Weil die Arbeit Spaß macht oder aus finanzieller Notwendigkeit: Immer mehr Menschen arbeiten auch nach dem Renteneintritt weiter. Doch wie viel zusätzliches Einkommen ist erlaubt? Erfahren Sie, mit welchen Abzügen Sie bei welcher Rente rechnen müssen und wann sich ein Hinzuverdienst lohnt.
Hinzuverdienst zur Rente: Wann sich ein Job für Rentner lohnt
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Vorruhestand: So geht’s früher in RenteÜber dem Freibetrag: Hinzuverdienst und Teilrente
Teilrente: Lassen Sie sich beraten
Rentner können die Höhe ihrer Teilrente und damit ihre Hinzuverdienst-Grenze auch von vornherein selbst festlegen. Diese muss dann eingehalten werden. Dafür entfällt die beschriebene Spitzabrechnung.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, sich vor einer Entscheidung für einen Vorruhestand oder einen Hinzuverdienst auf jeden Fall beraten zu lassen. Bei Fragen können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort wenden.
... bei voller Erwerbsminderungsrente
... bei teilweiser Erwerbsminderung
Bei der Anrechnung eines Hinzuverdiensts auf Witwer- oder Witwenrenten gelten Freibeträge, die mit der gesetzlichen Rente regelmäßig ansteigen.
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Seit 01.07.2019 liegt der Freibetrag bei 872,52 Euro in den West- und 841,90 Euro in den Ost-Bundesländern.
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Für jedes eigene Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 185,08 Euro im Westen und 178,58 Euro im Osten.
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Vom Hinzuverdienst, der den Freibetrag übersteigt, werden 40 Prozent auf die Witwer- oder Witwenrente angerechnet.
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Wer eine Waisenrente bezieht, darf dagegen unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. Wer Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente hat, erfahren Sie im Ratgeberartikel „Absicherung für Hinterbliebene: Wer bekommt welche Rente?“.
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Mehr Informationen
Außerdem finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung mehr Informationen zu Rente und Hinzuverdienst:
Zuletzt aktualisiert: September 2019
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