Mit dem B196-Führerschein können Sie Ihre bestehende Autofahrerlaubnis um das Fahren bestimmter Leichtkrafträder erweitern – und das ganz ohne klassische Führerscheinprüfung. Die sogenannte Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm. Doch was genau dürfen Sie mit dem B196-Führerschein fahren, wo ist er gültig und welche Voraussetzungen gibt es? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige: Was der B196-Führerschein kostet, was man für den Antrag braucht und wie lange die Schulung dauert.
Was ist der B196-Führerschein?
-
Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren
Mit der Schlüsselzahl 196 erweitern Sie Ihren Autoführerschein und dürfen Leichtkrafträder – also Motorräder und Roller – bis 125 ccm und bis 11 kW fahren.
-
Keine Prüfung, aber verpflichtende Schulung
Für den B196-Führerschein absolvieren Sie eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten – eine Theorie- oder Praxisprüfung entfällt.
-
Nur in Deutschland gültig
Die Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands und ersetzt keinen Motorradführerschein – sie berechtigt also nicht zum Fahren größerer Maschinen oder im Ausland.
Beim B196-Führerschein handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung Ihres Pkw-Führerscheins (Klasse B). Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Sie zusätzlich bestimmte Leichtkrafträder fahren – also Motorräder und Roller bis 125 ccm und bis 11 kW. Die B196-Erweiterung ersetzt jedoch keinen Motorradführerschein.
Unterschiede zwischen dem Motorrad- und B196-Führerschein bestehen zum Beispiel bei der Gültigkeit im Ausland oder beim Fahren größerer Maschinen. Rechtsgrundlage der B196-Erweiterung ist dabei § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der die zulässigen Fahrzeugklassen genau festlegt.
Hier ein Überblick über die Fahrzeuge, die sie mit der B196-Erweiterung fahren dürfen:
Muss ich eine Prüfung machen, um den B196-Führerschein zu bekommen?
Nein, für den B196-Führerschein legen Sie keine theoretische oder praktische Prüfung ab. Stattdessen absolvieren Sie eine verpflichtende Fahrerschulung in der Fahrschule. Danach erhalten Sie die B196-Bescheinigung.
-
Alter
Um den B196-Führerschein beantragen zu können, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.
-
Vorerfahrung
Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Autoführerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen.
-
Nachweis
Nach der Fahrerschulung erhalten Sie eine Bescheinigung der Fahrschule. Mit diesem Dokument beantragen Sie bei der Führerscheinstelle die Eintragung der Schlüsselzahl 196. Zwischen Schulungsabschluss und Antrag darf höchstens 1 Jahr liegen.
Die Ausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und vermittelt den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Leichtkrafträdern.
Der Umfang der Schulung ist gesetzlich festgelegt:
-
Theorie
Sie nehmen an mindestens 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten teil. Die Inhalte orientieren sich an der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und umfassen unter anderem Verkehrsregeln, Besonderheiten von Krafträdern und sicherheitsrelevante Aspekte. Ziel ist es, dass Sie typische Risiken beim Fahren von Leichtkrafträdern früh erkennen.
-
Praxis
Zusätzlich absolvieren Sie mindestens 5 praktische Fahrstunden à 90 Minuten auf einem Leichtkraftrad. Dabei üben Sie grundlegende Fahrmanöver wie Slalom und Ausweichen sowie das Fahren im Straßenverkehr. Für die Ausbildung können Sie entweder ein Fahrzeug der Fahrschule oder – nach Absprache – Ihr eigenes Motorrad nutzen.
Die Dauer der Schulung für den B196-Führerschein beträgt je nach Fahrschule etwa 4 bis 6 Wochen. Eine theoretische oder praktische Prüfung findet nicht statt. Die verpflichtende Fahrerschulung sorgt dafür, dass Sie die Besonderheiten von Leichtkrafträdern sicher beherrschen.
Die Motorrad-Kleidung sorgt für mehr Sicherheit während der Fahrstunden und ist bei den Fahrschulen Pflicht. Typischerweise gehören dazu:
- Helm
- Motorradhandschuhe
- Feste, knöchelhohe Schuhe
- Schutzkleidung wie Jacke und Hose
Viele Fahrschulen stellen zumindest einen Helm zur Verfügung. Klären Sie am besten vor Beginn der Schulung, welche Ausrüstung Sie selbst mitbringen müssen.
Mit der Bescheinigung beantragen Sie bei der Führerscheinstelle die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Ihren Pkw-Führerschein. Dafür benötigen Sie:
- Ihren aktuellen Autoführerschein
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- die Teilnahmebescheinigung der Fahrschule
Je nach Führerscheinstelle kann zusätzlich ein Antragsformular zur Eintragung der Schlüsselzahl erforderlich sein. In seltenen Fällen verlangt die Behörde auch einen Auszug aus dem Führerscheinregister der ausstellenden Führerscheinstelle, etwa wenn Ihr Führerschein in einer anderen Stadt ausgestellt wurde. Erst wenn die Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen ist, dürfen Sie die entsprechenden Leichtkrafträder fahren. Die Bescheinigung allein reicht dafür nicht aus.
Ist beim B196-Führerschein eine Erweiterung möglich?
Nein, der B196-Führerschein lässt sich nicht auf höhere Motorradklassen erweitern. Wenn Sie später leistungsstärkere Krafträder fahren möchten, benötigen Sie einen regulären Motorradführerschein oder eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 oder A. Der Grund: Die Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Motorradklasse, sondern nur eine Erweiterung Ihres Pkw-Führerscheins. Sie berechtigt Autofahrer ausschließlich zum Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm. Ein automatischer Aufstieg in höhere Klassen ist deshalb ausgeschlossen.
Die Kosten für den B196-Führerschein setzen sich aus den Kursgebühren für die verpflichtende Fahrerschulung und der Bearbeitungsgebühr der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusammen. Die zuständigen Ämter verlangen für die Eintragung in der Regel zwischen 23 und 29 EUR. Die Kosten der Unterrichtseinheiten für einen B196-Führerschein variieren von Fahrschule zu Fahrschule und von Bundesland zu Bundesland. Inklusive Theorie, Praxis und Anmeldung müssen Sie mit Kosten zwischen 700 und 900 EUR für die Fahrerschulung rechnen.
Im Vergleich dazu fällt der reguläre Motorradführerschein mit Kosten zwischen 2.200 und 4.500 EUR deutlich teurer aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „Motorradführerschein: Kosten und Möglichkeiten“.
Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf grundsätzlich in allen EU-Ländern Auto fahren. Für die Schlüsselzahl 196 gilt das jedoch nicht. Die B196-Erweiterung ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt. Der Grund: Es handelt sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine nationale Zusatzregelung ohne praktische Prüfung.
Zwar existieren in vielen europäischen Ländern vergleichbare Regelungen, die das Fahren von Leichtkrafträdern mit dem Pkw-Führerschein erlauben. Diese gelten jedoch ausschließlich für Fahrerlaubnisse, die im jeweiligen Land erworben wurden. Ein deutscher B196-Eintrag berechtigt Sie daher nicht, im Ausland Motorräder oder Roller bis 125 ccm zu fahren.
Hier eine Übersicht zu aktuellen Regelungen in einzelnen EU-Ländern:
-
Italien
Pkw-Führerscheine umfassen Fahrzeuge der Klasse A1 (nur auf nationalem Hoheitsgebiet).
-
Belgien
Autoführerscheine, die zwischen 1967 und 1988 ausgestellt wurden, beinhalten die Klasse A.
-
Luxemburg
Vor Juli 1977 ausgestellte Pkw-Führerscheine berechtigen ebenfalls zum Fahren von Krafträdern der Klasse A.
-
Norwegen
Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor April 1979 ausgestellt und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE übertragen wurden, beinhalten die Klasse A1.
-
Frankreich
Pkw-Führerscheine umfassen die Klasse A1, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ausstellung zwischen dem 1. Januar 1955 und dem 18. Januar 2013
- Konkreter Nachweis einer 5-jährigen Fahrpraxis oder
- Teilnahme an einer 3- bis 7-stündigen Ausbildung
-
Österreich
Österreichische Pkw-Führerscheine beinhalten A1-Krafträder, wenn:
- Fahrer seit mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen und
- Nachweise über mindestens 6 Stunden Fahrunterricht vorliegen.
Die gleiche Regelung wie in Österreich besteht (mit leichten Abweichungen) außerdem in Spanien, Portugal, der Tschechischen Republik und Lettland.
Wenn Sie mehr über Motorradfahren im Ausland erfahren möchten, lesen Sie sich unseren Artikel „Mit dem Motorrad ins Ausland“ durch.
Mit dem B196-Führerschein dürfen Sie ausschließlich in Deutschland fahren. Die Schlüsselzahl 196 stellt eine nationale Erweiterung dar und gilt daher nicht im Ausland. Wenn Sie außerhalb Deutschlands auf einem Leichtkraftrad unterwegs sein möchten, prüfen Sie vorab die jeweiligen Bestimmungen.
Die eingetragene Schlüsselzahl 196 in Ihrem Führerschein gilt unbefristet. Sie müssen den B196-Führerschein also nicht regelmäßig erneuern. Nur die Teilnahmebescheinigung der Fahrschule hat eine Frist: Sie müssen die Eintragung innerhalb von einem Jahr nach Abschluss der Schulung beantragen. Danach verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit und Sie müssen die Schulung erneut absolvieren.
Mit dem B196-Führerschein gibt es keine eigene Geschwindigkeitsbegrenzung. Maßgeblich sind die technischen Daten des Fahrzeugs und die jeweils geltenden Verkehrsregeln. Da Sie nur Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis 11 kW fahren dürfen, liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit typischerweise bei etwa 100 bis 120 km/h, je nach Modell.
Den B196-Führerschein beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Voraussetzung ist die Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung in einer Fahrschule.
Der B196-Führerschein bringt einige klare Einschränkungen mit sich. Hier finden Sie einen Überblick:
- gilt nur in Deutschland
- nur für Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis 11 kW
- kein automatischer Aufstieg in höhere Motorradklassen
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre Pkw-Fahrerlaubnis erforderlich
Zuletzt aktualisiert: April 2026
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.