Zum Hauptinhalt überspringen
Rund ums Motorrad

Dürfen Motorräder im Stau überholen? Regeln & Bußgelder

Inhalt:

Sie kennen das Gefühl: Die Sonne brennt auf den Asphalt, die Schutzkleidung wird schwer und vor Ihnen steht der Verkehr still. Während Autos im Stau feststecken, scheint links und rechts oft genug Platz für Ihr Motorrad zu sein. Die Versuchung ist groß, einfach vorbeizufahren. Doch dürfen Motorräder im Stau überholen? Wir klären Sie über die Regeln der StVO auf. So kommen Sie sicher und ohne Bußgeld an Ihr Ziel. 

AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste zum Thema „Dürfen Motorräder im Stau überholen?“

  • Überholen im Stau ist für Motorräder fast immer verboten

    Die StVO untersagt das Überholen oder Vorbeifahren am Stau fast immer. Das gilt für das Durchschlängeln zwischen den Fahrspuren, das Fahren durch die Mitte und das Nutzen des Seitenstreifens. Nur wenn eine markierte Fahrspur frei wird oder Verkehrszeichen den Seitenstreifen (auch Standstreifen genannt) ausdrücklich freigeben, dürfen Sie weiterfahren.

  • Die Rettungsgasse dürfen Sie mit dem Motorrad nicht nutzen

    Halten Sie den Bereich zwischen den Spuren für die Rettungsgasse immer frei. Die Rettungsgasse dürfen ausschließlich Einsatzfahrzeuge nutzen. Wenn Sie mit dem Motorrad durch die Mitte fahren oder die Rettungsgasse nutzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. 

  • Verstöße führen zu Bußgeldern und Punkten

    Typische Verstöße wie das Durchschlängeln, das unzulässige Überholen im Stau oder das Befahren des Standstreifens führen laut Bußgeldkatalog zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg. 

Darf ich mit einem Motorrad im Stau überholen oder vorbeifahren?

Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen oder vorbeifahren, verstoßen Sie fast immer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das gilt besonders für das Durchschlängeln, wenn der Verkehr steht.  

Die StVO schützt alle Verkehrsteilnehmer. So sinkt das Risiko für Unfälle, die mit einem Motorrad auf engem Raum wie in einem Stau schnell entstehen können. Doch welche Regeln gelten konkret? Damit Sie im Stau sicher entscheiden, haben wir die 3 häufigsten Situationen für Sie zusammengefasst. 

Zwischen den Fahrspuren hindurchfahren

Schlängeln Sie sich niemals mit dem Motorrad zwischen 2 stehenden Fahrzeugreihen hindurch. Die StVO verbietet dieses Manöver, weil Sie eine stehende Kolonne ohne eigene Fahrspur überholen. Wenn Sie rechts an der Fahrzeugschlange vorbeifahren, verstoßen Sie außerdem gegen das Rechtsüberholverbot.  

Beide Verstöße – sowohl das Durchschlängeln als auch das Rechtsüberholen – gelten als Ordnungswidrigkeit. Der enge Raum bietet kaum Seitenabstand. Andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht mit Ihnen, wenn Sie zwischen den Spuren fahren. Ein Verstoß kann ein Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

Den Seitenstreifen nutzen

Der Seitenstreifen wirkt für alle Fahrzeuge, egal ob Autos oder Motorräder, oft wie eine freie Spur, ist aber kein Fahrstreifen.

Auch Sie als Motorradfahrer dürfen ihn nicht nutzen, um am Stau vorbeizufahren. Der Seitenstreifen bleibt für Notlagen und für Fahrzeuge reserviert, die Hilfe brauchen. Wenn Sie ihn dennoch nutzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Links am Stau vorbeifahren

Links zu überholen ist nach Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt, solange Sie auf einer eigenen, markierten Spur fahren und ausreichend Abstand einhalten. In der Praxis ist das bei dichtem Stau auf Autobahnen jedoch selten möglich. 

Wenn Sie zwischen der Leitplanke und der linken Fahrspur vorbeifahren, handelt es sich meist nicht um eine echte Fahrspur, sondern um ein Durchschlängeln durch den Stau. Dieses Verhalten ist ebenso rechtswidrig wie andere Überholmanöver im Stau. Bei einem Verstoß riskieren Sie ein Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister.  

Darf ich mit dem Motorrad im Stau durch die Rettungsgasse fahren?

Die Fahrt durch die Mitte wirkt oft wie eine schnelle Abkürzung. Der freie Bereich zwischen den Spuren gehört jedoch immer zur Rettungsgasse. Dieser Raum bleibt für Einsatzfahrzeuge frei und darf von keinem anderen Fahrzeug genutzt werden. Wenn Sie durch die Rettungsgasse fahren, riskieren Sie ein Bußgeld, Punkte und schlimmstenfalls 1 Monat Fahrverbot.

Wer haftet bei Unfällen, wenn ich mit dem Motorrad im Stau überhole?

Kommt es zu einem Unfall, während Sie auf der Autobahn im Stau überholen oder sich zwischen den Fahrzeugreihen durchschlängeln, müssen Sie mit einer Mitschuld rechnen. Das Gesetz ist hier eindeutig: Da Sie keine eigene Fahrspur nutzen, werten Gerichte dies als Regelverstoß.  

Das Amtsgericht Leutkirch bestätigte dies (Urteil vom 18.01.2024, Az. 1 OWi 51 Js 26383/23): Ein Motorradfahrer nutzte die Rettungsgasse zum Vorbeifahren am Stau. Das Gericht stellte klar: Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge reserviert. Auch Motorradfahrer dürfen sie nicht nutzen, um schneller voranzukommen. Solche Situationen entstehen häufig, wenn Motorradfahrer in einem Stau andere Fahrzeuge überholen oder sich durch den Stau schlängeln. 

Unterwegs gut abgesichert mit der R+V-Motorradversicherung

Mit dem Motorrad erleben Sie im Verkehr immer wieder unerwartete Situationen – besonders bei Stau oder dichtem Verkehr. Unsere Motorradversicherung federt die finanziellen Folgen für Sie ab, wenn etwas passiert.

Versicherungsschutz für Ihr Motorrad

Die Haftpflicht sichert Sie ab, wenn andere zu Schaden kommen – auch wenn es im dichten Verkehr einmal eng wird.   

Zur R+V-Motorradversicherung

Persönliche Beratung für Ihren individuellen Schutz

Gemeinsam finden wir heraus, welche Absicherung zu Ihrem Motorrad und Ihrem Alltag passt.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren
FAQs

Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Dürfen Motorräder im Stau überholen?“

Nein. Auch wenn Sie innerhalb einer Fahrspur rechts oder links an wartenden Autos vorbeifahren könnten, untersagt die StVO dies in der Regel. Ein Überholvorgang ist nur zulässig, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand (innerorts mindestens 1,5 Meter) zu anderen Fahrzeugen einhalten können. In einem Stau ist dieser Platz fast nie vorhanden.

Wenn Sie sich dennoch vorbeiquetschen, riskieren Sie ein Bußgeld von mindestens 30 EUR. Bei einer Gefährdung steigt die Strafe auf 100 EUR und 1 Punkt in Flensburg.

Nein. Auch bei großer Hitze gelten im Stau für Motorräder keine Sonderregelungen. Sie dürfen weder durch die Mitte fahren noch den Standstreifen nutzen, um schneller voranzukommen. Die bekannten Verkehrsregeln gelten unverändert weiter. Eine Ausnahme besteht nur bei einer akuten gesundheitlichen Gefahr, zum Beispiel bei akuten Kreislaufproblemen. In diesem Fall können Sie das Motorrad sicher auf dem Standstreifen abstellen. 

So schützen Sie sich bei hohen Temperaturen, ohne gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen: 

  • Trinken Sie ausreichend, sobald Sie sicher pausieren können. 
  • Bleiben Sie im Schatten stehen, sofern dies sicher möglich ist. 
  • Lockern Sie Ihre Kleidung, sobald Sie sicher stehen. 

Ein Sonderfall besteht nur, wenn Verkehrszeichen den Seitenstreifen ausdrücklich als Fahrspur freigeben oder wenn es einen echten Notfall gibt, etwa ein plötzliches ernstes gesundheitliches Problem. In diesem Fall dürfen Sie Ihr Motorrad dort sicher abstellen. Andernfalls gilt die Regel: Seitenstreifen im Stau befahren ist nicht erlaubt.

Wenn Sie im Stau gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Die Höhe hängt vom Verstoß und von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ab. Je schwerer der Verstoß, desto höher fallen Bußgeld und Punkte aus. 

Hier ein Überblick über die typischen Verstöße und die möglichen Folgen laut Bußgeldkatalog: 
 

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg Fahrverbot
Durchschlängeln zwischen Fahrzeugreihen ab 100 EUR 1 Punkt  
Gefährdung beim verbotenen Überholen im Stau ab 120 EUR 1 Punkt  
Unfallfolge beim Durchschlängeln ab 145 EUR 1 Punkt  
Befahren der Rettungsgasse 240 bis 320 EUR 2 Punkte 1 Monat (je nach Behinderung, Gefährdung oder Unfallfolge)
Unzulässiges Befahren des Standstreifens 75 bis 110 EUR 1 Punkt, abhängig von Behinderung oder Gefährdung  

 

Ja. Auch an einer roten Ampel dürfen Sie mit dem Motorrad nicht an der wartenden Fahrzeugschlange vorbeifahren oder sich nach vorne schlängeln. Die StVO wertet dies als unzulässiges Überholen bei unklarer Verkehrslage.

Lediglich Rad- und Mofafahrer dürfen unter bestimmten Bedingungen (bei ausreichendem Raum rechts) an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren (§ 5 Abs. 8 StVO). Für Motorräder gilt diese Ausnahme nicht. Ein Verstoß kostet Sie mindestens 30 EUR Verwarngeld.

Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Zuletzt aktualisiert: März 2026

R+V-Team

Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.