Wer mit Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, muss seit dem 19. Oktober 2017 mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.
Bußgeld für Handynutzung am Steuer
Das ist verboten:
Wer mit Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, muss seit dem 19. Oktober 2017 mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.
"Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten." (§ 23 Abs 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat)
"Während einer Autofahrt wird nicht nur das Telefonieren mit dem Handy mit einem Bußgeld bestraft, auch das Ablesen von Nachrichten." (Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 1005/02)
"Ein SMS-Versand ist strafverschärfend zu berücksichtigen, wenn ein Autofahrer unmittelbar darauf einen Verkehrsunfall verschuldet." (Landgericht München II AZ: 1St RR 67/03)
Lediglich mit Freisprecheinrichtungen ist das Telefonieren am Steuer erlaubt.
Wer mit Handy am Ohr zum Beispiel über eine rote Ampel fährt, bekommt neben der Geldbuße unter Umständen ein zusätzliches Fahrverbot auferlegt.
Telefoniert ein Autofahrer ohne Freisprecheinrichtung und fährt er dabei "über Rot", so hat er sich "bedenkenlos und gleichgültig mit einem möglichen Verkehrsverstoß abgefunden" - mit der Folge, dass er neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot auferlegt bekommt. (Oberlandesgericht Celle, 333 Ss 38/01)
Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, bekommt man mit Handy am Ohr oft einen Teil der Schuld zugesprochen. Zudem wird das Verhalten oft als grob fahrlässig eingestuft.
"Auch wenn ein Autofahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss er 20 Prozent des Schadens tragen, wenn sich herausstellt, dass er während des Zusammenstoßes mit seinem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonierte. Er ist stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und kann einhändig auf Gefahrensituationen nicht sicher reagieren." (Oberlandesgericht Köln, 12 U 142/01)
Das heißt zum Beispiel: Die Versicherung übernimmt unter Umständen nicht den gesamten Schaden.
"Wer seinen Pkw in einer Kurve mit 'einer Hand' steuert, während er mit der anderen per Handy telefoniert, und dabei einen Unfall erleidet, der hat keinen Anspruch auf Ersatz der an seinem Wagen entstandenen Schäden aus der Vollkaskoversicherung. Sie darf sich auf 'grobe Fahrlässigkeit' berufen." (Amtsgericht Berlin-Mitte, 105 C 3123/03)
Wenn Fahranfänger mit Handy am Ohr erwischt werden oder deswegen in einen Unfall verwickelt werden, können sie zusätzlich zum Bußgeld zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verdonnert werden. Darüber hinaus kann die Probezeit um 2 Jahre verlängert werden.
"Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer in der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen (...), so hat die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen (...)." (§ 2a, FeV)
Die Benutzung des Handys am Steuer ist nicht nur ein Verstoß gegen die StVO und mit hohen Bußgeldern verbunden, sie gefährdet auch massiv die Verkehrssicherheit. Nutzer sollten sich stets der Risiken bewusst sein und technologische Hilfsmittel oder Pausen nutzen, um Ablenkungen zu vermeiden.
Wenn Sie dies beachten, schützen Sie nicht nur Ihr Portemonnaie, sondern auch Ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
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