Wenn das Ende des Berufslebens naht, fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie an alles gedacht haben. Schließlich soll die Rente reichen, um den Ruhestand genießen zu können. Wir zeigen, worauf Sie schon vor dem Renteneinstieg achten sollten, damit Ihr Eintritt in die Rente gut und ohne finanzielle Einbußen gelingt. Wir zeigen außerdem, wie man einen Rentenantrag stellt und was dabei zu beachten ist.

Rentenantrag stellen: Den Ruhestand gut vorbereiten
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Fristen beachten
Keine Rente ohne Antrag. Für die Altersrente gilt eine Frist von 3 Monaten. Sie sollten also spätestens 3 Monate vor dem Renteneintritt den Antrag einreichen.
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Rentenantrag einfach online stellen
Den Rentenantrag können Sie ganz einfach online stellen. Auch erforderliche Nachweise können Sie online übermitteln. Aber auch auf Papier ist der Antrag möglich.
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Versorgungslücken erkennen und schließen
Damit Sie im Ruhestand keine finanziellen Engpässe erleiden, prüfen Sie rechtzeitig Ihre Rentenansprüche und sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge.
Wann kann man in Deutschland in Rente gehen?
Mit der Rentenreform von 2007 hat der Gesetzgeber die „Rente mit 67“ eingeführt, was eine schrittweise Erhöhung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre seit dem Jahr 2012 zur Folge hatte. Ab dem Jahrgang 1964 gilt nun die neue Altersgrenze.
Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen und Möglichkeiten, früher oder später in den Ruhestand zu treten. Vor 1964 Geborene profitieren noch von Übergangsregelungen.
Der schrittweise Einstieg in die Rente mit 67 bei der Deutschen Rentenversicherung hat 2012 begonnen. Dadurch steigt das reguläre Eintrittsalter für die meisten Formen der gesetzlichen Altersrente (AR). In welchem Alter Sie in Rente gehen, hängt unter anderem davon ab, wie viele Jahre Sie Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.
Die folgenden Tabellen beantworten diese Fragen:
- Welches Eintrittsalter gilt für die unterschiedlichen Varianten der gesetzlichen Altersrente?
- Ab wann können Sie die jeweilige Rente frühestens beantragen?
- Welche Rentenabschläge sind dabei zu berücksichtigen?
Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) | Vorzeitig in Rente frühestens möglich ab | Abschläge bei vorzeitiger Rente mit 63 |
1953 | 65+7 | 63 | 9,3 % |
1954 | 65+8 | 63 | 9,6 % |
1955 | 65+9 | 63 | 9,9 % |
1956 | 65+10 | 63 | 10,2 % |
1957 | 65+11 | 63 | 10,5 % |
1958 | 66 | 63 | 10,8 % |
1959 | 66+2 | 63 | 11,4 % |
1960 | 66+4 | 63 | 12 % |
1961 | 66+6 | 63 | 12,6 % |
1962 | 66+8 | 63 | 13,2 % |
1963 | 66+10 | 63 | 13,8 % |
ab 1964 | 67 | 63 | 14,4 % |
Sie haben Anspruch auf eine Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie eine Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von 5 Jahren erfüllt haben.
Beispiel: Paul wurde 1962 geboren und hat 15 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Regelaltersrente kann er ab einem Alter von 66 Jahren und 8 Monaten beziehen. Wenn Paul bereits mit 63 Jahren in Rente geht, muss er Abschläge auf seine gesetzliche Rente in Höhe von 13,2 % in Kauf nehmen.
Diese Zeiten werden bei der Regelaltersrente als Versicherungszeiten anerkannt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
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Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, oder Übergangsgeld bezogen haben.
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Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
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Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre. Mehr Infos dazu in unserem Ratgeberartikel Kindererziehungszeit und Rente.
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Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
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Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung. Mehr Infos dazu in unserem Ratgeberartikel Versorgungsausgleich bei Scheidung.
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Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
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Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
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Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) | Vorzeitig in Rente frühestens möglich ab | Abschläge bei vorzeitiger Rente mit 63 |
1953 | 65+7 | 63 | 9,3% |
1954 | 65+8 | 63 | 9,6% |
1955 | 65+9 | 63 | 9,9% |
1956 | 65+10 | 63 | 10,2% |
1957 | 65+11 | 63 | 10,5% |
1958 | 66 | 63 | 10,8% |
1959 | 66+2 | 63 | 11,4% |
1960 | 66+4 | 63 | 12% |
1961 | 66+6 | 63 | 12,6% |
1962 | 66+8 | 63 | 13,2% |
1963 | 66+10 | 63 | 13,8% |
ab 1964 | 67 | 63 | 14,4% |
Wenn Sie 35 Jahre anrechenbare Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung haben, haben Sie Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Aber: Auch für diesen Personenkreis wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren wurden, liegt das reguläre Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, werden Ihnen für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, 0,3 % von Ihrer Rente abgezogen. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Beispiel: Paul wurde 1962 geboren und hat 37 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Regelaltersrente kann er ab einem Alter von 66 Jahren und 8 Monaten beziehen. Wenn Paul bereits mit 63 Jahren in Rente geht, muss er Abschläge auf seine gesetzliche Rente in Höhe von 13,2 % in Kauf nehmen.
Diese Zeiten werden bei der Altersrente für langjährig Versicherte als Versicherungszeiten anerkannt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
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Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
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Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
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Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre. Mehr Infos dazu in unserem Ratgeberartikel Kindererziehungszeit und Rente.
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Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
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Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung. Mehr Infos dazu in unserem Ratgeberartikel Versorgungsausgleich bei Scheidung.
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Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
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Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
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Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
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Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
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Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.
Jahrgang | Reguläres Eintrittsalter (Jahre+Monate) |
1953 | 63+2 |
1954 | 63+4 |
1955 | 63+6 |
1956 | 63+8 |
1957 | 63+10 |
1958 | 64 |
1959 | 64+2 |
1960 | 64+4 |
1961 | 64+6 |
1962 | 64+8 |
1963 | 64+10 |
ab 1964 | 65 |
Wenn Sie 45 Jahre anrechenbare Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung haben, können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Da aber auch hier das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch für diesen Personenkreis das Eintrittsalter nach oben.
Wichtig: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Beispiel: Paul wurde 1962 geboren und hat 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine Altersrente ohne Abschläge kann er ab einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten beziehen.
Diese Zeiten werden bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Versicherungszeiten anerkannt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
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Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.
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Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
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Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag.
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Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht.
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Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld). Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden nur berücksichtigt, wenn die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.
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Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
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Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Nicht berücksichtigt werden:
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Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.
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Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
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Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
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Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
Jahrgang | Reguläres Renten-Eintrittsalter (Jahre+Monate) | Vorzeitig in Rente frühestens möglich (Jahre+Monate) | Abschläge bei vorzeitiger Rente |
1953 | 63+7 | 60+7 | 10,8% |
1954 | 63+8 | 60+8 | 10,8% |
1955 | 63+9 | 60+9 | 10,8% |
1956 | 63+10 | 60+10 | 10,8% |
1957 | 63+11 | 60+11 | 10,8% |
1958 | 64 | 61 | 10,8% |
1959 | 64+2 | 61+2 | 10,8% |
1960 | 64+4 | 61+4 | 10,8% |
1961 | 64+6 | 61+6 | 10,8% |
1962 | 64+8 | 61+8 | 10,8% |
1963 | 64+10 | 61+10 | 10,8% |
ab 1964 | 65 | 62 | 10,8% |
Wenn Sie 35 Jahre anrechenbare Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung und einen Behinderungsgrad von mindestens 50 haben, ist ein früherer Renteneintritt mit Abschlägen möglich. Da aber auch hier das Rentenalter schrittweise angeoben wird, verschiebt sich auch für diesen Personenkreis das Eintrittsalter nach oben.
Beispiel: Paul wurde 1962 geboren, ist schwerbeindert und hat 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Seine reguläres Renten-Eintrittsalter liegt bei 64 Jahren und 8 Monaten. Paul kann bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten vorzeitig in Rente gehen, dann muss er aber Abschläge von 10,8 % in Kauf nehmen.
Diese Zeiten werden bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen als Versicherungszeiten anerkannt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
-
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Regelmäßig zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
-
Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
-
Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
-
Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
-
Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
-
Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
-
Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
-
Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
-
Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
-
Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.
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Rente online beantragen
Den Antrag auf Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie online stellen. Dafür müssen Sie den Antrag auf Versichertenrente (R0100) ausfüllen. Die Seite ist barrierefrei gestaltet. Sie finden die Inhalte nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in vielen anderen Sprachen.
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Rente per Post beantragen
Sie wollen den Antrag lieber klassisch auf dem Papierweg stellen? Auch das ist möglich. Die notwendigen Formulare können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und anschließend zurückschicken.
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Rente persönlich beantragen
Sie erhalten die Formulare für den Rentenantrag auch in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen der Formulare und nehmen den fertigen Antrag entgegen. Außerdem können Sie die Formulare in Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten und abgeben.
Für den Rentenantrag benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Ihre Krankenkasse
- Ihre Bankverbindung
Manchmal sind noch weitere Angaben erforderlich. Das gilt besonders, wenn Sie noch keine vollständige Kontenklärung vorgenommen haben. Dazu zählen:
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweise über Berufsausbildungen
- Versicherungsunterlagen für Zeiten, die im Versicherungsverlauf noch fehlen
- Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, dass Sie den Antrag auf Altersrente mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. So haben Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.
Falls Ihr Versicherungskonto noch nicht vollständig geklärt ist, sollten Sie sich früher mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen. So haben Sie genug Zeit, um Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen und erforderliche Nachweise zu beschaffen.
Spätestens 3 Monate nach dem möglichen Rentenbeginn muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin vorliegen. Dann kann die Rentenzahlung – auch rückwirkend – noch pünktlich beginnen. Gehen Anträge später als 3 Monate nach dem möglichen Rentenbeginn ein, startet die Rentenzahlung frühestens mit dem Antragsmonat.
Für die Berechnung Ihrer Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung ist nicht nur relevant, wie viel Sie eingezahlt haben. Auch die Dauer der Jahre, in denen Sie versichert sind, wirkt sich auf die Rentenhöhe aus. Das sind nicht nur die reinen Erwerbszeiten.
Ob und welche Zeiten anerkannt werden, hängt aber auch von der Art der Rente ab (Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, siehe oben).
Beitragszeiten
Beitragsfreie Zeiten
Vorruhestand und Altersteilzeit: So geht's früher in den Ruhestand
Bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, finden die wenigsten Menschen attraktiv. Für alle, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können, gibt es die Option des vorzeitigen Ruhestands ohne Abschläge. Wer 1964 oder später geboren ist und früher in Rente gehen möchte, muss Rentenabschläge einkalkulieren.
In unserem Ratgeberartikel Vorruhestand: So geht’s früher in Rente zeigen wir, wie Sie das Ende des Berufslebens vorzeitig einleiten können und mit welchen Abschlägen Sie bei der Rente rechnen müssen. Außerdem stellen wir alternative Möglichkeiten wie das Modell der Altersteilzeit vor.
Sie werden regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung darüber informiert, welche Rentenansprüche Sie erworben haben. Überprüfen Sie, ob alle relevanten Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten auch vollständig in Ihrem Rentenkonto vermerkt sind.
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Versicherungsverlauf: Rentenkonto rechtzeitig vor dem Renteneinstieg klären
Ihr Versicherungsverlauf hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe Ihrer Altersrente. Alle Daten dazu werden in Ihrem Konto bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gespeichert. Die Kontenklärung sollte allerspätestens beim Rentenantrag vollständig erfolgt sein.
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Das steht in der Renteninformation
Die DRV sendet allen Versicherten, die älter als 26 Jahre sind und mindestens 5 Jahre Beitragszeiten aufweisen, regelmäßig automatisch die Renteninformation zu. Sie gibt Auskunft über den Versicherungsverlauf und die zu erwartende Altersrente.
Ab 55 erhält man statt der jährlichen Renteninformation eine ausführliche Rentenauskunft. Diese wird alle 3 Jahre verschickt und enthält neben dem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten.
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Lassen Sie sich beraten
Mit einem Rentenberater können Sie klären, welche Beitragszeiten sich auf Ihre Rente auswirken oder bislang von der Rentenversicherung eventuell noch nicht berücksichtigt wurden.
Sie können sich auch an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort erhalten Sie Hilfe und rechtliche Hinweise für die Kontenklärung sowie Informationen dazu, was für Unterlagen die Versicherung
Die Rente aufstocken: Hinzuverdienen darf jeder
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch nach dem eigentlichen Ausstieg aus dem Job unbegrenzt hinzuverdienen. Seit Januar 2017 können auf diesen Verdienst auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Damit erhöht sich der Rentenanspruch weiter, während Sie bereits in Rente sind. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Hinzuverdienst bei der Rente.
Haben Sie den Rentenantrag abgegeben, prüft der Rentenversicherungsträger ihn und sendet Ihnen schließlich den Rentenbescheid zu. Dieser informiert über die Art der Rente, den Rentenbeginn, die Rentenhöhe und die Zeiten, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wurden. Prüfen Sie den Rentenbescheid genau.
Wenn der Rentenbescheid trotz vorheriger Prüfung des Versicherungsverlaufs und der Kontenklärung Fehler enthält, sollten Sie Widerspruch einlegen.
Den Widerspruch können Sie innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger einlegen. Er sollte eine Begründung und die bisher nicht eingereichten Unterlagen enthalten. Aber auch nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist können Sie jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen.
Das früheste Renteneintrittsalter hängt von der Art der Rente und den individuellen Versicherungszeiten ab. Es gibt verschiedene Rentenarten wie die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und frühestmögliche Eintrittsalter haben. Das reguläre Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise auf 67 angehoben.
Sie können die Altersrente auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen: Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 % von Ihrer Rente abgezogen. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im Ratgeberartikel „Vorruhestand: So geht’s früher in Rente“.
Die Kündigungsfristen für den Renteneintritt sind in der Regel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um den genauen Zeitpunkt und die Formalitäten zu klären.
Ihre Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie nicht automatisch, Sie müssen einen Antrag stellen. Das geht online, per Post oder persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt genügend Zeit, um alle Formalitäten zu klären, damit Sie Ihre Rente pünktlich erhalten.
Die späteste Frist zur Abgabe des Rentenantrags ist 3 Monate nach dem gewünschten Renteneintritt. Dann erhalten Sie Ihre Rentenzahlungen noch rückwirkend. Wenn Sie diese Frist versäumen, erhalten Sie die Altersrente hingegen frühestens ab dem Tag der Antragstellung.
Für Ihren Rentenantrag benötigen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer, den Namen Ihrer Krankenkasse und Ihre Bankverbindung. Später kann es erforderlich sein, dass Sie weitere Dokumente wie Geburtsurkunden oder Nachweise über Berufsausbildungen einreichen müssen. Diesbezüglich wird die Rentenversicherung Sie kontaktieren.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2025
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.