Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt eine grundlegende medizinische Versorgung sicher und übernimmt eine Vielzahl notwendiger Behandlungen. In einigen Leistungsbereichen sind die Erstattungen jedoch begrenzt.
Für Sehhilfen und Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oftmals nur geringe Zuschüsse und auch nur wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Z.B. zahlt die GKV bei Brillen für Erwachsene einen Zuschuss nur bei schweren Sehbeeinträchtigungen. Sollten Sie einmal ein Zahnimplantat benötigen, beträgt ihr Eigenanteil schnell mehrere tausend Euro. Die Kombi-Tarife der R+V helfen Ihnen dabei, Ihren Eigenanteil in den Bereichen Zahnersatz, Sehhilfen und Vorsorge zu reduzieren.
Die Kombitarife der R+V ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gezielt in Bereichen wie Zahnersatz, Sehhilfen und Vorsorge. Sie helfen dabei, den Eigenanteil bei medizinischen Kosten zu reduzieren und den Versicherungsschutz individuell zu erweitern.
Ein besonderer Vorteil der Kombitarife liegt in der Bündelung mehrerer Leistungsbausteine in einem Vertrag. Dadurch kann im Vergleich zum Abschluss einzelner Tarife eine Kostenersparnis von bis zu 21 % entstehen. Diese Ersparnis ist jedoch nicht dauerhaft garantiert und kann sich durch Beitragsanpassungen verändern oder entfallen.
Die Kombitarife bieten somit eine flexible Möglichkeit, den bestehenden GKV-Schutz sinnvoll zu ergänzen und finanzielle Belastungen im Leistungsfall zu reduzieren.
Classic (P3U)
Sehhilfen²︎, Augenlaser-OP:
Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Vorsorgeuntersuchungen:
Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Zahnersatz:
Verdopplung des Zuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), max. jedoch verbleibender Eigenanteil
Kieferorthopädische Leistungen:
-
Comfort (P2U)
Sehhilfen²︎, Augenlaser-OP:
Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Vorsorgeuntersuchungen:
Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Zahnersatz:
70 % der erstattungsfähigen Kosten unter Anrechnung des GKV-Zuschusses⁴︎
Kieferorthopädische Leistungen:
70 %³︎ bis zu einem Erstattungsbeitrag von 1.000 EUR (KIG 1–2)⁵︎ oder 500 EUR (KIG 3–5)⁶︎ für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer
Premium (P1U)
Sehhilfen²︎, Augenlaser-OP:
Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Vorsorgeuntersuchungen:
Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Zahnersatz:
90 % der erstattungsfähigen Kosten unter Anrechnung des GKV-Zuschusses⁴︎
Kieferorthopädische Leistungen:
90 %³︎ bis zu einem Erstattungsbetrag von 2.000 EUR (KIG 1–2)⁵︎ oder 1.000 EUR (KIG 3–5)⁶︎ für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer
³︎ der erstattungsfähigen Kosten
⁴︎ Mindestens zahlen wir Ihnen den gleichen Betrag, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Maximal zahlen wir die Restkosten, die verbleiben, nachdem Ihre Krankenkasse und andere Versicherer geleistet haben.
⁵︎ Kieferorthopädische Indikationsgruppen 1–2: leichte bis mittlere Fehlstellungen, keine Kostenübernahme durch die GKV
⁶︎ Kieferorthopädische Indikationsgruppen 3–5: ausgeprägte bis extreme Fehlstellungen, teilweise Kostenübernahme durch die GKV
Leistungshöchstgrenzen für Zahnersatz (außer bei Unfällen)
Gilt für die Tarife Comfort (P2U) und Premium (P1U)
- im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR
- im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR
- im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR
- im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR
- In den ersten 4 Kalenderjahren somit insgesamt bis zu 10.000 EUR.
- Ab dem 5. Kalenderjahr entfällt die Zahnstaffel.