Mit dem Rentenbescheid beginnt ein neuer Lebensabschnitt: der Ruhestand. Statt eines Gehalts vom Arbeitgeber erhalten Sie künftig eine monatliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Wer seinen Bescheid versteht und gründlich überprüft, sichert sich im besten Fall bares Geld, denn fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass Sie weniger Rente erhalten, als Ihnen zusteht. Wir zeigen, worauf Sie bei der Prüfung Ihres Rentenbescheides achten sollten, wie Sie Fehler erkennen und Widerspruch einlegen können.

Rentenbescheid prüfen: Darauf kommt es an
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Rentenbescheid erhalten:
Ohne Antrag keine Rente! Nachdem Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben, erhalten Sie den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung automatisch zugeschickt.
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Rentenbescheid prüfen:
Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt sind. Überprüfen Sie besonders Versicherungszeiten, Kindererziehungszeiten und mögliche Lücken, um sicherzustellen, dass Ihre Rentenberechnung stimmt.
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Widerspruch gegen Rentenbescheid:
Frist beachten! Innerhalb eines Monats können Sie dem Bescheid widersprechen.
Neuer Rentenbescheid seit März 2018
Die Deutsche Rentenversicherung hat den Rentenbescheid 2018 deutlich vereinfacht.
War der Rentenbescheid bislang häufig schwer verständlich und umfangreich, sorgen kürzere Sätze und klare Worte jetzt für mehr Verständnis und Transparenz. Statt 18 Seiten und mehr umfasst der Basisbescheid nur noch 12 Seiten und die Anlagen werden durch Erläuterungen ersetzt.
Wer sich fragt, wann der Rentenbescheid vor Rentenbeginn kommt, sollte wissen: Wer als gesetzlich Rentenversicherter am Ende seines Arbeitslebens eine Altersrente beziehen möchte, sollte dafür bis spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt einen Rentenantrag stellen. So empfiehlt es die Deutsche Rentenversicherung.
Anhand der im Rentenantrag gemachten Angaben überprüft der Rentenversicherungsträger den Anspruch und erstellt den Bescheid.
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Rentenneuantrag stellen:
Sie müssen einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen – spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt.
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Prüfung der Voraussetzungen:
Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob die so genannte Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist, ob Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben und ob alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wartezeit bezeichnet die Mindestdauer, während der eine Person versichert gewesen sein muss, um einen Rentenanspruch zu erwerben. Mehr Infos finden Sie im Ratgeber „Rente mit 67: Ab welchem Jahrgang die Rente gilt und was das für Sie bedeutet“.
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Datenabgleich:
Die Angaben aus Ihrem Rentenkonto und dem Antrag werden miteinander abgeglichen und geprüft.
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Ausstellung des Bescheides:
Nach erfolgreicher Prüfung wird der rechtsverbindliche Bescheid erstellt und Ihnen zugestellt.
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, findet dazu ebenfalls detaillierte Informationen. Wenn Sie im Rentenbescheid Fehler entdecken, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich oder persönlich Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen.
Wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben, stellt die Deutsche Rentenversicherung diesen automatisch aus und schickt Ihnen diesen per Post zu. Sollten Sie Ihren Bescheid verloren haben oder eine Kopie benötigen, können Sie ihn bei Ihrem Rentenversicherungsträger erneut anfordern.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Rentenbescheid erneut anzufordern:
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Telefonisch:
Rufen Sie die kostenfreie Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 an und bitten Sie um eine erneute Zusendung.
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Online:
Nutzen Sie den Online-Service auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Melden Sie sich im Bereich „Meine DRV“ an, um den Bescheid anzufordern.
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Schriftlich oder per E-Mail:
Senden Sie ein formloses Schreiben mit Ihrer Versicherungsnummer und Ihrer Anfrage an die zuständige Rentenversicherung. Alternativ können Sie auch per E-Mail Kontakt aufnehmen.
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Persönlich vor Ort:
Besuchen Sie eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Hier können Sie den Antrag direkt stellen und sich bei Fragen beraten lassen.
Gut zu wissen: Die erneute Ausstellung ist in der Regel kostenfrei. Lediglich in Sonderfällen können Gebühren anfallen.
Manche Versicherte wissen nicht, dass die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Schreiben verschickt, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Neben dem Rentenbescheid gibt es weitere wichtige Dokumente, die Ihnen schon früher Informationen zu Ihren Rentenansprüchen und -zahlungen liefern. Mit der folgenden Übersicht können Sie sicherstellen, dass Sie genau wissen, wann der Rentenbescheid vor Rentenbeginn eintrifft und wie er sich von anderen Dokumenten unterscheidet.
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Renteninformation
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Versicherte jährlich eine Übersicht über die bisher erworbenen Rentenansprüche. Diese Renteninformation ist unverbindlich und dient lediglich der Orientierung.
Mehr Infos dazu im Ratgeber „Die Renteninformation“
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Rentenauskunft
Ab dem 54. Lebensjahr wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine detailliertere Rentenauskunft ersetzt.
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Rentenbescheid
Dieses rechtsverbindliche Dokument wird nur einmal nach der Rentenbeantragung ausgestellt und enthält die finalen Angaben zur bewilligten Rente.
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Rentenanpassung
Mit der Rentenanpassungsmitteilung erhalten Rentner ein Schreiben über Änderungen ihrer Rentenhöhe.
Bei der Renteninformation, die Sie ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig erhalten, lohnt sich ein prüfender Blick auf die angegebenen Daten. Häufige Fehlerquellen sind zum Beispiel fehlende Kindererziehungszeiten oder nicht erfasste Ausbildungszeiten. Wer solche Unstimmigkeiten frühzeitig entdeckt und meldet, erspart sich beim Übergang in die neue Lebensphase nach dem Berufsleben den zeit- und nervenraubenden Briefwechsel mit seinem Rentenversicherungsträger.
Wie jedes amtliche Dokument enthält auch der Rentenbescheid eine Reihe rechtlicher Hinweise und komplexer Fachbegriffe. Kein Wunder also, dass der Rentenbescheid bei vielen Empfängern zunächst für Verwirrung sorgt. Auf die folgenden Punkte sollten Sie unbedingt achten:
Die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente finden Sie schon auf der ersten Seite des Rentenbescheids. Nehmen Sie sich dennoch unbedingt die Zeit und prüfen Sie den Rentenbescheid Seite für Seite.
Auf den Folgeseiten des Rentenbescheids wird der Versicherungsverlauf detailliert abgebildet. Der Versicherungsverlauf ist chronologisch aufgebaut und gibt die bei der Rentenversicherung gespeicherten Daten Ihrer Erwerbsbiografie wieder – und lässt sich so mit den Versicherungsbescheinigungen des Arbeitgebers abgleichen. Anhand der Lohn- und Gehaltsunterlagen können Sie Bruttoentgelt und Zeiträume überprüfen.
Dabei können Sie zunächst selbst die gesamten Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden) und Entgeltbescheinigungen durchgehen und alles vergleichen. Nur so können Sie feststellen, ob auch alle Entgelte (Bruttolöhne) richtig übernommen wurden.
Überprüfen Sie Ihren Rentenverlauf auf zeitliche Lücken, die möglicherweise nicht erfasst sind. Zeiten wie Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, auch wenn während dieser Zeit keine Beiträge gezahlt wurden.
Zeiten eines Studiums gelten nicht als Fehlzeiten, können jedoch unter die Anrechnungszeiten fallen. Wenn Sie als Referendar gearbeitet haben oder während des Studiums versicherungspflichtig beschäftigt waren, sollten Sie sicherstellen, dass diese Zeiten korrekt erfasst sind. Entdecken Sie Lücken oder fehlerhafte Angaben, empfiehlt es sich, diese frühzeitig im Rahmen einer Kontenklärung prüfen und ergänzen zu lassen. Ein Rentenberater kann Sie dabei unterstützen, alle rentenrechtlich relevanten Zeiten zu erfassen.
Während der Kindererziehung und in Zeiten von Arbeitslosigkeit zahlt der Staat die Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Dadurch werden auch Zeiten ohne eigenes Einkommen rentenrechtlich berücksichtigt. Wichtig: Die sogenannte Mütterrente gibt es zusätzlich zu den Rentenpunkten, die während einer Beschäftigung in der Erziehungszeit erworben wurden – allerdings nur bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze.
Neu-Rentnern wurden bisher mit dem Rentenbescheid auch ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das bedeutet, dass Sie als Rentner uneingeschränkt hinzuverdienen können, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Dies gilt sowohl für die Regelaltersrente als auch für vorgezogene Altersrenten.
Beachten Sie jedoch, dass das zusätzliche Einkommen steuerpflichtig sein kann und eventuell Auswirkungen auf andere Sozialleistungen hat. Weitere Informationen und Details finden Sie im Ratgeberartikel „Hinzuverdienst bei Rente“.

Beim Bundesverband der Rentenberater e.V. können Sie einen unabhängigen privaten Rentenberater in Ihrer Nähe finden. Für die Beratung fallen allerdings Kosten an.
Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie Auskunfts- und Beratungsstellen, die Ihnen eine kostenfreie Rentenberatung anbieten.
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Eingabefehler
Das System der Rentenversicherungsträger basiert auf digitalisierten Daten. Da diese irgendwann eingepflegt werden müssen, kann es zu Fehlern oder Zahlendrehern kommen. Je häufiger Sie die Arbeitsstelle gewechselt haben, desto größer ist die Möglichkeit für Übertragungsfehler.
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Versicherungsverlauf
Ein häufiger Grund für Fehler im Rentenbescheid sind fehlende Informationen im Versicherungsverlauf. Wenn nicht alle Nachweise oder Unterlagen vorgelegt wurden, kann dies zu Unstimmigkeiten bei der Grundlage der Rentenberechnung – und damit zu einer falschen Rentenhöhe – führen.
Belege wie Zeugnisse, Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise über Krankheitszeiten oder Arbeitslosenmeldekarten sollten Sie deshalb umgehend einreichen. Eine frühzeitige Rentenkontoklärung deckt Fehler und Missverständnisse auf.
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Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten, Auslandsaufenthalte
Einige Beitragszeiten müssen Sie selbst beantragen und durch Belege nachweisen. Dazu zählen zum Beispiel die Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten und eventuell auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte.
Wenn Sie diese Zeiten nicht angeben, können sie im Rentenbescheid nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall sollten Sie umgehend Widerspruch einlegen und diese Zeiten nachträglich belegen.
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Sonderfall Witwen und Witwer
Witwen, Witwer oder ihnen gleichgestellte Lebenspartner können nach dem Tod des Versicherten als Hinterbliebene rentenberechtigt sein. Die Rentenversicherungsträger informieren grundsätzlich über den Anspruch auf eine Witwenrente, die jedoch beantragt werden muss.
Mehr erfahren: Welche Renten stehen Hinterbliebenen zu und wie können sie beantragt werden? Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Absicherung für Hinterbliebene: Wer bekommt welche Rente?“
Fehler im Rentenbescheid können finanzielle Folgen haben, da sie oft direkt die Höhe der monatlichen Rente betreffen. Zum Glück haben Sie die Möglichkeit, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen.
Ihre Optionen bei einem Fehler im Rentenbescheid:
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Widerspruch einlegen
Wenn Sie Fehler im Rentenbescheid entdecken, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einlegen. Dabei handelt es sich um eine formelle Beanstandung der Bescheiddaten.
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Überprüfungsantrag stellen
Falls Sie die Widerspruchsfrist von einem Monat versäumt haben, können Sie einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen. Ein solcher Antrag ist zeitlich nicht begrenzt, könnte jedoch länger dauern, da alte Daten erneut geprüft werden müssen.
Gut zu wissen:
Für ein Widerspruchsverfahren müssen Sie sich keinen Anwalt nehmen oder Gebühren bezahlen. Wenn die Rentenversicherung selbst einen Fehler im Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen.
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Frist für Widerspruch einhalten
Sie haben einen Fehler in Ihrem Rentenbescheid gefunden? Dann können Sie schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einlegen. Aber auch später, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, können Sie jederzeit einen Überprüfungsantrag beim Versicherungsträger stellen.
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Widerspruch begründen
Für Ihren Widerspruch genügt die Angabe Ihrer Versicherungsnummer, des Rentenversicherungsträgers und dessen Anschrift, des Datums sowie eine Begründung.
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Entscheidung zum Widerspruch
Wenn der Einspruch aus Sicht des Rentenversicherungsträgers korrekt ist, erhalten Sie einen neuen, sogenannten Abhilfebescheid.
Wenn Zweifel bestehen, wird der Widerspruch an die Zentrale Widerspruchsstelle weitergegeben. Dort entscheidet der Widerspruchsausschuss, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht erheben.
Widerspruch und Klage sind kostenlos. Vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Betroffene sich vor dem Gericht selbst vertreten können.
Aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen, dass die Zahl der Widersprüche gegen Rentenbescheide in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. Im Jahr 2023 wurden rund 110.000 Widersprüche eingelegt, was den Abwärtstrend der letzten Jahre bestätigt.
Rund 75.000 Widersprüche wurden im Jahr 2023 zurückgewiesen. Von sich aus hat die Deutsche Rentenversicherung in etwa 35.000 Fällen die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, nachdem Widerspruch eingelegt worden war. Die restlichen Widerspruchsverfahren wurden etwa durch Rücknahme des Widerspruchs beendet. In rund 1.000 Fällen war der Widerspruch zumindest teilweise erfolgreich.
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1,9 Mio. Rentenneuanträge zählte die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2023.
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1,6 Mio. Rentenbescheide wurden 2023 erlassen.
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110.000 Widersprüche gegen einen Rentenbescheid wurden 2023 eingelegt.
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75.000 zurückgewiesene Widersprüche zählte die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2023.
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34.000 Rentenbescheide korrigierte die Deutsche Rentenversicherung im so genannten Abhilfeverfahren, nachdem Widerspruch eingelegt worden war.
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1.100 (teilweise) erfolgreiche Widersprüche zählte die Deutsche Rentenversicherung zum 31.12.2023.
Der Rentenbescheid wird zugestellt, nachdem Ihr Rentenantrag geprüft wurde. Dies erfolgt in der Regel wenige Wochen nach der Antragstellung.
Wenn Sie Ihren Rentenbescheid verloren haben oder eine Kopie benötigen, können Sie ihn auf drei Wegen anfordern:
- Online: Über „Meine DRV“ auf der Website der Deutschen Rentenversicherung
- Telefonisch: Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800
- Schriftlich: Per Post oder E-Mail an die Deutsche Rentenversicherung
Der Rentenbescheid enthält alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Rente:
- Ihre Rentenart (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente)
- den Rentenbeginn
- die Rentenhöhe (monatlicher Auszahlungsbetrag)
- gegebenenfalls die Rentendauer
Fehler in Rentenbescheiden sind seltener geworden, kommen aber weiterhin vor. Jährlich werden zehntausende Widersprüche eingereicht, von denen ein Teil erfolgreich ist.
Die Hauptursachen für fehlerhafte Bescheide sind:
- nicht eingereichte Nachweise
- falsche Übertragungen bei der Datenerfassung
- unvollständige Angaben bei der Rentenbeantragung
Nach Erhalt Ihres Rentenbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen, der zeitlich nicht begrenzt ist.
Die Prüfung des Rentenbescheids durch die Deutsche Rentenversicherung sowie das Anfordern eines neuen Bescheids sind in der Regel kostenlos.
Sie erhalten Ihren Rentenbescheid automatisch per Post, sobald Ihr Rentenantrag geprüft und genehmigt wurde. Voraussetzung ist, dass Sie den Antrag rechtzeitig – mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn – bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt haben.
Ja, Sie können Ihren Rentenbescheid über den Online-Service „Meine DRV“ auf der Website der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
Aktuell ist es nicht möglich, den Rentenbescheid vollständig online einzusehen. Sie können jedoch eine Kopie des Bescheids online über den Service „Meine DRV“ beantragen und sich per Post zusenden lassen.
Den ersten Rentenbescheid erhalten Sie, nachdem Ihr Rentenantrag geprüft und bewilligt wurde.
- Die Renteninformation erhalten Versicherte ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich. Sie bietet eine unverbindliche Übersicht über die bisher erworbenen Rentenansprüche und eine Prognose der zu erwartenden Altersrente.
- Die Rentenauskunft ersetzt ab dem 54. Lebensjahr die Renteninformation und enthält detailliertere Angaben zu den gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten sowie der späteren Rentenhöhe.
- Der Rentenbescheid ist ein rechtsverbindliches Dokument, das nach der Genehmigung eines Rentenantrags ausgestellt wird. Er enthält verbindliche Angaben zur Rentenart, zum Rentenbeginn und zur Rentenhöhe.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2025
R+V-Team
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