Mit der Renteninformation klärt die Deutsche Rentenversicherung ihre Rentenversicherten einmal im Jahr darüber auf, wie hoch die zu erwartende Rentenzahlung ist. Das ist eine wichtige Grundlage, um die eigene Altersvorsorge zu planen. Wir erklären Ihnen, wie die einzelnen Angaben zu verstehen sind.
Die Renteninformation: Altersvorsorge planen
Die Deutsche Rentenversicherung informiert ihre Rentenversicherten regelmäßig über die bisher erworbenen Rentenansprüche und die Höhe der zu erwartenden Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Jährlich sendet sie die Renteninformation an rund 30 Millionen Rentenversicherte.
Voraussetzung: Die Versicherten sind mindestens 27 Jahre alt und weisen mindestens fünf Jahre Beitragszeiten auf. Diese fünf Beitragsjahre sind gleichzeitig die Grundvoraussetzung, um eine Rente zu erhalten.
Renteninformation durch Gesetz vorgeschrieben
Zum Versand der Renteninformation ist die Deutsche Rentenversicherung durch § 109 Sozialgesetzbuch (SGB) VI verpflichtet. Aus gutem Grund: „Die Renteninformation soll für mehr Sensibilität für die eigene Altersvorsorge sorgen. Viele befassen sich erst damit, wenn sie alt oder krank werden – und das sind natürlich keine guten Zeitpunkte mehr“, erklärt Anke Voss, ehemalige Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater.
Sich intensiv mit der Renteninformation auseinanderzusetzen, hilft, später den gewünschten Lebensstandard zu halten.
Die Renteninformation zeigt Ihnen an, mit welcher Erwerbsminderungs- oder Altersrente Sie künftig rechnen können.
Gleich im ersten Absatz wird angegeben, aus welchem Zeitraum die Daten stammen, die der Renteninformation zugrunde gelegt wurden. Sie sollten darauf achten, dass der Zeitraum alle versicherungsrelevanten Zeiten und Beiträge umfasst. Ist dies nicht der Fall, sollten die Daten überprüft werden. Nähere Informationen zur Überprüfung Ihres Rentenkontos gibt Ihnen unser Ratgeberartikel: „Rentenkonto lückenlos? Jetzt klären“
Außerdem erfahren Sie im ersten Absatz der Renteninformation, ab wann Sie nach aktueller Gesetzeslage Ihre sogenannte Regelaltersrente erhalten. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie Rentenabschläge in Kauf nehmen. Mehr dazu in unserem Ratgeberartikel: „Den Ruhestand genießen: mit oder ohne Rentenabschläge?“
Nicht vergessen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern
Ein wichtiger Hinweis in der Renteninformation, den man leicht überlesen kann: In der Renteninformation wird die Höhe der Bruttorente angegeben.
Von der errechneten und ausgezahlten Rente (Bruttorente) werden später Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von derzeit etwa 11 Prozent abgezogen. Je nach Höhe der gesamten Renteneinkünfte sind später möglicherweise auch Steuern zu zahlen.
Die Renteninformation zeigt Ihnen Ihren aktuellen Rentenanspruch für den Fall einer vollen Erwerbsminderung, beispielsweise durch Krankheit.
Das heißt, sie zeigt Ihnen an, wie hoch die Rente wäre, wenn diese ab sofort an Sie ausgezahlt würde. Bei Max Mustermann im abgebildeten Beispiel wären dies 1.752,74 Euro im Monat. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie erst, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – egal in welchem Beruf.
Wichtig: Ohne zusätzliche Vorsorge ist der Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit in der Regel nicht zu halten. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihren Lebensstandard für den Fall der Berufsunfähigkeit finanziell absichern.
Angabe zur Höhe der Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn Sie ab sofort keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung zahlen würden (die derzeitige Höhe Ihrer Regelaltersrente).
Auf diese Rente haben Sie also bereits einen gesetzlichen Rentenanspruch erworben – im Beispiel monatlich 1.207,69 Euro.
Im Folgenden wird angegeben, mit welcher zukünftigen Regelaltersrente Sie rechnen können, wenn Sie weiterhin so viel verdienen wie im Durchschnitt in den vergangenen fünf Jahren. Max Mustermann aus der Beispiel-Renteninformation hätte dann einen Anspruch auf 2.334,21 Euro im Monat.
Bei der Hochrechnung sollten Sie beachten: Verdienen Sie langfristig weniger als in den vergangenen fünf Jahren, so fällt die hochgerechnete Altersrente geringer aus. Gleiches gilt beispielsweise auch bei längerer Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Mögliche Rentenanpassungen sind in der Hochrechnung noch nicht berücksichtigt.
Die Höhe der Rente wird regelmäßig angepasst.
Deshalb gibt die Renteninformation auch an, mit welcher Regelaltersrente Sie rechnen könnten, wenn die Rente jährlich um 1 oder 2 Prozent erhöht würde.
Gut zu wissen: Es gab auch schon Jahre, in denen die Renten überhaupt nicht erhöht wurden. In den vergangenen zehn Jahren wurden die Renten in den alten Bundesländern durchschnittlich um 2,01 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,9 Prozent angepasst.
Bei der Planung der eigenen Altersvorsorge können Rentenversicherte sich zwar über Rentenerhöhungen freuen, sollten aber nicht damit rechnen.
Bitte beachten Sie auch die Rückseite der Renteninformation. Hier finden Sie Hinweise
- zur Ermittlung der Entgeltpunkte (bilden die Basis für die Berechnung Ihrer späteren Rente) sowie
- zu möglichen Abschlägen oder Zuschlägen bei der Rente.
Auch wenn die Renteninformation formell und zahlenlastig aussieht: Sie sollten sich die Werte gut ansehen und die Information nicht einfach zur Seite legen. Schließlich macht sie deutlich, ob und wie stark die Höhe der vorhergesagten gesetzlichen Rente vom erwarteten Finanzbedarf im Alter oder bei einer Erwerbsminderung abweicht.
„Später so viel auszugeben wie während des Berufslebens ist für viele Rentenversicherte ohnehin nicht realistisch. Aber sie sollten gegenüberstellen, mit welchem Finanzbedarf sie rechnen und welche Rentenansprüche sie erworben haben. Dann können sie auch die betriebliche und private Altersvorsorge in ihre Planungen einbeziehen“, empfiehlt Anke Voss.
„Viele Versicherte überlesen, dass es sich in der Renteninformation um Bruttobeträge handelt. Das heißt, sie rechnen nicht die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von etwa 11 Prozent heraus. Steuerliche Abzüge können je nach Höhe ihrer gesamten Einkünfte ebenfalls hinzukommen“, erläutert Rentenexpertin Voss.
Der Verlust der Kaufkraft bei der späteren Rente durch die Inflationsrate sollte ebenfalls einkalkuliert werden.
Spekulativ sind die hochgerechneten Rentenansprüche nach Rentenanpassungen von 1 oder 2 Prozent.
„Wir wissen nicht wirklich, was später ist. Versicherte sollten deshalb besser vom Betrag des hochgerechneten Rentenanspruchs für die Regelaltersrente ausgehen, der mögliche Rentenanpassungen noch nicht berücksichtigt“, so Voss.
Häufig verwechselt werden die jährlich versandte Renteninformation und die Rentenauskunft.
Die wesentlich ausführlichere Rentenauskunft erhalten Rentenversicherte erst ab dem Alter von 55 Jahren alle drei Jahre. In den Jahren, in denen eine Rentenauskunft verschickt wird, erhalten die Rentenversicherten dafür keine Renteninformation.
Ihr Versicherungsverlauf: So erhalten Sie Auskunft
Gut zu wissen
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2023
R+V-Team
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