Zum Hauptinhalt überspringen
Rund um die Rente

Rentenantrag stellen: Den Ruhestand gut vorbereiten

INHALT

Wenn das Ende des Berufslebens naht, fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie an alles gedacht haben. Schließlich soll die Rente reichen, um den Ruhestand genießen zu können. Wir zeigen, worauf Sie schon vor dem Renteneinstieg achten sollten, damit Ihr Eintritt in die Rente gut und ohne finanzielle Einbußen gelingt. Wir zeigen außerdem, wie man einen Rentenantrag stellt und was dabei zu beachten ist. 

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema „Rentenantrag stellen“

  • Fristen beachten

    Keine Rente ohne Antrag. Für die Altersrente gilt eine Frist von 3 Monaten. Sie sollten also spätestens 3 Monate vor dem Renteneintritt den Antrag einreichen. 

  • Rentenantrag einfach online stellen

    Den Rentenantrag können Sie ganz einfach online stellen. Auch erforderliche Nachweise können Sie online übermitteln. Aber auch auf Papier ist der Antrag möglich. 

  • Versorgungslücken erkennen und schließen

    Damit Sie im Ruhestand keine finanziellen Engpässe erleiden, prüfen Sie rechtzeitig Ihre Rentenansprüche und sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge.

Wann kann man in Deutschland in Rente gehen?

Mit der Rentenreform von 2007 hat der Gesetzgeber die „Rente mit 67“ eingeführt, was eine schrittweise Erhöhung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre seit dem Jahr 2012 zur Folge hatte. Ab dem Jahrgang 1964 gilt nun die neue Altersgrenze. 

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen und Möglichkeiten, früher oder später in den Ruhestand zu treten. Vor 1964 Geborene profitieren noch von Übergangsregelungen.

Ab welchem Alter können Sie Altersrente beziehen können

Der schrittweise Einstieg in die Rente mit 67 bei der Deutschen Rentenversicherung hat 2012 begonnen.

Dadurch steigt das reguläre Eintrittsalter für die meisten Formen der gesetzlichen Altersrente (AR). In welchem Alter Sie in Rente gehen, hängt unter anderem von Ihrem Geburtsjahr und davon ab, wie viele Jahre Sie Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema sowie zu den Faktoren, die die Berechnung der Rentenhöhe beeinflussen, finden Sie in unserem Ratgeber: „Ihre Altersrente im Detail: Alles zu Rentenbeginn, Voraussetzungen und Höhe“

So stellen Sie den Rentenantrag

Den Rentenantrag können Sie online, persönlich oder per Post stellen.

  • Rente online beantragen

    Den Antrag auf Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie online stellen. Dafür müssen Sie den Antrag auf Versichertenrente (R0100) ausfüllen. Die Seite ist barrierefrei gestaltet. Sie finden die Inhalte nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in vielen anderen Sprachen.  

  • Rente per Post beantragen

    Sie wollen den Antrag lieber klassisch auf dem Papierweg stellen? Auch das ist möglich. Die notwendigen Formulare können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und anschließend zurückschicken. 

  • Rente persönlich beantragen

    Sie erhalten die Formulare für den Rentenantrag auch in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen der Formulare und nehmen den fertigen Antrag entgegen. Außerdem können Sie die Formulare in Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten und abgeben. 

Rentenantrag: Diese Unterlagen und Dokumente benötigen Sie

Für den Rentenantrag benötigen Sie folgende Informationen: 

  • Ihre Rentenversicherungsnummer 
  • Ihre Krankenkasse 
  • Ihre Bankverbindung 

Manchmal sind noch weitere Angaben erforderlich. Das gilt besonders, wenn Sie noch keine vollständige Kontenklärung vorgenommen haben. Dazu zählen: 

  • Ihre Steueridentifikationsnummer 
  • Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde 
  • Geburtsurkunden der Kinder 
  • Nachweise über Berufsausbildungen 
  • Versicherungsunterlagen für Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch fehlen 
  • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid 

Wann muss der Rentenantrag gestellt werden? 

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, dass Sie den Antrag auf Altersrente mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. So haben Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln. 

Falls Ihr Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, sollten Sie sich früher mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen. So haben Sie genug Zeit, um Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen und erforderliche Nachweise zu beschaffen. 

Spätestens 3 Monate nach dem möglichen Rentenbeginn muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin vorliegen. Dann kann die Rentenzahlung – auch rückwirkend – noch pünktlich beginnen. Gehen Anträge später als 3 Monate nach dem möglichen Rentenbeginn ein, startet die Rentenzahlung frühestens mit dem Antragsmonat.

Reicht Ihre künftige Rente zum Leben aus?

Die Renteninformation gibt Ihnen einen Überblick über Ihr Einkommen im Alter. Doch können Sie damit Ihren jetzigen Lebensstandard halten? 

Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Ihre Absicherung im Alter optimieren, um später den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die R+V bietet Ihnen passende Lösungen zur Altersvorsorge.

Private Rentenversicherungen der R+V

Gerne erarbeiten wir Ihren individuellen Vorsorge-Mix gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Vorsorge-Hilfe

Möchten Sie erste Fragen mit unseren Vorsorge-Experten schnell und unverbindlich am Telefon klären?
Mo. – Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

0611 533-13246

Diese Zeiten werden als Versicherungszeit anerkannt

Für die Berechnung Ihrer Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung ist nicht nur relevant, wie viel Sie eingezahlt haben. Auch die Dauer der Jahre, in denen Sie versichert sind, wirkt sich auf die Rentenhöhe aus. Das sind nicht nur die reinen Erwerbszeiten. 

Ob und welche Zeiten anerkannt werden, hängt aber auch von der Art der Rente ab (Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, siehe oben).

Beitragszeiten

Beitragszeiten – die Zeiten, in denen Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – beeinflussen über die Dauer und die geleisteten Beiträge die Höhe Ihrer Altersrente. Zu den Beitragszeiten zählen aber nicht nur die regulären Berufsjahre, sondern auch Zeiten, in denen Sie Krankengeld bezogen haben. Wehr- und Zivildienst fällt ebenfalls unter diese Beitragszeiten. 

In diesen Zeiten bezahlen Sie die Beiträge zur Rentenversicherung nicht selbst. Das übernehmen die jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger, also beispielsweise die Krankenkasse bei Krankheit.

Auch für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie Rentenpunkte. Mehr zu dem Thema imRatgeberartikel „Kindererziehungszeit und Rente“. 

Beitragsfreie Zeiten

Auch beitragsfreie Zeiten, in denen Sie keine Rentenbeiträge gezahlt haben, fließen unter Umständen in die Berechnung der Rente mit ein. Sie können möglicherweise überhaupt erst einen Anspruch auf Rente durch Erreichen der Mindestversicherungszeit von 5 Jahren sichern. 

  1. Anrechnungszeiten sind die Zeiten für die Ausbildung an Schulen, Fachhochschulen und Hochschulen. Auch Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitationen oder Mutterschutzfristen bei einer Schwangerschaft gelten als Anrechnungszeit.
  2. Berücksichtigungszeiten werden insbesondere für die Erziehung eines Kindes anerkannt. Zusätzlich zu den Erziehungszeiten von maximal 3 Jahren können weitere Jahre als beitragsfreie Zeiten anerkannt werden, beispielsweise als Hausfrau oder Hausmann. Dies gilt ebenso für die Pflege eines Angehörigen.
  3. Ersatzzeiten sollen politische Extremereignisse wie zum Beispiel die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs, politische Haft in der DDR oder Flucht ausgleichen.
  4. Zurechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten erhalten. 

Vorruhestand und Altersteilzeit: So geht's früher in den Ruhestand

Bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, finden die wenigsten Menschen attraktiv. Für alle, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können, gibt es die Option des vorzeitigen Ruhestands ohne Abschläge. Wer 1964 oder später geboren ist und früher in Rente gehen möchte, muss Rentenabschläge einkalkulieren. 

In unserem Ratgeberartikel Vorruhestand: So geht’s früher in Rente zeigen wir, wie Sie das Ende des Berufslebens vorzeitig einleiten können und mit welchen Abschlägen Sie bei der Rente rechnen müssen. Außerdem stellen wir alternative Möglichkeiten wie das Modell der Altersteilzeit vor. 

Ruhestand vorbereiten: Wie hoch wird Ihre spätere Rente sein?

Sie werden regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung darüber informiert, welche Rentenansprüche Sie erworben haben. Überprüfen Sie, ob alle relevanten Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten auch vollständig in Ihrem Rentenkonto vermerkt sind. 

  • Versicherungsverlauf: Rentenkonto rechtzeitig vor dem Renteneinstieg klären

    Ihr Versicherungsverlauf hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe Ihrer Altersrente. Alle Daten dazu werden in Ihrem Konto bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gespeichert. Die Kontenklärung sollte allerspätestens beim Rentenantrag vollständig erfolgt sein. 

  • Das steht in der Renteninformation

    Die DRV sendet allen Versicherten, die älter als 26 Jahre sind und mindestens 5 Jahre Beitragszeiten aufweisen, regelmäßig automatisch die Renteninformation zu. Sie gibt Auskunft über den Versicherungsverlauf und die zu erwartende Altersrente

    Ab 55 erhält man statt der jährlichen Renteninformation eine ausführliche Rentenauskunft. Diese wird alle 3 Jahre verschickt und enthält neben dem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten. 

  • Lassen Sie sich beraten

    Mit einem Rentenberater können Sie klären, welche Beitragszeiten sich auf Ihre Rente auswirken oder bislang von der Rentenversicherung eventuell noch nicht berücksichtigt wurden. 

    Sie können sich auch an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort erhalten Sie Hilfe und rechtliche Hinweise für die Kontenklärung sowie Informationen dazu, was für Unterlagen die Versicherung  

Berechnen Sie jetzt Ihre Rentenlücke

Nutzen Sie unser kostenloses Tool, um Ihre Rentenlücke zu berechnen! Der R+V-Rentenlückenrechner ist der perfekte Schnelleinstieg ins Thema private Altersvorsorge und gibt Ihnen eine Schätzung Ihrer möglichen finanziellen Lücke im Alter.  

Jetzt Rentenlücke berechnen

Die Rente aufstocken: Hinzuverdienen darf jeder

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch nach dem eigentlichen Ausstieg aus dem Job unbegrenzt hinzuverdienen. Seit Januar 2017 können auf diesen Verdienst auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Damit erhöht sich der Rentenanspruch weiter, während Sie bereits in Rente sind. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Hinzuverdienst bei der Rente.  

Fehlerhafter Rentenbescheid? Schnell Widerspruch einlegen!

Haben Sie den Rentenantrag abgegeben, prüft der Rentenversicherungsträger ihn und sendet Ihnen schließlich den Rentenbescheid zu. Dieser informiert über die Art der Rente, den Rentenbeginn, die Rentenhöhe und die Zeiten, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wurden. Prüfen Sie den Rentenbescheid genau. 

Wenn der Rentenbescheid trotz vorheriger Prüfung des Versicherungsverlaufs und der Kontenklärung Fehler enthält, sollten Sie Widerspruch einlegen. 

Den Widerspruch können Sie innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger einlegen. Er sollte eine Begründung und die bisher nicht eingereichten Unterlagen enthalten. Aber auch nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist können Sie jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen. 

Haben Sie Ihre Altersvorsorge im Blick?

Die R+V-Versicherungsexperten überprüfen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren privaten Versicherungsschutz, beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Altersvorsorge. 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Fazit

Gut vorbereitet in den wohlverdienten Ruhestand

Eine gute Vorbereitung des Renteneintritts ist wichtig. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihr mögliches Eintrittsalter und die Antragsfristen. Die regelmäßigen Renteninformationen und eine Kontenklärung helfen Ihnen dabei, alle anrechenbaren Zeiten zu beantragen, eventuelle Versorgungslücken zu erkennen und mit einer guten privaten Altersvorsorge der R+V zu schließen. Stellen Sie den Rentenantrag rechtzeitig und prüfen Sie den Bescheid. 

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Rentenantrag stellen“

Das früheste Renteneintrittsalter hängt von der Art der Rente und den individuellen Versicherungszeiten ab. Es gibt verschiedene Rentenarten wie die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und frühestmögliche Eintrittsalter haben. Das reguläre Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise auf 67 angehoben.  

Sie können die Altersrente auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen: Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 % von Ihrer Rente abgezogen. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. 

Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im Ratgeberartikel „Vorruhestand: So geht’s früher in Rente“

Die Kündigungsfristen für den Renteneintritt sind in der Regel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um den genauen Zeitpunkt und die Formalitäten zu klären. 

Ihre Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie nicht automatisch, Sie müssen einen Antrag stellen. Das geht online, per Post oder persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt genügend Zeit, um alle Formalitäten zu klären, damit Sie Ihre Rente pünktlich erhalten. 

Die späteste Frist zur Abgabe des Rentenantrags ist 3 Monate nach dem gewünschten Renteneintritt. Dann erhalten Sie Ihre Rentenzahlungen noch rückwirkend. Wenn Sie diese Frist versäumen, erhalten Sie die Altersrente hingegen frühestens ab dem Tag der Antragstellung. 

Für Ihren Rentenantrag benötigen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer, den Namen Ihrer Krankenkasse und Ihre Bankverbindung. Später kann es erforderlich sein, dass Sie weitere Dokumente wie Geburtsurkunden oder Nachweise über Berufsausbildungen einreichen müssen. Diesbezüglich wird die Rentenversicherung Sie kontaktieren. 

Jetzt Vorsorge-Check starten!

Wir bieten Ihnen einen unverbindlichen Vorsorge-Check und blicken gemeinsam auf die drei relevanten Vorsorgefelder: Einkommensschutz, Altersvorsorge und Gesundheitsvorsorge.

Zum Vorsorge-Check

Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

Das könnte Sie auch interessieren


Zuletzt aktualisiert: Juli 2025

R+V-Team

Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.