Eine solide Zukunft im Alter: Insbesondere für Selbstständige ist die finanzielle Absicherung im Ruhestand ein wichtiges Thema. Denn die meisten Selbstständigen beziehen später keine oder nur eine geringe gesetzliche Rente. Umso wichtiger ist es für sie, sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge für Freiberufler und Gutverdiener.
Frühzeitig vorsorgen: Altersvorsorge für Freiberufler
In der Ansparphase werden die Beiträge steuerlich gefördert. Dafür wird im Gegenzug die spätere Auszahlung aller Rentenleistungen besteuert – durch die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das gilt auch für die BasisRente. Die Einkünfte aus der Rente unterliegen also der Einkommensteuer. Das gilt jedoch nur, wenn die Gesamteinkünfte – zum Beispiel aus Nebenbeschäftigungen, Miet- und Zinseinnahmen oder weitere Renten – im Kalenderjahr über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen.
Wie hoch der Anteil der Rente ist, der besteuert wird, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, also dem Rentenbeginn. Ausführliche Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Rentenbesteuerung: Wann zahlen Rentner Steuern?“
Der steuerfreie Anteil der Rente wird im Jahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Bei einer Rente, die im Jahr 2024 beginnt, bleiben also während der gesamten Zeit, in der die Rente bezogen wird, 17 % steuerfrei, bei einem Rentenbeginn im Jahr 2025 sind es 16,5 % und bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind es nur noch 16 %.
Der Besteuerungsanteil für neue Rentenbezieher nimmt ab dem Jahr 2023 jährlich um 0,5 Prozentpunkte zu. Im Jahr 2058 sind schließlich 100 % für Renten mit diesem Jahr des Rentenbeginns erreicht. Renten, die ab diesem Jahr beginnen, werden dann voll besteuert.
Naomi Sommer (35) hat sich als Physiotherapeutin selbstständig gemacht. Ihre Praxis läuft gut – doch eine Absicherung für das Alter fehlt ihr. Für freiberuflich arbeitende Physiotherapeuten besteht weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung noch sind sie durch eine berufsständische Versorgung abgesichert.
10 % ihres monatlichen Bruttoeinkommens von durchschnittlich 6.000 EUR möchte Lena in ihre Altersvorsorge investieren, also monatlich 600 EUR. Sie entscheidet sich für die R+V-BasisRente Safe+Smart. Ihre pro Jahr eingezahlten Beiträge in Höhe von 7.200 EUR liegen unter der förderfähigen Höchstsumme von 30.826 EUR. Die Physiotherapeutin kann ihre Beiträge damit steuerlich zu 100 % als Sonderausgaben absetzen.
-
Flexible Einzahlungsmöglichkeiten
Den Beitrag können Sie Ihrer Einkommenssituation anpassen. Auch Einmalzahlungen, beispielsweise aus einer Erbschaft, sind möglich.
-
Hinterbliebenenschutz inklusive
Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und waisenberechtigte Kinder ist eine Hinterbliebenenabsicherung eingeschlossen.
Für Angehörige sogenannter freier Kammerberufe – beispielsweise Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Architekten – ist die Mitgliedschaft im entsprechenden berufsständischen Versorgungswerk vorgeschrieben. Dafür sind sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit – unabhängig davon, ob sie ihren Beruf selbstständig oder angestellt ausüben.
Die Altersvorsorge für Freiberufler wird für die Mitglieder eines Versorgungswerks ähnlich geregelt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch hier sollte man sich erkundigen, wie hoch die Versorgungsansprüche voraussichtlich sein werden.
Gegebenenfalls ist eine Ergänzung durch zusätzliche Vorsorge empfehlenswert, zum Beispiel mit der staatlich geförderten Altersvorsorge und der privaten Rentenversicherung.
Im Jahr 2026 können Beiträge zur Rürup-Rente bis zu 30.826 EUR (Ledige) bzw. 61.652 EUR (Verheiratete) vollständig (zu 100 %) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Ja. Seit 2023 sind Beiträge zur Basisrente zu 100 % steuerlich absetzbar, allerdings nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze (2026: 30.826 EUR).
Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig, während 16 % dauerhaft steuerfrei bleiben.
Nicht zwingend. Steuern fallen nur an, wenn Ihre gesamten Einkünfte im Alter den Grundfreibetrag überschreiten.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.