Der schnelle Blick in den Rückspiegel reicht also auf keinen Fall aus. Das gilt nicht nur für den Klassiker des Parkplatzunfalls. In der Regel ist der Autofahrer dazu aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn er sich in eine Gefährdung beim Rückwärtsfahren begibt. Es ist jedem Verkehrsteilnehmer klar, dass das Zurücksetzten von Fahrzeugen riskant sein kann und daher immer und in jeder Situation erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist.
Der Anscheinsbeweis ist eine Form der sogenannten „mittelbaren Beweisführung“, die sich nicht auf einen unmittelbaren Tathergang beruft, sondern aus Erfahrungswerten der Vergangenheit. Daher wird ein Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Klage abweisen, die Autofahrerinnen und -fahrer einreichen, die zum Beispiel auf einem Parkplatz einen Unfall beim Rückwärtsfahren verursacht haben. Oft wird in der Argumentation vorgebracht, dass das geschädigte Fahrzeug dort nicht hätte stehen dürfen. Doch in den vergangenen Jahren haben die Gerichte in den meisten Fällen solche Klagen abgewiesen und sich auf den Anscheinsbeweis bezogen.