeiten der Arbeitslosigkeit
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Altersgrenze
Frühester Beginn der Altersrente für langjährige Versicherte ist ab dem 63. Lebensjahr möglich
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Abschläge
0,3 % pro Monat, den Sie vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in Rente gehen. Wer beispielsweise 4 Jahre früher aufhört zu arbeiten, erhält einen Abschlag von 14,4 %.
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Als Versicherungszeiten anerkannt
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge aus Minijobs, Monate aus einem Rentensplitting, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
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Beispiel
Paul wurde 1962 geboren und hat 37 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Regelaltersrente kann er ab einem Alter von 66 Jahren und 8 Monaten beziehen. Geht er mit 63 Jahren vorzeitig in Rente, muss er einen Abschlag von 13,2 % in Kauf nehmen.
Früher in Rente ganz ohne Abschläge: Das geht, wenn Sie die Voraussetzungen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen. Mit 45 Jahren Versicherungszeit haben Sie Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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Altersgrenze
Rentenbeginn je nach Jahrgang zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr.
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Abschläge
Keine Abschläge, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
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Voraussetzungen
45 Versicherungsjahre. Dazu gehören alle Beitragszeiten inklusive Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder bestimmten Zeiten der Arbeitslosigkeit. Alle Versicherungszeiten müssen lückenlos und nachweisbar sein, etwa über Gehaltsnachweise, Versicherungsverläufe, Renteninformationen oder Meldungen von Arbeitgebern.
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Als Versicherungszeiten anerkannt
Pflichtbeiträge, Beiträge für Minijobs, Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht, Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen, Ersatzzeiten und freiwillige Beiträge.
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Nicht berücksichtigt werden
Freiwillige Beiträge in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (sofern gleichzeitig Arbeitslosigkeit vorliegt), Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und reine Anrechnungszeiten (wie Schul-/Hochschulzeiten).
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Beispiel
Paul wurde 1962 geboren und hat 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Altersrente ohne Abschläge kann er ab einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten beziehen.
Wer schwerbehindert ist, kann 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, oft ohne hohe Abschläge. Diese Rentenart unterstützt Menschen, die durch eine anerkannte Schwerbehinderung gesundheitlich eingeschränkt sind, z. B. bei chronischen Erkrankungen.
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Voraussetzungen
Der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 sein und Sie müssen mindestens eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren aufweisen.
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Altersgrenze
Abhängig vom Geburtsjahrgang liegt das Alter für Schwerbehinderte, die in Rente gehen möchten, zwischen 63 und 65 Jahren.
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Abschläge
Wer bis zu 3 Jahre vor der individuellen Altersgrenze für Schwerbehinderte vorzeitig in Rente geht, erhält einen Abschlag von maximal 10,8 % (0,3 % pro Monat).
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Als Versicherungszeiten anerkannt
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge für Minijobs, Monate aus einem Rentensplitting, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
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Beispiel
Paul wurde 1962 geboren, ist schwerbehindert und hat 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine reguläre Altersgrenze für Schwerbehinderte liegt bei 64 Jahren und 8 Monaten. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann er zu diesem Zeitpunkt ohne Abschlag beziehen.
Geht er frühestmöglich mit 61 Jahren und 8 Monaten in Rente (3 Jahre früher), zahlt er den maximalen Abschlag von 10,8 %.
Für Bergleute unter Tage gelten besondere Regeln: Sie können in Deutschland bereits ab einem Alter von 60 Jahren in Rente gehen. Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Sonderregelung und speziell für Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung gedacht.
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Voraussetzungen
Mindestens 25 Jahre ständige Arbeit unter Tage und die Vollendung des 60. Lebensjahres gelten als Bedingungen für Bergleute, wenn sie die deutsche Altersrente anstreben.
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Abschläge
Auch hier entstehen Abschläge, wenn die Altersrente vor dem vorgesehenen Alter beginnt.
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Altersgrenze
Vollendung des 60. Lebensjahrs.
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Als Versicherungszeiten anerkannt
Neben den 25 Jahren, die Sie unter Tage gearbeitet haben müssen, zählen auch Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Beiträge für Minijobs, Monate aus einem Rentensplitting sowie bestimmte Ersatz-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten.
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Beispiel
Paul wurde 1963 geboren und hat 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet. Sein reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Da er die Voraussetzungen erfüllt, kann Paul grundsätzlich vorzeitig in die Altersrente für Bergleute eintreten.
Ob er bereits mit 60 Jahren in Rente gehen darf, hängt jedoch vom Vertrauensschutz ab. Für seinen Jahrgang liegt die Altersgrenze im Rahmen der stufenweisen Anhebung zwischen 60 und 62 Jahren. Entscheidet er sich für diesen früheren Rentenbeginn, muss er allerdings dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen (0,3 % pro Monat vor Erreichen der für ihn maßgeblichen Altersgrenze; maximal 10,8 %).
Je nach Rentenart unterscheidet sich, ab welchem Alter Sie in Rente gehen können und ob Sie die volle Altersrente erhalten oder ob Abschläge anfallen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen: von der gesetzlichen Regelaltersrente bis zur Sonderregelung für Bergleute.
| Rentenart | Frühester Rentenbeginn | Wartezeit | Abschläge möglich? | Besonderheiten |
| Regelaltersrente | Rente mit 67 oder 66 Jahren (je nach Jahrgang) | 5 Jahre | Nein | Volle Altersrente bei regulärem Renteneintritt |
| Für langjährig Versicherte | ab 63 Jahren | 35 Jahre | Ja (0,3 % pro Monat vor Regelalter) | Flexible Gestaltung möglich, aber mit Rentenabschlägen |
| Für besonders langjährig Versicherte | 63 bis 65 Jahre (je nach Jahrgang) | 45 Jahre | Nein | Abschlagsfreie Altersrente bei langjähriger Zahlung in die Rentenversicherung |
| Für Schwerbehinderte | 61 bis 62 Jahre (für Jahrgang ab 1964: ab 62 Jahren) | 35 Jahre | Ja (bis zu 10,8 %) | Ab GdB 50, teilweise ohne Abschläge möglich |
| Für Bergleute | ab 60 Jahren | 25 Jahre unter Tage | Ja | Nur für ständige Arbeit im Bergbau unter Tage vorgesehen |
Damit Ihre Rente pünktlich kommt, ist der rechtzeitige Rentenantrag entscheidend. Der Weg zur Altersrente ist einfacher, als viele denken, vor allem, wenn Sie wissen, worauf es ankommt. Den Antrag auf Rente wegen Alters sollten Sie etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Sie können das direkt beim Rentenversicherungsträger tun, also bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem regionalen Träger. Dort erhalten Sie auch Unterstützung beim Ausfüllen des Rentenantrags.
Für den Antrag benötigen Sie diese Unterlagen:
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Ihren Personalausweis oder Reisepass
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Ihre Versicherungsnummer
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Angaben zu Ihrem letzten Beschäftigungsverhältnis
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Nachweise zu Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege
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Ihre Bankverbindung
Viele Unterlagen liegen dem Rentenversicherungsträger bereits vor. Fehlende Zeiten wie z. B. zur Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen sollten Sie unbedingt rechtzeitig klären, denn sie beeinflussen die spätere Höhe der Altersrente. Die nötigen Nachweise bekommen Sie beispielsweise von der Agentur für Arbeit, aus dem Familienstammbuch oder über eine Pflegekasse bzw. das Pflegegeldkonto.
Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeberartikel:
Wann wird die Altersrente ausgezahlt?
Sobald Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben und alle Voraussetzungen wie die Einhaltung der erforderlichen Wartezeit erfüllt sind, beginnt die monatliche Auszahlung Ihrer Rente. Zuständig ist dabei immer die Deutsche Rentenversicherung als Rentenversicherungsträger. Je nach Wohnort betreut Sie entweder die DRV Bund oder ein regionaler Träger.
Die Auszahlung erfolgt immer am Ende des Monats, also rückwirkend für den gesamten Kalendermonat. Wenn Ihre Rente beispielsweise im Juli beginnt, erhalten Sie die erste Zahlung am 31. Juli (bzw. am letzten Bankarbeitstag des Monats). Der Anspruch auf Rente besteht ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie in den Ruhestand gehen.
Ja, seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie dürfen also unbegrenzt neben Ihrer Altersrente arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wenn Sie den Antrag verspätet einreichen, wird die Rente zwar rückwirkend für bis zu 3 Monate gezahlt, aber nicht länger. Stellen Sie Ihren Rentenantrag nach Ablauf von 3 Monaten, beginnt die Rente erst mit dem Monat der Antragstellung.
Ein verspäteter Antrag kann also zu einem finanziellen Nachteil führen, falls Sie später als geplant einreichen.
Ja, wenn Sie Ihre Rente später in Anspruch nehmen und weiter Beiträge zahlen, steigt der Rentenanspruch. Für jeden Monat, den Sie die Rente hinausschieben, erhöht sich diese um 0,5 % (Zuschlag) – zusätzlich zu den neuen Entgeltpunkten aus Ihrer Beschäftigung.
Zuletzt aktualisiert: September 2026
R+V-Team
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