Spätestens mit 40 ist die richtige Zeit, sich um die eigene finanzielle Zukunft zu kümmern. Sie stehen mitten im Leben, haben sich beruflich und privat etwas aufgebaut. Mit 40+ haben Sie noch bis zu 27 Jahre Zeit bis zur Rente. Sicherlich haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wie Sie im Alter leben wollen. Wollen Sie reisen, Ihren Hobbys nachgehen oder ehrenamtlich tätig sein? Ganz gleich, was Sie vorhaben: Wichtig ist, dass Sie auch im Ruhestand finanziell unabhängig bleiben. Wir zeigen, worauf es bei der Altersvorsorge ab 40 wirklich ankommt – mit praxisnahen Tipps und fundierten Empfehlungen einer erfahrenen Rentenexpertin.

Beste Altersvorsorge ab 40: Der richtige Zeitpunkt ist jetzt
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Gesetzliche Rente reicht nicht aus
Wenn Sie sich allein auf die gesetzliche Rente verlassen, müssen Sie im Alter mit circa 48 % Ihres jetzigen Einkommens auskommen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den anderen beiden Säulen der Altersvorsorge zu beschäftigen: der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge.
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Mit 40 für die Rente sparen
Mit 40 lässt sich gut für die Rente vorsorgen. Jetzt ist (noch) genug Zeit, um ein finanzielles Polster für Ihren Ruhestand anzulegen. Erster Schritt: Checken Sie Ihre Finanzen.
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Steuervorteile und Förderungen nutzen
Es gibt private Altersvorsorge mit steuerlichen Ersparnissen, sodass Sie die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Nutzen Sie auch Förderprogramme und staatliche Zuschüsse. So reduzieren Sie die Beitragszahlungen für Ihre private Rente und haben mehr von Ihrem Geld.
Die gesetzliche Altersrente entspricht etwa 48 % des durchschnittlichen Bruttoverdienstes. Daher ist es wichtig, das Alterseinkommen aufstocken, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung, einer betrieblichen Rente oder Ihrem eigenen Vermögen.
Sie haben noch genügend Zeit, um für Ihr Einkommen im Alter zu sparen. Aber bevor Sie Ihren Sparplan erstellen, geht es um einen Überblick über die aktuelle Situation. Wie sehen Ihre Finanzen aus? Wie ist Ihre persönliche Lebenssituation?
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Beruf: Selbstständig oder angestellt?
Die Art des Arbeitsverhältnisses beeinflusst die Altersvorsorge: Angestellte zahlen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV), oft mit Arbeitgeberzuschuss. Selbstständige hingegen müssen eigenverantwortlich vorsorgen.
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Familienstand: Single oder in einer Partnerschaft?
Singles tragen ihre finanzielle Vorsorge allein – sie brauchen daher ein besonders stabiles Konzept für Krankheit, Erwerbsausfall und Alter.
In einer Partnerschaft kann man sich die Kosten teilen, sich gegenseitig persönlich oder finanziell absichern und als Ehepaar möglicherweise Steuervorteile nutzen.
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Familienplanung: Kinder oder kinderlos?
Kinder beeinflussen Einkommen, Ausgaben und den finanziellen Spielraum, um Rücklagen zu bilden – sei es durch Phasen der Teilzeittätigkeit, Elterngeldbezug oder Betreuungskosten. Gleichzeitig werden Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente angerechnet. Wer frühzeitig plant, kann trotz Familie kontinuierlich mit kleineren Beträgen fürs Alter sparen.
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Wohnsituation: Mieter oder Eigentümer?
Mieter müssen auch im Alter ihre Miete zahlen – das erfordert ein entsprechend höheres Rentenpolster. Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, die ihre Immobilie bis zur Rente abbezahlt haben, leben später meist günstiger. Aber auch hier fallen Kosten durch Reparaturen oder Renovierungen an.
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Ist Vermögen vorhanden?
Bereits vorhandenes Vermögen (z. B. Erbe, Ersparnisse, Wertpapiere, Immobilien) kann die Altersvorsorge deutlich entlasten oder ergänzen. Entscheidend ist jedoch, ob das Vermögen auch liquide ist. Eine Immobilie braucht z. B. einen Plan für Instandhaltung oder Verrentung, also den Verkauf der Immobilie, um eine lebenslange Rente zu erhalten.
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Lebensstil: Sparsam oder extravagant?
Der persönliche Lebensstil bestimmt, wie viel Geld im Alter benötigt wird. Und wie viel Geld ab 40 in die Altersvorsorge fließen kann. Am besten ist ein guter Mittelweg zwischen Lebensqualität heute und Sicherheit morgen.
Aus dieser Bestandsaufnahme ergibt sich für Sie, wie Sie für sich die beste Altersvorsorge ab 40 aufbauen können. Machen Sie eine Aufstellung Ihres Einkommens und all Ihrer monatlichen und jährlichen Ausgaben und schauen Sie genau, wie viel am Ende des Monats übrig bleibt.

Was ist die beste Altersvorsorge ab 40? Und welche wäre optimal für Sie? „Zunächst sollte man prüfen, ob eine staatliche Förderung in Betracht kommt, zum Beispiel mit einer Rürup- oder Riester-Rente. Ansonsten ist es wichtig, auf eine Rentenversicherung zu setzen, die lebenslange Leistungen bietet. Damit nicht am Ende vom Geld noch ganz viel Leben übrig ist,“ so Daniela Steinle.
Bei einer privaten Rentenversicherung zahlen Sie entweder regelmäßig einen festen monatlichen Betrag ein oder leisten eine Einmalzahlung. Je nach Tarif erfolgt die Anlage des Kapitals klassisch mit einer garantierten Verzinsung oder fondsgebunden ohne feste Zinszusage.
Viele Verträge bieten die Möglichkeit, sich zum Rentenbeginn zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung zu entscheiden – je nachdem, was besser zu Ihrer Lebensplanung passt.
In der Auszahlungsphase profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen: Wird eine lebenslange Rente ausgezahlt, muss lediglich der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter beim Rentenbeginn und wurde zum 01.01.2025 neu festgelegt. Beginnt die Rente beispielsweise mit 65 Jahren, liegt der Ertragsanteil bei 18 %.
Trotz dieser Vorteile sollten Sie die Nachteile im Blick behalten: Viele Verträge sind mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden – insbesondere bei provisionsbasierten Angeboten. Zudem bieten klassische Varianten aufgrund des niedrigen Garantiezinses häufig nur geringe Renditen.
Die Rürup-Rente ist sowohl für Angestellte, Beamte als auch für Selbstständige ein passendes Anlageprodukt – besonders für Besserverdienende. Sie kann als lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Es gibt die Möglichkeit der flexiblen Beitragsgestaltung. Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Das eingezahlte Kapital ist insolvenzgeschützt. Bei Finanzbedarf ist kein Kapitalzugriff möglich, die Verträge sind außerdem meistens unkündbar.
Eine fondsgebundene Rentenversicherung nutzt die steuerlichen Vorteile einer klassischen Rentenversicherung und bietet gleichzeitig die höheren Renditechancen des Aktienmarktes.
Es gibt keine feste Verzinsung, die Schwankungen der Aktienmarktkurse spiegeln sich in der Wertentwicklung wider. Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder als Kapitalabfindung erfolgen.
Die Riester-Rente ist staatlich gefördert und eignet sich besonders für Arbeitnehmer mittleren Alters mit Familie. Pro Kind gibt es jährlich 185 EUR (für vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 EUR (ab 2008 geboren). Die volle Förderung erhält, wer 4 % des Vorjahreseinkommens einzahlt.
Nachteil: bürokratischer Aufwand, teils hohe Verwaltungskosten und eine spätere Versteuerung der Rente.
Immobilien gelten als inflationsgeschützte Form des Vermögensaufbaus. Aber sind sie auch eine sinnvolle Altersvorsorge für Menschen ab 40?
Erste Hürde sind die hohen Anschaffungskosten. Eigenkapital ist daher Voraussetzung für eine Immobilie als Altersvorsorge. Unsere Expertin Daniela Steinle sagt: „Immobilien sorgen für mietkostenfreies Wohnen im Alter. Man muss allerdings beachten, dass Immobilien laufende Kosten verursachen, wie Renovierungskosten, die für den Werterhalt notwendig sind.“
Neben der Eigennutzung gibt es jedoch auch die Möglichkeit, Immobilien gezielt als Kapitalanlage zu erwerben. Viele entscheiden sich dafür, eine Immobilie zu vermieten, statt selbst darin zu wohnen. Diese Variante bietet steuerliche Vorteile und kann – bei guter Lage und stabiler Vermietung – regelmäßige Einnahmen im Alter sichern.
Dennoch gilt: Eine Immobilie bedeutet meist eine langfristige Bindung durch Kredite, ist standortabhängig und mit Risiken wie Mietausfall oder hohen Instandhaltungskosten verbunden. Eine gründliche Planung ist deshalb unerlässlich.
Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (§ 1a Betriebsrentengesetz, BetrAVG). Das bedeutet: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil ihres Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge (z. B. eine Direktversicherung) eingezahlt wird.
Seit 2019 (für bestehende Verträge ab 2022) gilt außerdem: Wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einspart, muss er mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beisteuern.
Der Beitrag zur bAV wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sinken Steuer- und Sozialabgaben. Gleichzeitig verringert sich aber auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen – mit Auswirkungen auf spätere Ansprüche, etwa bei Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld sowie auf die gesetzliche Rente.
Positiv: Die angesparten Beiträge sind während der Ansparphase insolvenzgeschützt und gelten im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen.
Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss über die gesetzlichen 15 % hinaus ausfällt, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Eine vollständige Beitragsübernahme ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Zeit als wichtiger Faktor bei der Altersvorsorge
Ein entscheidender Faktor bei der Altersvorsorge ist die Zeit, weil diese direkten Einfluss auf die Planbarkeit, den Vermögensaufbau und den Zinseszinseffekt hat. Wenn Sie früh mit dem Sparen beginnen, können Sie schon mit kleineren Beiträgen viel erreichen.
Ein Beispiel für den Zinseszinseffekt:
- 100 EUR monatlich über 25 Jahre bei 6 % Rendite = ca. 58.000 EUR (bei 30.000 EUR Kapitaleinzahlung)
- 100 EUR monatlich über 10 Jahre bei 6 % Rendite = ca. 16.000 EUR (bei 12.200 EUR Kapitaleinzahlung)
Die wenigsten Selbstständigen in Deutschland sind automatisch über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Allerdings besteht für bestimmte Gruppen eine Rentenversicherungspflicht, wenn keine anderweitige Absicherung nachgewiesen wird. Pflichtversichert sind zum Beispiel:
- Selbstständige Erzieher, Pflegekräfte oder Lehrer, z. B. Nachhilfelehrer oder Coaches
- Handwerker in zulassungspflichtigen Berufen (z. B. Elektriker, Friseure, Bäcker), die in die Handwerksrolle eingetragen sind.
- Künstler und Publizisten, z. B. Journalisten, Musiker oder Grafikdesigner – sie sind über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert.
- „Arbeitnehmerähnliche Selbstständige“, die dauerhaft für nur einen Auftraggeber tätig sind und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen.
Für diese Berufsgruppen greift die Versicherungspflicht automatisch – sofern keine Befreiung beantragt oder ein vergleichbarer privater Schutz nachgewiesen wird.
Alle anderen Selbstständigen sind nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Sie müssen eigenverantwortlich vorsorgen.
Eine Sonderrolle nehmen dabei Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere Angehörige freier Berufe ein: Sie sind in der Regel nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, sondern Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung – dem jeweiligen Versorgungswerk ihrer Kammer. Damit sind sie gesetzlich rentenversicherungspflichtig, aber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern im entsprechenden Sondersystem.
Dazu sagt unsere Expertin Daniela Steinle: „Als Selbstständiger sollte man laufend in eine staatlich geförderte oder private Rentenversicherung einzahlen – mindestens in einer ähnlichen Höhe wie Angestellte, um einen ersten Baustein für die spätere Rente zu haben. Verschaffen Sie sich regelmäßig einen Überblick, wie sich das Altersvermögen aufbaut, um gegebenenfalls frühzeitig weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Faustformel der Stiftung Warentest besagt, dass man monatlich 80 % vom letzten Nettoeinkommen zur Verfügung haben sollte, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Ein Blick auf Ihre Renteninformation hilft, um zu sehen, wie hoch die gesetzliche Rente voraussichtlich sein wird. Dann ist die Frage: Gibt es bereits private Rentenversicherungen oder Vermögen? Dann ist schon eine Basis für die Altersvorsorge gelegt. Wer unsicher ist, ob dies ausreicht, nutzt den R+V-Rentenlückenrechner.
Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die 3 Säulen der Altersvorsorge bestehen aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Ein Mix aus verschiedenen Anlageprodukten ist oft sinnvoll. Sie können Ihren Arbeitgeber nach einer betrieblichen Rentenversicherung fragen und eine Rürup-Rente bietet Ihnen Steuervorteile. Wenn Sie eine höhere Rendite möchten, dann kommen Sie an Fonds oder ETFs nicht vorbei.
Frauen erhalten oftmals eine niedrigere Rente als Männer, das liegt vor allen Dingen an: Teilzeitarbeit, einem niedrigeren Gehalt oder geleisteter Care-Arbeit, z. B. in der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Zudem verlassen sich manche Frauen bei der Rente auf die Einkünfte ihres Mannes, was im Falle einer Scheidung zu finanziellen Engpässen führen kann. Daher sollten sich Frauen früh und konsequent um ihre eigene Altersvorsorge kümmern und sich einen fixen Finanzplan für die eigene Rente erstellen.
Selbständige müssen ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen, denn es gibt keine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Tipps für die Altersvorsorge:
- Den Altersvorsorgeplan auf mehrere Anlageformen verteilen.
- Die Rürup-Rente ist für Selbständige sehr gut geeignet. Sie wird steuerlich gefördert, hat eine lebenslange Rentenauszahlung und bietet gerade für Gutverdiener mehr Förderung.
- Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) einzahlen, um eine lebenslange Rente und Leistungen wie Reha oder Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
- ETFs plus Fonds-Sparplan, um sich hohe Renditen (5 bis 7 %) zu sichern.
Es gibt nicht nur den einen Weg für die beste Altersvorsorge ab 40. Wichtig ist eine frühzeitige Berechnung einer möglichen Rentenlücke. Eine vorausschauende Finanzplanung ist der nächste Schritt. Regelmäßige Kontrollen, wie der aktuelle Stand der eigenen Finanzen und der Altersvorsorge aussieht, gehören dazu.
Die Rürup-Rente ist steuerlich absetzbar (in 2025 bis 27.500 EUR). Die Förderhöhe ist vom Einkommen und Steuersatz abhängig, daher ist sie für Gutverdiener optimal.
Die Riester-Rente wird durch Zulagen und einem Steuerbonus (z. B. 175 EUR Grundzulage) gefördert, ist nicht für Selbständige geeignet, da ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen notwendig ist. Eine Kapitalauszahlung ist oftmals zu Beginn der Rente bis zu 30 % möglich. Das Kapital kann im Falle des Todes des Versicherungsnehmers auf die Erben übertragen werden.
Nein, es ist nicht zu spät. Sie haben noch bis zu 27 Jahre Zeit, um für die Altersvorsorge zu sparen.
„Es gibt die Möglichkeit der Portabilität. Das bedeutet, die betriebliche Altersvorsorge kann beim neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden. Ansonsten können Sie die betriebliche Altersvorsorge auch privat fortführen oder beim neuen Arbeitgeber einen neuen Vertrag abschließen. Der alte Vertrag würde dann beitragsfrei fortgeführt werden,“ erläutert Daniela Steinle, R+V-Rentenexpertin.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings gilt: Verlangt ein Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung, muss der Arbeitgeber dies ermöglichen. In diesem Fall wird ein Teil des Gehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
Seit 2019 sind Arbeitgeber außerdem verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % zu leisten – sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2025
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