Als gesetzlicher Sonderurlaub wird eine bezahlte Freistellung von der Arbeit bezeichnet. In Ausnahmefällen dürfen Angestellte sich also freinehmen, ohne dass ihr Gehalt gekürzt wird.
Solche Fälle sind beispielsweise:
Als gesetzlicher Sonderurlaub wird eine bezahlte Freistellung von der Arbeit bezeichnet. In Ausnahmefällen dürfen Angestellte sich also freinehmen, ohne dass ihr Gehalt gekürzt wird.
Solche Fälle sind beispielsweise:
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Sonderurlaub bei einem Umzug genehmigen.
Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Festgelegt sind diese im Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Entsprechend muss der Arbeitgeber weiterhin Gehalt zahlen, sofern eine Arbeitsverhinderung nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde und einen relativ kurzen Zeitraum umfasst.
Erfüllt der Umzug diese Bedingungen, steht Ihnen ein Tag Sonderurlaub zu. Ist die Entfernung zum neuen Wohnort beträchtlich, sind auch mehrere Tage möglich.
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Ein einfacher Weg, beim Wohnungswechsel frei zu bekommen, ist, rechtzeitig einen Umzug-Urlaubstag einzureichen. Wenn Sie Ihren regulären Urlaub nutzen, haben Sie mehr als genug Zeit und müssen sich nicht hetzen.
Auch eine unbezahlte Freistellung ist möglich – fragen Sie einfach bei Ihren Vorgesetzten nach, ob Sie einen Tag unbezahlten Urlaub für den Umzug bekommen.
Sie arbeiten viel und haben einen Haufen Überstunden angesammelt? Geht es um einen Umzug, können Sie diese für einen oder zwei freie Tage nutzen und so abbauen.
Selbst wenn Sie vertraglich keinen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug haben, ist es trotzdem empfehlenswert, einen Antrag einzureichen. Im besten Fall erklären Sie im persönlichen Gespräch mit Ihren Vorgesetzten, warum Sie Urlaub bei dem Umzug dringend benötigen.
Dabei kommt es selbstverständlich auf das Verhältnis zu Ihrem Chef oder Ihrer Chefin an sowie auf die allgemeine Arbeitslage. In diesen Fällen ist es aber nicht unüblich, dass sich der Arbeitgeber kulant zeigt und Sonderurlaub für den Umzug genehmigt.
Wichtig ist, dass Sie eine gute Begründung haben. Beispielsweise könnten Sie eine lange Betriebstreue als Argument vorbringen oder darauf verweisen, dass Sie häufiger Urlaubsvertretungen für Kollegen übernehmen, keine oder wenige Krankentage angesammelt haben über die Jahre u. Ä.
Dadurch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber den Sonderurlaub für Ihren Umzug genehmigt. Auch ein halber Urlaubstag kann übrigens schon helfen.
Bei Angestellten im öffentlichen Dienst gilt der Tarifvertrag. So haben diese einen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug, wenn sie aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen an einen anderen Ort ziehen.
Wussten Sie schon, dass Sie Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen können? Und zwar auch dann, wenn es sich um einen Umzug aus privaten Gründen handelt? Diesen und viele weitere wertvolle Tipps finden Sie in unseren Ratgeberartikeln.