Bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten? Die meisten Erwerbstätigen in Deutschland würden gerne früher in Rente gehen. Wer 1964 oder danach geboren wurde, muss sich jedoch auf diesen späten Rentenbeginn einstellen. Doch wer genau rechnet und rechtzeitig für den Ruhestand vorsorgt, kann unter Umständen schon früher in Rente gehen.

Vorruhestand: So geht’s früher in Rente
Fast zwei Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland – insgesamt 63 Prozent – würden am liebsten nicht später als mit 63 Jahren in Rente gehen. Nur 16 Prozent können sich vorstellen, bis zum regulären Rentenalter von 67 oder länger zu arbeiten. Das ergab eine Umfrage, die „Das Demographie Netzwerk“ (ddn) 2023 in Auftrag gegeben hat.
Besonders groß ist der Wunsch nach einem vorzeitigen Ruhestand bei den 40- bis 49-jährigen. Laut der Studie möchten rund 70 Prozent dieser Gruppe nicht länger als bis zum Alter von 63 arbeiten. Aber auch von den jüngeren Erwerbstätigen unter 30 Jahren können sich nur knapp 15 Prozent vorstellen, bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren zu schuften.
Doch auch wenn die Wünsche der Rentenversicherten und das reguläre Renteneintrittsalter weit auseinander zu liegen scheinen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wichtig ist dabei vor allem eine gute Planung und Vorbereitung für den Vorruhestand.

Rente mit 63: Für wen gilt das?
So hoch sind die Rentenabschläge bei vorzeitiger Rente
Checkliste AltersrenteAuch bei der Altersrente für langjährig Versicherte wird das Eintrittsalter für die reguläre Altersrente stufenweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt sie wie bei der Regelaltersrente bei 67 Jahren.
Die Höhe der Abschläge bei der vorgezogenen Altersrente hängt vom Geburtsjahr ab: Je später Versicherte geboren wurden, desto höher ist ihr reguläres Renteneintrittsalter – und umso höher fallen dann auch die Abschläge aus, wenn sie vorzeitig in Rente gehen.
Das reguläre Renteneintrittsalter und die Höhe der Abschläge für die verschiedenen Jahrgänge können Sie unserer Checkliste „Ab wann können Sie Altersrente beziehen?“ entnehmen:
Beispiel für vorgezogene Altersrente: Marion K., geboren 1961
- Marion Krämer wurde 1961 geboren und hat 35 Versicherungsjahre angesammelt. Das reguläre Renteneintrittsalter ihres Geburtsjahrgangs ist 66 Jahre und 6 Monate.
- Marion möchte gerne bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Damit würde sie ihre Rente 18 Monate vor ihrem regulären Renteneintrittsalter antreten. Dafür müsste sie Rentenabschläge von 18 X 0,3 Prozent = 5,4 Prozent in Kauf nehmen.
- Würde sie die vorgezogene Rente schon mit 63 Jahren antreten, wäre der Abstand zu ihrem regulären Renteneintrittsalter dreieinhalb Jahre (= 42 Monate). Dann würde sich ihre Rente dauerhaft um 42 X 0,3 Prozent = 12,6 Prozent reduzieren.

Manche Rentenversicherte sind überrascht, dass ihre vorgezogene Rente nach Abzug der Abschläge geringer ausfällt, als sie vorausberechnet hatten.
Der Grund: Die Prozente für den Abschlag werden nicht von der Rente abgezogen, die die Versicherten zu ihrem regulären Renteneintrittsalter erhalten würden, sondern von den Rentenansprüchen, die sie bis zum Zeitpunkt ihres vorgezogenen Rentenbeginns angesammelt haben. Diese können spürbar geringer ausfallen – und damit auch die von nun an bezogene Rente.
Damit Sie solche unangenehmen Überraschungen nicht erleben, sollten Sie die Varianten für einen möglichen vorzeitigen Ruhestand mit der Unterstützung einer Expertin oder eines Experten durchrechnen.
Wie Sie mit einer privaten Rentenversicherung mögliche Abschläge ausgleichen und zusätzlich für das Alter vorsorgen können? Das erläutern Ihnen unsere Ansprechpartner gerne in einem persönlichen Gespräch.
Mit der Flexirente flexibel in die Rente starten
Früher in Rente gehen und mögliche Rentenabschläge ausgleichen? Oder auf Wunsch länger arbeiten?
Die vom Bund eingeführte Flexirente macht es Arbeitnehmern einfacher, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell und auf ihre Lebenssituation zugeschnitten zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:
- Mögliche Sonderzahlungen, um Rentenabschläge auszugleichen
- Regelungen zum Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus
Gleitend aus dem Berufsleben aussteigen
Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung treffen, können Sie gleitend aus dem Berufsleben aussteigen, zum Beispiel mit einem Lebensarbeitszeitkonto oder über eine Altersteilzeit.

Eine Möglichkeit, früher in Rente zu gehen oder am Ende des Berufslebens weniger zu arbeiten, bietet das Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt. Dabei spart der Arbeitnehmer während des Berufslebens zunächst selbst Arbeitszeit und Arbeitsentgelt auf seinem Lebensarbeitszeitkonto an, zum Beispiel für seinen Vorruhestand.
Dazu zählen etwa Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage, die vergütet werden, und Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld oder Prämien. Die Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, Höhe und Häufigkeit können flexibel gestaltet werden. Die eingezahlten Beträge sind ab Beginn garantiert. Das Lebensarbeitszeitkonto, auf dem das Wertguthaben angespart und verzinst wird, richtet Ihr Arbeitgeber für Sie ein.
Der Vorteil während einer Freistellungszeit: Das Arbeitsverhältnis besteht fort, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert und erhält weiter sein laufendes Einkommen. Kommt es nicht zu einer Freistellungsphase, kann das Guthaben ausgezahlt werden, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Rentenbeginn.
Eine weitere Möglichkeit, Schritt für Schritt in Rente zu gehen, ist die Altersteilzeitarbeit. Bei der Altersteilzeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine auf 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit bei entsprechend niedrigerem Gehalt. Der Arbeitgeber stockt dabei das hälftige monatliche Arbeitsentgelt (sogenanntes Regelarbeitsentgelt) um mindestens 20 Prozent auf. Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber während der Altersteilzeit weiterbezahlt. Die Aufstockungsbeiträge sind grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerfrei, werden allerdings bei der Steuererklärung für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Das heißt: Es kann passieren, dass sich der Steuersatz erhöht und Nachzahlungen fällig werden.
Die staatliche Förderung für Arbeitgeber gibt es nicht mehr
Die staatliche Förderung der Altersteilzeit für Arbeitgeber ist bereit 2009 vollständig ausgelaufen. Entscheidend für die Ansprüche auf Altersteilzeit sind seitdem ausschließlich die Tarifverträge oder betriebsinternen Vereinbarungen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.
Dauer der Altersteilzeit
Arbeitnehmer können ab Vollendung des 55. Lebensjahres in die Altersteilzeit eintreten. Diese endet zu dem Zeitpunkt, ab dem eine gesetzliche Altersrente in Anspruch genommen werden kann. Lassen Sie sich dabei von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um sicherzustellen, dass der mögliche Rentenbeginn wirklich auf das im Vertrag vereinbarte Ende der Altersteilzeit folgen kann.

Variante 1: Altersteilzeit als Blockmodell

Variante 2: Altersteilzeit als Gleichverteilungsmodell
Zuletzt aktualisiert: Januar 2024
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