Um mit Moped, Mofa oder Roller legal am Straßenverkehr teilzunehmen, ist ein gültiges Versicherungskennzeichen Voraussetzung. Es weist eine bestehende Haftpflichtversicherung nach und schützt vor hohen finanziellen und rechtlichen Risiken. Ohne gültiges Kennzeichen entfällt dieser Schutz vollständig.
Die Gründe in der Übersicht:
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Gesetzliche Nachweispflicht und Schutz: Das Versicherungskennzeichen ist der sichtbare Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und zeigt, dass Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Vermeidung von Eigenhaftung: Ein gültiges Kennzeichen ist die Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz bei Schäden gegenüber Dritten greift. Somit müssen Sie nicht mit Ihrem eigenen Vermögen haften.
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Strafrechtliche Konsequenzen: Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, verstößt gegen das geltende Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann Geldstrafen oder weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Was ist ein Versicherungskennzeichen?
Das bereits 1957 eingeführte Versicherungskennzeichen, auch bekannt als Mofa-Kennzeichen, ersetzt bei bestimmten Fahrzeugen das amtliche Kennzeichen. Es gilt für Kleinkrafträder wie Moped, Roller oder Mofa und bestätigt den bestehenden Haftpflichtschutz. Das Kennzeichen für Roller-, Moped- und Mofafahrer ist gesetzlich vorgeschrieben. Es muss regelmäßig erneuert werden, da es immer nur für ein Versicherungsjahr gültig ist.
Für alle Fahrzeuge, die keine Zulassung benötigen, aber dennoch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist ein Versicherungskennzeichen gesetzlich verpflichtend. Dazu zählen verschiedene Kleinkrafträder und spezielle Fahrzeugarten mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit. Egal ob Moped-, Mofa- oder Rollerkennzeichen: Das Nummernschild zeigt immer den gültigen Haftpflichtschutz an.
Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:
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Mofas und Mokicks
Diese Fahrzeuge gelten rechtlich als Kleinkrafträder mit geringer Motorleistung und unterliegen der Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Für Mokicks und Mofas ist ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben, das einen gültigen Versicherungsschutz für das jeweilige Versicherungsjahr nachweist.
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Roller und Mopeds
Diese Fahrzeuge zählen zu den Kleinkrafträdern mit geringer Motorleistung. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und haben höchstens 50 ccm Hubraum. Deshalb benötigen sie ein Versicherungskennzeichen. Das Nummernschild ersetzt das amtliche Kennzeichen für Roller und Mopeds und gilt für das jeweils festgelegte Versicherungsjahr. Achtung: Fahrzeuge mit 50 ccm, die schneller als 45 km/h fahren (z. B. getunte Modelle), benötigen zusätzlich zum Versicherungskennzeichen ein amtliches Kennzeichen und sind zulassungspflichtig.
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S-Pedelecs
Sie gelten rechtlich als Kleinkrafträder und unterliegen somit der Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Das Versicherungskennzeichen bestätigt den erforderlichen Versicherungsschutz im Straßenverkehr.
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Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter)
Für diese Fahrzeuge ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Dieses bescheinigt die erforderliche Haftpflichtversicherung für die Nutzung im öffentlichen Raum.
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Krankenfahrstühle
Elektrisch unterstützte Krankenfahrstühle, die schneller als 6 km/h fahren, benötigen ein Versicherungskennzeichen. Dieses ersetzt die Zulassung und bestätigt den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz im öffentlichen Raum.
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Quads und Trikes
Auch für Quads, Trikes und motorisierte Dreiräder gilt die Versicherungspflicht. Um bei Unfällen versichert zu sein, müssen diese Fahrzeuge ein Versicherungskennzeichen tragen.
- Einfacher Online-Abschluss
- SSL-Verschlüsselt
- 14 Tage Widerrufsrecht
Ein Versicherungskennzeichen folgt einem festen, gesetzlich geregelten Aufbau. Die einzelnen Elemente ermöglichen eine schnelle Zuordnung von Versicherungsjahr, Versicherer und Fahrzeug.
Der Aufbau im Detail:
- 1. Zeile: Die obere Zeile des Mofa-, Roller- oder Mopedkennzeichens enthält eine zufällig vergebene Zahlenkombination. Sie dient der Unterscheidung der Versicherungsnehmer und hat keine individuelle Bedeutung für Halter oder Fahrzeug.
- 2. Zeile: Die untere Zeile enthält eine Buchstabenkombination, die der internen Zuordnung durch den Versicherer dient. Ein persönliches Wunschkennzeichen ist nicht möglich.
- Unterer Rand: Am unteren Rand sind das jeweilige Versicherungsjahr sowie die Prägung „GDV“ (Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft) angegeben. Das Jahr zeigt, für welchen Zeitraum das Kennzeichen gültig ist und ob es sich um ein aktuelles Moped- oder Rollerkennzeichen handelt.
Welche Farbe und Gültigkeit hat das aktuelle Versicherungskennzeichen?
Der Farbencode für Moped- oder Rollerkennzeichen ändert sich jedes Jahr nach einem festen Schema.
- Farbe: Für das Verkehrsjahr 2026 wechselte die Farbe des Versicherungskennzeichens von Grün auf Schwarz. Polizei und Behörden können anhand der Farbe sofort erkennen, ob das Versicherungskennzeichen aktuell ist.
- Gültigkeit: Das Verkehrsjahr 2026 beginnt am 1. März 2026 und endet am letzten Tag im Februar 2027. Schließen Sie die Versicherung in einem späteren Monat ab, z. B. im August, zahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.
- Hinweis: Ein Mofa-, Moped- oder Rollerkennzeichen mit falscher Farbe gilt als ungültig. In diesem Fall besteht keine gültige Haftpflichtversicherung, auch wenn das Fahrzeug technisch unverändert bleibt. Denken Sie daran, rechtzeitig ein neues Kennzeichen über Ihren Versicherer zu beantragen. So profitieren Sie von einem ununterbrochenen Versicherungsschutz.
Für Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds und Mofas gelten klare gesetzliche Vorgaben, die den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr regeln. Dazu gehören die Kennzeichenpflicht, der erforderliche Versicherungsschutz und eine gültige Fahrerlaubnis.
Hinweis: Eine Teilkasko-Versicherung kann den gesetzlichen Mindestschutz ergänzen. Sie deckt zum Beispiel Schäden durch Diebstahl oder Naturereignisse ab und erweitert den Versicherungsschutz über die Haftpflicht hinaus.
- Roller, Mopeds und Mofas, die nicht zulassungspflichtig sind, dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.
- Das Kennzeichen weist die bestehende Versicherung nach und setzt eine gültige Betriebserlaubnis für das Fahrzeug voraus.
- Der Gesetzgeber schreibt laut BGBl. I S. 213 für diese Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung vor. Sie übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Kfz anderen Verkehrsteilnehmern zufügen.
- Für das Fahren eines Rollers, Mopeds oder Mofas benötigen Sie eine passende Fahr- bzw. Betriebserlaubnis. Art und Umfang richten sich nach Fahrzeugtyp, Höchstgeschwindigkeit und technischer Ausführung.
- Fahrten ohne gültiges Versicherungskennzeichen oder ohne bestehenden Versicherungsschutz gelten als Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldstrafen, Punkte oder weitere rechtliche Konsequenzen.
- Beim Fahren von Mopeds, Rollern oder Mofas mit mehr als 20 km/h besteht in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht.
- Für den Winter gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorgaben, etwa eine Winterreifenpflicht für Kleinkrafträder. Dennoch sollten Sie bei Schnee, Eis oder Glätte besonders umsichtig fahren und im Zweifel auf Mobilität mit sichereren Verkehrsmitteln setzen.
Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen?
In der Regel erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen bei Ihrer Kfz-Versicherung. Bei uns erhalten Sie das Versicherungskennzeichen direkt mit Abschluss der R+V-Roller- und Mopedversicherung. Ein neues Kennzeichen können Sie schnell und unkompliziert über unseren Online-Antrag bestellen. Wählen Sie für das Versicherungsjahr 2026/27 bitte den 01. März 2026 oder ein späteres Datum als Versicherungsbeginn aus.
Neben dem aktuellen Versicherungskennzeichen, das Sie direkt nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten, bietet die R+V-Roller- und Mopedversicherung zahlreiche Vorteile. Die folgende Auflistung zeigt beispielhaft einige Vorteile im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
Sie suchen eine Versicherung für Ihr Moped, Mokick, S-Pedelec, Segway, Quad oder Ihren E-Scooter? Mit der R+V-Roller- und Mopedversicherung sind auch Elektrokleinstfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge umfassend abgesichert. Wählen Sie zwischen den Optionen Haftpflicht und Teilkasko. Sie können den Leistungsumfang individuell zusammenstellen. Die folgende Tabelle zeigt eine exemplarische Auflistung der Leistungen im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
- Einfacher Online-Abschluss
- SSL-Verschlüsselt
- 14 Tage Widerrufsrecht
Der Online-Abschluss steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. So sind Sie zeitlich flexibel. Der R+V-Kundenservice unterstützt Sie auch bei der digitalen Antragstellung. In nur wenigen Schritten kommen Sie zu Ihrem Kennzeichen.
- Online-Antrag: Sie starten den Antrag direkt online und erfassen alle Angaben bequem von zu Hause aus. Der Antrag führt Sie Schritt für Schritt zum Abschluss der Roller- und Mopedversicherung.
- Daten: Sie tragen die erforderlichen Fahrzeugdaten sowie Ihre persönlichen Angaben ein. So stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen für Mopeds, Roller und Co. korrekt ausgestellt wird.
- Bearbeitung: Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben zügig. Der Versicherungsschutz besteht unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss.
- Versand: Anschließend erhalten Sie Ihr neues Versicherungskennzeichen per Post direkt nach Hause. Damit können Sie Ihr Fahrzeug zeitnah im Straßenverkehr nutzen.
Die Höchstgeschwindigkeit beschreibt die technische Einordnung eines Fahrzeugs. Ob ein Versicherungskennzeichen erforderlich ist, hängt jedoch davon ab, ob das Fahrzeug zulassungsfrei ist oder nicht. Viele Fahrzeuge benötigen immer ein Versicherungskennzeichen, unabhängig von ihrer konkreten Geschwindigkeit.
Fahrzeuge und ihre Höchstgeschwindigkeit in der Übersicht:
- Mofas: Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei und benötigen stets ein Versicherungskennzeichen. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h grenzt sie als Kleinkrafträder.
- Mopeds und Kleinkrafträder: Roller und Mopeds mit bis zu 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Kleinkrafträder und benötigen ein Versicherungskennzeichen.
- Mokicks und DDR-Mopeds: Mokicks und bestimmte DDR-Modelle dürfen aufgrund des Bestandsschutzes maximal 60 km/h fahren. Sie sind dennoch zulassungsfrei und unterliegen weiterhin der Versicherungskennzeichenpflicht.
- E-Scooter und Segways: E-Scooter und Segways benötigen ein Versicherungskennzeichen, da sie als Kfz mit eigener Antriebskraft im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die Versicherungspflicht ergibt sich aus der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtvorschrift. Dabei ist die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ein Kriterium, aber nicht die alleinige Grundlage.
- Krankenfahrstühle (motorisiert): Motorisierte Krankenfahrstühle benötigen ein Versicherungskennzeichen, sobald sie eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen.
- Quads und Trikes: Technisch limitierte Modelle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gelten als zulassungsfreie Leichtkraftfahrzeuge und benötigen ein Versicherungskennzeichen, ähnlich wie Mopeds oder Roller. Die Mehrzahl der Quads und Trikes mit höherer Geschwindigkeit oder Leistung ist zulassungspflichtig und nutzt ein amtliches Kennzeichen.
Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens beschränkt sich häufig nur auf Deutschland. Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins europäische Ausland mitnehmen (z. B. im Urlaub), bleibt der Versicherungsschutz in vielen Fällen erhalten. Informieren Sie sich im Vorfeld, was im Versicherungsvertrag vereinbart ist und ob ein Mitführen eines Länderkennzeichens oder der grünen Versicherungskarte erforderlich ist.
Was Sie bei Fahrten im Ausland beachten sollten:
- Gültigkeit: Die Haftpflicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gilt in vielen europäischen Ländern, sofern diese im Geltungsbereich des Versicherungsvertrags eingeschlossen sind.
- Grüne Karte: In einigen Ländern kann es sinnvoll sein, die Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) als Nachweis des Versicherungsschutzes mitzuführen, auch wenn sie innerhalb der EU nicht zwingend erforderlich ist.
- Länderkennzeichen: Bei Fahrten ins Ausland kann ein Nationalitätskennzeichen erforderlich sein, wenn es nicht bereits im Versicherungskennzeichen enthalten oder am Fahrzeug angebracht ist.
- Versicherungsschutz: Der konkrete Leistungsumfang im Ausland kann vom Schutz in Deutschland abweichen. Prüfen Sie vor Reiseantritt, welche Länder und Leistungen tatsächlich abgedeckt sind.
Beim Verkauf sollten Sie vorab klären, wer den Versicherungsvertrag fortsetzt und ab wann Ihre Verantwortung endet. So vermeiden Sie unnötige Beiträge oder Nachweisschwierigkeiten. Viele Versicherer erlauben eine Übernahme des Vertrags durch den Käufer, sobald der Verkauf ordnungsgemäß gemeldet wurde.
Diese Punkte sollten Sie beim Verkauf beachten:
- Verkauf mit Kennzeichen (angemeldet): Beim Verkauf kann der Versicherungsvertrag auf den Käufer übergehen, wenn der Versicherer informiert wird und dieser die Übernahme bestätig. In diesem Fall darf der Käufer das bisherige Versicherungskennzeichen weiterverwenden, sobald eine entsprechende Bestätigung vorliegt.
- Haftungsrisiko: Nach der Übergabe sollten Sie Ihren Versicherer umgehend über den Fahrzeugverkauf informieren und eine Kopie des Kaufvertrags einreichen. Je nach Vereinbarung kann der Vertrag auf den Käufer übertragen oder gekündigt werden. So vermeiden Sie weitere Beitragspflichten oder eine Haftung für Schäden nach dem Verkauf.
- Abmeldung vor Verkauf: Das Versicherungskennzeichens kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Wenn Sie den Vertrag kündigen und eine anteilige Erstattung bekommen möchten, geben Sie das Versicherungskennzeichen und den Versicherungsschein zurück. Legen Sie außerdem den Kaufvertrag vor, wenn Ihr Versicherer das verlangt.
- Verkauf an Händler: Beim Verkauf an einen Händler sollten Sie Ihren Versicherer unverzüglich informieren und den Kaufvertrag einreichen. Ob der Vertrag übertragen oder beendet wird, hängt von den Versicherungsbedingungen und der Entscheidung des Erwerbers ab. In der Praxis wird der Vertrag beim Verkauf an einen Händler häufig beendet, da der Händler das Fahrzeug in der Regel nicht mit dem bisherigen Versicherungsvertrag fortführt. So vermeiden Sie weitere Beitragspflichten oder eine Haftung nach der Übergabe.
Die Kosten für ein Versicherungskennzeichen hängen von Versicherungsanbieter, Region und Eigenschaften des Fahrzeugs ab. Sie gelten jeweils für ein Versicherungsjahr. Mit der R+V-Roller- und Mopedversicherung finden Kunden eine passende Kombination aus Preis und Leistung, um ihren Roller, ihr Mofa oder Moped optimal abzusichern.
Wie schnell Sie ein Nummernschild für Ihren Roller oder Ihr Moped bekommen, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Bei uns können Sie die Roller- und Mopedversicherung online abschließen und das Kennzeichen bequem per Post nach Hause erhalten. Alternativ können Sie die Versicherung in der nächstgelegenen R+V-Generalagentur oder Volksbank Raiffeisenbank abschließen und das Kennzeichen dort direkt mitnehmen.