Stellen Sie sich vor, Sie suchen in der vollen Innenstadt einen Parkplatz für Ihr Motorrad oder Ihren Roller. Oft sind Pkw-Flächen belegt und spezielle Motorrad-Stellplätze fehlen. Fahrer von Krafträdern fragen sich dann: Wo darf ich mein Motorrad oder meinen Roller abstellen? Obwohl die Straßenverkehrsordnung (StVO) klare Regeln vorgibt, herrscht beim Motorrad parken oft Unsicherheit. Erfahren Sie, wo Sie Ihr Fahrzeug parken dürfen und wie Sie Parkscheibe oder Parkschein bei Rollern, Motorrädern und anderen Krafträdern verwenden.
Motorrad parken: Wo dürfen Sie Ihr Bike oder Ihren Roller legal abstellen?
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Klare Vorschriften für das Abstellen von Motorrädern und Rollern
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Motorrad parken eindeutig – egal ob auf Gehwegen oder auf Pkw-Parkplätzen.
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Parkscheibe und Parkschein korrekt verwenden
In vielen Zonen müssen Sie beim Parken von Motorrädern und Rollern eine Parkscheibe oder einen Parkschein verwenden. Wichtig: Es gibt für Krafträder spezielle, kleinere Parkscheiben, die Sie oft direkt am Lenker befestigen können. Wenn Sie einen gebührenpflichtigen Parkplatz nutzen, zahlen Sie dieselben Gebühren wie Pkw-Fahrer.
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Falschparken kann teuer werden
Wenn Sie Ihr Bike verbotswidrig auf dem Gehweg abstellen, riskieren Sie hohe Bußgelder. Prüfen Sie die StVO und lokale Parkvorschriften, um sicherzugehen, wo das Abstellen Ihres Bikes erlaubt ist. Welche Kosten bei Verstößen auf Sie zukommen, legt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) fest.
Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Motorrad parken, ohne mit der StVO in Konflikt zu geraten.
Egal, ob vor Ihrem Wohnhaus oder in der Innenstadt – das Parken von Motorrädern und Rollern auf Gehwegen ist laut StVO grundsätzlich verboten. Stellen Sie Ihr Fahrzeug stattdessen am Fahrbahnrand oder auf markierten Flächen ab. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Abstellen unter bestimmten Bedingungen möglich ist:
Ausnahme 1: Das blaue Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken auf Gehwegen, sofern Markierungen dies vorgeben.
Ausnahme 2: Spezielle Markierungen auf dem Gehweg, wie ein Motorrad- oder Rollersymbol in einem Quadrat oder Rechteck, zeigen an, dass das Abstellen von Krafträdern an dieser Stelle erlaubt ist. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, bleibt das Parkverbot auf Bürgersteigen bestehen.
In manchen Kommunen wird das Abstellen auf breiten Gehwegen geduldet – ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
In der Regel dürfen Motorräder, Roller und andere Krafträder auf den gleichen Parkflächen wie Pkw abgestellt werden. Die StVO unterscheidet bei den Parkregelungen nicht zwischen diesen Fahrzeugtypen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, die Sie beachten sollten:
- Wenn in der Umgebung oder in Parkflächen spezielle Motorradstellplätze ausgewiesen sind, müssen Krafträder dort abgestellt werden.
- Teilen sich 2 Krafträder eine Parklücke, benötigt jedes Fahrzeug einen eigenen Parkschein.
- Besteht ein Parkverbot für Pkw, gilt dieses auch für Motorräder und Roller. Das Abstellen des Kraftrades ist dort nicht erlaubt.
Auch für Roller oder Motorräder brauchen Sie nach der StVO einen Parkschein oder eine Parkscheibe an Parkplätzen, die nur ein zeitlich begrenztes oder gebührenpflichtiges Abstellen von Fahrzeugen zulassen. Bei speziell ausgewiesenen Motorradparkplätzen fallen in der Regel ebenso Gebühren an.
Viele Parkhäuser und Tiefgaragen sind private Anlagen. Daher können die Betreiber selbst entscheiden, ob sie Motorräder oder Roller dort parken dürfen. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in ein Parkhaus fahren möchten, sollten Sie sich im Vorfeld informieren oder vor dem Hineinfahren auf die Beschilderung achten, die Ihnen anzeigt, ob das Abstellen von Krafträdern gestattet ist. Ist das Parken im Parkhaus für Motorräder und Roller erlaubt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Einige Parkhäuser und Tiefgaragen bieten spezielle Parkplätze für Krafträder wie Motorräder und Roller.
- Wenn keine ausgezeichneten Parkplätze für Motorräder oder Roller vorhanden sind, dürfen Sie Ihr Fahrzeug auf einem regulären Parkplatz abzustellen. Hierbei sollten Sie jedoch sicherstellen, dass Ihr Bike anderen Nutzern weder den Zugang noch Parkraum versperrt.
In Deutschland gibt es in der Regel bei Parktickets keine speziellen Vergünstigungen für Motorräder oder Roller. Die Parkgebühren für Krafträder entsprechen in der Regel denen für Pkw. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dieser ermächtigt die Bundesländer und Kommunen, eigene Gebührenordnungen festzulegen. Da die meisten Städte in ihren Gebührensatzungen lediglich nach Kraftfahrzeugen unterscheiden, fallen für Krafträder oft dieselben Gebühren an wie für Pkw.
Anders verhält es sich in Parkhäusern oder auf privaten Parkflächen: Hier unterliegt die Preisgestaltung nicht dem öffentlichen Recht, sondern dem Hausrecht des jeweiligen Betreibers. Private Anbieter können eigenständig entscheiden, ob sie Motorrädern vergünstigte Tarife anbieten, spezielle Stellflächen bereitstellen oder die volle Gebühr verlangen.
Es ist nicht erlaubt, Motorräder und Roller an Fahrradständern zu parken. Beachten Sie:
- Das Abstellen von Motorrädern oder Rollern an diesen Stellplätzen blockiert den Platz für Radfahrer und ist verboten.
- Auch mit einer Parkscheibe ist das Abstellen von Motorrädern, Rollern und anderen Fahrzeugen an Fahrradständern nicht erlaubt.
Achten Sie darauf, Ihr Motorrad oder Roller immer an den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen, um Bußgelder zu vermeiden.
Hier die wichtigsten Regeln zum Parken von Motorrad und Roller im Überblick:
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Die gleichen Regeln wie für Autos
Für Motorräder und Roller gelten in der Regel die gleichen Vorschriften wie für Pkw.
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Spezielle Parkplätze
Nutzen Sie, wenn möglich, spezielle Motorradparkplätze. Diese sind oft besser für Ihr Fahrzeug geeignet und verhindern, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer behindern.
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Kein Parken auf dem Gehweg
Es ist verboten, Motorräder und Roller auf dem Gehweg abzustellen, außer ein spezielles Verkehrszeichen (z. B. das Verkehrszeichen 315) erlaubt dies.
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Parkausweis-Pflicht auch für Motorräder
Wenn auf einem Parkplatz Parkschein- oder Parkscheiben-Pflicht besteht, gilt dies auch für Motorräder und Roller.
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Eigener Parkschein für jedes Fahrzeug
Wenn 2 Krafträder nebeneinander in einer Parklücke stehen, sich diese also teilen, benötigt jedes Kraftrad einen eigenen Parkschein.
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Regeln für Parkhäuser
Informieren Sie sich, ob das Parken von Motorrädern und Rollern in dem von ihnen angefahrenen Parkhaus erlaubt ist und ob es spezielle Parkplätze für Krafträder gibt.
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Fahrradständer sind tabu
Das Abstellen von Motorrädern oder Rollern an Fahrradständern ist grundsätzlich verboten und kann zu Bußgeldern führen.
Wenn auf einem Parkplatz das Ziehen eines Parkscheins bzw. Parktickets oder das Auslegen einer Parkscheibe verpflichtend ist, müssen sich auch Roller- und Motorradfahrer daran halten. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit ersetzt keine Parkscheibe und wird als Parkverstoß gewertet. Stattdessen müssen Sie die Parkscheibe, den Parkschein oder das Parkticket gut sichtbar am Motorrad oder Roller befestigen.
Für Roller und Motorräder gibt es spezielle Parkscheiben. Diese verfügen meist über eine Halterung für den Lenker, sind gelocht und wetterbeständig, sodass sie auch bei Regen zuverlässig lesbar bleiben. Besteht hingegen die Pflicht zum Auslegen eines Parkscheins oder Parktickets, müssen Sie den Parknachweis sicher am Motorrad oder Roller befestigen. Bewährt haben sich mehrere Methoden:
- Viele Fahrer nutzen transparentes Klebeband, um den Parkschein gut sichtbar am Scheinwerfer, an der Verkleidung oder am Windschild anzubringen.
- Alternativ können Sie den Parkschein in einer wetterfesten Hülle verstauen und mit Kabelbindern oder Gummibändern am Lenker befestigen.
- Auch ein Tankrucksack mit Sichtfenster kann eine praktische Lösung sein. Dabei handelt es sich um eine Tasche, die mit Magneten, Gurten oder einem Klick-System direkt auf dem Kraftstofftank befestigt wird. Modelle mit integriertem Sichtfenster sind besonders hilfreich, da sie es ermöglichen, das Parkticket wettergeschützt am Roller oder Motorrad zu platzieren.
Befestigen Sie den Parkschein niemals lose. Er könnte weggeweht oder gestohlen werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Kontrollabschnitt aufzubewahren und den angebrachten Parknachweis als Beleg zu fotografieren.
Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und der Schwere des Verstoßes. Wenn Sie Ihr Bike unzulässigerweise auf dem Gehweg parken, drohen laut Bußgeldkatalog-Verordnung folgende Sanktionen (Stand 2026):
| Parkverstoß | Bußgeld (Regelsatz) | Punkte im Flensburger Fahreignungsregister |
| Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg ... | 55 EUR | 0 |
| … und behindern dadurch andere | 70 EUR | 1 |
| … und gefährden dadurch andere | 80 EUR | 1 |
| … mit Sachbeschädigung | 100 EUR | 1 |
| Sie parken länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg ... | 70 EUR | 1 |
| ... und behindern dadurch andere | 80 EUR | 1 |
Wichtiger Hinweis: Sobald ein Punkt in Flensburg fällig wird, fallen zusätzlich Gebühren und Auslagen der Behörde an (in der Regel ab 28,50 EUR). Der Zahlbetrag liegt dann entsprechend höher.
Nein, Sie dürfen Parklücken nicht mit Ihrem Roller oder Motorrad für andere „reservieren“.
Parkplätze sind öffentliche Räume und müssen allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Eine Parklücke zu blockieren – sei es mit einem Roller, Motorrad oder einem anderen Fahrzeug – behindert andere in ihrem Recht auf freien Zugang. Das absichtliche Blockieren eines Parkplatzes kann als Nötigung gewertet werden, weil Sie andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Parkfreiheit behindern.
Verstöße gegen diese Regelung können mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar mit einer Verwarnung geahndet werden. Im schlimmsten Fall kann das Blockieren eines Parkplatzes rechtliche Konsequenzen wegen Nötigung nach sich ziehen.
Es kann vorkommen, dass in einer Gegend keine speziellen Motorradstellplätze oder Rollerparkplätze vorhanden sind. In solchen Fällen gibt es folgende Optionen, um Ihr Motorrad oder Kraftrad ordnungsgemäß abzustellen:
- Pkw-Parkplätze nutzen: Wenn keine speziellen Motorradparkplätze verfügbar sind, dürfen Roller und Motorräder auf regulären Pkw-Parkplätzen abgestellt werden, solange dies nicht durch Verkehrsschilder untersagt wird. Denken Sie daran, dass für Krafträder in diesem Fall dieselben Parkvorschriften wie für Pkw gelten, zum Beispiel hinsichtlich des Auslegens von Parkscheiben.
- Parken am Fahrbahnrand: In einigen Städten ist das Parken von Motorrädern und Rollern am Fahrbahnrand erlaubt. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass das Abstellen dort nicht den Verkehr beeinträchtigt und dass es sich nicht um eine Zone mit Parkverbot handelt. Achten Sie auf Verkehrszeichen und lokale Vorschriften.
Auch beim Parken eines Mopeds müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten, um Bußgelder zu vermeiden und den öffentlichen Raum korrekt zu nutzen. Diese ähneln denen für Motorräder und Roller:
- Wie bei Motorrädern und Rollern dürfen Sie auch Mopeds an bestimmten Orten nicht abstellen, dazu zählen Fahrradständer oder Parkverbotszonen. Ein Moped darf nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen, beispielsweise in Parkflächen am Rand der Straße, geparkt werden. Achten Sie darauf, dass das Moped nicht den Verkehr oder Fußgängerwege blockiert.
- Sie müssen eine Parkscheibe oder ein Parkticket bzw. einen Parkschein nutzen, wenn Sie Ihr Moped in einer gebührenpflichtigen Parkzone parken, genauso wie für Motorräder und Roller. Bringen Sie den Parkausweis gut sichtbar an, um Bußgelder zu vermeiden.
Nein, die StVO unterscheidet nicht nach dem Grad der Behinderung. Das Parken eines Motorrads auf dem Gehweg ist grundsätzlich untersagt, sofern kein Verkehrszeichen (z. B. Zeichen 315) dies erlaubt.
Auch wenn viele Kommunen ein platzsparend abgestelltes Bike dulden, haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf. Im Ernstfall riskieren Sie ein Verwarnungsgeld ab 55 EUR.
Ja, sofern die Beschilderung dies für Pkw vorschreibt, gilt diese Pflicht auch für Sie. Nutzen Sie am besten eine spezielle, gelochte Motorrad-Parkscheibe, die Sie mit einem Kabelbinder oder einer Schraube fest am Bike fixieren. So verhindern Sie, dass die Scheibe verrutscht oder entwendet wird.
Ein handschriftlicher Zettel mit der Ankunftszeit genügt den Anforderungen der Behörden nicht.
Wenn Sie wegen eines fehlenden oder entwendeten Parkscheins ein Knöllchen erhalten, hilft Ihnen der Kontrollabschnitt des Tickets weiter. Fotografieren Sie am besten nach dem Parken Ihres Motorrads das befestigte Ticket an Ihrer Maschine. Mit diesen Belegen können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei Ihnen als Halter.
Nein. Das Parken in Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihr Bike dorthin schieben.
Nur wenn Zusatzzeichen das Be- und Entladen oder das Befahren für Krafträder zu bestimmten Zeiten erlauben, ist ein kurzer Halt möglich. Für dauerhaftes Motorrad parken sollten Sie jedoch immer offizielle Stellflächen außerhalb der Fußgängerzone wählen, um Abschleppkosten zu vermeiden.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
R+V-Team
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