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Rund um die Rente

Die Renteninformation verstehen und nutzen

Mit der Renteninformation klärt die Deutsche Rentenversicherung ihre Versicherten einmal im Jahr darüber auf, wie hoch ihre zu erwartenden Rentenansprüche sind. Außerdem informiert das Schreiben über Leistungen im Falle einer Erwerbsminderung. Rund 30 Mio. Arbeitnehmende erhalten diesen Brief. Die Renteninformation ist daher eine wichtige Grundlage, um die eigene Altersvorsorge zu planen. Wir erklären, wie die einzelnen Angaben in der Renteninformation zu verstehen sind und wie Sie eine mögliche Rentenlücke frühzeitig erkennen können. 

AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste zum Thema „Renteninformation“

  • Das steht in der Renteninformation

    Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung enthält Daten zum persönlichen Versicherungskonto (Rentenkonto) mit Angaben zur Rentenhöhe.

  • Wer die Renteninformation erhält

    Die Renteninfo wird einmal jährlich an alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr verschickt, die zuvor 5 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. 

  • Dafür ist die Renteninformation wichtig

    Sie gibt einen Überblick über die zu erwartende Altersrente und die bisher gezahlten Beiträge. Wichtig sind auch die Informationen über die Besteuerung der Rente und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die noch von der Rente abgezogen werden. Sie können die Höhe Ihrer Alterseinkünfte prüfen und so später Ihren Lebensstandard halten. 

Die Renteninformation ist per Gesetz vorgeschrieben

Zum Versand der Renteninformation ist die Deutsche Rentenversicherung durch § 109 Sozialgesetzbuch (SGB) VI verpflichtet. Aus gutem Grund: Sich intensiv mit der Renteninformation auseinanderzusetzen, hilft später den gewünschten Lebensstandard zu halten. 

Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Die Renteninformation soll für mehr Sensibilität für die eigene Altersvorsorge sorgen. Viele befassen sich erst damit, wenn sie alt oder krank werden – und das sind natürlich keine guten Zeitpunkte mehr.
Thomas Neumann
Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Ihre Renteninformation: Damit können Sie rechnen

Ein zentraler Punkt der Renteninformation ist die Hochrechnung Ihrer voraussichtlichen Altersrente. Die Renteninformation zeigt, wie hoch Ihre zukünftige monatlichen Rente sein können, wenn  

  • die bisher eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden
  • Sie weiterhin lückenlos Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen
  • der jetzige Verdienst bis zum Renteneintrittsalter (67 Jahre) als Berechnungsgrundlage für die Rente herangezogen wird. 

Wichtig: Diese Hochrechnung ist nur eine Prognose auf Basis des bisherigen Einkommens. 

Wichtig: In der Renteninformation wird die Höhe der Bruttorente angegeben. Das ist ein wichtiger Hinweis, den man leicht überlesen kann. Von der errechneten und ausgezahlten Rente (Bruttorente) werden später Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von derzeit etwa 11 % abgezogen. 

Je nach Höhe der gesamten Renteneinkünfte sind später möglicherweise auch Steuern zu zahlen. Zu den steuerrelevanten Einkünften zählen neben der staatlichen Rente auch Einkünfte aus privaten oder betrieblichen Rentenverträgen, Mieteinnahmen und Kapitalvermögen. Die Besteuerung hängt auch davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gehen.  

Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im Ratgeberartikel Rentenbesteuerung: Wann zahlen Rentner Steuern?  

So hoch sind Ihre Rentenansprüche

Auch wenn die Renteninformation formell und zahlenlastig aussieht: Sie sollten sich die Werte gut ansehen und die Information nicht einfach zur Seite legen. Schließlich macht sie deutlich, ob und wie stark die Höhe der vorhergesagten gesetzlichen Rente vom eigenen Finanzbedarf im Alter abweicht. 

„Später so viel auszugeben wie während des Berufslebens, ist für viele Rentenversicherte ohnehin nicht realistisch. Aber sie sollten gegenüberstellen, mit welchem Finanzbedarf sie rechnen und welche Rentenansprüche sie erworben haben. Dann können sie auch die betriebliche und private Altersvorsorge in ihre Planungen einbeziehen“, empfiehlt Neumann. 

Die Renteninformation: So berechnen Sie Ihre Rentenlücke

Im Jahr 2025 liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Rentnerinnen und Rentner, die 45 Jahre gearbeitet haben und ein Durchschnittsgehalt bezogen haben, erhalten eine Rente in Höhe von 48 % davon. Bis 2031 ist das jetzige Rentenniveau festgeschrieben. 

Berechnen Sie Ihre persönliche Rentenlücke mit dem Rentenlücken-Rechner der R+V. So wissen Sie genau, wie groß die Differenz zwischen Ihrer zu erwartenden Rente und Ihrem tatsächlichen Bedarf im Ruhestand ist.  

Zum R+V-Rentenlückenrechner

Eine Rentenlücke lässt sich nur mit privater Altersvorsorge schließen. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich. 

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Die jährliche Renteninformation im Detail: Das steht drin

Die Vorderseite der Renteninformation enthält eine Vielzahl an Angaben zum Rentenbeginn und der zu erwartenden Rentenhöhe. Hier ein Überblick über die wichtigsten Informationen.

Renteneintrittsdatum

Der Tag des Renteneintritts ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Seit 2007 ist das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre festgesetzt. Diese Regelaltersgrenze gilt für alle ab Jahrgang 1964. Wer früher in Rente gehen möchte als mit 67, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen, sprich: Rentenkürzungen.

Rentenlücken

Gleich im ersten Absatz wird angegeben, aus welchem Zeitraum die Daten stammen, die der Renteninformation zugrunde liegen. Achten Sie darauf, dass der Zeitraum alle versicherungsrelevanten Zeiten und Beiträge umfasst. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie diese Daten korrigieren. „Angestellte sollten die vom Arbeitgeber nach Ablauf eines Jahres zur Verfügung gestellten Sozialversicherungs-Meldebescheinigungen aufbewahren. Damit kann auch Jahrzehnte später noch der Nachweis über ein erzieltes Einkommen erbracht werden“, so Neumann. 

Mehr Informationen zur Überprüfung Ihres Rentenkontos gibt Ihnen unser Ratgeberartikel: „Rentenkonto lückenlos? Jetzt klären“.  

Rente und Steuern

Je nach Einkommenshöhe und Jahr, in dem man in Rente geht, müssen Rentner Steuern zahlen. Es gibt einen Rentenfreibetrag, der steuerfrei bleibt.  Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören Betriebsrenten, Einkünfte aus privater Altersvorsorge, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.  

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Rentner zahlen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Je nach Versicherungsstatus gelten unterschiedliche Beitragssätze, abhängig davon, ob Sie privat, freiwillig versichert oder pflichtversichert sind. Beispielsweise fallen 7,3 % für die gesetzliche Krankenversicherung und 3,4 % für die Pflegeversicherung an.

Erwerbsminderungsrente

Das ist der Rentenbetrag, der im Fall einer Erwerbsminderung ausbezahlt werden würde. Bei Frau Mustermann im abgebildeten Beispiel wären dies 1.249,36 EUR im Monat. Wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, würde die gesetzliche Rente bis zum Renteneintrittsalter hochgerechnet werden. Der Betrag ist daher wesentlich höher als die „Rentenhöhe zum jetzigen Zeitpunkt“.  Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie dann, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können – egal in welchem Beruf. 

Wichtig: Ohne zusätzliche Vorsorge ist der Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit in der Regel nicht zu halten. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihren Lebensstandard für den Fall der Berufsunfähigkeit finanziell absichern. 

Rentenhöhe zum jetzigen Zeitpunkt

Der Betrag unter dem Punkt „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“ berücksichtigt die bisher eingezahlten Beiträge und zeigt die Rentenhöhe, wenn – in diesem Beispiel – Frau Mustermann zum jetzigen Zeitpunkt das Renteneintrittsdatum erreicht hätte. Frau Mustermann hätte also bereits jetzt einen gesetzlichen Rentenanspruch erworben: monatlich 883,56 EUR. 

Voraussichtliche Rentenhöhe zum Renteneintrittsdatum

Anhand der durchschnittlichen Einzahlungen der letzten 5 Jahre wird die voraussichtliche Rentenhöhe bis zum Renteneintrittsdatum hochgerechnet. Hier wird angegeben, mit welcher zukünftigen Regelaltersrente Eva Musterfrau rechnen kann, wenn sie weiterhin so viel verdient wie im Durchschnitt in den vergangenen 5 Jahren. Eva Musterfrau hätte dann einen Anspruch auf 1.274,28 EUR im Monat. Bei der Hochrechnung sollten Sie beachten: Wenn Sie langfristig weniger verdienen als in den vergangenen 5 Jahren, fällt die hochgerechnete Altersrente geringer aus. Gleiches gilt beispielsweise auch bei längerer Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Mögliche Rentenanpassungen sind in dieser Hochrechnung noch nicht berücksichtigt. 

Rentenanpassung

Die Höhe der Rente wird regelmäßig angepasst. Zum Juli 2024 stiegen die Renten in ganz Deutschland (Ost und West) um 4,57 %. Deshalb gibt die Renteninformation auch an, mit welcher Regelaltersrente Sie rechnen könnten, wenn die Rente jährlich um 1 oder 2 % erhöht würde. Bei einem Anpassungssatz von 1 % erhält Eva Musterfrau 1.470 EUR. Im Falle einer Anpassung von 2 % dagegen eine monatliche Rente von 1.710 EUR.  Gut zu wissen: Es gab auch schon Jahre, in denen es keine Rentenanpassungen gab. In den vergangenen 10 Jahren wurden die Renten in den alten Bundesländern durchschnittlich um 2,5 % und in den neuen Bundesländern um 3,4 % angepasst. Bei der Planung der eigenen Altersvorsorge können Rentenversicherte sich zwar über Rentenerhöhungen freuen, sollten aber nicht damit rechnen. 

Zusätzlicher Vorsorgebedarf

Der Vorsorgebedarf zielt auf die sogenannte Rentenlücke ab: Das ist die Differenz zwischen dem letzten Gehalt und dem tatsächlich ausgezahlten Rentenbetrag. Das Ausmaß dieser Lücke wird bei Betrachtung des Rentenniveaus deutlich, das derzeit bei etwa 48 % liegt. Diese Angabe zeigt das Verhältnis der Standardrentenhöhe (nach 45 Jahren Beitragszahlung) zum Durchschnittseinkommen an.  

Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, sollten Sie diese Lücke durch eine eigene private Altersvorsorge schließen.  Die R+V-Experten beraten Sie hierzu gerne im persönlichen Gespräch. 


Möglicher Kaufkraftverlust

Mit dem Begriff „Kaufkraftverlust“ ist das steigende Preisniveau gemeint, bedingt durch die Inflation. Das kann zur Folge haben, dass Sie mit der Höhe der Rente, die Sie in zehn Jahren erhalten werden, dann weniger kaufen können als zum jetzigen Zeitpunkt. 

Reicht Ihre künftige Rente zum Leben aus?

Die Renteninformation gibt Ihnen einen Überblick über Ihr Einkommen im Alter. Doch können Sie damit Ihren jetzigen Lebensstandard halten? 

Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Ihre Absicherung im Alter optimieren, um später den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die R+V bietet Ihnen passende Lösungen zur Altersvorsorge

Gerne erarbeiten wir Ihren individuellen Vorsorge-Mix gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

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Die zweite Seite der jährlichen Renteninformation

Schauen Sie unbedingt auch auf die Rückseite der Renteninformation. Hier finden Sie Hinweise zur Ermittlung der Entgeltpunkte. Diese sind wichtig, denn sie sind die Basis für die Berechnung Ihrer späteren Rente.

Wenn Sie in einem Jahr ein Durchschnittseinkommen verdient haben, dann erhalten Sie genau einen Entgeltpunkt.

2025 beträgt das Durchschnittseinkommen in Deutschland 50.493 EUR brutto. Bei einem höheren oder geringeren Verdienst erhalten Sie entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte: Verdienen Sie also beispielsweise 50 % mehr als der Durchschnitt, erhalten Sie 1,5 Entgeltpunkte für ein Jahr. 

Außerdem finden Sie dort Erklärungen zu Abschlägen oder Zuschlägen bei der Rente. Wenn Sie früher in Rente gehen als das für Sie geltende reguläre Renteneintrittsalter, müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Das bedeutet: Ihnen wird die Rente gekürzt.

Ein Beispiel: Sie gehen ein ganzes Jahr früher in Rente, also schon mit 66 anstatt mit 67. Normalerweise würden Sie eine Rente von 1.274,28 EUR monatlich bekommen. Nun werden davon 45,87 EUR monatlich abgezogen und das dauerhaft. Sie erhalten stattdessen 1.228,41 EUR. Das macht einen jährlichen Unterschied von 550,44 EUR. 

Der umgekehrte Fall tritt ein, wenn Sie mit 67 Jahren noch nicht in Rente gehen möchten, sondern noch ein ganzes Jahr weiter arbeiten wollen. Dann erhalten Sie pro Monat einen Zuschlag von 0,5 %. Für das ganze Jahr sind das 6 % Zuschlag.  

Auf unser Beispiel bezogen würde das bedeuten: Zusätzlich zur Rente von 1.274,28 EUR erhalten Sie monatlich 74,46 EUR mehr. Außerdem sammeln Sie in dieser Zeit weitere Rentenansprüche. Gehen wir davon aus, dass das Einkommen dem Durchschnittseinkommen in Deutschland entspricht, käme ein Rentenpunkt zu den bisherigen Rentenansprüchen hinzu. 2025 entspricht dieser Entgeltpunkt 39,32 EUR monatlich. Es kämen daher insgesamt jährlich noch 1.365,24 EUR an Rentenzahlungen dazu.* 

*Die Berechnung zu den Rentenansprüchen beruht auf Durchschnittswerten. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet das Durchschnittseinkommen und die Höhe Entgeltpunkte jedes Jahr neu. Dies kann für dieses Beispiel nicht berücksichtigt werden.

Die staatliche Rente allein reicht meistens nicht aus

Die Renteninformation gibt einen wichtigen Hinweis darauf, wie wichtig eine zusätzliche private Altersvorsorge ist: Die Gehälter steigen schneller als die Renten. Zudem sorgt die Inflation für Verluste bei der Kaufkraft. Beides kann später zu einer Versorgungslücke führen, die durch eine ergänzende private Altersvorsorge ausgeglichen werden sollte. 

Mit einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge oder einer Kombination aus beidem können Sie Ihre Vorsorge fürs Alter optimieren. Kümmern Sie sich um Ihre Zukunft, machen Sie jetzt den Vorsorge-Check:

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Gut zu wissen

Rentenversicherte können jederzei Informationen über ihr Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. 

Unser Tipp: Bei Ihnen steht der Rentenbeginn bald an und Sie sind sich unsicher, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig und korrekt ist? Lassen Sie sich beraten. Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort.

In unserem Ratgeberartikel „Rentenkonto lückenlos? Jetzt klären!“ zeigen wir, wie Sie Ihr Rentenkonto selbst prüfen können und was Sie dabei beachten sollten. 

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Renteninformation“

Die Renteninformation ist ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Es gibt allen Versicherten Informationen zu den erworbenen Rentenansprüchen. Die Renteninfo wird einmal jährlich an alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr verschickt, die zuvor 5 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. 

Die Renteninformation müssen Sie nicht anfordern. Das Schreiben verschickt die Deutsche Rentenversicherung ganz automatisch per Post an alle Versicherten.  

Alle Erwerbstätigen bekommen die Renteninformation, wenn sie 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. 

Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch als Versicherungszeit berücksichtigt. Besondere rentenrechtliche Zeiten, wie Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder die Pflege von Angehörigen, müssen aktiv vom Versicherten gemeldet werden und können dann dem Rentenkonto zugewiesen werden. 

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Kindererziehungszeit und Rente“,

Nein. Die hochgerechneten Rentenansprüche nach Rentenanpassungen von 1 oder 2 % sind spekulativ. „Wir wissen nicht wirklich, was später ist. Versicherte sollten deshalb besser vom Betrag des hochgerechneten Rentenanspruchs für die Regelaltersrente ausgehen, der mögliche Rentenanpassungen noch nicht berücksichtigt“, so Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater. 

„Viele Versicherte überlesen, dass es sich in der Renteninformation um Bruttobeträge handelt. Das heißt, sie rechnen nicht die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von etwa 11 % heraus. Steuerliche Abzüge können je nach Höhe ihrer gesamten Einkünfte ebenfalls hinzukommen“, erläutert Rentenexperte Thomas Neumann. 

Die Renteninformation macht zwar Angaben zur Rentenhöhe, aber keine genauen Angaben über die pro Jahr erworbenen Rentenansprüche. Hier helfen die detaillierteren Informationen des Versicherungsverlaufs. Dieses Schreiben können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Auch mögliche Lücken oder Fehler können Sie anhand des Versicherungsverlaufs feststellen. 

Die Rente wird ab dem Renteneintrittsalter gezahlt. Das liegt für Jahrgänge ab 1964 bei einem Alter von 67 Jahren. Aber Achtung: Die Rentenauszahlung erfolgt nicht automatisch. Die Rente müssen Sie erst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Den Antrag sollte Sie 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Einen Überblick über Ihre zu erwartende Rentenhöhe erhalten Sie über die jährliche Renteninformation. Ihre Rente können Sie auch telefonisch abfragen oder Sie fordern einen ausführlichen Versicherungsverlauf an. Außerdem ist es möglich, die Daten online einzusehen. Dafür muss sich der Versicherte zuvor elektronisch ausweisen. 

Die Renteninformation wird Ihnen automatisch ab dem 27. bis zum 54. Lebensjahr zugeschickt. Darin steht die voraussichtliche Rentenhöhe aufgrund der zuletzt eingezahlten Beiträge.

Ab 55 erhalten Sie alle 3 Jahre anstatt der Renteninformation die Rentenauskunft per Post. Den Rentenbescheid dagegen bekommen Sie erst, nachdem Sie Ihre Rente beantragt haben. Er enthält Informationen über den Rentenbeginn und die tatsächlich ausgezahlte Rentenhöhe. 

Nein. Die jährlich versandte Renteninformation und die Rentenauskunft werden häufig verwechselt. Die wesentlich ausführlichere Rentenauskunft erhalten Rentenversicherte erst ab dem Alter von 55 Jahren alle 3 Jahre. In den Jahren, in denen eine Rentenauskunft verschickt wird, erhalten die Rentenversicherten dafür keine Renteninformation. 

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2025

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