Scheinwerfer vom Auto
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Wann ist die Lichthupe erlaubt?

    Der missbräuchliche Einsatz der sogenannten Lichthupe bedeutet oft eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer. Eine Überholabsicht rechtfertigt noch nicht den Missbrauch von Fernlicht. Die Gründe für ein solches Signal müssen eindeutig sein. Nun stellt sich die Frage: Lichthupe – wann ist sie erlaubt und wann verboten?

    Lichthupe verboten: Freundliches Signal oder Nötigung?

    Wann die Lichthupe erlaubt ist, entscheidet die Straßenverkehrsordnung und nicht die Absicht der jeweiligen Autofahrerinnen und -fahrer. Selbst wenn man als Verkehrsteilnehmerin oder -teilnehmer einer anderen Autofahrerin oder einem anderen Autofahrer nur ein Signal geben will, ist sie in den meisten Fällen verboten.  Zum Beispiel ist die Lichthupe auch als Warnung vor einem Blitzer nicht erlaubt. Auch die Absicht andere Autofahrerinnen und -fahrer vorzulassen oder vor Kontrollen zu warnen, fällt darunter - bei diesen Situationen handelt es sich um klare Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

    Auch die Betätigung des Fernlichts als gut gemeinte Hilfestellung im Straßenverkehr – so beim Einfädeln auf der Autobahn oder an unübersichtlichen Kreuzungen – rechtfertigt nicht den Einsatz. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt nur zwei Situationen für den Einsatz der Lichthupe in § 16 StVO zum Thema Warnzeichen:
     

    • Wenn Autofahrer sich oder andere gefährdet sehen.
    • Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen wollen (so auch § 5 Abs. 5 StVO).
       

    Daher kann die Lichthupe auf der Autobahn durchaus erlaubt sein, etwa wenn Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft überholen wollen und der Vordermann auf Ihr Signal mit dem Blinker nicht reagiert.
    Achtung: In dieser Situation ist die Lichthupe erlaubt. Sie darf immer dann zum Einsatz kommen, wenn Sie sich oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr sehen. Zum Beispiel, wenn Ihnen auf dunkler Landstraße ein Auto mit Fernlicht entgegenkommt und Sie so blendet, dass die Sicht unmöglich wird. In einem solchen Fall darf die Lichthupe als Signal dafür eingesetzt werden, eine Gefahr anzuzeigen

    Auch falls ein anderes Auto bei Dunkelheit vergessen hat, das Auto-Licht anzuschalten, ist die Lichthupe als zulässiges Signal einsetzbar. 
    Zu beachten ist aber immer, dass sie nur sehr dosiert verwendet werden darf – also nur in kurzen Stößen und nicht länger als einige Sekunden. Die Frage, wann die Lichthupe erlaubt ist, wird in jeder Fahrschule thematisiert.

    Grundsätzlich verboten, ist die dauerhafte Betätigung einer Lichthupe – egal in welchem Zusammenhang. Unter Umständen können Autofahrerinnen und Autofahrer sich damit schnell dem Vorwurf der Nötigung ausgesetzt sehen, was dann wiederum strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ständige Lichthupe und Drängeln sind nicht erlaubt, da es sich um keine Warnsignale im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt. Entsprechendes Fehlverhalten kann daher ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg mit sich bringen. 

    Wichtig ist unabhängig davon, dass immer der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Hierfür gilt als Richtwert der halbe Tachowert in Metern.

    Fahren Sie Ihrem Vordermann auf – etwa aus Unachtsamkeit –, greift im Falle des Falles Ihre Autoversicherung  ein und übernimmt die Kosten. Reparaturkosten für Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt allerdings nur eine Vollkaskoversicherung.

    Wann drohen beim Einsatz der Lichthupe Geldstrafen und Punkte?

    An vielen Stellen stellt das widerrechtliche Benutzen der Lichthupe lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Zum Beispiel dann, wenn Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer grüßen oder ihn vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen. Da diese Art der Nutzung der Lichthupe nicht erlaubt ist, erheben Polizei oder Ordnungsamt üblicherweise nur ein Verwarngeld von 5 € bzw. 10 €, falls Sie andere dabei geblendet oder belästigt haben.

    Wenn Autofahrerinnen und Autofahrer aber mittels der Lichthupe andere nötigen, liegt eine Straftat vor. Eine Nötigung in diesem Zusammenhang bedeutet, dass eine Verkehrsteilnehmerin oder ein -teilnehmer durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt so unter Druck gesetzt bzw. in eine Zwangssituation gebracht wird, sodass sie oder er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Nötigung ist eine Straftat und in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt.

    Verstoß gegen die StVO

    Strafe/Geldstrafe

    Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe

    5 € Verwarngeld

    dabei andere Verkehrsteilnehmer geblendet oder belästigt

    10 € Verwarngeld

    Nötigung durch den Einsatz der Lichthupe

    Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bis zu drei Punkte in Flensburg, ein bis drei Monate Fahrverbote oder Fahrerlaubnisentzug

    Für Ordnungswidrigkeiten können Autofahrerinnen und Autofahrer einen Bußgeldbescheid kassieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hintermann mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn zu nah auffährt. Ein solches Verhalten stellt einen Missbrauch dar und hat eine Ordnungsstrafe zur Folge. Dichtes Auffahren (vor allem in Kombination mit der Lichthupe) ist auf jeden Fall aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt und kann eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten nach sich ziehen.

    Ein schlechtes Verhalten wird zur Nötigung, wenn der Vordermann durch längeres und sehr dichtes Auffahren und gegebenenfalls zusätzlich ständiges Aufblenden mit der Lichthupe unter massiven Druck gesetzt und dazu gebracht wird, aus Angst die Spur zu wechseln. In diesem Fall werden keine Ordnungsgelder, sondern Strafen fällig, die durch ein Gericht ausgesprochen werden. Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, hängt von der Beurteilung des Einzelfalls ab. Eine rechtliche Einordnung erfolgt auf Grundlage der Frage, wie lange das nötigende Verhalten dauerte und ob es einen gewissen Grad an Gewalt aufweist. Zudem spielt die sogenannte „Verwerflichkeit des Verhaltens“ eine wichtige Rolle. Ein Richter muss schließlich entscheiden, welches Motiv die Täterin oder der Täter hatte und was genau daran verwerflich und damit strafrechtlich relevant war.

    Beispiele für eine Nötigung:
     

    • Andauerndes Drängeln und dichtes Auffahren mit Lichthupe über einen längeren Zeitraum
    • Vorsätzliches und grundloses, abruptes Ausbremsen des Hintermanns
    • Den Hintermann vorsätzlich am Überholen hindern
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    Zuletzt aktualisiert: Januar 2022

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