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    Rund um die Rente

    Renteneinstieg: Den Ruhestand gut vorbereiten

    Wenn das Ende des Berufslebens naht, fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie an alles gedacht haben. Schließlich soll die Rente reichen, um den Ruhestand genießen zu können. Wir zeigen, worauf Sie schon vor dem Renteneinstieg achten sollten.

    Informieren Sie sich, ab wann Sie in Rente gehen können

    Wer seinen Ruhestand gut vorbereiten will, sollte wissen, wann dieser beginnt. Bis vor einigen Jahren war das einfach. Wer nicht erwerbsunfähig wurde, schwerbehindert war oder sich für den Vorruhestand (Altersteilzeit) entschieden hatte, wusste: Mit 65 Jahren geht es regulär – das heißt ohne Rentenabschläge – in Rente. Das hat sich geändert.

    Das reguläre Renteneintrittsalter wird derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.
     

    • Für alle zwischen 1947 und 1958 Geborenen erfolgt der Renteneinstieg jeweils einen Monat später als für den jeweils vorherigen Jahrgang.
    • Für die Jahrgänge von 1959 bis 1963 beginnt die Rente jeweils zwei Monate später als für den jeweils vorhergehenden Jahrgang.
    • Für alle Jahrgänge ab 1964 – das heißt ab dem Jahr 2031 – ist 67 die neue sogenannte Regelaltersrente in Deutschland.
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    Wann können Sie Ihre Rente beantragen?

    Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Formen der gesetzlichen Altersrente. Unsere Übersicht beantwortet Ihnen folgende Fragen:

    • Welches Eintrittsalter gilt für die unterschiedlichen Varianten der gesetzlichen Altersrente?
    • Ab wann können Sie die jeweilige Rente frühestens beantragen?
    • Welche lebenslangen Rentenabschläge sind dabei zu berücksichtigen?

    Vorruhestand und Altersteilzeit: Früher in den Ruhestand

    Bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, finden die wenigsten Arbeitnehmer attraktiv. Wer 1964 oder später geboren ist und früher in Rente gehen möchte, muss jedoch Rentenabschläge einkalkulieren.

    In unserem Artikel „Vorruhestand: So geht’s früher in Rente“ zeigen wir, wie sich das Ende des Berufslebens vorzeitig einleiten lässt und mit welchen Abschlägen bei der Rente Sie je nach Modell rechnen müssen.

    Haben Sie Ihre Altersvorsorge im Blick?

    Unsere Ansprechpartner überprüfen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren privaten Versicherungsschutz und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Altersvorsorge.

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    Ruhestand vorbereiten: Wie hoch wird die Rente sein?

    Die Deutsche Rentenversicherung sendet allen Versicherten, die älter als 26 Jahre sind und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten aufweisen, regelmäßig die Renteninformation zu. Sie wird jedes Jahr automatisch an rund 31 Millionen Versicherte versandt und gibt Auskunft über die zu erwartende Altersrente.

    Das steht in der Renteninformation

    Versicherte finden in der Renteninformation unter anderem folgende Informationen:

    • Die bisher auf das Rentenkonto eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge.
    • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente, wenn diese ab sofort ausgezahlt werden müsste.
    • Die Höhe der Altersrente bei Erreichen der regulären Altersgrenze, wenn die durchschnittlichen Rentenbeiträge der vergangenen fünf Jahre künftig weitergezahlt werden.
    • Einen Hinweis auf den möglichen Verlust der Kaufkraft durch Inflation.

    Wenn ab dem Alter von 55 Jahren das Ende des Berufslebens naht, wird die jährliche Renteninformation durch eine ausführliche Rentenauskunft ersetzt. Diese wird alle drei Jahre versandt und enthält neben dem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten.

    Welche Zeiten zählen für die Rente?

    Beitragszeiten

    Beitragszeiten – die Zeiten, in denen Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden – entscheiden über die Höhe der Rente. Zu den Beitragszeiten zählen zudem unter anderem Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege, Krankengeldbezug, Wehr- und Zivildienst oder Minijobs.

    Beitragsfreie Zeiten

    Auch beitragsfreie Zeiten, in denen keine Rentenbeiträge gezahlt werden, zählen für die Rente. Dazu gehören:

    • Anrechnungszeiten (beispielsweise Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung, Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitationen oder Mutterschutzfristen bei einer Schwangerschaft)
    • Berücksichtigungszeiten (insbesondere Kindererziehung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr eines Kindes und Pflege eines Angehörigen)
    • Ersatzzeiten (sollen zum Beispiel die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs ausgleichen)
    • Zurechnungszeiten (bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten)

    Lassen Sie sich beraten

    Mit einem Berater Ihres Rentenversicherungsträgers können Sie klären, welche Beitragszeiten sich auf Ihre Rente auswirken oder bislang von der Rentenversicherung eventuell noch nicht berücksichtigt wurden. Sie können sich auch an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden, die Sie auf deren Website finden.

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    Informationen nutzen: Reicht die Rente aus?

    Die jährlich versandten Renteninformationen sollten alle Versicherten nutzen: Das jährliche Update hilft zu kalkulieren, ob die zu erwartende Rente reicht, um den gewünschten Lebensstandard zu halten. Ist das nicht der Fall, ist es an der Zeit, gegenzusteuern.

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    Die passende Altersvorsorge für Sie

    Mit einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge können Sie Ihre gesetzliche Altersrente aufstocken. Die Altersvorsorge von R+V bietet Ihnen passende Lösungen.

    Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Ruhestand gut vorzubereiten.

    Rentenkonto online

    Sie möchten nicht auf die jährliche Renteninformation warten? Dann können Sie jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft online anfordern oder sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

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    Die Rente aufstocken: Hinzuverdienen darf jeder

    Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch nach dem eigentlichen Ausstieg aus dem Job unbegrenzt hinzuverdienen. Seit Januar 2017 können auf diesen Verdienst auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Damit erhöht sich der Rentenanspruch weiter.

    Anders sieht es für Rentner aus, die eine vorgezogene Altersrente beziehen. Sie können seit dem 1. Juli 2017 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Einkünfte auf ihre Rente angerechnet werden. Der darüberhinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das bedeutet, dass die Rente gemindert wird. Zudem gibt es bei der vorgezogenen Altersrente einen sogenannten Hinzuverdienstdeckel und generell eine Rentenversicherungspflicht. Mehr dazu in unserem Artikel „Vorruhestand: So geht’s früher in Rente“.

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    Unterlagen für den Rentenantrag

    Für den Rentenantrag benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:

    • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
    • Ihre Rentenversicherungsnummer
    • Anschrift der Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
    • Ihre Steuer-Identifikationsnummer
    • Ihre Bankverbindung
    • Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
    • Nachweise über Berufsausbildungen
    • Versicherungsunterlagen für Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch fehlen

    Ohne Antrag keine Rente!

    Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dann bleibt für dritte Stellen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.

    Für den Fall, dass Ihr Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, sollten Sie sich noch früher mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, um Lücken zu klären und Nachweise zu beschaffen.

    Rentenantrag: Frist beachten

    Spätestens drei Monate nach dem möglichen Rentenbeginn muss der Antrag definitiv vorliegen. Dann kann die Rentenzahlung – auch rückwirkend – noch pünktlich beginnen. Geht der Antrag später als drei Monate nach dem möglichen Rentenbeginn ein, startet die Rentenzahlung frühestens mit dem Antragsmonat.

    Zum Online-Antrag

    Versicherungsverlauf: Rentenkonto rechtzeitig vor dem Renteneinstieg klären

    Der Versicherungsverlauf sollte nicht erst kurz vor dem Rentenbeginn geprüft werden. Dann besteht noch die Chance, fehlende Nachweise über Beitrags- oder Anrechnungszeiten nachzureichen, um etwaige Lücken im Rentenkonto zu schließen. Allerspätestens beim Rentenantrag sollten die Unterlagen vollständig sein.

    Die meisten Versicherungszeiten erhält die Deutsche Rentenversicherung heute zwar automatisch von den Arbeitgebern oder Behörden. Manche Zeiten müssen die Versicherten aber selbst beantragen und durch Belege nachweisen. Gerade solche Zeiten fehlen deshalb im Rentenkonto häufig, wie zum Beispiel:

    • Schule und Studium
    • Kindererziehung
    • Berufliche Auslandsaufenthalte
    • Beschäftigung in der DDR
    • Arbeitslosigkeit
    • Längere Erkrankungen

    Einen Antrag auf Kontenklärung können Versicherte jederzeit bei ihrem Rentenversicherungsträger oder der Deutschen Rentenversicherung stellen.

    Fehlerhafter Rentenbescheid? Schnell Widerspruch einlegen!

    Ist der Rentenantrag abgegeben, prüft der Rentenversicherungsträger ihn und sendet schließlich dem Antragsteller den Rentenbescheid zu. Dieser informiert über die Art der Rente, den Rentenbeginn, die Rentenhöhe und die Zeiten, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wurden. Prüfen Sie den Rentenbescheid genau.

    Enthält der Rentenbescheid auch trotz vorheriger Prüfung des Versicherungsverlaufs und der Kontenklärung Fehler, sollten Sie Widerspruch einlegen.

    Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger erfolgen. Er sollte eine Begründung und die bisher nicht eingereichten Unterlagen enthalten. Aber auch nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist kann noch jederzeit ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

    Die Deutsche Rentenversicherung stellt weitere Informationen mit diesen Broschüren bereit:

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    Mehr zum Thema „Ruhestand gut vorbereiten“

    Der R+V-Ratgeber informiert Sie umfassend zum Thema Rente.

    Mitten im Leben, aber die Rente im Blick? Sie haben sich über viele Jahre hinweg etwas aufgebaut und genaue Vorstellungen, wie Sie Ihr Leben im Ruhestand gestalten möchten? Lassen Sie sich von den R+V-VosorgeVorbildern inspirieren.

     

     

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    Zuletzt aktualisiert: Juni 2018

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