Bei Überholvorgängen in Staus spielt in erster Linie die Art und Weise eine Rolle. Grundsätzlich können wir 3 verschiedene Arten von Überholvorgängen unterscheiden.
- Zwischen zwei Spuren hindurchfahren
Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit – dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu. Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten. Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen. Außerdem winken bis zu 2 Punkte in Flensburg.
- Den Seitenstreifen benutzen
Sowohl für Autos als auch Motorräder ist der Seitenstreifen befahrbar. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen. Der Seitenstreifen ist in erster Linie für Rettungsfahrzeuge gedacht.
Sie dürfen ihn daher nur im Notfall benutzen – beispielsweise bei Herzinfarkten, Verletzungen, Unfällen etc.
- Links am Stau vorbeifahren
Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt. Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor. In der Rechtsprechung hat sich hier 1 Meter etabliert.