rentenkonto-paar.jpg

    Rund um die Rente

    Rentenkonto lückenlos? Jetzt klären!

    Auch wenn es bis zur Rente noch lange dauert, sollten Sie schon in jungen Jahren mit der Klärung des eigenen Rentenkontos beginnen. So lassen sich fehlende Belege noch einfach nachreichen oder Fehler rechtzeitig aufdecken. Dies ist übrigens weit weniger kompliziert als viele denken.

    Rentenanspruch: Warum ist das Rentenkonto so wichtig?

    Ein Rentenkonto bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre spätere Rente. Für jeden gesetzlich Rentenversicherten führt der zuständige Rentenversicherungsträger ein eigenes Versicherungskonto, das mit einer individuellen Sozialversicherungsnummer zugeordnet wird. Auf diesem Konto wird jeder eingezahlte Euro – von der Berufsausbildung bis zum letzten Rentenversicherungsbeitrag im Berufsleben– automatisch abgespeichert.

    Viele andere rentenrechtliche Zeiten, wie zum Beispiel die Schule und ein Studium oder die Zeiten der Kindererziehung, müssen selbstständig gemeldet werden. Nur ein vollständiges Rentenkonto sichert den maximalen Rentenanspruch und gibt zuverlässig Auskunft über die tatsächliche Höhe der späteren Rente.

    rente-mit-67-mann-nachdenklich.jpg

    Ihr Rentenkonto: So erhalten Sie Auskunft

    Renteninformation

    Wer 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt hat, bekommt automatisch einmal im Jahr die sogenannte Renteninformation.

    Diese enthält neben dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Renteneintritts viele weitere Informationen, wie den aktuellen Erwerbsminderungsrentenanspruch, die derzeit erworbenen Altersrentenansprüche oder eine Hochrechnung des Rentenanspruchs, wenn man weiterhin wie bisher verdienen würde.

    Rentenauskunft

    Ab dem 55. Lebensjahr erhält man alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft.

    Diese informiert unter anderem über alle bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten, die bisher erworbenen Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und den regulären Eintritt in die Rente.

    Rentenkontenklärung

    Ab dem 43. Geburtstag erhält jeder Versicherte automatisch eine Aufforderung zur Kontenklärung.

    Dabei geht es darum, den derzeitigen Stand des Versicherungsverlaufs, wie er dem Rententräger bekannt ist, mit dem tatsächlichen Verlauf abzugleichen und eventuelle Lücken zu schließen.

    Rentenkontenklärung beantragen

    Eine Kontenklärung kann man darüber hinaus aber auch jederzeit bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern oder zentral bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

    Dies geht entweder schriftlichtelefonisch unter der kostenlosen Hotline​ 0800 100048070 oder online.

    Ihre Altersvorsorge im Check

    Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, ob Sie ausreichend für das Alter vorgesorgt haben? Lassen Sie sich durch eine individuelle Versorgungsanalyse unterstützen.

    Gerne ist unser Ansprechpartner vor Ort für Sie da. Vereinbaren Sie gleich einen persönlichen Gesprächstermin. So können Sie eine private Altersvorsorge erhalten, die zu Ihnen passt.

    Jetzt beraten lassen

    Rentenkonto abgleichen: Je früher, desto besser

    Befristete Verträge, Job-Hopping & Co.: Die Erwerbsbiografien heutiger Generationen unterscheiden sich deutlich von denen älterer Arbeitnehmer.

    Wie war das mit dem Studentenjob als Pizza-Lieferant? Existiert die Firma überhaupt noch? Hat man eigene Unterlagen? Was war mit dem ersten festen Arbeitsplatz? Wie lange hat man da eigentlich gearbeitet? War man anschließend nicht ein paar Monate arbeitslos? Hat man sich in dieser Zeit vielleicht um den eigenen Nachwuchs gekümmert?

    rentenkonto-frueh-klaeren.jpg

    Rentenkonto klären und Lücken füllen

    Klar ist: Je vollständiger und lückenloser das eigene Rentenkonto ist, desto höher wird der eigene Rentenanspruch.

    Deshalb macht es großen Sinn, das Rentenkonto bereits frühzeitig auf den neuesten Stand zu bringen, schließlich erleichtert es später den Übergang in die Rente und beugt möglichen Verzögerungen vor. Denn in jeder Versicherungsbiografie gibt es Lücken, die bei Renteneintritt bares Geld kosten können.

    Wartet man zu lange, wird es schwer Fehler im Rentenbescheid festzustellen und ändern zu lassen – oder die entsprechenden Belege zu organisieren.

    Findet sich noch ein fehlender Nachweis, so kann sich dadurch auch Ihre spätere Rente erhöhen.
    Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund

    Lückenloses Rentenkonto: Das rät der Experte

    Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund sieht die Renteninformation und Rentenauskunft als wichtigen Teil der Altersvorsorge-Planung:

    „Doch nur ein vollständiges und korrekt gespeichertes Versicherungskonto gibt zuverlässig Auskunft darüber, wie viel Rente später zusteht“, erläutert der Experte. „Je früher man sich um eine Klärung bemüht, desto leichter lassen sich fehlende Nachweise beschaffen und Missverständnisse klären“, fährt Manthey fort und verweist auf die Einfachheit.

    „Zur Klärung reicht erst einmal ein kurzes Schreiben oder ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Noch schneller geht es auf der Website, wo Sie den Antrag gleich online stellen können und via Chat binnen Minuten Antworten auf Ihre Fragen erhalten.“

    Noch dazu kann es sich lohnen, sein Rentenkonto auf Lücken zu überprüfen: „Findet sich noch ein fehlender Nachweis, so kann sich dadurch auch Ihre spätere Rente erhöhen.“

    Lückenloses Rentenkonto: Häufige Fehler und Missverständnisse

    rentenkonto-krankheit.jpg
    rentenkonto-kindererziehung.jpg
    rentenkonto-studium.jpg
    rentenkonto-frau-prüft-rentenkontostand.jpg
    rentenkonto-krankheit.jpg

    Lohnersatzleistungen

    Generell wird dem Versicherungsträger automatisch mitgeteilt, wenn man Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen hat. Doch auch hier kann es zu Missverständnissen bzw. Versäumnissen kommen, die ohne einen entsprechenden Beleg zu einer Rentenlücke führen können. Hat man Lohnersatzleistungen bezogen, sollte man sein Rentenkonto daher zeitnah überprüfen und gegebenenfalls einen Leistungsnachweis nachreichen.

    rentenkonto-kindererziehung.jpg

    Kindererziehung

    Bestimmte Kindererziehungszeiten werden so angerechnet, als hätte man in dieser Zeit Rentenbeiträge eingezahlt. Wichtig ist es dabei, dass die Eltern die Geburtsurkunde für eine Erfassung rechtzeitig beim zuständigen Rentenversicherungsträger vorlegen. Bei einer gemeinsamen Erziehung hat grundsätzlich die Mutter einen Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeit. Mit einer gemeinsamen Erklärung kann diese auch an den Vater abgetreten werden. Ebenfalls qualifizieren sich Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Großeltern, die das Kind in dauerhafter häuslicher Pflege betreuen, für die Kindererziehungszeit. Eine Neuerung besteht seit 2013 bei der sogenannten Mütterrente.

    rentenkonto-studium.jpg

    Schule und Studium

    Grundsätzlich gilt: Schul- und Studienzeiten werden ab dem 17. Lebensjahr bis zu acht Jahre als Anrechnungszeit auf dem Rentenkonto gespeichert. Da diese Phase der Ausbildung aber am längsten zurückliegt, empfiehlt es sich rechtzeitig Belege wie Immatrikulationsbescheinigungen, Prüfungsnachweise oder Ausbildungsbescheinigungen beim Versicherungsträger einzureichen. Sind diese nicht mehr auffindbar, können beispielsweise die IHK oder Handwerkskammer sowie Schulämter und Universitäten helfen.

    rentenkonto-frau-prüft-rentenkontostand.jpg

    Details zum Rentenkonto möglichst früh abklären

    Im Laufe eines Lebens kommen viele verschiedene rentenrechtlich bedeutende Zeiten zusammen, die auf dem Rentenkonto gespeichert und für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Manche werden automatisch an den Rentenversicherungsträger weitergegeben, andere müssen selbstständig angegeben werden. Bei aller Sorgfalt kann es dabei immer wieder zu Missverständnissen oder Fehlern kommen, die Betroffene so bald wie möglich klären sollten. Die häufigsten Stolpersteine finden Sie hier.

    rentenkonto-brandenburger-tor.jpg
    rentenkonto-ausland-arbeiten.jpg
    rentenkonto-ueberpruefen.jpg
    rentenkonto-arbeitslos.jpg
    rentenkonto-brandenburger-tor.jpg

    Beschäftigungszeiten in den neuen Bundesländern

    Besondere Aufmerksamkeit ist den Beschäftigungszeiten vor 1992 in den neuen Bundesländern zu widmen. In der ehemaligen DDR erfolgte keine maschinelle Speicherung der Entgelte. Darüber hinaus endete hier die Aufbewahrungsfrist für staatliche Unterlagen über Arbeitsverhältnisse und Löhne am 31.12.2011. Seit diesem Zeitpunkt ist es für Betroffene sehr schwierig geworden, die relevanten Beitragsjahre mit Dokumenten zu belegen. Wer in der ehemaligen DDR gearbeitet hat und noch den grünen Sozialversicherungsausweis besitzt, kann diesen im Rahmen des Antrags auf Kontenklärung vorlegen, so die Deutsche Rentenversicherung.

    rentenkonto-ausland-arbeiten.jpg

    Arbeiten im Ausland

    Bei Arbeitnehmern, die in verschiedenen Staaten gearbeitet haben und auch dort versicherungspflichtig waren, gestaltet sich die Rentenkontoklärung komplizierter. Jeder Staat hat seine eigenen Vorschriften. Man sollte daher schon möglichst früh bei den jeweils zuständigen Versicherungsträgern der Staaten, in denen man als Arbeitnehmer tätig war, seine Rentenansprüche geltend machen. Hierbei ist zu beachten, dass im Ausland ein anderes Renteneintrittsalter gilt als in Deutschland. Um hier keine finanziellen Nachteile zu erleiden, sollte man die jeweiligen Fristen für den Rentenantrag recherchieren.

    rentenkonto-ueberpruefen.jpg

    Fehler bei der Übertragung

    Sind es 31.000 Euro oder 13.000 Euro Jahresverdienst? Startete der Job am 12.1. oder am 1.12.? Kleine Zahlendreher passieren gelegentlich und wirken sich unter Umständen negativ auf die spätere Rente aus. Es empfiehlt sich deshalb, den Versicherungsverlauf gründlich zu überprüfen und Fehler umgehend zu melden.

    rentenkonto-arbeitslos.jpg

    Fehlende Arbeitsjahre

    Auch hier gilt: Die Rentenbeiträge seitens des Arbeitgebers werden automatisch auf dem Rentenkonto gespeichert. Sind dennoch fehlende Arbeitsjahre vorhanden, können diese mit einer Meldung zur Sozialversicherung nachgereicht werden. Beachten Sie dabei, dass die gesetzlichen Krankenkassen Ihre Unterlagen meistens nach 30 Jahren vernichten und ein entsprechender Beweis nur noch in den Archiven zu finden ist.

    Rentenstatistik: Das sagt die Deutsche Rentenversiche­rung

    21,04 Mio. Rentner und Rentnerinnen (ohne Waisenrente) zählt die Deutsche Rentenversicherung zum 01.07.2018.

    64,0 Jahre (Männer) bzw. 64,1 Jahre (Frauen) beträgt das durchschnittliche Renteneintrittsalter im Jahr 2017.

    55,11 Mio. Versicherte ohne Rentenbezug zählt die Deutsche Rentenversicherung zum 31.12.2017.

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 29.05.2019.

    Wie sieht es mit Ihrer Altersvorsorge aus?

    Fühlen Sie sich ausreichend für die Zeit nach dem Berufsleben abgesichert? Gerne überprüfen unsere Ansprechpartner mit Ihnen gemeinsam Ihren privaten Versicherungsschutz und unterstützen Sie dabei Ihre private Altersvorsorge auf ein solides Fundament zu stellen. Vereinbaren Sie am besten gleich ein persönliches Gespräch. Wir sind ganz in Ihrer Nähe.

    Jetzt beraten lassen
    rentenkonto-paar-tablet (2).jpg

    Vor der Rente: Der Kontenklärungsbescheid

    Am Ende eines jeden Arbeitslebens steht der Rentenantrag. Um die Bearbeitungsdauer zu minimieren, sollte das Versicherungskonto zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig sein. Die Rentenversicherung bittet daher ihre Versicherten ab dem 43. Geburtstag eine Kontenklärung durchzuführen.

    Dafür sind verschiedene Fragebögen auszufüllen und gegebenenfalls Nachweise einzureichen. Der Rentenversicherungsträger entscheidet dann, welche Zeiten er in den Versicherungsverlauf mit aufnimmt und für die Rentenberechnung berücksichtigt. Daraufhin wird ein Feststellungsbescheid erlassen, der die Zeiten, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, für verbindlich erklärt.

    Verbindlich heißt jedoch nicht, dass man nicht im Nachhinein noch Lücken im Versicherungsverlauf schließen kann.

    rentenkonto-paar-tablet.jpg

    Rentenkontenklärung: Nachbesserung möglich

    Selbstverständlich kann man neue Unterlagen nachträglich einreichen, die Lücken im Versicherungsverlauf belegen. So lassen sich Lücken im Rentenkonto noch bis zum endgültigen Rentenbescheid schließen.

    Ebenso kann bereits nach Erhalt des Feststellungsbescheides Widerspruch eingelegt werden, wenn man beweisen kann, dass dort Fehler enthalten sind.

    Ein Versichertenberater oder Versichertenältester hilft Ihnen kostenfrei bei der Prüfung oder bei Fragen.

    Rentenberatung hilft bei der Kontenklärung.

    Sie suchen einen Rentenberater?

    Bei dem Bundesverband der Rentenberater e. V. können Sie von den Rentenversicherungsträgern unabhängige private Rentenberater finden, für deren Beratung aber Kosten anfallen.

    Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie Auskunfts- und Beratungsstellen finden, die Ihnen eine kostenfreie Rentenberatung bieten. Allgemeine Fragen zum Rentenkonto werden Ihnen auch per Chat beantwortet.

    Mehr zum Thema Rentenkonto

    Informationen zur Rente, dem Rentenkonto und dem Rentenbescheid stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website bereit.

    Alle Infos, Anträge und Fragen zum Rentenkonto >
    Rente: Jeder Monat zählt >

    Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zuletzt aktualisiert: Juli 2019

    R+V-Team

    Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.