Zum Hauptinhalt überspringen
Rund ums Fahren

Handy am Steuer: Diese Strafen und Bußgelder erwarten Sie

Inhalt

Die Benutzung von Handys am Steuer ist verboten und gefährlich – und trotzdem leider alltäglich. Auch im Auto eingebaute Touchdisplays fallen unter das Verbot. Wer mit dem Handy in der Hand erwischt wird, muss seit 2017 mit einem empfindlichen Bußgeld, Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und unter Umständen mit einem Fahrverbot rechnen. Das sollten Sie wissen. 

Handynutzung am Steuer

So haben Gerichte entschieden

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung

    „Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.“ (§ 23 Abs 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat)

  • Nach Anrufen, Uhrzeit etc. schauen

    „Während einer Autofahrt wird nicht nur das Telefonieren mit dem Handy mit einem Bußgeld bestraft, auch das Ablesen von Nachrichten.“ (Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 1005/02)

  • SMS lesen oder schreiben

    „Während einer Autofahrt wird nicht nur das Telefonieren mit dem Handy mit einem Bußgeld bestraft, auch das Ablesen von Nachrichten.“ (Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 1005/02)

  • Lediglich mit einer Freisprecheinrichtung ist das Telefonieren am Steuer erlaubt.

Was sagt der Bußgeldkatalog zu diesem Thema?

Wenn Sie das Handy am Steuer nutzen und von der Polizei erwischt werden, kommen folgende Bußgelder bzw. Strafen auf Sie zu:

Erwischt mit ...

Bußgeld

Punkte in Flensburg

Fahrverbot

... Handy am Steuer

100 EUR

1

Nein

… Handy am Steuer mit Gefährdung

150 EUR

2

1 Monat

… Handy am Steuer mit Sachbeschädigung

200 EUR

2

1 Monat

Erwischt mit ... Bußgeld Punkte
in
Flensburg
Fahr-
verbot
... Handy am Steuer 100 EUR 1 Nein
… Handy am Steuer mit Gefährdung 150 EUR 2 1 Monat
… Handy am Steuer mit Sachbeschädigung 200 EUR 2 1 Monat

 

Unser Tipp

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag!

In einigen Tarifen, zum Beispiel dem Komfort-Schutz, wird auf den Einspruch bei grober Fahrlässigkeit verzichtet.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Kfz-Produktangebot.

Zur Kfz-Versicherung

Jetzt berechnen und direkt wechseln!

Jetzt Beitrag berechnen

Weitere Strafen und Konsequenzen

  1. Zusätzliches Fahrverbot möglich

    Wer mit Handy am Ohr zum Beispiel über eine rote Ampel fährt, bekommt neben der Geldbuße unter Umständen ein zusätzliches Fahrverbot auferlegt.

    Telefoniert ein Autofahrer ohne Freisprecheinrichtung und fährt er dabei „über Rot“, so hat er sich „bedenkenlos und gleichgültig mit einem möglichen Verkehrsverstoß abgefunden“ – mit der Folge, dass er neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot auferlegt bekommt. (Oberlandesgericht Celle, 333 Ss 38/01)

  2. Bei einem Unfall: grobe Fahrlässigkeit möglich

    Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, bekommt man mit Handy am Ohr oft einen Teil der Schuld zugesprochen. Zudem wird das Verhalten oft als grob fahrlässig eingestuft.

    „Auch wenn ein Autofahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss er 20 % des Schadens tragen, wenn sich herausstellt, dass er während des Zusammenstoßes mit seinem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonierte. Er ist stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und kann einhändig auf Gefahrensituationen nicht sicher reagieren.“ (Oberlandesgericht Köln, 12 U 142/01)

    Das heißt zum Beispiel: Die Versicherung übernimmt unter Umständen nicht den gesamten Schaden.

    „Wer seinen Pkw in einer Kurve mit 'einer Hand' steuert, während er mit der anderen per Handy telefoniert, und dabei einen Unfall erleidet, der hat keinen Anspruch auf Ersatz der an seinem Wagen entstandenen Schäden aus der Vollkaskoversicherung. Sie darf sich auf 'grobe Fahrlässigkeit' berufen.“ (Amtsgericht Berlin-Mitte, 105 C 3123/03)

  3. Besonderheiten bei jungen Fahrern

    Wenn Fahranfänger mit Handy am Ohr erwischt werden oder deswegen in einen Unfall verwickelt werden, können sie zusätzlich zum Bußgeld zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet werden. Darüber hinaus kann die Probezeit um 2 Jahre verlängert werden.

    „Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer in der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen (...), so hat die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen (...).“ (§ 2a, FeV)

Fazit

Die Benutzung des Handys am Steuer ist nicht nur ein Verstoß gegen die StVO und mit hohen Bußgeldern verbunden, sie gefährdet auch massiv die Verkehrssicherheit. Nutzer sollten sich stets der Risiken bewusst sein und technologische Hilfsmittel oder Pausen nutzen, um Ablenkungen zu vermeiden.

Wenn Sie dies beachten,  schützen Sie nicht nur Ihr Portemonnaie, sondern auch Ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer.

Kfz-Versicherung berechnen.

Tipp

Haben Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Auto? Jetzt persönlichen Tarif berechnen.

ab 43 EUR
im Jahr.
Jetzt Beitrag berechnen

Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Zuletzt aktualisiert: Mai 2025

R+V-Team

Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.