Wenn nach einem langen Arbeitsleben der Rentenbescheid ins Haus flattert, trüben nicht selten offene Fragen und entdeckte Fehler die Vorfreude auf den Ruhestand. Wer seinen Rentenbescheid versteht und gründlich überprüft, geht gelassen in die Rente und sichert sich im besten Fall bares Geld.

Rentenbescheid prüfen - darauf kommt es an

Wer als gesetzlich Rentenversicherter am Ende seines Arbeitslebens eine Altersrente beziehen möchte, sollte dafür bis spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zunächst einen Rentenantrag stellen, so empfiehlt es die Deutsche Rentenversicherung.
Anhand der im Rentenantrag gemachten Angaben überprüft der Rentenversicherungsträger den Anspruch und erstellt den sogenannten Rentenbescheid, der Folgendes festlegt:
- die Rentenart
- den Rentenbeginn
- die Rentenhöhe und gegebenenfalls
- die Rentendauer
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, findet dazu auch detaillierte Informationen. Hat man im Rentenbescheid Fehler entdeckt, kann man Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen.
Der neue Rentenbescheid
Seit März 2018 hat die Deutsche Rentenversicherung den Rentenbescheid deutlich vereinfacht.
War der Rentenbescheid bislang häufig schwer verständlich und umfangreich, sollen nun kürzere Sätze und klare Worte für mehr Verständnis und Transparenz sorgen. Statt 18 Seiten und mehr umfasst der Basisbescheid nun nur noch 12 Seiten und die Anlagen werden durch Erläuterungen ersetzt.
Die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente ist schon auf der ersten Seite des Rentenbescheids zu finden. Nehmen Sie sich dennoch unbedingt die Zeit und prüfen Sie diesen Seite für Seite – oder ziehen Sie eine Rentenberatung hinzu.
Beim Bundesverband der Rentenberater e.V. können Sie einen unabhängigen privaten Rentenberater in Ihrer Nähe finden. Für die Beratung fallen allerdings Kosten an.
Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie Auskunfts- und Beratungsstellen, die Ihnen eine kostenfreie Rentenberatung anbieten.
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Frist für Widerspruch einhalten
Sie haben einen Fehler in Ihrem Rentenbescheid gefunden? Dann können Sie schriftlich innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einlegen. Aber auch später, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, können Sie jederzeit einen Überprüfungsantrag beim Versicherungsträger stellen.
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Widerspruch begründen
Für Ihren Widerspruch genügt die Angabe Ihrer Versicherungsnummer, des Rentenversicherungsträgers und dessen Anschrift, des Datums sowie eine Begründung.
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Entscheidung zum Widerspruch
Ist der Einspruch aus Sicht des Rentenversicherungsträgers korrekt, erhalten Sie einen neuen sogenannten Abhilfebescheid.
Bestehen Zweifel, wird der Widerspruch an die Zentrale Widerspruchsstelle weitergegeben. Dort entscheidet der Widerspruchsausschuss, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.
Gut zu wissen:
Für ein Widerspruchsverfahren müssen Sie sich keinen Anwalt nehmen oder Gebühren bezahlen. Wenn die Rentenversicherung selbst einen Fehler im Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen.
Bei der Rentenversicherung gibt es generell immer weniger Widersprüche gegen Rentenbescheide. Wurde 2007 noch in rund 232.000 Fällen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid eingelegt, war das 2017 nur noch in rund 148.000 Fällen der Fall. Dies entspricht einem Rückgang um rund 36 Prozent.
Rund 87.000 Widersprüche wurden im Jahr 2017 zurückgewiesen. Von sich aus hat die Deutsche Rentenversicherung in etwa 34.000 Fällen die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, nachdem Widerspruch eingelegt worden war. Die restlichen Widerspruchsverfahren wurden etwa durch Rücknahme des Widerspruchs beendet. In rund 1.300 Fällen war der Widerspruch zumindest teilweise erfolgreich.
Rentenstatistik: Das sagt die Deutsche Rentenversicherung
1,626 Mio. Rentenneuanträge zählt die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2017.
1,58 Mio. Rentenbescheide wurden 2017 erlassen.
148.000 Widersprüche gegen einen Rentenbescheid wurden 2017 eingelegt.
87.000 zurückgewiesene Widersprüche zählt die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2017.
34.000 Rentenbescheide korrigierte die Deutsche Rentenversicherung im so genannten Abhilfeverfahren, nachdem Widerspruch eingelegt worden war.
1.300 (teilweise) erfolgreiche Widersprüche zählt die Deutsche Rentenversicherung zum 31.12.2017.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand Mai 2018
Zahlreiche Informationen zur Rente, dem Rentenkonto und dem Rentenbescheid stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website bereit.
Zuletzt aktualisiert: September 2018
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