Airbag hin oder her – die Gurtpflicht hat seit ihrer Einführung im Jahr 1976 vielen Autofahrern das Leben gerettet. Die Straßenverkehrsordnung ahndet jeden Verstoß gegen diese Pflicht mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe. Das gilt auch für Beifahrer, die sich nicht anschnallen. Klar ist: Wer volljährig ist und den Gurt nicht benutzt, muss selbst zahlen. Das heißt konkret: Ist der Beifahrer nicht angeschnallt, gibt es keine Strafe für den Fahrer, stattdessen drohen dem nicht angeschnallten Beifahrer Bußgelder. Bei der Anschnallpflicht gilt nämlich dasselbe wie bei allen anderen Vorschriften und Gesetzen: Ab dem 18. Geburtstag muss jeder für sich selbst haften. Auch in diesem Fall. Ausnahmen gelten für Kinder und Minderjährige – in diesem Fall haftet der Fahrer. Ein Mitverschulden für Verletzungen des nicht angeschnallten Beifahrers trifft den Fahrer nur, wenn er andere Vorschriften verletzt hat.
Wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist: Wer zahlt das Bußgeld?
Anschnall-Verweigerer werden von den Ordnungsbehörden zur Kasse gebeten. Das hat einen guten Grund, denn der gute alte Sicherheitsgurt ist der bewährteste Lebensretter im Straßenverkehr. Während vor der Einführung der Gurtpflicht in Deutschland vor 45 Jahren die Zahl der Verkehrstoten, die ihren Verletzungen infolge eines Unfalls erlagen, noch bei rund 20.000 pro Jahr lag, ist diese erschreckende Bilanz nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung auf rund 3.400 Verkehrstote zusammengeschrumpft*. Der Gurt zählt demnach mit zu den wichtigsten Sicherheitssystemen im Auto.
Bei einem Aufprall mit dem PKW sind alle Insassen gefährdet – nicht nur der Fahrer. Alle im Auto müssen sich anschnallen! Dabei spielt auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs keine Rolle – auch im Schritttempo gilt die Anschnallpflicht.
Die Straßenverkehrsordnung regelt im Detail, unter welchen Bedingungen Passagiere im Straßenverkehr befördert werden dürfen und welche Sicherheitsauflagen gelten:
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§ 21 Personenbeförderung
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§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
Wenn also ein Beifahrer meint, für ihn gelte die Gurtpflicht nicht und der Fahrer muss im Falle einer Ahndung das Bußgeld zahlen, hat er oder sie sich gewaltig geirrt. Ist der Beifahrer nicht angeschnallt und ein Unfall ereignet sich, kann dies nicht selten lebensbedrohliche Folgen haben. Der Gesetzeslaut ist hier eindeutig! Es drohen zwar keine Punkte für den nicht angeschnallten Beifahrer, jedoch beispielsweise ein Bußgeld, wenn der Mitfahrer durch einen Blitzer erwischt wird.
Pflichtverstoß |
Punkte im Fahreignungsregister |
Bußgeld |
Fahrer nicht angeschnallt |
0 |
30 Euro |
Beifahrer (über 18 Jahre) nicht angeschnallt |
0 |
30 Euro (Beifahrer zahlt) |
Kind nicht angeschnallt |
0 |
30 Euro (Fahrer zahlt) |
Mehrere Kinder nicht angeschnallt |
0 |
35 Euro (Fahrer zahlt) |
Ein Kind: Keine Kindersicherung (Kindersitz, Gurte) |
1 |
60 Euro (Fahrer zahlt) |
Mehrere Kinder ohne Kindersicherung während der Fahrt |
1 |
70 Euro (Fahrer zahlt) |
Grundsätzlich gilt also das Prinzip der Eigenverantwortung. Jedoch sollte ein Fahrer stets seinen Beifahrer eindringlich auf die Anschnallpflicht für alle im Fahrzeug anwesenden Personen aufmerksam machen.
Andere Regeln gelten, wenn Kinder im Auto mitfahren. In diesem Fall muss der Fahrer dafür sorgen, dass sie der Vorschrift entsprechend gesichert sind – sonst zahlt er die Buße. Das gilt nicht nur für die eigenen Kinder, sondern auch für Kinder, die der Fahrer mitnimmt. Wenn Kinder im Auto sitzen und als Beifahrer nicht angeschnallt sind, haftet der Fahrer.
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Grundsätzlich gilt: Bis zum Alter von zwölf Jahren oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern gehören die Kleinen in einen Kindersitz. Erst danach genügt der normale Gurt.
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Kinder – und auch Babys – dürfen grundsätzlich ab jedem Alter als Beifahrer mitgenommen werden. Babys müssen allerdings in einer dafür vorgesehenen Babyschale transportiert werden.
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Wenn Babys auf dem Beifahrersitz transportiert werden, muss der Fahrer dafür Sorge tragen, dass auf dieser Seite der Airbag ausgeschaltet wurde.
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Der Autofahrer muss sich versichern, dass eine Babyschale, ein Kindersitz und auch alle Gurte im Auto für den Transport geeignet und zugelassen sind.
Denken Sie daran, dass Sie als Erwachsene eine Vorbildfunktion gegenüber Kindern haben. Achten Sie daher immer auf Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder.
Am 17. Juni 2010 ging der Traum vieler Jugendlicher in Erfüllung: das Format „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ wurde in Deutschland schließlich dauerhaft zugelassen. Das heißt: Jugendliche dürfen bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und ein Auto im Straßenverkehr lenken.
Es gelten folgende Regeln:
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Ist der Fahrer erst 17 Jahre, muss eine Begleitperson im Auto mitfahren.
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Die Begleitperson kann vorne oder auch auf der Rückbank sitzen.
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Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
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Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
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Begleitpersonen müssen seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis haben.
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Begleitpersonen dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Auch für diese Begleitpersonen gilt die Gurtpflicht. Wenn ein Beifahrer nicht angeschnallt ist, muss er auch in diesem Fall das Bußgeld zahlen. Der 17jährige Fahrer muss ebenfalls das Bußgeld aufbringen, wenn er nicht angeschnallt ist. Für den nicht angeschnallten Beifahrer muss er kein Bußgeld zahlen.
** Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
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