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    Rund um die Rente

    Hinzuverdienst zur Rente: Wann sich ein Job für Rentner lohnt

    Weil die Arbeit Spaß macht oder aus finanzieller Notwendigkeit: Immer mehr Menschen arbeiten auch nach dem Renteneintritt weiter. Doch wie viel zusätzliches Einkommen ist erlaubt? Erfahren Sie, mit welchen Abzügen Sie bei welcher Rente rechnen müssen und wann sich ein Hinzuverdienst lohnt.

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    So viele arbeitende Rentner wie noch nie

    Jeder zwölfte Rentenberechtigte in Deutschland arbeitet nach dem Renteneintritt weiter (Stand August 2019). Damit sind acht Prozent der Rentenempfänger erwerbstätig – gegenüber gut drei Prozent im Jahr 2000. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht die Gründe, warum so viele Rentnerinnen und Rentner nach dem Übergang in die Altersrente erwerbstätig bleiben: Rund 90 Prozent der erwerbstätigen Rentner haben dafür soziale und persönliche Gründe. Sie haben Spaß an der Arbeit, brauchen den Kontakt zu anderen Menschen oder wünschen sich weiterhin eine Aufgabe.

    Unter den Menschen mit 450-Euro-Jobs, so genannten Minijobs, bilden Rentner nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit inzwischen die größte Gruppe.

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    Die Baby-Boomer gehen in den Ruhestand

    In den kommenden Jahren erreichen die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten „Baby-Boomer“ das Rentenalter und stehen den Unternehmen nicht mehr als Arbeitskräfte zur Verfügung. Viele Arbeitgeber sind froh, diese Lücke zumindest teilweise schließen zu können, indem sie bewährte Mitarbeiter auch nach dem Renteneintrittsalter weiter beschäftigen.

    Reicht Ihre Rente aus, um Ihren Lebensstandard zu halten?

    Wie viel Sie im Rentenalter hinzuverdienen wollen oder müssen, hängt auch von der Höhe Ihrer Rentenansprüche ab. Sind Sie damit ausreichend abgesichert?

    Mit einer betrieblichen und privaten Altersvorsorge können Sie Ihre Vorsorge für das Alter optimieren, um später Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

    Unser Ansprechpartner vor Ort plant gerne mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche Altersvorsorge.

    Jetzt beraten lassen

    Flexirente: Was ist das?

    Seit 2017 ermöglicht das Flexirentengesetz Arbeitnehmern, den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand individuell und auf ihre Lebenssituation zugeschnitten zu gestalten.

    Je nachdem, welche Art von Rente bezogen wird, gelten unterschiedliche Hinzuverdienst-Grenzen.

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    Hinzuverdienst-Grenzen: Rentenart entscheidend.

    Welche Altersgrenzen gelten beim Hinzuverdienst zur Rente?

    Der einfachste Fall: Sie haben Ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht. Dann können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt keine Abschläge auf die Altersrente. Die Regelaltersgrenze wird derzeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

    Ein Beispiel: Dieter Berger ist 1953 geboren. Er konnte bereits mit 65 Jahren und sieben Monaten regulär in Rente gehen. Danach hat er noch zwei Jahre lang einige Stunden pro Woche weitergearbeitet. Seine Rente hat er in voller Höhe erhalten.

    Hier erfahren Sie, welche Altersgrenze für Sie gilt:

    Übersicht „Wann können Sie Altersrente beziehen?“
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    Rentenversicherung: Beiträge zahlen oder nicht?

    Ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssen
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     bezahlt werden. Damit bleibt aber auch die Rentenhöhe immer gleich. Sie erhöht sich nicht mehr durch Beiträge, die Sie weiterhin einzahlen. Rentner haben jedoch die Möglichkeit, auf ihre Versicherungsfreiheit zu

    verzichten und weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Dadurch steigt die Rente einmal im Jahr aufgrund der gezahlten Beiträge von Rentner und Arbeitgeber. Mehr dazu im Ratgeberartikel

    Renteneinstieg: Den Ruhestand gut vorbereiten

    Alternative zum Hinzuverdienst: Rente aufschieben

    Wer sich noch fit fühlt, kann auch einfach länger arbeiten. Dazu muss der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen neuen Ausstiegstermin jenseits der Regelaltersgrenze vereinbaren. Das geht auch mehrmals hintereinander.

    Der Vorteil neben dem weiter bezogenen Gehalt ist: Für jeden Monat, in dem Arbeitnehmer trotz des Erreichens ihres regulären Rentenalters die Rente nicht in Anspruch nehmen, erhalten sie einen Zuschlag auf ihre spätere Rente von 0,5 Prozent – also 6 Prozent für ein ganzes Jahr. Zudem erhöht sich die Rente durch die weiter gezahlten Rentenbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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    Vorruhestand: Zur Rente dazuverdienen

    Auch wer in den Vorruhestand gegangen ist, kann zur Rente hinzuverdienen. Dann sind jedoch Abschläge von der Rente möglich. Seit Einführung der Flexirente gibt es dafür keine starren Einkommensgrenzen mehr, die Rentner nicht überschreiten dürfen.

    Generell gilt: Wer in einem Kalenderjahr nicht mehr als 6.300 Euro zu seiner vorgezogenen Altersrente hinzuverdient, hat keine Abzüge von seiner Rente zu befürchten. Die drohen erst bei Überschreiten dieses Freibetrags. Worauf beim Vorruhestand zu achten ist, lesen Sie in unserem Artikel:

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    Über dem Freibetrag: Hinzuverdienst und Teilrente

    Verdienen Rentner im vorzeitigen Ruhestand mehr als 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzu, gilt folgende Regelung: Der Betrag, der diese Hinzuverdienstgrenze übersteigt, wird durch zwölf geteilt und zu 40 Prozent auf die Monatsrente angerechnet. Der Rentenversicherte erhält dann nur noch eine Teilrente.

    Im folgenden Jahr wird der für die Berechnung geschätzte Verdienst mit dem tatsächlich erzielten Hinzuverdienst verglichen („Spitzabrechnung“) und die Rente wird, falls erforderlich, rückwirkend neu berechnet.

    Wichtig: Fallen Hinzuverdienst und Teilrente höher aus als der höchste Verdienst in den letzten 15 Jahren vor Beginn der Altersrente („Hinzuverdienstdeckel“), wird der darüber liegende Betrag komplett von der Teilrente abgezogen.

    Unser Tipp: Planen Sie Ihren Berufsausstieg rechtzeitig

    Sich früher in den Ruhestand verabschieden oder neben der Rente arbeiten? Das hängt auch von Ihren späteren Einkünften ab. Mit der privaten Altersvorsorge der R+V tragen Sie dazu bei, Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu genießen. Lassen Sie sich beraten. Unser Ansprechpartner vor Ort informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

    Beispiel: So wird die Teilrente berechnet

    Sabine Schröder (63) bezieht eine vorgezogene Altersrente von 1.000 Euro und verdient monatlich weitere 1.000 Euro hinzu. Der jährliche Hinzuverdienst von 12.000 Euro liegt damit 5.700 Euro über dem Freibetrag von 6.300 Euro. Ein Zwölftel dieser 5.700 Euro (475 Euro) wird zu 40 Prozent (190 Euro) auf die Rente angerechnet. Die Altersrente von Sabine Schröder sinkt damit von 1.000 Euro auf 810 Euro.

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    Teilrente: Lassen Sie sich beraten

    Rentner können die Höhe ihrer Teilrente und damit ihre Hinzuverdienst-Grenze auch von vornherein selbst festlegen. Diese muss dann eingehalten werden. Dafür entfällt die beschriebene Spitzabrechnung.

    Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) empfiehlt, sich vor einer Entscheidung für einen Vorruhestand oder einen Hinzuverdienst auf jeden Fall beraten zu lassen. Bei Fragen können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort wenden.

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    ... bei voller Erwerbsminderungsrente

    Für Rentenversicherte, die nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können und deshalb eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, gelten die gleichen Regelungen wie bei der vorgezogenen Altersrente.

    ... bei teilweiser Erwerbsminderung

    Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berechnet die Deutsche Rentenversicherung die Hinzuverdienst-Grenze individuell. Sie orientiert sich am höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Im Jahr 2019 liegt der Freibetrag bei mindestens 15.138,90 Euro jährlich. Diese Mindestgrenze wird jedes Jahr angepasst. Liegt der alljährliche Hinzuverdienst über der Grenze, wird der darüberliegende Betrag wie bei der vorgezogenen Altersrente durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die monatliche Rente angerechnet.

    Beispiel: Teilrente bei teilweiser Erwerbsminderung

    Martin Meier (56) bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von 600 Euro und verdient monatlich 1.500 Euro hinzu. Seine vom Rentenversicherungsträger ermittelte Hinzuverdienstgrenze liegt bei 16.000 Euro jährlich. Der Hinzuverdienst von 18.000 Euro liegt damit 2.000 Euro über dem individuellen Freibetrag. Ein Zwölftel dieser 2.000 Euro (166,67 Euro) werden zu 40 Prozent (66,67 Euro) auf die Rente angerechnet. Die Erwerbsminderungsrente von Martin Meier sinkt damit von 600 Euro auf 533,33 Euro.

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    Hinzuverdienst bei Hinterbliebenen-Renten

    Bei der Anrechnung eines Hinzuverdiensts auf Witwer- oder Witwenrenten gelten Freibeträge, die mit der gesetzlichen Rente regelmäßig ansteigen.
     

    • Seit 01.07.2019 liegt der Freibetrag bei 872,52 Euro in den West- und 841,90 Euro in den Ost-Bundesländern.

    • Für jedes eigene Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 185,08 Euro im Westen und 178,58 Euro im Osten.

    • Vom Hinzuverdienst, der den Freibetrag übersteigt, werden 40 Prozent auf die Witwer- oder Witwenrente angerechnet.

    • Wer eine Waisenrente bezieht, darf dagegen unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. Wer Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente hat, erfahren Sie im Ratgeberartikel „Absicherung für Hinterbliebene: Wer bekommt welche Rente?“.

    Mehr zum Thema Rente

    Mehr Informationen

    Außerdem finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung mehr Informationen zu Rente und Hinzuverdienst:

    Broschüre: Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen 

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    Zuletzt aktualisiert: September 2019

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