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    Rund um die Rente

    Vorruhestand: So geht’s früher in Rente

    Bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, ist für die wenigsten Arbeitnehmer attraktiv. Wer allerdings 1964 oder danach geboren wurde, muss sich auf diesen späten Rentenbeginn einstellen. Doch wer genau rechnet und rechtzeitig für den Ruhestand vorsorgt, kann unter Umständen früher in Rente gehen.

    Jüngere wünschen sich eine frühe Rente

    Am liebsten würden junge Deutsche möglichst früh in Rente gehen. Mit zunehmendem Alter verschiebt sich der Wunschtermin für den Rentenbeginn nach hinten. Allerdings liegt dieser auch dann oft noch vor dem regulären Renteneintrittsalter. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge vom August 2018. Der Studie nach wünschen sich 38 Prozent der 50- bis 59-Jährigen einen Renteneintritt vor dem 63. Geburtstag, 19 Prozent sogar vor dem 60. Geburtstag. Bei den jüngeren Deutschen (Gruppe der 30- bis 39-Jährigen) ist der Abstand zwischen Wunschalter und gesetzlichem Renteneintrittsalter noch größer. So wünschen sich 24 Prozent der Befragten einen Rentenbeginn unter 60 Jahren. Die Altersgruppe ab 60 Jahre kann sich hingegen zunehmend vorstellen auch noch mit über 67 Jahren zu arbeiten.

    Doch auch wenn die Regelaltersgrenze hoch ist: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wichtig ist eine gute Planung für den Vorruhestand.

    Ihre Altersvorsorge im Check

    Haben Sie Ihren Ruhestand schon geplant?

    Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, ob Sie ausreichend für das Alter vorgesorgt haben? Lassen Sie sich durch eine individuelle Versorgungsanalyse unterstützen.

    Gerne ist unser Ansprechpartner vor Ort für Sie da. Vereinbaren Sie gleich einen persönlichen Gesprächstermin. So können Sie eine private Altersvorsorge erhalten, die zu Ihnen passt.

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    Vorgezogene Altersrente ab 63: Für wen gilt das?

    Das Alter für die Regelaltersrente wird derzeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Besonders langjährige Versicherte – das sind Rentenversicherte mit 45 Jahren Versicherungszeit – können ihre Altersrente jedoch ungekürzt bereits ab 63 beziehen. Das gilt für vor 1953 Geborene. Die Altersgrenze für diese sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird allerdings schrittweise bis zu dem Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr angehoben.

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    Aufgepasst!

    Auch langjährig Versicherte – das sind Rentenversicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren – können auf Wunsch ihre Altersrente vorzeitig ab 63 antreten, müssen dann aber kräftige Rentenabschläge in Kauf nehmen. Jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme mindert die Höhe der Rente um 0,3 Prozent, und zwar dauerhaft für den gesamten Ruhestand.

     

    Anhebung der Altersgrenze auf 67

    Auch die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte wird stufenweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angehoben und liegt für 1964 oder später Geborene dann bei 67.

     

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    Den Rentenbeginn vorziehen

    Allgemein gilt als Grundvoraussetzung: Wer das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, aber vorzeitig in Rente gehen möchte, zum Beispiel mit 63 Jahren, muss die entsprechenden Wartezeiten erfüllen. Bei der sogenannten Regelaltersrente sind dies fünf Jahre, für die Versicherungsbeiträge bezahlt wurden. Scheidet ein Arbeitnehmer früher aus dem Erwerbsleben aus, erhält er weniger Rente. Pro Jahr, die er seine Rente früher erhält, mindert sich diese um 3,6 Prozent. Diese Rentenabschläge gelten lebenslang.

     

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    Neu: Mit der Flexirente flexibel in die Rente starten

    Früher in Rente gehen und mögliche Rentenabschläge ausgleichen? Oder auf Wunsch länger arbeiten?

    Das Flexirentengesetz von 2016 macht es Arbeitnehmern einfacher, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell und auf ihre Lebenssituation zugeschnitten zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:

    • Mögliche Sonderzahlungen, um Rentenabschläge auszugleichen
    • Neue Hinzuverdienstgrenzen
    • Regelungen zum Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus
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    Teilrente und Hinzuverdienst

    Bei der Teilrente verzichten Rentner für einige Zeit auf einen Teil der ihnen eigentlich bereits zustehenden Rente. Dafür dürfen sie aber in einem größeren Ausmaß hinzuverdienen, zum Beispiel bei ihrem bisherigen Arbeitgeber. Da für diesen Teilzeitjob neben der Rente noch weitere Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich die spätere volle Altersrente. Rentner können die Höhe der Teilrente und entsprechend auch ihre Hinzuverdienstgrenze selbst festlegen. Die Teilrente muss aber mindestens 10 Prozent der Vollrente umfassen. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

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    Als Rentner hinzuverdienen

    Regelaltersgrenze: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen. Auf den Verdienst können Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Vorteil: Durch diese Beiträge erhöht sich der Rentenanspruch weiter. Vorgezogene Altersrente: Rentner, die eine vorgezogene Altersrente bekommen, können 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Einkünfte auf ihre Rente angerechnet werden. Der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet, das heißt, die Rente wird gemindert. Dabei ist ein sogenannter Hinzuverdienstdeckel zu berücksichtigen: Das ist das höchste Bruttoeinkommen der letzten 15 Jahre. Liegen der Hinzuverdienst und die um 40 Prozent gekürzte Rente zusammen über dem Hinzuverdienstdeckel, dann wird der darüber liegende Betrag voll auf die verbliebene Rente angerechnet. Neu ist auch, dass generell eine Rentenversicherungspflicht besteht.

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    Den Ruhestand langfristig planen

    Ein Beispiel: Thomas Menzel will drei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einem regulären Renteneintritt stünden ihm 1.000 Euro (brutto) Rente zu. Wenn er drei Jahre früher in Rente geht, würde sich seine Monatsrente um 108 Euro verringern. Um die vollen 1.000 Euro Rente zu erhalten, kann er die Abschläge durch eine Sonderzahlung ausgleichen. Derzeit sind das 27.351 Euro in den alten Bundesländern (gültig im ersten Halbjahr 2019). Sollte er es sich anders überlegen und trotz Sonderzahlung bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten, ist die Zuzahlung nicht verloren. Er erhält dann eine entsprechend höhere Rente. Der eingezahlte Betrag wird jedoch nicht zurückerstattet. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

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    Freiwillige Zuzahlungen für mehr Rente

    Wer plant, vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben auszusteigen, kann die Rentenabschläge mit einer Zuzahlung ausgleichen. Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte von der Rentenversicherung eine Auskunft anfordern, welcher Betrag zum Ausgleich erforderlich ist. Damit haben Berufstätige mehr Planungssicherheit und wissen, mit welcher Rentenhöhe sie rechnen können.

    Gleitend aus dem Berufsleben aussteigen

    Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung treffen, können Sie gleitend aus dem Berufsleben aussteigen, zum Beispiel mit einem Lebensarbeitszeitkonto oder über eine Altersteilzeit.

    Früher in Rente mit dem Lebensarbeitszeitkonto

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    Eine Möglichkeit, früher in Rente zu gehen oder am Ende des Berufslebens weniger zu arbeiten, bietet das Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt. Dabei spart der Arbeitnehmer während des Berufslebens zunächst selbst Arbeitszeit und Arbeitsentgelt auf dem Lebensarbeitszeitkonto an, zum Beispiel für seinen Vorruhestand.

    Dazu zählen etwa Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage, die vergütet werden, sowie Gehaltsbestandteile, wie Weihnachtsgeld oder Prämien. Die Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei und können in Höhe und Häufigkeit flexibel gestaltet werden. Die eingezahlten Beträge sind ab Beginn garantiert. Das Lebensarbeitszeitkonto, auf dem das Wertguthaben angespart und verzinst wird, richtet der Arbeitgeber ein.

    Der Vorteil während einer Freistellungszeit: Das Arbeitsverhältnis besteht fort, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert und erhält weiter sein laufendes Einkommen. Kommt es nicht zu einer Freistellungsphase, kann das Guthaben zum Beispiel bei Arbeitgeberwechsel oder bei Rentenbeginn ausgezahlt werden.

    Mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbaren

    Eine weitere Möglichkeit, Schritt für Schritt in Rente zu gehen, ist die Altersteilzeit. Bei der Altersteilzeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine auf 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit bei entsprechend niedrigerem Gehalt. Der Arbeitgeber stockt dabei das hälftige monatliche Arbeitsentgelt (sogenanntes Regelarbeitsentgelt) um mindestens 20 Prozent auf. Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber während der Altersteilzeit weiterbezahlt. Die Aufstockungsbeträge sind grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerfrei, werden allerdings bei der Steuererklärung für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Das heißt: Es kann dazu kommen, dass sich der Steuersatz erhöht und Nachzahlungen fällig werden.

    Staatliche Förderung für Arbeitgeber ausgelaufen

    Die staatliche Förderung der Altersteilzeit für Arbeitgeber ist mit dem 31.12.2009 vollständig ausgelaufen. Entscheidend für die Ansprüche auf Altersteilzeit sind seitdem ausschließlich die Tarifverträge oder betriebsinternen Vereinbarungen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.

    Dauer der Altersteilzeit

    Arbeitnehmer können ab Vollendung des 55. Lebensjahres in die Altersteilzeit eintreten. Diese endet zu dem Zeitpunkt, ab dem eine gesetzliche Altersrente in Anspruch genommen werden kann. Lassen Sie sich dabei von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um sicherzustellen, dass der mögliche Rentenbeginn wirklich auf das im Vertrag vereinbarte Ende der Altersteilzeit folgen kann.

    Weitere Auskünfte zum Thema Altersteilzeit erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos unter Tel. 0800 1000 4800 (Servicetelefon).

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    Variante 1: Altersteilzeit als Blockmodell

    In diesem am häufigsten angewandten Modell wird die Altersteilzeit in zwei Phasen aufgeteilt. Der Arbeitnehmer arbeitet die erste Hälfte des vereinbarten Zeitraums im regulären Umfang weiter. In der zweiten Hälfte arbeitet er dann gar nicht mehr, erhält aber weiter sein Gehalt. Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber also beispielsweise auf einen Zeitraum von drei Jahren für die Altersteilzeit, arbeitet der Beschäftigte die ersten eineinhalb Jahre wie gewohnt weiter und bleibt die nächsten eineinhalb Jahre zu Hause.

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    Variante 2: Altersteilzeit als Gleichverteilungsmodell

    Bei diesem Modell arbeitet der Arbeitnehmer bis zum Bezug der gesetzlichen Rente nur noch die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit. Durch die langfristige Reduzierung der Arbeitszeit ist der Ausstieg aus dem Arbeitsalltag weniger abrupt.

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    Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, ob Sie ausreichend für das Alter vorgesorgt haben? Lassen Sie sich durch eine individuelle Versorgungsanalyse unterstützen.

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    Vorruhestand rechtzeitig planen

    Damit Ihre Altersvorsorge zu Ihnen und Ihren Zukunftsplänen passt, unterstützen Sie Ihre R+V-Generalagentur oder Ihr R+V-Ansprechpartner in Zusammenarbeit mit der Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe.

    Unser Tipp: Informieren Sie sich neben der privaten Altersvorsorge auch über die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge, wie beispielsweise die Direktversicherung oder Pensionszusage.

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    Mehr zum Thema Vorruhestand

    Den Vorruhestand sollten Sie rechtzeitig planen. Dabei unterstützt Sie unsere Checkliste:

    Welches Eintrittsalter gilt für die verschiedenen Formen der gesetzlichen Altersrente? Ab wann können Sie die jeweilige Rente frühestens beantragen? Welche lebenslangen Rentenabschläge sind dabei zu berücksichtigen? Dies zeigt Ihnen unsere Übersicht:

    Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zur Rente.

     

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    Zuletzt aktualisiert: Januar 2019

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