Unfall beim Rückwärtsfahren
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht: Wer hat Schuld?

    Nach einem hektischen Einkauf im Supermarkt parken Sie Ihr Auto rückwärts aus einer Parklücke und rammen ein vorbeifahrendes Fahrzeug. Im schlimmsten Fall ereignet sich der Unfall beim Rückwärtsfahren auch noch in der Probezeit für den Führerschein. Sofort stellt sich die Frage nach der Schuld und Sorgfaltspflicht.

     

    Beim Rückwärtsfahren ein Auto gerammt?

    Fahren ohne Versicherungsschutz

    Der Parkplatzunfall beim Rückwärtsfahren ist ein Klassiker. Oft hilft auch der Blick in den Rückspiegel nicht, wenn ein anderes Fahrzeug im toten Winkel ist. Wenigstens spielt auf Parkplätzen und Parkhäusern das Thema Geschwindigkeit keine Rolle, so dass es in den meisten Fällen nur beim Blechschaden bleibt. Dennoch sind solche Vorfälle sehr ärgerlich – vor allem vor dem Hintergrund, dass bei einem Unfall beim Rückwärtsfahren auch nach allen Urteilen von Gerichten nahezu immer die Fahrerin oder der Fahrer schuld sind.

    Tatsache ist, dass Autofahrern beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt. Kein Wunder, denn die Verkehrsdichte in Innenstädten und im öffentlichen Parkraum führt täglich zu rund 150 Unfällen beim Rückwärtsfahren in Deutschland. Daher sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihren Blick beim Zurücksetzen in alle Richtungen lenken oder sich am besten über einen Einweiser eine Hilfestellung geben lassen. Selbst wenn ein Fahrzeug schon länger hinter Ihnen gestanden hat und allem Anschein nach unübersehbar war – beim rückwärts Ausparken legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die strengsten Maßstäbe an.

    • Der von § 10 Abs. 1 StVO geforderte Gefährdungsausschluss ist der höchste Sorgfaltsmaßstab, den das deutsche Straßenverkehrsrecht kennt. Beim Unfall infolge von Rückwärtsfahren ist der Tatbestand eindeutig. Der Fahrer trifft infolge des sogenannten Anscheinsbeweises das Alleinverschulden.

    • Aus § 9 Abs. 5 StVO lässt sich darüber hinaus die besondere Sorgfaltspflicht ableiten.

    Ein klarer Fall: Parkplatzunfall nach Rückwärtsfahren

    Parkplatz von oben

    Der schnelle Blick in den Rückspiegel reicht also auf keinen Fall aus. Das gilt nicht nur für den Klassiker des Parkplatzunfalls. In der Regel ist der Autofahrer dazu aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn er sich in eine Gefährdung beim Rückwärtsfahren begibt. Es ist jedem Verkehrsteilnehmer klar, dass das Zurücksetzten von Fahrzeugen riskant sein kann und daher immer und in jeder Situation erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist.

    Der Anscheinsbeweis ist eine Form der sogenannten „mittelbaren Beweisführung“, die sich nicht auf einen unmittelbaren Tathergang beruft, sondern aus Erfahrungswerten der Vergangenheit. Daher wird ein Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Klage abweisen, die Autofahrerinnen und -fahrer einreichen, die zum Beispiel auf einem Parkplatz einen Unfall beim Rückwärtsfahren verursacht haben. Oft wird in der Argumentation vorgebracht, dass das geschädigte Fahrzeug dort nicht hätte stehen dürfen. Doch in den vergangenen Jahren haben die Gerichte in den meisten Fällen solche Klagen abgewiesen und sich auf den Anscheinsbeweis bezogen.

    Rückwärtsfahren auf der Autobahn

    Das Rückwärtsfahren aus Parklücken oder in Parkhäusern ist immer mit einem Risiko verbunden. Besonders groß ist die Gefahr jedoch, wenn Autofahrer im Bereich einer Autobahn rückwärtsfahren und einen Unfall verursachen. In solchen Fällen sind 200 € Geldstrafe sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot die Mindeststrafe.

    Auch wenn es absurd scheint – es gibt immer wieder Fälle, in denen auf der Autobahn ein Fahrzeug gewendet wird oder zurücksetzt. Oft ist dies bei langen Staus der Fall, wenn Autofahrer lange Wartezeiten vermeiden wollen. Auf der Autobahn besteht grundsätzlich ein Verbot fürs Rückwärtsfahren. Das gilt auch für Ausfahrten und den Seitenstreifen. Selbst wenn der Bereich der Autobahn, auf dem man sich befindet, gesperrt ist – das Verbot, ein Fahrzeug zurückzusetzen, gilt unbegrenzt.

    Die jeweiligen Strafen für einen Verstoß gegen dieses Verbot fallen allerdings unterschiedlich aus:

    • Bei der durchgehenden Fahrbahn (Nr. 83,3 Bußgeldkatalog) 200 €.

    • Bei der Nebenfahrbahn (Nr. 83,2 Bußgeldkatalog) 130 €.

    Rückwärtsfahren auf der Autobahn

    Besondere Situationen

    Ebenfalls 130 € als Bußgeld sind zu zahlen, wenn Sie auf dem Seitenstreifen rückwärtsfahren (und eventuell einen Unfall bauen). Allerdings entfällt in diesem Fall ein Fahrverbot. Sollte eine besondere Notsituation vorliegen bzw. der Fahrer einen Herzinfarkt oder ähnliches erleiden, handelt es sich um eine Notstandssituation, die gesondert beurteilt werden muss.

    Möglich ist auch ein elementarer Irrtum, z.B. von unerfahrenen Autofahrerinnen und -fahrern. Andererseits ist aber auch ein besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Rückwärtsfahrverbot möglich, z.B. bei einem fahrlässig handelnden Geisterfahrer – unabhängig davon, ob die Person beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht oder nicht. Sollte es in diesem Fall zu einer konkreten Gefährdung fremder Rechtsgüter kommen, greift § 315 c Abs.1 Nr.2 f StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). In diesem Fall wird aus einem Verstoß eine Straftat, bei der bereits der Versuch für eine Verurteilung ausreichen kann.

    Probezeit und zwei Schuldige

    Es gibt nicht immer nur eine Schuldige oder einen Schuldigen: Insbesondere beim Unfall durch Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz prallen oft gleich zwei Fahrzeuge ineinander. In den meisten Fällen haften dann auch beide Unfallbeteiligte zur Hälfte. Dabei ist allerdings ausschlaggebend, dass beide Fahrzeuge in Bewegung waren – wenn ein Fahrzeug steht, ist nur der Fahrer schuld, dessen Fahrzeug in Bewegung war. Wer rückwärts in ein stehendes Auto gefahren ist, trägt die alleinige Schuld.

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    Die Frage der Schuld stellt sich auch in der Probezeit des Führerscheins für Fahranfängerinnen und -anfänger. Da es sich beim Rückwärtsfahren um eine Handlung mit einer besonderen Sorgfaltspflicht handelt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Behörde eine sogenannte Probezeitmaßnahme wie zum Beispiel ein Aufbauseminar anordnet. Insgesamt kommt es im Falle der Probezeit aber auf die Schwere des Vergehens an.

    Zuletzt aktualisiert: Dezember 2021

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