Mopeds und Roller

    Moped und Roller anmelden: So bekommen Sie ein Versicherungskennzeichen

    Inhalt:

    Im Gegensatz zu Autos benötigen Zweiräder wie Mopeds, Roller und Mofas unter 50 ccm nur ein Versicherungskennzeichen und kein Kennzeichen der örtlichen Zulassungsstelle, wie es für ein Auto notwendig ist. Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Es genügt als offizielle Anmeldung.

     

    Wichtige Infos zur Anmeldung eines Rollers unter 50 ccm

    • Um rechtmäßig am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen, benötigen Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas oder Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm eine gültige Haftpflichtversicherung.

    • Kleinkrafträder unter 50 ccm müssen nicht bei der örtlichen Zulassungsbehörde angemeldet werden. Ein gültiges Versicherungskennzeichen von der Versicherung ist ausreichend.

    • Das Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden und hat jedes Jahr eine andere Farbe (grün, schwarz und blau im Wechsel).

    • Das Versicherungskennzeichen für Ihren Roller unter 50 ccm können Sie ganz einfach online bestellen.

    • Eine Versicherung für Roller über 50 ccm können Sie hier abschließen.

    Diese Unterlagen benötigen Sie, um einen Motorroller anzumelden

    Um Ihren Roller oder Ihr Moped anzumelden möchten, benötigen Sie für die Roller- bzw. Mopedversicherung diese Unterlagen:
     

    • Nachweis der Identität

      Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung sein. Anhand der Dokumente werden Ihre persönlichen Daten verifiziert.

    • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs

    • Bei Minderjährigen

      Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig.

    Für diese Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen ausreichend

    Für manche Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen ausreichend – Sie müssen diese Fahrzeuge nicht bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Als Faustregel gilt: nicht schneller als 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum:

    Zweiräder

    Mofas, Mopeds, Mockicks, Roller

    Zweiräder

    Zur Gruppe der einspurigen Kraftfahrzeuge (Zweiräder), für die ein Versicherungskennzeichen ausreichend ist, gehören diese Fahrzeuge:

    • einsitzige Leichtmofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
    • einsitzige Mofas bis 25 km/h
    • Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Mokicks bis 45 km/h
    • Roller bis 45 km/h

    Zweiräder

    Zur Gruppe der einspurigen Kraftfahrzeuge (Zweiräder), für die ein Versicherungskennzeichen ausreichend ist, gehören diese Fahrzeuge:

    • einsitzige Leichtmofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
    • einsitzige Mofas bis 25 km/h
    • Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Mokicks bis 45 km/h
    • Roller bis 45 km/h

    Motorisierte Fahrräder

    E-Bikes, S-Pedelecs

    Motorisierte Fahrräder

    Unterstützt der Motor das Fahrrad auch bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h benötigen diese Fahrräder ein Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Es gibt zwei Arten von E-Bikes, für die eine Haftpflichtversicherung nötig ist:

    • S-Pedelecs mit vom Treten unabhängigem Elektroantrieb
    • S-Pedelecs mit Tretunterstützung und einer möglichen Geschwindigkeit von über 25 km/h.

    Bei der ersten Variante fährt das Rad, ohne dass jemand aktiv die Pedale treten muss. Bei der zweiten Variante unterstützt der Motor auch noch, wenn das Fahrrad bereits eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat.

    Motorisierte Fahrräder

    Unterstützt der Motor das Fahrrad auch bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h benötigen diese Fahrräder ein Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Es gibt zwei Arten von E-Bikes, für die eine Haftpflichtversicherung nötig ist:

    • S-Pedelecs mit vom Treten unabhängigem Elektroantrieb
    • S-Pedelecs mit Tretunterstützung und einer möglichen Geschwindigkeit von über 25 km/h.

    Bei der ersten Variante fährt das Rad, ohne dass jemand aktiv die Pedale treten muss. Bei der zweiten Variante unterstützt der Motor auch noch, wenn das Fahrrad bereits eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat.

    Elektro-Kleinstfahrzeuge

    E-Scooter (E-Roller), Segways

    Elektro-Kleinstfahrzeuge

    Im Straßenverkehr gibt es verschiedene Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Dazu zählen E-Scooter, auch E-Roller genannt, und Segways.

    • Vor allem in Städten sind E-Scooter beliebt. Dank Motorunterstützung erfolgt die Fortbewegung schnell und einfach. Dafür ist aber auch ein Versicherungskennzeichen notwendig.
    • Segways sind elektrobetriebene Einpersonen-Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2020 hergestellt wurden. Um sie im Straßenverkehr zu fahren, ist ein Versicherungskennzeichen nötig. Ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt 38 km/h.

    Elektro-Kleinstfahrzeuge

    Im Straßenverkehr gibt es verschiedene Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die ein Versicherungskennzeichen nötig ist. Dazu zählen E-Scooter, auch E-Roller genannt, und Segways.

    • Vor allem in Städten sind E-Scooter beliebt. Dank Motorunterstützung erfolgt die Fortbewegung schnell und einfach. Dafür ist aber auch ein Versicherungskennzeichen notwendig.
    • Segways sind elektrobetriebene Einpersonen-Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2020 hergestellt wurden. Um sie im Straßenverkehr zu fahren, ist ein Versicherungskennzeichen nötig. Ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt 38 km/h.

    Besondere Fahrzeuge

    Quads, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Trikes, Krankenfahrstühle

    Besondere Fahrzeuge

    Auch für besondere Fahrzeuge wie Quads, andere vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Trikes oder Krankenfahrstühle ein Kennzeichen nötig.

    • Für ein Quad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist im Straßenverkehr eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen nötig.
    • Das Gleiche gilt für Trikes bis 45 km/h und dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h.
    • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und maximal 350 kg müssen ein Kennzeichen haben, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
    • Krankenfahrstühle, die mit der Führerscheinklasse S oder M gefahren werden, benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen.

    Besondere Fahrzeuge

    Auch für besondere Fahrzeuge wie Quads, andere vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Trikes oder Krankenfahrstühle ein Kennzeichen nötig.

    • Für ein Quad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist im Straßenverkehr eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen nötig.
    • Das Gleiche gilt für Trikes bis 45 km/h und dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h.
    • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und maximal 350 kg müssen ein Kennzeichen haben, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
    • Krankenfahrstühle, die mit der Führerscheinklasse S oder M gefahren werden, benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen.

    Gültigkeit des Kennzeichens

    Ein Versicherungskennzeichen gilt immer ein Jahr. Der Versicherungszeitrum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahrs (28.02. oder 29.02.). Wenn Sie Ihr Kleinkraftrad erst später anmelden, wird die Versicherung anteilig berechnet.

    Was bedeuten die Farben und Buchstaben beim Versicherungskennzeichen

    Quelle: GDV

    Das Versicherungskennzeichen ist anders aufgebaut als ein Autokennzeichen. Es besteht aus Zahlen und Buchstaben in einer Farbe. Die Farbe ändert sich jedes Jahr. Bei Kontrollen ist so auf den ersten Blick ersichtlich, ob das Kennzeichen aktuell gilt. In der Mopedsaison 2024/25 sind die Versicherungskennzeichen blau. Im Versicherungsjahr 2025/26 ist dann grün an der Reihe.

    Die Buchstaben und Zahlen auf dem Versicherungskennzeichen haben folgende Bedeutung:
     

    • Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Buchstaben.

    • Die drei Ziffern in der oberen Zeile werden zufällig vergeben.

    • Wunschkennzeichen wie beim Auto gibt es bei einem Roller nicht.

    • Die drei Buchstaben in der unteren Zeile stehen für die Versicherungsgesellschaft.

    • Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV. GDV steht für „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“.

    • Zusätzlich ist das Versicherungsjahr angegeben.

    Was tun, wenn das Versicherungskennzeichen weg ist

    Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Das passiert schnell, wenn das Kennzeichen nicht richtig am Fahrzeug befestigt ist und man auf unebener Straße unterwegs ist.

    Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen. Bei der R+V Versicherung können Sie sich bei einem Kennzeichenverlust an die 24-Stunden-Schaden-Hotline wenden.

    Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig. Versicherungsschutz besteht trotzdem, auch wenn Sie ohne Versicherungskennzeichen fahren.

    Fahren ohne Kennzeichen: die Folgen

    Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten. Wird man von der Polizei erwischt, kann für das Fahren mit Roller, Moped oder Mofa ohne Versicherungskennzeichen ein Bußgeld fällig werden. Das Bußgeld beträgt bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie einem Roller oder Moped, zur Zeit 40 Euro.

    Der richtige Versicherungsschutz für die Roller-Anmeldung

    Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bei Kleinkrafträdern ist der Versicherungsschutz abhängig vom Hubraum.

    Fahrzeuge bis 50 ccm Hubraum

    Fahrzeuge bis zu einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern (ccm) benötigen lediglich eine Haftpflichtversicherung und erhalten ein Versicherungskennzeichen.

    Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen. Sie greift, wenn Personen verletzt oder getötet werden oder wenn Dinge beschädigt werden.
     

    Versicherungskennzeichen bestellen

    Fahrzeuge über 50 ccm Hubraum

    Fahrzeuge über 50 ccm müssen bei der Zulassungsbehörde zugelassen werden und können in einer Haftpflichtversicherung oder in einer Teilkaskoversicherung versichert werden.

    Bei einer Teilkaskoversicherung inklusive Haftpflicht ist der Versicherungsschutz umfassender. Die Versicherung greift beispielsweise auch dann, wenn das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.

    Versicherung online abschließen

    FAQs: Häufige Fragen und Antworten zu Moped-, Mofa- und Roller-Anmeldung

    Im Folgenden geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Rollerversicherung.

    Roller-Anmeldung

    Ein Roller ist eine Sonderform eines Motorrads ohne Knieschluss. Unter 50 ccm Hubraum ist ein Motorroller zulassungsfrei und muss nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Er benötigt lediglich ein Versicherungskennzeichen.

    Das Versicherungskennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

    Die Anmeldung eines Rollers ist kostenlos. Die Kosten, die anfallen, beziehen sich auf die jährliche Versicherungsprämie.

    Dafür sind Angaben zur Person nötig und die Angaben aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Kleinkraftrades.

    Ohne gültiges Versicherungskennzeichen und Versicherungsschutz dürfen Sie Ihren Roller oder Scooter nicht fahren.

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nötig, wenn die Betriebserlaubnis für das Moped oder das Mofa verloren gegangen ist. Damit diese vom Hersteller neu ausgestellt werden kann, müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitbringen.

    Die Anmeldung eines Rollers kann auch eine Person vornehmen, die keinen Führerschein besitzt. Das Fahren ist allerdings nur mit einem gültigen Führerschein erlaubt.

    Ein Kleinkraftrad wie ein Moped oder ein Roller können Sie bei der R+V Versicherung online anmelden und die Mopedversicherung ebenfalls online abschließen.

    E-Scooter-Anmeldung

    Um einen E-Scooter anzumelden, sind die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) nötig. Damit kann die Anmeldung online bei der Versicherung erfolgen.

    E-Scooter anmelden

    Wenn ein E-Scooter über 6 km/h schnell fahren kann, ist für ihn eine Versicherungsplakette nötig.

    Mofa- und Moped-Anmeldung

    Das Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds in der Saison 2024/2025 ist blau. 2025/2026 ist das Kennzeichen grün, 2026/2027 ist es schwarz.

    Ein Mofa muss nicht offiziell bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden. Jedoch benötigt es ein Versicherungskennzeichen und eine Haftpflichtversicherung.

    Für ein Mofa unter 50 ccm ist keine Zulassung nötig. Es fallen daher keine Kosten kann.

    Für die Anmeldung bzw. die Moped-Versicherung ist der Typenschein nötig. Er bescheinigt, dass das Fahrzeug einer bestimmten Fahrgestellnummer des entsprechenden Typs entspricht. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ein neuer Typenschein für das Moped vom Hersteller angefordert werden.

    Minderjährige können mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten ein Moped oder ein anderes Kleinkraftrad anmelden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Jugendlichen mit 15, 16 oder 17 Jahren handelt, der die Roller- oder Mopedversicherung abschließen will.

    Ein Roller und ein Moped unterscheiden sich optisch und in ihrem Aufbau. Ein Roller hat keine Pedale, sondern einen tiefen Durchstieg. Dort kann der Fahrer die Beine aufstellen. Ein Moped ist durch seine Bauweise sportlicher.

    Die freiwillige Zulassung bedeutet, dass auch ein zulassungsfreies Fahrzeug offiziell bei der Zulassungsbehörde registriert und daher zugelassen wird. Das hat verschiedene Vorteile gegenüber der reinen Mopedversicherung mit Versicherungskennzeichen: Da das Kennzeichen bleibt, muss Sich nicht jedes Jahr ein neues besorgen. Zudem können Sie den Zeitraum für die Moped- und Rollerversicherung selbst wählen.

    Fazit: Das Wichtigste zum Thema Roller anmelden und zur Versicherung in Kürze

    Ein Roller bis 50 ccm muss nicht bei der Zulassungsbehörde zugelassen werden, sondern benötigt lediglich ein Versicherungskennzeichen. Dieses Kennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Es beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Für die Anmeldung sind ein Personalausweis bzw. ein Reisepass und die Daten des Fahrzeugs nötig.

    Zusätzlich können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen, die Schäden wie Diebstahl, Unfälle mit Tieren oder durch Naturgewalten abdeckt.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

    R+V-Team

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