Hilfreiche Infos für Motorradfahrer

    Mit Motorrad im Stau überholen: das sollten Sie wissen

    Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind – abgesehen von der Rettungsgasse – bieten sie für Motorräder oft genug Raum.

    Doch was ist wirklich erlaubt? Darf beispielsweise die Rettungsgasse mit dem Motorrad genutzt werden? Diesem Thema haben wir uns im Folgenden angenommen.

    Dürfen Motorradfahrer im Stau überholen?

    Bei Überholvorgängen in Staus spielt in erster Linie die Art und Weise eine Rolle. Grundsätzlich können wir 3 verschiedene Arten von Überholvorgängen unterscheiden.

    • Zwischen zwei Spuren hindurchfahren

    Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit – dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu. Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen. Außerdem winken bis zu 2 Punkte in Flensburg.

    • Den Seitenstreifen benutzen

    Sowohl für Autos als auch Motorräder ist der Seitenstreifen befahrbar. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen. Der Seitenstreifen ist in erster Linie für Rettungsfahrzeuge gedacht.

    Sie dürfen ihn daher nur im Notfall benutzen – beispielsweise bei Herzinfarkten, Verletzungen, Unfällen etc.

    • Links am Stau vorbeifahren

    Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt. Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor. In der Rechtsprechung hat sich hier 1 Meter etabliert.

    Dürfen Motorräder im Stau durch die Rettungsgasse fahren?

    Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten. Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss. Ersteren das Durchfahren von Staus über die Rettungsgasse oder Standspur zu erlauben, wird zwar in regelmäßigen Abständen erwägt, bisher hat sich der Gesetzgeber allerdings dagegen entschieden. Wollen Sie im Stau auf der sicheren Seite sein, sollten Sie daher zusammen mit den anderen Fahrzeugen warten. Durchfahren Sie die Rettungsgasse mit dem Motorrad, droht eine Strafe in Höhe von 240 €.

    Haftung bei Unfällen

    Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr. Die Motorradfahrerin hatte dabei laut Gericht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen.
    Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen. Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer. Üben Sie sich während Staus daher lieber in Geduld, hören Sie gute Musik und entspannen Sie sich.

    Tipp: Für den Fall, dass etwas passiert, sollten Sie sich auf Ihre Motorradversicherung verlassen können. Bei der R+V können Sie Ihren Tarif nach eigenen Vorstellungen anpassen.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2021

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