ITALIEN
Wenn Sie mit dem Motorrad im Ausland unterwegs sind und sich Italien als Reiseziel aussuchen, ist die bestehende Helmpflicht äußerst wichtig! Denn halten Sie die Regelung nicht ein, kann es richtig teuer werden. Die Helmpflicht in Italien ist nämlich verschärft: Es dürfen nur Helme getragen werden, die der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 entsprechen. Hierbei handelt es sich um die amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von bis zu 311 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 171 Abs. 3 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme / Sicherstellung.
Für Kleinkrafträder (bis 50ccm) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h; sie dürfen mit dem Motorrad im Ausland nicht auf der Autobahn fahren. Auf die Autobahn dürfen nur Kräder, die mindestens einen Hubraum von 150 ccm vorweisen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von bis zu 155 Euro geahndet.
Für alle anderen Motorräder gelten folgende Tempolimits:
- innerorts: 50 km/h
- außerorts: 90 km/h
- Schnellstraße: 110 km/h
- Autobahn: 130 km/h