Eine Versicherung für Quads schützt Sie vor hohen Kosten im Falle eines Unfalls. Schon ein kleiner Zusammenstoß kann teure Reparaturen verursachen. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Quad im Straßenverkehr nutzen.
Deshalb sollten Sie Ihr Quad versichern:
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Gesetzliche Pflicht: Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzliche Vorgabe. Ohne Versicherung erhalten Sie keine Zulassung und kein Kennzeichen für Ihr Quad.
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Finanzielle Sicherheit bei Schäden: Unfälle passieren schnell – die Quad-Versicherung deckt Schadenersatzforderungen anderer ab. So bleibt Ihr Budget im Ernstfall geschützt und Sie handlungsfähig.
Unsere Versicherung für Quads bietet günstige Beiträge, individuellen Schutz und Sonderleistungen für Elektro-Quads. Außerdem können Sie den Vertrag im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ändern, anpassen und erweitern.
Die Haftpflicht ist die Grundlage Ihrer Quad-Versicherung. Sie deckt Ansprüche von Dritten ab – aber auch nicht jeden Schaden. Hier sehen Sie, was wir übernehmen und was nicht:
Haftpflicht mit bis zu 100 Mio. EUR Deckungssumme plus Teilkasko – mit oder ohne Selbstbeteiligung. Sie wählen Ihren Schutz und den gewünschten Leistungsumfang. Die folgende Tabelle zeigt eine exemplarische Auflistung der Leistungen im Rahmen der geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
- Einfacher Online-Antrag
- SSL-Verschlüsselt
- 14 Tage Widerrufsrecht
Welche Versicherung für Ihr Quad infrage kommt, hängt vom Hubraum und der Zulassung ab. Quads bis 50 ccm brauchen andere Tarife als leistungsstärkere Modelle:
Ob Quad, ATV oder LoF-Zugmaschine, die richtige Versicherung hängt von der Bauart, der Zulassung und der Nutzung ab. Finden Sie hier die passende Lösung für Ihren Fahrzeugtyp:
- Quad: Ist ein vierrädriges Fahrzeug für die private Nutzung auf der Straße und im Gelände. Wie genau Sie Ihr Quad versichern, hängt vom Hubraum, der Zulassung und der Nutzung ab.
- ATV (All Terrain Vehicle): Ist ein robusteres Fahrzeug mit Allradantrieb und oft mit Anhängerkupplung. Die Versicherung für ein ATV erfolgt wie bei einem normalen Quad, sofern die Zulassung auch als Quad erfolgt.
- LoF-Versicherung: Ist ein Quad mit Anhängerkupplung als Zugmaschine für landwirtschaftliche Nutzung. Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ist eine separate Kfz-Versicherung erforderlich. Die Zulassungsart bestimmt den richtigen Versicherungsschutz.
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Wählen Sie im Online-Tarifrechner Ihr Fahrzeug aus. Quads finden Sie unter "Sonstiges Fahrzeug".
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Im nächsten Schritt wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsschutz. Sie sehen sofort den Beitrag Ihrer Versicherung.
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Tragen Sie als nächstes die Fahrgestellnummer (FIN) und den Hersteller Ihres Quads ein.
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Zuletzt geben Sie noch Ihren Namen, Adresse und Bankverbindung ein.
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Ihre Versicherungsplakette für Ihr Quad erhalten Sie einfach per Post.
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Felix testet sein neues 50 ccm ATV auf einer Landstraße. Plötzlich springt ein Reh aus dem Wald auf die Fahrbahn. Trotz Vollbremsung kollidiert er mit dem Tier, das Quad kippt um und rutscht in ein entgegenkommendes Auto. Sein erst einen Monat altes ATV war ein Totalschaden. Das Auto des Unfallgegners erlitt erhebliche Blechschäden. Die Insassen blieben glücklicherweise unverletzt. Die R+V-Teilkasko übernahm die Kosten. Felix war bestens abgesichert.
Diese Kosten übernahm die R+V-Versicherung für Quads:
| Kostenart | Erstattete Kosten | Erläuterung |
| Reparaturkosten für Unfallgegner | 12.500 EUR | Die Reparaturkosten für das Auto des Unfallgegners übernahm die Quad-Haftpflichtversicherung. |
| Kaufpreis des Quads vor einem Monat | 1.350 EUR | Da es sich um einen Wildunfall handelte, ersetzte die Teilkasko den Kaufpreis des Quads. |
Sandra parkt ihr neues ATV vor dem Supermarkt für einen kurzen Einkauf. Als sie zurückkommt, ist das Quad verschwunden. Es wurde gestohlen. Glücklicherweise übernimmt eine R+V-Teilkasko ohne Selbstbeteiligung einen solchen Schaden am eigenen Fahrzeug. In diesem Fall ersetzen wir den Wiederbeschaffungswert des fast neuen ATVs.
Thomas fährt nach Feierabend mit seinem Quad nach Hause. In einer engen Kurve kippt das Quad durch einen Fahrfehler um und rutscht in ein geparktes Auto. Er erleidet eine leichte Prellung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten des geschädigten Pkw.
Stefan möchte mit seinem LoF-Quad zur Weide fahren, doch das Fahrzeug springt nicht an. In der Werkstatt wird ein Marderbiss an den Kabeln festgestellt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 250 EUR. Eine R+V-Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung kommt für diese Kosten am eigenen Fahrzeug auf, denn Tierbissschäden bis 500 EUR sind voll abgedeckt.
Ob Sie Ihre Quad-Versicherung steuerlich absetzen können, hängt von der Nutzung ab.
Es wird unterschieden zwischen privater und beruflicher Nutzung:
- Bei privater Nutzung des Quads: Die Haftpflichtversicherung gilt als Vorsorgeaufwand. Arbeitnehmer und Beamte können bis zu 1.900 EUR jährlich absetzen, Selbstständige bis 2.800 EUR. Dabei werden andere Versicherungen in diese Pauschale miteingerechnet.
- Bei geschäftlicher Nutzung des Quads: Die Beiträge sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird oder dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.
In Deutschland dürfen nur Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf die Autobahn. Quads mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und Versicherungskennzeichen sind auf 45 km/h beschränkt und dürfen daher nicht auf die Autobahn.
Ja, mit einem Saisonkennzeichen nutzen Sie Ihr Quad nur in einem festgelegten Zeitraum. Dabei gelten klare Vorgaben für Zulassung, Nutzung und Abstellung.
Die Besonderheiten auf einen Blick:
- Zeitraum: Sie legen bei der Zulassung einen Zeitraum von 2 bis 11 Monaten fest. Nur in diesen Monaten dürfen Sie Ihr Quad im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
- Ruhezeit: Außerhalb der Saison ruht die Zulassung. Ihr Quad muss in dieser Zeit in einer Garage oder auf einem umfriedeten Stellplatz abgestellt sein.
- Voraussetzungen: Ein Saisonkennzeichen ist für zulassungspflichtige Quads über 50 ccm möglich. Für Fahrzeuge bis zu 50 ccm mit Versicherungskennzeichen gilt diese Regelung nicht. Hier läuft das Versicherungsjahr vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Ein Quad, das einen Hubraum bis zu 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h hat, erhält ein Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen gibt es jeweils nur in einer Ausfertigung. Seinen Platz hat das kleine Kennzeichenschild am Heck des Quads.
Zulassungspflichtige Quads mit über 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h benötigen Kennzeichenschilder vorne und hinten, also insgesamt 2.
Ja – aber nur über R+V-Teilkasko und nur unter bestimmten Bedingungen: Ihre Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Jacke, Hose) ist mitversichert, wenn sie sich in einem verschlossenen, abschließbaren Koffer, Topcase oder fest verbauten Stauraum befindet. Dieser Stauraum muss fest mit dem Quad verbunden sein.
Wichtig: Ein Helm, der mit einem externen Schloss am Quad befestigt ist, ist nicht versichert.
Die Schutzkleidung eines Unfallgegners (Zweirad/Trike/Quad) übernimmt die Haftpflicht, wenn Sie den Unfall verursachen. Ihre eigene Schutzkleidung ist bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht versichert. Nur eine Teilkasko deckt Diebstahl bzw. Schäden im Stauraum ab.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF) wirkt sich direkt auf Ihren Beitrag aus. Sie steigt mit jedem schadenfreien Jahr und belohnt umsichtiges Fahren. Zwischen Quad und Pkw gibt es Unterschiede:
- Pkw: bis SF 50 (bis zu 35 schadenfreie Jahre)
- Quad: meist nur bis SF 20 – deutlich weniger Stufen und schnellere Höchststufe
- Einstufung: Quad-SF orientiert sich an den Motorrad-Regeln (betrifft sowohl die Haftpflicht als auch die Teilkasko)
- Übernahme bestehender SF-Klassen: Wenn Sie vom Pkw zum Quad wechseln, berücksichtigen Versicherer in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse. Da die SF-Skala beim Quad jedoch kürzer ist, erfolgt keine 1:1-Übernahme. Stattdessen wird Ihre schadenfreie Zeit in die für Quads vorgesehene Skala eingeordnet oder auf die dort maximal mögliche SF-Klasse begrenzt. Die konkrete Einstufung richtet sich nach den geltenden Tarifregeln.
Für Quads mit weniger als 50 ccm Hubraum gilt folgende Regelung und Empfehlung:
- Die R+V-Versicherung bietet für Quads mit weniger als 50 ccm keine Vollkasko an.
- Sie können jedoch zusätzlich zur vorgeschriebenen Haftpflicht noch eine optionale Teilkasko abschließen und sind dadurch für weitere Schadenereignisse abgesichert.
Für Quads mit über 50ccm Hubraum sind folgende Regeln und Empfehlungen zu beachten:
- Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Quad anderen Verkehrsteilnehmern zufügen, zum Beispiel Sachschäden an fremden Fahrzeugen, Personenschäden oder Vermögensschäden. Ohne Haftpflichtversicherung gibt es keine Zulassung!
- Eine Vollkaskoversicherung (freiwillig, optional) schützt Ihr Quad umfassend. Sie deckt selbstverschuldete Unfälle, Wildunfälle, Vandalismus (z. B. Neidkratzer), Diebstahl, Naturgewalten (Sturm, Hagel) und sogar Transportschäden ab. Sie enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und zusätzlich Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.
Wann lohnt sich eine Vollkasko? Insbesonders bei neuen oder hochpreisigen Quads (Wert > 3.000 €), bei intensiver Nutzung (täglich/beruflich), bei Finanzierung oder Leasing sowie wenn Sie hohe Reparaturkosten vermeiden möchten. Bei älteren, günstigeren Quads reicht oft eine Teilkasko.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags für Quads hängt von mehreren individuellen Faktoren ab:
- Motorleistung und Fahrzeugtyp: Hubraum, Leistung und Bauart wirken sich direkt auf die Höhe des Beitrags aus. Ein leistungsstärkeres Quad-Fahrzeug mit einem Hubraum von über 50ccm wird höher eingestuft als ein Quad mit einem Hubraum von bis 50-ccm.
- Schadenfreiheitsklasse: Ihre bisher schadenfreien Jahre beeinflussen die Einstufung ebenfalls. Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger kann der Beitrag ausfallen. Jedes schadenfreie Jahr senkt den Beitrag.
- Wohnort und Standort: Regionale Unterschiede spielen eine Rolle bei der Kalkulation. Der gemeldete Standort Ihres Fahrzeugs fließt in die Berechnung ein. Zum Beispiel: Großstadt = teurer (mehr Verkehr), Land = günstiger. Die Regionalklasse beeinflusst ebenfalls den Beitrag.
- Nutzung und Fahrleistung: Auch die jährliche Kilometerleistung sowie die Frage, ob es sich um ein Erst- oder Zweitfahrzeug handelt, beeinflussen die Beitragshöhe.
- Gewählter Leistungsumfang und Selbstbeteiligung: Entscheiden Sie sich zusätzlich für eine Teilkaskoversicherung, beeinflusst auch die vereinbarte Selbstbeteiligung den Beitrag. In der Regel gilt: Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu einem niedrigeren Versicherungsbeitrag führen.
Neben dem Versicherungsbeitrag können bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen auch Kosten für die Zulassung des Quads entstehen – etwa für Behördengebühren und Kennzeichen.
Bitte prüfen Sie vor Abschluss Ihrer R+V-Versicherung für Quads genau, welcher Leistungsumfang am besten zu Ihrem Quad und Ihrer Nutzung passt.
Auf was ist zu achten:
- Eine Haftpflicht bietet nur einen Teilschutz: Die Haftpflicht für Quads ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Ohne diese Versicherung dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Mit dem Mindestschutz decken Sie jedoch nur Schäden ab, die Sie mit Ihrem Quad anderen Personen oder Fahrzeugen zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt diese Versicherung nicht.
- Deckungssumme beachten: Die R+V-Quad-Versicherung bietet eine Deckungssumme von 100 Mio. EUR. Bei Personenschäden beträgt die Entschädigung je geschädigter Person bis zu 12 Mio. EUR. Gerade bei schweren Unfällen mit mehreren verletzten Personen können hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Achten Sie daher auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, um im Ernstfall umfassend abgesichert zu sein.
- Bei der Teilkasko die Selbstbeteiligung prüfen: Sie haben die Wahl zwischen einer Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung und einer mit 150 EUR Selbstbeteiligung. Entscheiden Sie sich für die Selbstbeteiligung, ersetzt die Versicherung Schäden unter 150 EUR nicht. Bei höheren Schadensummen reduziert sich die Versicherungsleistung um 150 EUR.
WKZ steht für Wagniskennziffer. Mithilfe dieser Kennziffer wird das Risiko bestimmter Fahrzeugmodelle für Versicherungsfälle eingeschätzt. Die WKZ ist nur für zulassungspflichtige Quads mit mehr als 50 ccm Hubraum relevant.
Wenn Sie Ihr Quad als Leichtkraftfahrzeug mit einem Hubraum unter 50 ccm mit Versicherungskennzeichen versichern, bezahlen Sie einen pauschalen Versicherungsbeitrag. Daher haben die Wagniskennziffern für R+V-Moped- und Quad-Versicherungen für Leichtkrafträder keine Bedeutung.
Während zulassungspflichtige Quads uneingeschränkt im Ausland fahren dürfen, gibt es bei kleinen Quads mit Versicherungsplakette keine einheitliche Regelung. Zwar besteht der Versicherungsschutz europaweit, doch nicht alle Länder erkennen das Versicherungskennzeichen an.
Gut zu wissen:
- In manchen Ländern kann das Fahren mit deutschem Versicherungskennzeichen als Fahren ohne Zulassung gelten und sogar zu einem Bußgeld führen. Wenn Sie mit Ihrem versicherten Quad ins Ausland reisen möchten, sollten Sie sich deshalb vorher über die Bestimmungen Ihres Reiseziels informieren.
- Der Versicherungsschutz kann auch für bestimmte Gebiete außerhalb des geografischen Europas gelten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dazu zählen beispielsweise Madeira oder die Kanarischen Inseln. Prüfen Sie vor Reiseantritt, welche Regelungen für Ihr konkretes Reiseziel gelten.
Für elektrisch betriebene Quads bietet die R+V-Quad-Versicherung zusätzliche Leistungen rund um Akku und Ladezubehör.
Die Leistungen für Elektro-Quads auf einen Blick:
- Neuwertentschädigung für den Akku: Bis zu 24 Monate nach Erwerb des Quads als Neugerät wird der Akku zum Neuwert ersetzt.
- Mitversichertes Ladezubehör: Ladekabel einschließlich Adapter sind ohne Zuschlag mitversichert.
- Mobiles Ladegerät: Dieses ist inklusive Adapter bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1.000 EUR abgesichert.
- Wallbox: Eine fest mit dem Gebäude verbundene Wandladestation ist bis zu einer Entschädigungssummer von 1.000 EUR abgesichert.
- Ladekarte: Eine Ladekarte für Elektrofahrzeuge ist bis zu einer Höhe von 100 EUR eingeschlossen.
Im Schadensfall zählt schnelles und besonnenes Handeln. Folgen Sie diesen 3 Schritten, damit wir Ihren Quad-Schaden zügig bearbeiten können:
- Schäden dokumentieren: Halten Sie Schäden direkt nach dem Unfall oder bei einem Teilkaskoschaden fest. Fotos mit dem Smartphone oder eine Skizze helfen oftmals bei der späteren Klärung. Bei einem Unfall im Straßenverkehr nimmt die Polizei den Hergang auf.
- Schaden melden: Melden Sie uns den Schaden bitte so schnell wie möglich. Sie erreichen unsere Schadenhotline rund um die Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 533-1111. Alternativ können Sie auch bequem unser Online-Schadenformular verwenden.
- Leistungsprüfung abwarten: Nach Ihrer Meldung leiten wir umgehend die Prüfung ein. Bei größeren Schäden kann ein unabhängiger Sachverständiger erforderlich sein, um den Schaden vor Ort zu begutachten. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Auszahlung.