Mit der Renteninformation klärt die Deutsche Rentenversicherung ihre Rentenversicherten einmal im Jahr darüber auf, wie hoch die zu erwartende Rentenzahlung ist. Das ist eine wichtige Grundlage, um die eigene Altersvorsorge zu planen. Wir erklären Ihnen, wie die einzelnen Angaben zu verstehen sind.

Die Renteninformation: Altersvorsorge planen
Zum Versand der Renteninformation ist die Deutsche Rentenversicherung durch § 109 Sozialgesetzbuch (SGB) VI verpflichtet. Aus gutem Grund: „Die Renteninformation soll für mehr Sensibilität für die eigene Altersvorsorge sorgen. Viele befassen sich erst damit, wenn sie alt oder krank werden – und das sind natürlich keine guten Zeitpunkte mehr“, erklärt Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater.
Sich intensiv mit der Renteninformation auseinanderzusetzen, hilft, später den gewünschten Lebensstandard zu halten.

Die Renteninformation zeigt Ihnen an, mit welcher Erwerbsminderungs- oder Altersrente Sie künftig rechnen können.
Gleich im ersten Absatz wird angegeben, aus welchem Zeitraum die Daten stammen, die der Renteninformation zugrunde gelegt wurden. Sie sollten darauf achten, dass der Zeitraum alle versicherungsrelevanten Zeiten und Beiträge umfasst. Ist dies nicht der Fall, sollten die Daten überprüft werden. Nähere Informationen zur Überprüfung Ihres Rentenkontos gibt Ihnen unser Artikel „Rentenkonto lückenlos? Jetzt klären!“.
Außerdem erfahren Sie im ersten Absatz, ab wann Sie nach aktueller Gesetzeslage Ihre so genannte Regelaltersrente erhalten. Möchten Sie früher in Rente gehen, dann müssen Sie Rentenabschläge in Kauf nehmen. Mehr dazu in unserem Ratgeber PLUS Artikel:
Den Ruhestand genießen – mit oder ohne Rentenabschläge >
Nicht vergessen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern
Ein wichtiger Hinweis in der Renteninformation, den man leicht überlesen kann: In der Renteninformation wird die Höhe der Bruttorente angegeben.
Von der errechneten und ausgezahlten Rente (Bruttorente) werden später Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von derzeit etwa 11 Prozent abgezogen. Je nach Höhe der gesamten Renteneinkünfte sind später möglicherweise auch Steuern zu zahlen.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Die Renteninformation zeigt Ihnen Ihren aktuellen Rentenanspruch für den Fall einer vollen Erwerbsminderung, beispielsweise durch Krankheit. Das heißt, sie zeigt Ihnen an, wie hoch die Rente wäre, wenn diese ab sofort an Sie ausgezahlt würde. Bei Max Mustermann im abgebildeten Beispiel wären dies 1.752,74 Euro im Monat. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie erst, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – egal in welchem Beruf.
Ohne zusätzliche Vorsorge ist der Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit schwer zu halten. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihren Lebensstandard für den Fall der Berufsunfähigkeit finanziell absichern.
Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente
Rentenanpassung
Bitte beachten Sie auch die Rückseite der Renteninformation. Hier finden Sie Hinweise
- zur Ermittlung der Entgeltpunkte (bilden die Basis für die Berechnung Ihrer späteren Rente) sowie
- zu möglichen Abschlägen oder Zuschlägen bei der Rente.
Am Ende Ihrer Renteninformation finden Sie unter „Unser Service“ die kostenfreie Servicenummer und die Servicezeiten für Ihre Fragen.
Das Servicetelefon der Rentenversicherung erreichen Sie unter 0800 100048070.
Bei der Altersvorsorge stehen Sie nicht allein da. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Das geht zum Beispiel über eine Direktversicherung.
Auch der Staat fördert die Altersvorsorge, beispielsweise mit der Riester-Rente, bei der Sie staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen für Ihre Rente nutzen können. Sie haben somit viele Möglichkeiten, sich für das Alter abzusichern.
Sprechen Sie uns an
Unsere Ansprechpartner finden gerne mit Ihnen gemeinsam heraus, welche Altersvorsorge für Sie geeignet ist.

Die Deutsche Rentenversicherung versucht, die Renteninformation übersichtlich zu gestalten. Manche Rentenversicherte stellt sie trotzdem vor Probleme.
„Viele Versicherte überlesen, dass es sich in der Renteninformation um Bruttobeträge handelt, das heißt, sie rechnen nicht die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von etwa 11 Prozent heraus. Steuerliche Abzüge können je nach Höhe ihrer gesamten Einkünfte ebenfalls hinzukommen“, erläutert Rentenexpertin Voss.
Der Verlust der Kaufkraft bei der späteren Rente durch die Inflationsrate sollte ebenfalls einkalkuliert werden.
Renteninformation oder Rentenauskunft?
Häufig verwechselt werden die jährlich versandte Renteninformation und die Rentenauskunft.
Die wesentlich ausführlichere Rentenauskunft erhalten Rentenversicherte erst ab dem Alter von 55 Jahren alle drei Jahre. In den Jahren, in denen eine Rentenauskunft verschickt wird, erhalten die Rentenversicherten dafür keine Renteninformation.
Zur Klärung möglicher Fehler reicht die Renteninformation meist nicht aus, weil sie keine Angaben über die pro Jahr erworbenen Rentenansprüche enthält. Hier helfen die detaillierteren Angaben des Versicherungsverlaufs.
Ihr Versicherungsverlauf: So erhalten Sie Auskunft
Gut zu wissen
Gehen Sie gut informiert in den Ruhestand! Je eher, je lieber? Wichtige Tipps zum schnelleren Start in die Rente finden Sie in unserem Artikel „Vorruhestand: So geht’s früher in Rente“.
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Dabei ist es gut zu wissen, mit welchen Rentenabschlägen Sie möglicherweise rechnen müssen. Darüber informiert Sie unser Ratgeberartikel:
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Was Sie vor dem Rentenbeginn alles beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel:
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In der Broschüre „Die Renteninformation – mehr wissen“ erklärt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ausführlich, wie die jährliche Renteninformation hilft, die eigene Vorsorge zu planen. Die Broschüre können Sie kostenlos herunterladen oder als gedruckte Version bestellen.
Broschüre „Die Renteninformation – mehr wissen“ zum Download >
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In der eigenen Online-Rubrik „Die häufigsten Rentenirrtümer“ klärt die Deutsche Rentenversicherung auf.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2018
R+V-Team
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