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    Rund um die Rente

    Frühzeitig vorsorgen: Altersvorsorge für Freiberufler

    Altersvorsorge für Freiberufler wird ein viel diskutiertes Thema bleiben – denn immer mehr Deutsche machen sich selbstständig. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Absicherung für das Alter sollten Selbstständige eingehend prüfen.

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    BasisRente

    Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. Eine Variante der Altersvorsorge für Freiberufler ist die BasisRente, auch Rürup-Rente genannt

    Lebenslange, garantierte Rentenzahlung

    Ab Rentenbeginn wird eine lebenslange, garantierte Rente ausgezahlt. Der Rentenbeginn kann flexibel festgelegt werden. Gesetzlich ist lediglich ein Mindestalter von 62 Jahren vorgeschrieben.

    Steuerliche Förderung

    Die Beitragseinzahlungen werden steuerlich gefördert. Die Beiträge zur BasisRente können als Sonderausgaben bei der Steuer abgesetzt werden – bis zu bestimmten Höchstgrenzen pro Jahr. Für 2022 liegt die Höchstgrenze bei 94 Prozent der gezahlten Beiträge. Genauer: 94 Prozent von maximal 25.639 Euro jährlich bei Ledigen bzw. von maximal 51.278 Euro jährlich bei Ehepaaren und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern.

    In den folgenden Jahren steigt der Sonderausgabenabzug um jährlich zwei Prozentpunkte. Damit können dann ab dem Jahr 2025 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

    In unserem Artikel „Sonder­ausgaben­abzug für Vorsorge­aufwendungen berechnen: so geht's“ zeigen wir Ihnen, wie die absetzbaren Beiträge berechnet werden.

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    Steuerliche Behandlung der Rentenleistung

    Die steuerliche Förderung der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass im Gegenzug für die spätere Auszahlung der Rentenleistung die nachgelagerte Besteuerung greift. Das heißt, die Einkünfte aus der Rente unterliegen der Einkommensteuer.

    Der Besteuerungsanteil beläuft sich im Jahr 2022 auf 82 Prozent. Der Besteuerungsanteil nimmt jährlich um einen Prozentpunkt zu, bis im Jahr 2040 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Der steuerfreie Anteil der Rente wird im Jahr des Rentenbeginns in Euro für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.

    Flexible Einzahlungsmöglichkeiten

    Den Beitrag können Sie Ihrer Einkommenssituation anpassen. Auch Einmalzahlungen, beispielsweise aus einer Erbschaft, sind möglich.

    Hinterbliebenenschutz inklusive

    Für den Ehepartner/eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner bzw. waisenrentenberechtigte Kinder ist eine Hinterbliebenenabsicherung eingeschlossen.

    Ergänzender Schutz

    Als ergänzender Schutz kann zudem eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in diese Altersvorsorge für Freiberufler eingeschlossen werden.

    Vielfältige Lösungen für Freiberufler

    Neben der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es weitere Vorsorgelösungen zur privaten Rentenversicherung.

    Versicherungen zur Altersvorsorge

    Für bestimmte selbstständige Berufe bestehen auch konkrete Auflagen bezüglich der Vorsorge.

    Gerne beraten Sie unsere Ansprechpartner in einem persönlichen Gespräch.

    Jetzt beraten lassen

    BasisRente IndexInvest

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    Neben der klassischen BasisRente gibt es die Möglichkeit, mit der BasisRente IndexInvest von den Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren, bei gleichzeitiger finanzieller Sicherheit. So kann an der positiven Wertentwicklung des Index Euro Stoxx 50 – einem führenden Börsenbarometer Europas – teilgenommen werden. Alternativ kann für ein Jahr ein fester Zinssatz gesichert werden.

    Wie auch immer die Wahl ausfällt: Der Vertragswert kann niemals sinken. Denn in jedem Fall werden die erzielten Erträge jährlich dem Vertrag gutgeschrieben („Lock-In“) und können nicht mehr verloren gehen. Und auch bei negativen Marktentwicklungen ist der Vertragswert geschützt.

    Unser Tipp

    Neben der indexbasierten Variante der BasisRente gibt es alternativ auch die Möglichkeit mit einer fondsgebundenen Variante der BasisRente von den Kapitalmärkten zu profitieren.

     

    Freiberufler und gesetzliche Rente?

    Wer vor der Selbstständigkeit als Angestellter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, behält die gesetzlichen Rentenansprüche. Je nach Höhe der bereits erworbenen Rentenansprüche kann es sinnvoll sein, weiterhin freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

    Für manche freiberuflichen Tätigkeiten besteht sogar eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente, da sie laut Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig gelten. Dies betrifft beispielsweise Hebammen und Pflegepersonal. Künstler und Publizisten müssen sich über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

    Die passende Altersvorsorge für Sie

    Die gesetzliche Rente allein reicht als Altersvorsorge für Freiberufler nicht aus. Sie kann in der Regel nur eine Grundversorgung abdecken. Damit Sie im Alter ausreichend abgesichert sind, sollten Sie darüber hinaus Vorsorgemaßnahmen treffen. Dafür eignen sich neben der staatlich geförderten Altersvorsorge sowie der privaten Rentenversicherung auch Immobilien oder Sparverträge.

    Versicherungen zur Altersvorsorge

    Sprechen Sie uns an

    Um eine individuelle Lösung zu finden, sollten Sie sich die Zeit für eine Beratung bei unserem Ansprechpartner nehmen. Vereinbaren Sie einfach ein persönliches Gespräch.

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    Berufsständische Versorgung

    Was gilt für Angehörige von sogenannten freien Kammerberufen? Also beispielsweise für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Ingenieure?

    Diese haben keine Wahl: Für sie ist die Mitgliedschaft im entsprechenden berufsständischen Versorgungswerk vorgeschrieben. Dafür sind sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit – unabhängig davon, ob sie ihren Beruf selbstständig oder angestellt ausüben.

    Die Altersvorsorge für Freiberufler wird für die Mitglieder eines Versorgungswerks ähnlich geregelt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch hier sollte man sich erkundigen, wie hoch die Versorgungsansprüche sein werden.

    Gegebenenfalls ist eine Ergänzung durch zusätzliche Vorsorge empfehlenswert, zum Beispiel mit der staatlich geförderten Altersvorsorge und der privaten Rentenversicherung.

    Mehr zum Thema steuerliche Behandlung von Beiträgen und Rente

    Wie Sie die Beiträge berechnen, die Sie als Sonderausgaben steuerlich absetzen können, zeigt Ihnen ein Rechenbeispiel im Artikel „So wird der Soderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen berechnet“.

    Sonder­ausgaben­abzug für Vorsorge­aufwendungen berechnen: so geht's ►

    Eine Übersicht zur Entwicklung des Sonderausgabenabzugs und der Besteuerung der Rentenleistungen bietet Ihnen der Artikel „Rentenbesteuerung: Wann zahlen Rentner Steuern?“.

    Rentenbesteuerung: Wann zahlen Rentner Steuern? ►

     

    Muster-Produktinformationsblatt

    Das Muster-Produktinformationsblatt für die R+V BasisRente IndexInvest und für die Basis-Rente finden sie hier.

     

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    Zuletzt aktualisiert: Dezember 2021

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