Viele Arbeitnehmer wünschen sich, vor dem regulären Renteneintrittsalter mit der Arbeit aufzuhören. Doch wer früher in Rente gehen will, zahlt dafür einen gewissen Preis. Für jeden vorgezogenen Monat wird die Rente um sogenannte Rentenabschläge reduziert. Hier erfahren Sie, mit welchen Rentenabschlägen Sie rechnen müssen und wie Sie diese ausgleichen können.

Den Ruhestand genießen: mit oder ohne Rentenabschläge?
Früher in Rente trotz Abschlägen: Die Mehrheit der Deutschen geht vorzeitig in Rente
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland gehen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bereits vor dem Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze in den Ruhestand – und nehmen dafür Abschläge in Kauf.
Im Jahr 2024 gab es etwa 937.000 Neurentner. Beim Rentenstart hatten rund 378.000 Männer und Frauen die Altersgrenze von etwa 66 Jahren erreicht – das sind nur 40 %. Rund 559.000 Menschen (282.000 Frauen und 277.000 Männer), zogen ihren Ruhestand vor und beantragten Frührente. Das sind etwa 60 % aller Neurentner.
Das reguläre Renteneintrittsalter wird derzeit stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Wer bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeitet, braucht sich über Rentenabschläge keine Gedanken machen. Wer darüber hinaus weiterarbeitet, kann seine Rentenbezüge sogar noch erhöhen.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet verschiedene Varianten der Altersrente. Welches Eintrittsalter für die unterschiedlichen Formen der gesetzlichen Altersrente gilt und wann die jeweilige Rente frühestens bezogen werden kann, zeigt Ihnen unsere Checkliste.
Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, mindert Ihre Rentenbezüge um 0,3 Prozent. Die maximale Höhe der Rentenabschläge ist jedoch mit 14,4 Prozent gedeckelt. Was Sie dabei unbedingt berücksichtigen sollten: Die Rentenabschläge gelten für die gesamte Zeit, in der Sie Rente beziehen, also lebenslang.
Ein Beispiel: Thomas Menzel möchte mit dem 63. Lebensjahr und somit 4 Jahre vor der für ihn geltenden Altersgrenze in Rente gehen. Seine reguläre Rente zum 63. Lebensjahr beträgt 1.000 EUR (brutto). Nun werden für 4 Jahre Rentenabschläge fällig, also 0,3 % mal 48 Monate. Das sind 14,4 % oder 144 EUR, um die sich seine Rente dauerhaft reduziert. Deshalb ist im Vorfeld gut zu überlegen, ob die niedrigere Rente ein Leben lang ausreicht.
Gut zu wissen: Rentenabschläge wirken sich während der gesamten Laufzeit der Rente aus.
Ausführliche Informationen zu den Faktoren, die die Berechnung der Rentenhöhe beeinflussen, finden Sie im Ratgeberartikel „Ihre Altersrente im Detail: Alles zu Rentenbeginn, Voraussetzungen und Höhe“.
Die Rentenformel
Die Rentenformel lautet:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Früher in Rente zu gehen bedeutet Rentenabschläge. Diese Rentenminderung kann jedoch durch Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Auch wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlägen beziehen, können noch so lange Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung entrichtet werden, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Wie hoch der Ausgleichsbetrag ist, lässt sich mithilfe der sogenannten besonderen Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung ermitteln. Diese können Sie ab einem Alter von 50 Jahren beantragen. Dazu ist ein Antragsformular einzureichen, das die Deutsche Rentenversicherung bereitstellt.
Gut zu wissen
- Die Sonderzahlungen können bereits ab dem 50. Lebensjahr geleistet werden.
- Die errechneten Beiträge gelten, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft gezahlt werden.
- Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente müssen erfüllt sein.
- Sie können es sich auch anders überlegen: Selbst wenn Sie eine Ausgleichszahlung geleistet haben, können Sie bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Dann erhöhen sich die Rentenbezüge. Ausgleichszahlungen werden jedoch nicht zurückgezahlt.

Angesichts einer dauerhaft höheren Rente kann sich die Ausgleichszahlung gegebenenfalls lohnen, auch wenn dafür erst einmal ein stattlicher Betrag fällig ist. Möglicherweise stehen Mittel aus Sparguthaben oder einer ausgezahlten Lebensversicherung zur Verfügung, die dafür eingesetzt werden können. Weiterhin kann ein Teil diese Sonderzahlung als „Vorsorgeaufwendungen“ im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Eine individuelle Beratung durch den Steuerberater ist hier zu empfehlen.
In unserem Beispiel: Die reguläre Rente von Thomas Menzel zum 63. Lebensjahr beträgt 1.000 EUR (brutto). Um zum 63. Lebensjahr in Rente gehen zu können, muss Thomas Rentenabschläge für 4 Jahre – somit 14,4 % - Rentenabschläge – ausgleichen. Um den monatlichen Abschlag von 144 EUR auszugleichen, muss er derzeit 37.476 EUR* zahlen. Gleicht er die Abschläge nicht durch eine Sonderzahlung aus, werden monatliche Rentenabschläge von 144 EUR fällig.
* In den alten Bundesländern, im zweiten Halbjahr 2023.
Aufgepasst!
Die ermittelte Sonderzahlung beruht auf den aktuellen Rechengrößen zum Einzahlungszeitpunkt. Diese können sich gegebenenfalls bis zum tatsächlichen Rentenbeginn u. a. aufgrund von Gehaltssteigerungen verändern. Erst kurz vor dem Rentenbeginn steht genau fest, mit welcher Beitragszahlung die Rentenminderung ausgeglichen werden kann.

Das gilt für besonders langjährig Versicherte

Das gilt für langjährig Versicherte
„Vorruhestand: So geht es früher in Rente“Auch mit dem sogenannten Zeitwert- bzw. Lebensarbeitszeitkonto lassen sich Rentenabschläge ausgleichen. Mit dieser flexiblen Arbeitszeitgestaltung können Arbeitnehmer neben echter Arbeitszeit auch Arbeitsentgelt auf sogenannten Zeitwertkonten ansparen. Später finanzieren sie damit eine bezahlte Freistellung von der Arbeit.
Zuletzt aktualisiert: September 2025
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