Rund um die Rente

    Frühzeitig vorsorgen: Altersvorsorge für Freiberufler

    Inhalt:

    Eine solide Zukunft im Alter: Insbesondere für Selbstständige ist die finanzielle Absicherung im Ruhestand ein wichtiges Thema. Denn die meisten Selbstständigen beziehen später keine oder nur eine geringe gesetzliche Rente. Umso wichtiger ist es für sie, sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge für Freiberufler und Gutverdiener.

    Die Rürup-Rente einfach erklärt

    Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. Eine Variante der Altersvorsorge für Freiberufler ist die BasisRente, auch Rürup-Rente genannt. Die Rürup-Rente wurde als Alternative zur Riester-Rente für Selbstständige konzipiert. Interessant ist sie vor allem für gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeiter sowie für Selbstständige.

    Lebenslange, garantierte Rentenzahlung

    Ab Rentenbeginn wird eine lebenslange, garantierte Rente ausgezahlt. Der Rentenbeginn kann flexibel festgelegt werden. Gesetzlich ist ein Mindestalter von 62 Jahren vorgeschrieben. Für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt ein Mindestalter von 60 Jahren.

    Zur Rürup-Rente

    Rürup-Rente: steuerliche Förderung der Beitragszahlungen

    Die Beitragseinzahlungen werden steuerlich gefördert. Das heißt: Die Beiträge zur Basisrente können bis zu bestimmten jährlichen Höchstgrenzen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

    • Für 2024 liegt die Grenze bei der förderfähigen Höchstsumme von 27.566 Euro bei Ledigen bzw. von maximal 55.132 Euro bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern.
    • Ab 2023 können die gezahlten Beiträge jeweils bis zur förderfähigen Höchstsumme zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

    Dadurch profitieren Versicherte bereits in der Ansparphase von den steuerlichen Vorteilen, mit denen der Staat die Rürup-Rente unterstützt. In unserem Artikel „Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen berechnen“ zeigen wir, wie die absetzbaren Beiträge berechnet werden.

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    Steuerliche Behandlung der Rentenleistung

    In der Ansparphase werden die Beiträge steuerlich gefördert. Dafür wird im Gegenzug die spätere Auszahlung aller Rentenleistungen besteuert – durch die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das gilt auch für die BasisRente. Die Einkünfte aus der Rente unterliegen also der Einkommensteuer. Das gilt jedoch nur, wenn die Gesamteinkünfte – zum Beispiel aus Nebenbeschäftigungen, Miet- und Zinseinnahmen oder weitere Renten – im Kalenderjahr über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen.

    Wie hoch der Anteil der Rente ist, der besteuert wird, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, also dem Rentenbeginn.

    • Der Besteuerungsanteil im Jahr 2023 beträgt 82,5 Prozent.
    • Im Jahr 2024 beträgt der Besteuerungsanteil 83 Prozent.

    Der steuerfreie Anteil der Rente wird im Jahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Bei einer Rente, die im Jahr 2023 beginnt, bleiben also während der gesamten Zeit, in der die Rente bezogen wird, 17,5 Prozent steuerfrei. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2024 sind es 17 Prozent.

    Der Besteuerungsanteil nimmt ab dem Jahr 2023 jährlich um 0,5 Prozentpunkte zu. Im Jahr 2058 sind schließlich 100 Prozent für Renten mit diesem Jahr des Rentenbeginns erreicht. Renten, die ab diesem Jahr beginnen, werden dann voll besteuert.
     

    Beispiel: Rürup-Rente für Freiberufler

    Naomi Sommer (35) hat sich als Physiotherapeutin selbstständig gemacht. Ihre Praxis läuft gut – doch eine Absicherung für das Alter fehlt ihr. Für freiberuflich arbeitende Physiotherapeuten besteht weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung noch sind sie durch eine berufsständische Versorgung abgesichert. 

    Zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoeinkommens von durchschnittlich 6.000 Euro möchte Lena in ihre Altersvorsorge investieren, also monatlich 600 Euro. Sie entscheidet sich für die R+V-BasisRente. Ihre in die Rürup-Rente pro Jahr eingezahlten Beiträge in Höhe von 7.200 Euro liegen unter der förderfähigen Höchstsumme von 27.566 Euro. Die Physiotherapeutin kann ihre Beiträge damit steuerlich zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. 

    Die Vorteile der R+V-BasisRente

    • Flexible Einzahlungsmöglichkeiten

      Den Beitrag können Sie Ihrer Einkommenssituation anpassen. Auch Einmalzahlungen, beispielsweise aus einer Erbschaft, sind möglich.

    • Hinterbliebenenschutz inklusive

      Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder ist eine Hinterbliebenenabsicherung eingeschlossen.

    • Ergänzender Schutz

      Als ergänzender Schutz kann zudem eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in diese Altersvorsorge für Freiberufler eingeschlossen werden.

    Weitere Altersvorsorge-Lösungen für Freiberufler

    Breit aufgestellt zu sein ist auch für Ihre Altersvorsorge von Vorteil. Neben der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es viele weitere Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung.

    Für bestimmte selbstständige Berufe bestehen konkrete Auflagen bezüglich der Vorsorge. Diese betreffen etwa Hebammen und Pflegepersonal, für die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente besteht. Künstlerinnen und Künstler sowie Publizisten müssen sich über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern und zahlen über diese in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

    Angehörige freier Kammerberufe (siehe unten) sind verpflichtet, dem Versorgungswerk ihrer Kammer beizutreten und sich dort zu versichern.

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    Chancen auf mehr Rendite und finanzielle Sicherheit

    Neben der klassischen BasisRente gibt es die Möglichkeit, mit der BasisRente IndexInvest von den Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren, bei gleichzeitiger finanzieller Sicherheit. So können Sie von der Wertentwicklung des exklusiv von R+V und dem weltweit tätigen Indexanbieter Solactive entwickelten SOMAS Index profitieren. Alternativ kann für ein Jahr ein fester Zinssatz gesichert werden. 

    Wofür Sie sich auch entscheiden: Der Vertragswert kann niemals sinken. Denn in jedem Fall werden die erzielten Erträge jährlich dem Vertrag gutgeschrieben („Lock-in“) und können nicht mehr verloren gehen. Und auch bei negativen Marktentwicklungen ist der Vertragswert geschützt. 

    Unser Tipp: Neben der indexbasierten Variante der BasisRente gibt es alternativ auch die Möglichkeit, mit einer fondsgebundenen Variante der BasisRente von den Kapitalmärkten zu profitieren.

     

    Freiberufliche Tätigkeit und gesetzliche Rente?

    Wer vor der Selbstständigkeit als Angestellte oder Angestellter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, behält seine gesetzlichen Rentenansprüche. Je nach Höhe der bereits erworbenen Rentenansprüche kann es auch für Selbstständige, für die keine Versicherungspflicht besteht, sinnvoll sein, weiterhin freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

    Die passende Altersvorsorge für Sie

    Die gesetzliche Rente allein reicht als Altersvorsorge für Freiberufler nicht aus. Sie kann in der Regel nur eine Grundversorgung abdecken. Damit Sie im Alter ausreichend abgesichert sind, sollten Sie darüber hinaus Vorsorgemaßnahmen treffen.

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    Versicherungen zur Altersvorsorge: Wir beraten Sie gerne

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    Was bedeutet „berufsständische Versorgung“

    Für Angehörige sogenannter freier Kammerberufe – beispielsweise Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Architekten – ist die Mitgliedschaft im entsprechenden berufsständischen Versorgungswerk vorgeschrieben. Dafür sind sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit – unabhängig davon, ob sie ihren Beruf selbstständig oder angestellt ausüben.

    Die Altersvorsorge für Freiberufler wird für die Mitglieder eines Versorgungswerks ähnlich geregelt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch hier sollte man sich erkundigen, wie hoch die Versorgungsansprüche voraussichtlich sein werden. 

    Gegebenenfalls ist eine Ergänzung durch zusätzliche Vorsorge empfehlenswert, zum Beispiel mit der staatlich geförderten Altersvorsorge und der privaten Rentenversicherung.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2024

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