Teilnahmebedingungen „Zukunftsbonus“ für das Produkt R+V-AnsparKombi Safe+Smart (Vermarktungsname: „Safe+Smart 4Kids“)
Der „Zukunftsbonus“ für die R+V-AnsparKombi Safe+Smart ist eine befristete Aktion der R+V Lebensversicherung AG, Raiffeisenplatz 2, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 533-0, E-Mail: ruv@ruv.de. Die Teilnahme an der Maßnahme sowie deren Durchführung richten sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen.
1. Welche Verträge erhalten einen Zukunftsbonus?
Die ersten 50.000 Neuanträge einer R+V-AnsparKombi Safe+Smart im Aktionszeitraum, die von der R+V Lebensversicherung AG angenommen werden, erhalten einmalig einen Zukunftsbonus in Höhe von 120 Euro vor Abzug von Kosten, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der/die Versicherungsnehmer/in ist mindestens 18 Jahre alt,
- die versicherte Person ist unter 18 Jahre alt.
Weitere Voraussetzung ist, dass ununterbrochen für mindestens 12 Monate ab Versicherungsbeginn ratierliche Beiträge gezahlt werden.
Als neu beantragt gelten ausschließlich Versicherungsverträge, die nicht aus einer Vertragsumstellung, Wiederinkraftsetzung oder Fortführung eines bestehenden oder früheren Vertrages hervorgegangen sind. Als kontinuierliche Beitragszahlung gilt die fristgerechte und vollständige Zahlung der vereinbarten Beiträge ohne Unterbrechung, Beitragsfreistellung oder Stundung innerhalb der ersten zwölf Monate ab Versicherungsbeginn.
2. Wie wird der Zukunftsbonus ausgezahlt?
Der Zukunftsbonus wird der zugrunde liegenden R+V-AnsparKombi Safe+Smart zum Versicherungsjahrestag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres nach Abzug der beitragsbezogenen Kosten als Zuzahlung bei Erfüllung der zugrundeliegenden Teilnahmebedingungen gutgeschrieben. Den verbleibenden Betrag wandeln wir entsprechend des Verhältnisses um, das aktuell für die Aufteilung der Beiträge in sicheres Kapital und Chancen-Kapital festgelegt ist.
Der Zukunftsbonus wird je Kind (= versicherte Person) nur einmal gewährt. Die Gutschrift des Zukunftsbonus wird dem Versicherungsnehmer nach Zuzahlung in den Vertrag bestätigt.
Die steuerliche Behandlung des Zukunftsbonus und der daraus erzielten Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Vertragsbeteiligten ab. Eine steuerliche Beratung erfolgt nicht.
3. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?
Die Aktion läuft für die ersten 50.000 Neuanträge vom 01.04.2026 bis einschließlich 31.03.2027. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aktionszeitraum ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden.
4. Wer ist zur Teilnahme berechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen als Versicherungsnehmer einer neu abgeschlossenen R+V-AnsparKombi Safe+Smart, die zum Zeitpunkt des Neuantrags mindestens 18 Jahre alt sind und die die weiteren, in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllen.
Der R+V Lebensversicherung AG behält sich vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen von der Aktion auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben durch den Teilnehmer.
5. Gibt es Einschränkungen bei der Beitragshöhe?
Der Mindestbeitrag der abzuschließenden Versicherung beträgt 25,- Euro monatlich.
6. Kann der Anspruch auf den Zukunftsbonus erlöschen?
Der Anspruch auf den Zukunftsbonus entfällt, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Er entfällt zudem, wenn innerhalb der ersten zwölf Monate ab Versicherungsbeginn eine Kündigung, Beitragsfreistellung, Beitragsstundung oder eine sonstige vertragsändernde Maßnahme erfolgt, die zu einer Unterbrechung der Beitragszahlung führt.
Eine Mehrfachgewährung des Zukunftsbonus für dasselbe Kind, d.h. die dieselbe versicherte Person ist ausgeschlossen. Die R+V Lebensversicherung AG behält sich vor, den Zukunftsbonus bei missbräuchlicher Nutzung, insbesondere durch Kündigung und Neuabschluss zur erneuten Erlangung des Zukunftsbonus, nicht zu gewähren oder zurückzufordern.
7. Kann der Anspruch auf den Zukunftsbonus abgetreten oder übertragen werden?
Eine Barauszahlung des Zukunftsbonus ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Zukunftsbonus kann nicht an Dritte abgetreten, übertragen oder verkauft werden.
8. Sonstiges
Mit der Teilnahme an der Maßnahme erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wiesbaden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung der R+V Allgemeine Versicherung AG zu entnehmen.