Egal ob in der Stadt oder in der Gemeinde: Mit steigendem Autoaufkommen sorgt auch die Parkplatz-Situation hin und wieder für Diskussionsbedarf. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern oder nur in einem unbekannten Umfeld zu Besuch sind: Sie sollten die Gegebenheiten rund ums Parken kennen. Bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen, gilt es zu klären, wo und wie Sie dieses am besten parken. Abgesehen davon sind Falschparker im Allgemeinen keine angesehenen Verkehrsteilnehmer. Doch wie gestaltet sich dieses Thema in Speziellen bei Krafträdern? Wo dürfen Sie als Zweiradbesitzer Ihr Motorrad oder Ihren Roller parken? Wir erklären, welche Regeln für Motorrad- oder Rollerbesitzer gelten und welche Vorschriften Sie beachten müssen, damit Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller richtig abstellen.

Motorrad oder Roller parken: Was geht und was geht nicht!?
Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. In bestimmten Ausnahmefällen trifft diese Regel nicht zu:
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Das blaue Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg.
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Eindeutige Parkplatzmarkierungen legitimieren, dass Sie Ihre Maschine auf dem Bürgersteig abstellen dürfen.
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In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Wenn Sie Ihr Motorrad so parken, damit Fußgänger einen Meter Platz zum Laufen haben, ein Rollstuhl oder ein Kinderwagen Platz hat und Ihr Kraftrad für Passanten keine Behinderung darstellt, ist das Abstellen Ihres Motorrads geduldet, aber dennoch nicht ausdrücklich erlaubt.
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Treten all diese Bedingungen nicht ein, ist das Parkverbot auf Gehwegen auch für Motorräder gültig und Sie müssen Sie ihr Motorrad auf der Straße abstellen.
Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer. Das Parken mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden. Doch auch in diesem Fall sollten Sie als Motorradbesitzer bestimmte Ausnahmen im Hinterkopf behalten:
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Sind in der Umgebung oder in Parkzonen gesonderte Motorrad-Parkplätze ausgewiesen, müssen Sie ihr Kraftrad an einem solchen abstellen.
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Bei zwei Motorrädern ist es zugelassen, beide Fahrzeuge in eine Parklücke zu stellen. Als Richtlinie sollten Sie immer das platzsparende Parken im Blick behalten.
Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Legen Sie sich eine motorradtaugliche Parkscheibe zu:
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Die Parkscheibe sollte gelocht sein und über eine Halterung für den Lenker verfügen.
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Im Idealfall haben Sie eine wetterresistente Parkscheibe, die auch Regenwetter aushält.
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Wenn Sie Ihr Motorrad parken und die Parkscheibe eingestellt haben, machen Sie zur Sicherheit ein Foto der Parkscheibe, um im Zweifelsfall einen Beweis zu haben.
Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten. Auch in dieser Situation sollten Sie als Motorradfahrer situationsgemäß handeln:
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Wenn Sie Ihr Motorrad parken, bringen Sie den Parkschein mit einem Streifen Klebeband entweder am Scheinwerfer, am vorderen Schutzblech oder an der Verkleidung an.
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Führen Sie eine wetterbeständige Schutzhülle oder ähnliches mit, damit Ihr Parkticket bei Regen nicht aufweicht.
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Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest. Ihr Parknachweis kann so leicht vom Wind weggehweht oder gestohlen werden.
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Falls der Parkschein im Zweifelsfall abhandenkommt, sollten Sie unbedingt immer den Kontrollabschnitt behalten, damit Sie das erworbene Parkticket nachweisen können.
Doch egal ob Sie Auto-, Motorrad- oder Rollerfahrer sind: Das Wissen um Parkscheibe, Parkschein, Parkdauer sind generelle Grundlagen, die zum richtigen Parken gehören.
Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. Wenn Sie eine Tiefgarage aufsuchen, um Ihr Motorrad zu parken, sollten Sie auch hier die Ausnahmen kennen:
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Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen. Daher dürfen Betreiber von Tiefgaragen selbst entscheiden, ob sie Motorräder in ihrer Institution akzeptieren oder nicht.
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Wenn Sie als Motorradfahrer mit Ihrem Fahrzeug in ein Parkhaus fahren möchten, sollten Sie sich entweder im Vorfeld informieren oder vor dem Hineinfahren auf eine genaue Beschilderung achten.
Neben diesen Aspekten gibt es auch für Motorradfahrer beim Parken im Parkhaus weitere Punkte zu beachten:

Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Verärgerte Radfahrer hätten in diesem Fall jedes Recht, das Ordnungsamt zu verständigen. Für diese Art von Falschparken müssen Sie sicher mit einem Bußgeld rechnen.
Gleiches gilt für Rollerfahrer, die ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer parken. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht. Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind. Den Roller an einem Fahrradständer zu parken ist also eine Ordnungswidrigkeit.
Wie mit einem Pkw sind Sie auch mit einem Motorrad nicht vor ungeschickten Parkremplern befreit. Leider passiert es in unglücklichen Momenten, dass entweder Sie mit Ihrem Motorrad an einem Pkw oder einem anderen Kraftrad hängen bleiben oder jemand anderes einen Kratzer oder eine Delle an Ihrem Motorrad verursacht. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie mit einer umfassenden Motorradversicherung unterwegs sind. Mit kompetenten Beratern erhalten Sie bürokratische und finanzielle Unterstützung.

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