Wer häufiger bei Dämmerung auf Landstraßen unterwegs ist, wird bestimmt schon das eine oder andere Tier beim Überqueren der Straße gesehen haben. Vielleicht waren Sie sogar schon in einen Wildunfall verwickelt. Wir erklären ausführlich, was bei einem Tierunfall zu tun ist, wen Sie informieren müssen und welche Versicherung die entstandenen Schäden abdeckt.
Rund ums Fahren
Wildunfälle im Straßenverkehr
Wildtiere können nicht einschätzen, wie schnell sich Fahrzeuge bewegen. Daher ist es durchaus möglich, dass sie vor ein Auto springen, das sie bereits von weitem sehen. Vermutet man, dass Tiere die Straße kreuzen könnten, gelten folgende Grundregeln:
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Fahren Sie mit erhöhter Aufmerksamkeit.
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Fuß vom Gas, immer bremsbereit sein.
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Fernlicht ausschalten: Das blendet sonst Wildtiere, wodurch sie an Ort und Stelle vor dem Fahrzeug stehen bleiben.
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Versuchen Sie bei Sichtkontakt, die Tiere durch die Hupe zu verjagen.
Doch auch unvermutet kann es passieren, dass Wildtiere vors Fahrzeug laufen.
Wichtig ist: Versuchen Sie nicht, dem Tier auszuweichen!
Stattdessen sollten Sie das Lenkrad festhalten und so hart bremsen, wie es die Verkehrslage zulässt – im besten Fall eine Vollbremsung einleiten. Durch ein waghalsiges Ausweichmanöver bringen Sie sonst sich und andere in größere Gefahr als etwa durch eine Kollision. Sowohl der Gegenverkehr als auch Bäume am Straßenrand sind gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Reh oder Wildschwein.
Nach dem Aufprall ist die Warnblinkanlage einzuschalten und zunächst die eigene Verfassung so wie die Ihrer Mitfahrer zu prüfen. Wurde jemand verletzt, rufen Sie sofort die 112 an und bitten Sie um Hilfe. Im Anschluss gilt es, die Lage außerhalb des Fahrzeugs zu beurteilen.
Wussten Sie schon, dass Schäden durch Wildunfälle nur bezahlt werden, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Als Wildunfall bezeichnet man in Deutschland ausschließlich Fälle, bei denen das Auto Schaden nimmt. Deshalb gilt das Überfahren von kleineren Tieren wie Hasen, Igeln und kleinen Vögel nicht als Wildunfall. Auch wer Haus- oder Nutztiere wie Hühner, Kühe, Pferde oder Hunde erfasst, verursacht zwar einen Tierunfall, jedoch keinen Wildunfall.
Aus einem allgemeinen Tierunfall wird nur dann ein Wildunfall, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
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Das Auto wird durch die Kollision mit dem Tier beschädigt.
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Das über- oder angefahrene Tier unterliegt dem Jagdrecht.
Achtung Wildwechsel: Wildtier überfahren/angefahren
Tierunfall: Haustier überfahren/angefahren
Für die Schadenregulierung bei einem Wildunfall kann eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. In jedem Fall benötigen Sie die Wildschadenbescheinigung, die ein Jäger ausstellen kann. Sie sollten außerdem die am Fahrzeug entstandenen Schäden so ausführlich wie möglich dokumentieren, beispielsweise durch Fotos.
Verursacht das Tier den Wildschaden am Auto nicht direkt durch die Kollision, sondern indirekt – etwa weil Sie ausweichen und einen Baum rammen, müssen Sie allerdings selbst haften.
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Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir im Folgenden einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema „Verhalten bei Wildwechsel“ beantwortet.
Ist es zu einer Kollision mit Wild gekommen, befolgen Sie die folgenden Schritte:
1. Wurden Personen verletzt, informieren Sie die 112.
2. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und legen Sie die Warnweste an – dann sollten Sie den Unfallort absichern.
3. Informieren Sie in jedem Fall die 110, geben Sie Ihren Standort und den Unfallort durch.
4. Warten Sie, bis ein Jäger und gegebenenfalls Polizeibeamte eintreffen.
5. Verletzten Tieren sollten Sie sich nicht nähern.
6. Tote Tiere ausschließlich mit Handschuhen anfassen.
Wie Sie sich bei einem Unfall ohne Wildschaden verhalten, hängt stark vom Einzelfall ab. Sie müssen Unfälle mit Kleintieren jedenfalls nicht bei der Polizei melden. Haben Sie Hasen, Mäuse, Eichhörnchen oder dergleichen überfahren und ihr Auto hat keinen Schaden genommen, können Sie weiterfahren.
Aber Vorsicht: Haben Sie die Tiere nur angefahren und entfernen sich vom Unfallort, begehen Sie dadurch Tierquälerei. Deshalb sollten Sie in jedem Fall anhalten und nach dem Tier sehen, wenn es gefahrlos möglich ist. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das verletzte Tier selbstständig zu einem Tierarzt bringen. Die Wildtiere eigenständig zu töten, ist nicht gestattet. Anders verhält es sich, wenn sie Haustiere wie Hunde und Katzen überfahren.
Wenn Sie Hund, Katze oder Ähnliches überfahren oder angefahren haben, müssen Sie in jedem Fall anhalten. Entweder prüfen Sie selbst, ob das Tier noch lebt oder rufen die 110 an und informieren die Polizei über den Vorfall. Halten Sie Ausschau nach dem Besitzer und klären Sie das weitere Vorgehen mit ihm ab.
Wenn es Ihnen möglich ist, entfernen Sie das tote Tier von der Straße. Auf keinen Fall sollten Sie einfach weiterfahren – falls das Tier noch lebt, machen Sie sich als Fahrer oder Fahrerin der Tierquälerei schuldig.
Generell steht das versehentliche Überfahren von Hunden oder Katzen nicht unter Strafe.
Grundsätzlich ist es immer ratsam zu bremsen, um damit die Aufprallgeschwindigkeit zu reduzieren. Allerdings sollten Sie stets die Verkehrssituation beachten: Fährt durch den Bremsvorgang ein anderer Verkehrsteilnehmer auf, trägt der Bremsende manchmal eine Mitschuld. Besonders dann, wenn er wegen Kleintieren wie Eichhörnchen oder Igeln bremst, muss der vordere Fahrer oder die Fahrerin für die Schäden am hinteren Fahrzeug mithaften.
Als Faustregel gilt: Ab Katzengröße wird immer gebremst, für kleinere Tiere nur dann, wenn es der Verkehr zulässt. Das führt natürlich dazu, dass Autounfälle durch Katzen stets als Einzelfall betrachtet werden müssen. Dasselbe gilt für Autounfälle mit kleinen Hunden. Eine pauschale Antwort lässt sich also nicht geben.
Je nach Art Ihrer Versicherung und des genauen Unfallhergangs kann entweder die Voll- oder Teilkaskoversicherung Tierschäden regulieren. Es ist auch möglich, dass die Tierhaftpflichtversicherung des Halters greift und diese für Ihre Schäden aufkommt, wenn der Tierhalter seine Aufsichtspflicht verletzt hat und Sie keine Schuld am Autounfall mit Hund oder Katze haben.
Um herauszufinden, wer bei einem Tierunfall zahlt und wer anzurufen ist, muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Üblich ist beispielsweise, dass die Tierhalterhaftpflicht der jeweiligen Besitzer bei Zwischenfällen mit Hunden oder Katzen greift. Bei Wildunfällen greift entweder die Voll- oder Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters.
Generell geht der Selbstschutz immer vor. Sie sind verpflichtet, die zuständigen Behörden einzuschalten, aber einem verwundeten Tier müssen Sie nicht helfen. Eine solche Pflicht gibt es weder bei Kleintieren noch bei Hirschen und Wildschweinen. Auch kleine Tiere können in Panik geraten und beißen, wodurch Infektionen ermöglicht werden.
Deshalb sollten Sie, falls Sie helfen wollen und sich dazu in der Lage fühlen, immer Vorsicht walten lassen.
Die Gefahr eines Wildwechsels wird häufig durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt. Wildwechsel-Verkehrsschilder zeigen ein springendes Reh. Sehen sie ein solches Zeichen am Straßenrand, sollten Sie besonders aufmerksam fahren und gegebenenfalls die Geschwindigkeit drosseln.
Manche Jagdpächter hängen auch CDs oder Plastikflaschen, rückstrahlende Streifen oder Reflektoren an Bäume. Diese sollen das Scheinwerferlicht zurückschicken und die Tiere warnen. Wo immer man solche Gegenstände sieht, ist Vorsicht geboten – man weiß ja nie, ob ein stolzes Reh oder ein streunender Fuchs sich tatsächlich davon warnen lässt.
Diskrete Hinweise auf Wildwechsel geben auch die Hochsitze der Jäger. Sie stehen häufig am Waldrand oder auch mitten in einer Wiese. Wild wechselt vom Wald auf die Wiese und umgekehrt. Deshalb gilt bei entsprechenden Wegstücken besondere Vorsicht, um Rehunfällen vorzubeugen.
Zuletzt aktualisiert: August 2024
R+V Team
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