Rund um die Rente

    Rente für Frauen: Versorgungslücken gekonnt schließen

    Inhalt:

    Eine private Altersvorsorge ist gerade für Frauen wichtig, da viele Frauen während ihres Berufslebens weniger als Männer verdienen. Dadurch erhalten sie später auch deutlich weniger Rente vom Staat. Um Ihrem Ruhestand gelassen entgegensehen zu können, sollten Sie Ihre Altersvorsorge daher regelmäßig überprüfen und versuchen, Ihre Rentenlücke zu schließen. Wir zeigen, was Sie jetzt aktiv dafür tun können.

    Auf einen Blick

    Alles Wichtige zum Thema „Rente für Frauen“

    • Überprüfen der eigenen Rentenhöhe

      Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie einmal jährlich Ihre Renteninformation. Diese ermöglicht einen ersten Überblick über Ihre späteren Rentenansprüche. In jungen Jahren können Frauen die Höhe ihrer späteren Rente durch private Rentenversicherungen mit nur kleinen monatlichen Beträgen aufstocken und so im Alter finanziell unabhängig bleiben. 

    • Positiver Effekt vieler Berufsjahre auf die Rente

      Je mehr Jahre Frauen als Arbeitnehmerinnen in die Rentenkasse einzahlen, um so höher ist später die Rente, besonders ab einer Versicherungszeit von 35 Jahren.

    • Gefahr der Altersarmut für Frauen

      Vor allem Frauen, die sich um die Kindererziehung oder um die Pflege von Angehörigen kümmern, arbeiten häufig nicht in Vollzeit. Weniger Einkommen bedeutet aber auch weniger Rente. Dadurch besteht die Gefahr, dass die ausgezahlte Rente die Lebenshaltungskosten nicht decken kann.

    Altersrenten von Frauen sind deutlich niedriger als die von Männern

    Die Renten von Frauen fallen in Deutschland immer noch deutlich niedriger aus als die von Männern. Ein Grund dafür ist, dass Frauen im Durchschnitt auch heute noch oft weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Und wer weniger verdient, bekommt später auch eine niedrigere Rente. Es entsteht eine Rentenlücke.

    Diese geschlechterabhängige Altersvorsorgelücke, auch Gender Pension Gap genannt, führt dazu, dass Frauen im Vergleich zu Männern nur rund 60 Prozent der Rente beziehen. Die Angaben beziehen sich auf Einkünfte aus der gesetzlichen Rente ohne Hinterbliebenenrente oder private Rentenbezüge. Diese Zahlen hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2023 ermittelt.

    Fazit: Männer bekommen häufig mehr Rente als Frauen. Arbeitnehmende sollten ihre Alterseinkünfte daher frühzeitig und regelmäßig überprüfen, um zu sehen, wie viel Rente sie im Alter bekommen. Je nach Höhe der gesetzlichen Rente kann eine private Altersvorsorge ein wichtiger Ausgleich sein.

    Alterseinkommen von Frauen und Männern im Vergleich

    Im Durchschnitt haben Männer ab 65 jährliche Alterseinkünfte von rund 25.600 Euro brutto, bei Frauen ab 65 sind es nur 18.700 Euro brutto pro Jahr, so das Statistische Bundesamt. Die folgende Grafik zeigt das durchschnittliche Brutto-Alterseinkommen von Menschen über 65.

    Statistik zur durchschnittlichen Rente von Frauen und Männern

    Brutto-Alterseinkommen in 2022 mit Hinterbliebenen-Renten und -Pensionen

    Brutto-Alterseinkommen in 2022 mit Hinterbliebenen-Renten und -Pensionen

    Frauen
    Männer

    Brutto-Alterseinkommen in 2022 ohne Hinterbliebenen-Renten und -Pensionen

    Brutto-Alterseinkommen in 2022 ohne Hinterbliebenen-Renten und -Pensionen

    Frauen
    Männer

    Die Alterseinkünfte beinhalten neben der Altersrente (gesetzliche Rente) auch Hinterbliebenen-Renten und Hinterbliebenen-Pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Wenn man die Hinterbliebenenrenten nicht mitrechnet, ist das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern noch deutlich größer. Vor allem Frauen sollten sich daher gezielt eigene Ersparnisse aufbauen, um finanziell unabhängig zu sein.

    Mehrere Faktoren führen dazu, dass Frauen einen geringeren Verdienst haben:

    • Frauen verdienen im Durchschnitt häufig weniger als ihre männlichen Kollegen.

    • Frauen übernehmen einen Großteil der Kindererziehung und sammeln dadurch weniger Versicherungsjahre.

    • Wenn Frauen nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder in den Beruf zurückkehren, arbeiten sie häufig in Teilzeit.

    Außerdem stehe viele Frauen im Falle einer Scheidung finanziell schlechter da als vorher. Es entsteht ein Teufelskreis: Der Ex-Partner steht nur begrenzt für eine Aufstockung der Renteneinkünfte zur Verfügung. Durch den finanziellen Rückschritt kann auch durch eine Erwerbstätigkeit die Altersabsicherung nicht aufgebaut werden. Denn das verdiente Geld dient allein der Existenzsicherung.

    Ein Versorgungsausgleich kompensiert bei einer Scheidung die Rentenansprüche für Frauen, wenn der Mann der Hauptverdiener war. So können Frauen ihre Rentenbezüge erhöhen, auch wenn sie selbst z. B. bei Teilzeitarbeit weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben.

    Unterhaltsrecht: Bei der Reform im Jahr 2008 wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass Frauen mehr berufliche Eigenverantwortung übernehmen sollen. Im Falle einer Scheidung können sich Frauen nicht auf ausreichende Unterhaltszahlungen von Seiten des Ex-Partners verlassen.

    Gender Pension Gap: Planen Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit

    Damit Sie auch im Alter finanziell unabhängig sind, sollten Sie einige Dinge beachten:

    • Planen Sie Ihre berufliche Karriere: Bauen Sie so Ihre eigene gesetzliche Rente auf.

    • Machen Sie einen Ehevertrag: Berücksichtigen Sie dabei auch ein mögliches Erbe oder Kapitalerträge, um sich bei einer möglichen Trennung finanziell abzusichern.

    • Investieren Sie in eine private Rentenversicherung und andere Formen der Geldanlage.

    • Gerne beraten die R+V-Experten Sie persönlich bei der Planung Ihrer privaten Altersvorsorge.

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    Was sind Beitragszeiten, Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten? Worauf sollten Sie schon vor dem Renteneinstieg achten? Wie können Sie Ihren Ruhestand sicher planen? Antworten auf diese Fragen gibt unser Ratgeberartikel Renteneinstieg: Den Ruhestand gut vorbereiten.

    Altersvorsorge für Frauen: Die optimale Lösung für jede Lebensphase

    Wenn Sie gerade eine Ausbildung beginnen, ins Studium starten oder den Vertrag für den ersten festen Job unterschrieben haben, scheint das Rentenalter weit weg. Und doch lohnt es sich, wenn Sie sich schon jetzt um Ihre Altersvorsorge kümmern, denn jeder Cent, den Sie in Ihre private Altersvorsorge investieren, zahlt sich im Rentenalter aus.

    Den Status der Berufsanfängerin haben Sie hinter sich gelassen. Jetzt haben Sie größere finanzielle Spielräume, um in Ihre private Altersvorsorge zu investieren. Vielleicht haben Sie auch schon einmal daran gedacht, eine Immobilie zu erwerben?

    Tipp: Ob mit staatlicher Förderung oder ohne, ob mit garantierter Sicherheit oder der Kombination von Sicherheit und Ertragschancen: Sie haben jetzt besonders viele Möglichkeiten, für später privat vorzusorgen. Zusätzlich sollten Sie spätestens jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich gegen einen möglichen Einkommensausfall abzusichern. Zudem ist eine Pflegezusatzversicherung empfehlenswert. Denn jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig und kann dann großen finanziellen Belastungen ausgesetzt sein.

    Zwar nehmen in Deutschland immer mehr Männer nach der Geburt Elternzeit. Dennoch: Frauen bleiben für die Kindererziehung häufiger zuhause als Männer – zumindest im ersten Jahr. Danach folgt meist für einige Jahre nur ein Teilzeitjob. Umso wichtiger ist es also gerade für Mütter, für die Altersrente privat vorzusorgen. Denn ein sicheres finanzielles Fundament ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass es auch Ihren Kindern gut geht und Sie in Ihre Zukunft investieren können. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, unabhängig von Ihrem Partner vorzusorgen, um auch bei einer Trennung oder dem Tod des Partners den eigenen Ruhestand gut abgesichert zu haben.

    Mit Kindern verschieben sich die Prioritäten und die Verantwortung. Reichte vorher eine gemütliche Mietwohnung, wollen Sie jetzt vielleicht lieber aufs Land in die eigenen vier Wände mit Garten ziehen. Zeit also, sich Gedanken über die Absicherung des neuen Glücks zu machen.

    Mit dem R+V-Vorsorge-Check erfahren Sie in wenigen Minuten, wie Ihre aktuelle Vorsorge-Situation aussieht. Er gibt Ihnen erste Ideen für einen cleveren Vorsorge-Mix aus Einkommensschutz, Altersvorsorge und Gesundheitsvorsorge und verrät, wo Sie noch optimieren können.

    Unser Tipp: Wir empfehlen außerdem, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, damit Ihre Kinder auch dann finanziell abgesichert sind, wenn Ihnen etwas zustößt. Denken Sie neben der eigenen Altersvorsorge auch an die Vorsorge für Ihre Kinder. Die Pläne Ihrer Kinder sollten später nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

    Wenn die Kinder selbstständiger werden oder aus dem Haus sind, rücken die eigenen Bedürfnisse wieder stärker in den Vordergrund. Vielleicht können Sie nun ein wenig Geld beiseitelegen, mit dem Sie in Ihre Zukunft investieren möchten. Oder Sie haben geerbt und möchten früher in Rente gehen. Dieser Lebensabschnitt ist besonders geeignet, um noch einmal die eigene Altersvorsorge zu überprüfen und eventuelle Lücken zu schließen.

    Tipp: Weiterhin ratsam ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bietet Ihnen die Garantie, dass Sie im Leistungsfall keine niedriger qualifizierte Tätigkeit annehmen müssen. Sinnvoll ist auch eine Pflegezusatzversicherung, um im Pflegefall sofort finanziell abgesichert zu sein.

    Das Renteneintrittsalter rückt in greifbare Nähe. Im Ruhestand ist vieles möglich, was vorher zu kurz kam. Sie genießen Ihre freie Zeit und freuen sich auf Freizeit mit der Familie. Der Zukunft blicken Sie gelassen entgegen. Schließlich haben Sie gut vorgesorgt und müssen sich keine Sorgen machen.

    Tipp: Prüfen Sie, wie hoch Ihre gesetzliche Rente ist und welche Abschläge Sie in Kauf nehmen müssen, wenn Sie früher in Rente gehen. Gerne beraten wir Sie, wie Sie die Rentenlücke schließen können. 

    Gender Pension Gap für Hausfrauen und Teilzeitbeschäftigte

    Frauen nehmen immer noch einen Großteil der Kindererziehungszeiten wahr und sind meist auch bei der Pflege von Familienmitgliedern engagierter als Männer. Auch die Pflege von Angehörigen kann bei der Rente geltend gemacht werden. Das ist der Fall, wenn beim pflegebedürftigen Familienmitglied Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet und der Umfang mindestens zehn Stunden pro Woche beträgt. Auch wenn bis zu drei Jahre pro Kind für die Kindererziehung bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, sammeln Frauen im Vergleich zu Männern häufig weniger Renten- oder Entgeltpunkte an. Die Höhe Ihrer Rente hängt von Ihrem Einkommen ab und dieses Einkommen wird in Entgeltpunkte umgewandelt. Die Anzahl an Entgeltpunkten wiederum bestimmt später die Höhe Ihrer Rente. 

    Ein weiteres Problem: Wenn Frauen nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder in den Beruf zurückkehren, arbeiten sie oft in Teilzeit. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeitete 2023 die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen in Teilzeit (50 Prozent). Mit besorgniserregenden Folgen: Jede fünfte Frau im Rentenalter ab 65 Jahren galt 2023 als armutsgefährdet.

    Die hohe Teilzeitquote bei Frauen führt nicht nur kurzfristig zu einem geringeren Gehalt bei den weiblichen Erwerbstätigen, sondern bremst auch langfristig ihre berufliche Karriere. Die Folgen sind ein dauerhaft geringeres Einkommen, weniger Einzahlungen auf das persönliche Versicherungskonto bei der Rentenversicherung und niedrigere Rentenhöhen – es droht eine spürbare Rentenlücke

    Hier können Sie Ihre persönliche Rentenlücke berechnen:

    Umso wichtiger ist es gerade für Frauen, sich nicht alleine auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen, sondern sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge zu befassen. Ob Sie nun in Teilzeit, Vollzeit oder im Moment gar nicht arbeiten: Wenn Sie im Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard halten wollen, sollten Sie die private Vorsorge in die eigene Hand nehmen – auch unabhängig von Ihrem Partner. 

    Rentenlücke: Frauen sind stärker betroffen

    Die Versorgungslücke, auch Rentenlücke genannt, beschreibt den Abstand zwischen dem gewohnten Arbeitseinkommen und der ausbezahlten Rente. Neben der oft geringeren Anzahl an Versicherungsjahren und häufigeren Teilzeitarbeit kommt bei Rentnerinnen der demografische Faktor hinzu, da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben.

    In Deutschland werden Frauen im Durchschnitt 83 Jahre alt und leben damit durchschnittlich fünf Jahre länger als Männer. Eine Frau, die ab dem 67. bis zum 83. Lebensjahr Rente bezieht und von der Versorgungslücke betroffen ist, muss diese Lücke also 16 Jahre lang schließen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten und nicht in die Altersarmut abzurutschen. 

    Das ist nur mit einer passenden privaten Vorsorge möglich.

    Berechnung der Versorgungslücke

    am Beispiel von Anna Müller, 67 Jahre

    Anna Müller geht mit 67 Jahren in Rente und erhält eine gesetzliche Altersrente von 1.300 Euro. Außerdem bezieht sie eine Betriebsrente und erzielt Zinseinnahmen. Um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten, benötigt sie jedoch monatlich 2.000 Euro. Für Anna ergibt sich daraus folgende Versorgungslücke:

    • Für gewohnten Lebensstandard benötigtes Einkommen: 2.000 Euro
    • Gesetzliche Rente: 1.300 Euro
    • abzüglich 7,3 Prozent Krankenversicherung: 94,90 Euro

    • abzüglich 3,4 Prozent Pflegeversicherung: 44,20 Euro

    • Zwischensumme Rente: 1.160,90 Euro

    • Betriebsrente: 200 Euro
    • Zinserträge: 100 Euro
    • Alterseinkünfte: 1.460,90 EUR

    • Steuern: 0 EUR*

    • Monatliche Versorgungslücke: 539,10 Euro

    Anna fehlen im Rentenalter monatlich 539,10 Euro, um ihren Lebensstandard zu halten. Bei einer Lebenserwartung von 83 Jahren (laut Statistischem Bundesamt für Frauen für das Jahr 2023) muss sie eine Lücke von insgesamt 103.500 Euro schließen.


    * Der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 11.604 EUR. Bezogen auf ihre gesetzliche Rente würde Frau Müller daher keine Steuern zahlen. Die Höhe der Steuerbeiträge variiert jedoch je nach Renteneintrittsjahr und dem Rentenfreibetrag. Und private Renteneinkünfte oder Kapitalerträge werden auch als Einkünfte in der steuerlichen Veranlagung berücksichtigt. Fazit: Für Frau Müller wäre es sinnvoll, eine Steuererklärung zu machen, um mit Angaben zu Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine mögliche Steuerpflicht auszugleichen.

    Auch auf die gesetzliche Rente können Steuern fällig werden. In der jährlichen Renteninformation, die alle Arbeitnehmenden ab 27 Jahren erhalten, steht daher der Bruttobetrag – also die Regelaltersrente ohne Abzug von Steuern. Die Gesamteinkünfte sind entscheidend bei der Höhe der Rentenbesteuerung. Dabei werden Einkünfte berücksichtigt, wie die gesetzliche Rente, private oder betriebliche Altersvorsorge, Witwenrente, Kapitalerträge, Gehälter und Mieteinnahmen. Einfluss auf die Besteuerung hat auch das Jahr des Rentenbeginns. Die deutsche Rentenversicherung setzt einen sogenannten Anpassungsbetrag fest. Dabei wird auch ein Rentenfreibetrag ermittelt; das ist der Anteil der Rente, der nicht versteuert wird.

    Längere Berufstätigkeit: Positiver Effekt auf die Rente für Frauen

    Bei Rentenversicherten, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können, fallen die Renten insgesamt höher aus und der Abstand zwischen Frauen und Männern ist geringer. Betrachtet man die Altersrente mit mindestens 15 Jahren Einzahlung in die deutsche Rentenversicherung, zeigt sich noch einmal mehr, wie wertvoll eine regelmäßige Berufstätigkeit mit möglichst wenigen Lücken im Arbeitsleben für die Altersvorsorge ist.

    Die folgende Grafik zeigt die durchschnittlich gezahlten Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland im Jahr 2021 nach Beitragszeiten in Euro. Quelle: Deutsche Rentenversicherung

    Durchschnittlich gezahlte Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland im Jahr 2021 nach Beitragszeiten (in Euro).

    Durchschnittlich gezahlte Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland im Jahr 2021 nach Beitragszeiten (in Euro).

    315 Euro Rente | unter 15 Beitragsjahre
    561 Euro Rente | 15 bis unter 25 Beitragsjahre
    866 Euro Rente | 25 bis unter 35 Beitragsjahre
    1228 Euro Rente | 35 bis unter 45 Beitragsjahre
    1491 Euro Rente | 45 Beitragsjahre und mehr

    Geringere Renten: Frauen sollten rechtzeitig vorsorgen

    Berechnen Sie Ihre persönliche Rentenlücke mit dem Rentenlücken-Rechner der R+V. So wissen Sie genau, wie groß die Differenz zwischen Ihrer zu erwartenden Rente und Ihrem tatsächlichen Bedarf im Ruhestand ist und können diese Lücke mit einer guten privaten Altersvorsorge schließen.

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    FAQs

    Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Rente für Frauen“

    Seit der Abschaffung der sogenannten Frauenrente im Jahr 1992 liegt das Renteneintrittsalter für alle ab 1964 geborenen Frauen und Männer bei 67 Jahren.

    Weder für Frauen noch für Männer gibt es Mindestrenten. Ausschlaggebend für die Rentenhöhe ist die Höhe und Dauer der Einzahlung in die Rentenkasse. Menschen, die eine sehr geringe Rente erhalten, haben aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen – unabhängig vom Geschlecht.

    Auch hier ist die Regelung genderneutral. Das frühestmögliche Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren. Wenn Sie mit 62 Jahren in Rente gehen möchten, werden Sie bis zum Zeitpunkt Ihres Renteneintrittsalters keine gesetzliche Rente erhalten. Für jeden Monat, den Sie vor dem Erreichen des 67. Lebensjahres in Rente gehen, gibt es einen Rentenabschlag in Höhe von 0,3 Prozent.

    Wenn Sie statt mit 67 Jahren mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, dann sind das 48 Monate. 48 x 0,3 = 14,4 Prozent Rentenabschlag. Rentenabschlag bedeutet hier eine Minderung des Rentenbetrags. Und diese Minderung gilt lebenslang.

    Gesetzliches und frühestmögliches Renteneintrittsalter:

    Geburts­jahr Renten­eintritts­alter Max. Zeit­spanne für vorzeitigen Renten­bezug Abschlag bis (in Prozent)
    1958 66 Jahre 36 Monate 10,8 %
    1959 66 Jahre, 2 Monate 38 Monate 11,4 %
    1960 66 Jahre, 4 Monate 40 Monate 12 %
    1961 66 Jahre, 6 Monate 42 Monate 12,6 %
    1962 66 Jahre, 8 Monate 44 Monate 13,2 %
    1963 66 Jahre, 10 Monate 46 Monate 13,8 %
    1964 oder später 67 48 Monate 14,4 %

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung

    Mehr Infos finden Sie im Ratgeberartikel „Vorruhestand: So geht‘s früher in Rente

    Kindererziehungszeiten können bei der Rentenversicherung geltend gemacht werden. Ein Jahr Kindererziehung entspricht einem Rentenpunkt. Der maximale Anspruch umfasst 36 Monate für alle Kinder, die nach dem 01.01.1992 geboren wurden. Dagegen gibt es nur 30 Monate Erziehungszeit für vor 1992 Geborene.

    Ein Beispiel:

    Anna Schneider hat zwei Kinder. Lisa wurde am 01.02.1991 geboren, Max am 13.04.1995. Für beide Kinder bleibt Anna drei Jahre zuhause, um ihre Kinder zu betreuen. Anna kann für Lisa 2,5 Jahre Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung geltend machen, für Max 3 Jahre. Insgesamt also 5,5 Jahre, das entspricht 5,5 Rentenpunkten. Dafür stellt Anna bei der Rentenversicherung einen Antrag. Die Rentenpunkte werden später mit dem aktuellen Rentensatz multipliziert, das sind 39,32 EUR monatlich. Anna wird daher monatlich für die Kindererziehungszeiten 216,26 EUR erhalten. Das wird zur „normalen“ Rente addiert. 

    Das Renteneintrittsalter liegt im Jahr 2024 in Schweden bei 68 Jahren, in Frankreich bei 67 und in Dänemark bei 66 Jahren. Global gesehen, geht die Spanne weit auseinander: Die USA haben auch das Renteneintrittsalter bei 66 Jahren festgelegt, Korea dagegen bei 62 Jahren.

    Mit der Rentenreform im Jahre 1992 wurde das Renteneintrittsalter für Frauen von 60 auf 65 Jahre angehoben.

    Die früheste Möglichkeit, in Rente zu gehen, ist mit 63 Jahren. Dann erhalten Sie weniger Rente, als wenn Sie bis 67 gearbeitet hätten. Sie zahlen vier Jahre weniger in die Rentenversicherung ein und sammeln weniger Rentenpunkte. Daher fällt die Rente niedriger aus.

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    Zuletzt aktualisiert: Januar 2025

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