Sie kennen das Gefühl: Die Sonne brennt auf den Asphalt, die Schutzkleidung wird schwer und vor Ihnen steht der Verkehr still. Während Autos im Stau feststecken, scheint links und rechts oft genug Platz für Ihr Motorrad zu sein. Die Versuchung ist groß, einfach vorbeizufahren. Doch dürfen Motorräder im Stau überholen? Wir klären Sie über die Regeln der StVO auf. So kommen Sie sicher und ohne Bußgeld an Ihr Ziel.
Dürfen Motorräder im Stau überholen? Regeln & Bußgelder
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Überholen im Stau ist für Motorräder fast immer verboten
Die StVO untersagt das Überholen oder Vorbeifahren am Stau fast immer. Das gilt für das Durchschlängeln zwischen den Fahrspuren, das Fahren durch die Mitte und das Nutzen des Seitenstreifens. Nur wenn eine markierte Fahrspur frei wird oder Verkehrszeichen den Seitenstreifen (auch Standstreifen genannt) ausdrücklich freigeben, dürfen Sie weiterfahren.
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Die Rettungsgasse dürfen Sie mit dem Motorrad nicht nutzen
Halten Sie den Bereich zwischen den Spuren für die Rettungsgasse immer frei. Die Rettungsgasse dürfen ausschließlich Einsatzfahrzeuge nutzen. Wenn Sie mit dem Motorrad durch die Mitte fahren oder die Rettungsgasse nutzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
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Verstöße führen zu Bußgeldern und Punkten
Typische Verstöße wie das Durchschlängeln, das unzulässige Überholen im Stau oder das Befahren des Standstreifens führen laut Bußgeldkatalog zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg.
Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen oder vorbeifahren, verstoßen Sie fast immer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das gilt besonders für das Durchschlängeln, wenn der Verkehr steht.
Die StVO schützt alle Verkehrsteilnehmer. So sinkt das Risiko für Unfälle, die mit einem Motorrad auf engem Raum wie in einem Stau schnell entstehen können. Doch welche Regeln gelten konkret? Damit Sie im Stau sicher entscheiden, haben wir die 3 häufigsten Situationen für Sie zusammengefasst.
Zwischen den Fahrspuren hindurchfahren
Den Seitenstreifen nutzen
Links am Stau vorbeifahren
Die Fahrt durch die Mitte wirkt oft wie eine schnelle Abkürzung. Der freie Bereich zwischen den Spuren gehört jedoch immer zur Rettungsgasse. Dieser Raum bleibt für Einsatzfahrzeuge frei und darf von keinem anderen Fahrzeug genutzt werden. Wenn Sie durch die Rettungsgasse fahren, riskieren Sie ein Bußgeld, Punkte und schlimmstenfalls 1 Monat Fahrverbot.
Kommt es zu einem Unfall, während Sie auf der Autobahn im Stau überholen oder sich zwischen den Fahrzeugreihen durchschlängeln, müssen Sie mit einer Mitschuld rechnen. Das Gesetz ist hier eindeutig: Da Sie keine eigene Fahrspur nutzen, werten Gerichte dies als Regelverstoß.
Das Amtsgericht Leutkirch bestätigte dies (Urteil vom 18.01.2024, Az. 1 OWi 51 Js 26383/23): Ein Motorradfahrer nutzte die Rettungsgasse zum Vorbeifahren am Stau. Das Gericht stellte klar: Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge reserviert. Auch Motorradfahrer dürfen sie nicht nutzen, um schneller voranzukommen. Solche Situationen entstehen häufig, wenn Motorradfahrer in einem Stau andere Fahrzeuge überholen oder sich durch den Stau schlängeln.
Nein. Auch wenn Sie innerhalb einer Fahrspur rechts oder links an wartenden Autos vorbeifahren könnten, untersagt die StVO dies in der Regel. Ein Überholvorgang ist nur zulässig, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand (innerorts mindestens 1,5 Meter) zu anderen Fahrzeugen einhalten können. In einem Stau ist dieser Platz fast nie vorhanden.
Wenn Sie sich dennoch vorbeiquetschen, riskieren Sie ein Bußgeld von mindestens 30 EUR. Bei einer Gefährdung steigt die Strafe auf 100 EUR und 1 Punkt in Flensburg.
Nein. Auch bei großer Hitze gelten im Stau für Motorräder keine Sonderregelungen. Sie dürfen weder durch die Mitte fahren noch den Standstreifen nutzen, um schneller voranzukommen. Die bekannten Verkehrsregeln gelten unverändert weiter. Eine Ausnahme besteht nur bei einer akuten gesundheitlichen Gefahr, zum Beispiel bei akuten Kreislaufproblemen. In diesem Fall können Sie das Motorrad sicher auf dem Standstreifen abstellen.
So schützen Sie sich bei hohen Temperaturen, ohne gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen:
- Trinken Sie ausreichend, sobald Sie sicher pausieren können.
- Bleiben Sie im Schatten stehen, sofern dies sicher möglich ist.
- Lockern Sie Ihre Kleidung, sobald Sie sicher stehen.
Ein Sonderfall besteht nur, wenn Verkehrszeichen den Seitenstreifen ausdrücklich als Fahrspur freigeben oder wenn es einen echten Notfall gibt, etwa ein plötzliches ernstes gesundheitliches Problem. In diesem Fall dürfen Sie Ihr Motorrad dort sicher abstellen. Andernfalls gilt die Regel: Seitenstreifen im Stau befahren ist nicht erlaubt.
Wenn Sie im Stau gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Die Höhe hängt vom Verstoß und von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ab. Je schwerer der Verstoß, desto höher fallen Bußgeld und Punkte aus.
Hier ein Überblick über die typischen Verstöße und die möglichen Folgen laut Bußgeldkatalog:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Durchschlängeln zwischen Fahrzeugreihen | ab 100 EUR | 1 Punkt | |
| Gefährdung beim verbotenen Überholen im Stau | ab 120 EUR | 1 Punkt | |
| Unfallfolge beim Durchschlängeln | ab 145 EUR | 1 Punkt | |
| Befahren der Rettungsgasse | 240 bis 320 EUR | 2 Punkte | 1 Monat (je nach Behinderung, Gefährdung oder Unfallfolge) |
| Unzulässiges Befahren des Standstreifens | 75 bis 110 EUR | 1 Punkt, abhängig von Behinderung oder Gefährdung |
Ja. Auch an einer roten Ampel dürfen Sie mit dem Motorrad nicht an der wartenden Fahrzeugschlange vorbeifahren oder sich nach vorne schlängeln. Die StVO wertet dies als unzulässiges Überholen bei unklarer Verkehrslage.
Lediglich Rad- und Mofafahrer dürfen unter bestimmten Bedingungen (bei ausreichendem Raum rechts) an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren (§ 5 Abs. 8 StVO). Für Motorräder gilt diese Ausnahme nicht. Ein Verstoß kostet Sie mindestens 30 EUR Verwarngeld.
Zuletzt aktualisiert: März 2026
R+V-Team
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