Bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, ist für die wenigsten Arbeitnehmer attraktiv. Wer allerdings 1964 oder danach geboren wurde, muss sich auf diesen späten Rentenbeginn einstellen. Doch wer genau rechnet und rechtzeitig für den Ruhestand vorsorgt, kann unter Umständen früher in Rente gehen.

Rund um die Rente
Vorruhestand: So geht’s früher in Rente
Am liebsten würden junge Deutsche möglichst früh in Rente gehen. Mit zunehmendem Alter verschiebt sich der Wunschtermin für den Rentenbeginn nach hinten. Allerdings liegt dieser auch dann oft noch vor dem regulären Renteneintrittsalter. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge vom August 2018. Der Studie nach wünschen sich 38 Prozent der 50- bis 59-Jährigen einen Renteneintritt vor dem 63. Geburtstag, 19 Prozent sogar vor dem 60. Geburtstag. Bei den jüngeren Deutschen (Gruppe der 30- bis 39-Jährigen) ist der Abstand zwischen Wunschalter und gesetzlichem Renteneintrittsalter noch größer. So wünschen sich 24 Prozent der Befragten einen Rentenbeginn unter 60 Jahren. Die Altersgruppe ab 60 Jahre kann sich hingegen zunehmend vorstellen auch noch mit über 67 Jahren zu arbeiten.
Doch auch wenn die Regelaltersgrenze hoch ist: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wichtig ist eine gute Planung für den Vorruhestand.
Neu: Mit der Flexirente flexibel in die Rente starten
Früher in Rente gehen und mögliche Rentenabschläge ausgleichen? Oder auf Wunsch länger arbeiten?
Das Flexirentengesetz von 2016 macht es Arbeitnehmern einfacher, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell und auf ihre Lebenssituation zugeschnitten zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:
- Mögliche Sonderzahlungen, um Rentenabschläge auszugleichen
- Neue Hinzuverdienstgrenzen
- Regelungen zum Arbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus
Gleitend aus dem Berufsleben aussteigen
Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung treffen, können Sie gleitend aus dem Berufsleben aussteigen, zum Beispiel mit einem Lebensarbeitszeitkonto oder über eine Altersteilzeit.

Eine Möglichkeit, früher in Rente zu gehen oder am Ende des Berufslebens weniger zu arbeiten, bietet das Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt. Dabei spart der Arbeitnehmer während des Berufslebens zunächst selbst Arbeitszeit und Arbeitsentgelt auf dem Lebensarbeitszeitkonto an, zum Beispiel für seinen Vorruhestand.
Dazu zählen etwa Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage, die vergütet werden, sowie Gehaltsbestandteile, wie Weihnachtsgeld oder Prämien. Die Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei und können in Höhe und Häufigkeit flexibel gestaltet werden. Die eingezahlten Beträge sind ab Beginn garantiert. Das Lebensarbeitszeitkonto, auf dem das Wertguthaben angespart und verzinst wird, richtet der Arbeitgeber ein.
Der Vorteil während einer Freistellungszeit: Das Arbeitsverhältnis besteht fort, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert und erhält weiter sein laufendes Einkommen. Kommt es nicht zu einer Freistellungsphase, kann das Guthaben zum Beispiel bei Arbeitgeberwechsel oder bei Rentenbeginn ausgezahlt werden.
Eine weitere Möglichkeit, Schritt für Schritt in Rente zu gehen, ist die Altersteilzeit. Bei der Altersteilzeit einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine auf 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit bei entsprechend niedrigerem Gehalt. Der Arbeitgeber stockt dabei das hälftige monatliche Arbeitsentgelt (sogenanntes Regelarbeitsentgelt) um mindestens 20 Prozent auf. Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber während der Altersteilzeit weiterbezahlt. Die Aufstockungsbeträge sind grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerfrei, werden allerdings bei der Steuererklärung für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Das heißt: Es kann dazu kommen, dass sich der Steuersatz erhöht und Nachzahlungen fällig werden.
Staatliche Förderung für Arbeitgeber ausgelaufen
Die staatliche Förderung der Altersteilzeit für Arbeitgeber ist mit dem 31.12.2009 vollständig ausgelaufen. Entscheidend für die Ansprüche auf Altersteilzeit sind seitdem ausschließlich die Tarifverträge oder betriebsinternen Vereinbarungen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.
Dauer der Altersteilzeit
Arbeitnehmer können ab Vollendung des 55. Lebensjahres in die Altersteilzeit eintreten. Diese endet zu dem Zeitpunkt, ab dem eine gesetzliche Altersrente in Anspruch genommen werden kann. Lassen Sie sich dabei von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um sicherzustellen, dass der mögliche Rentenbeginn wirklich auf das im Vertrag vereinbarte Ende der Altersteilzeit folgen kann.
Weitere Auskünfte zum Thema Altersteilzeit erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos unter Tel. 0800 1000 4800 (Servicetelefon).

Variante 1: Altersteilzeit als Blockmodell

Variante 2: Altersteilzeit als Gleichverteilungsmodell
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Checkliste „Früher in Rente gehen“ ►
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Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zur Rente.
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Zuletzt aktualisiert: Januar 2019
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