Kind überquert einen Zebrastreifen
    HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Am Zebrastreifen parken: Welche Regeln gelten am Fußgängerüberweg?

    Für Fußgänger ist der als Zebrastreifen bekannte Überweg oft die rettende Möglichkeit, sicher die Fahrbahn zu überqueren. Für Verkehrsteilnehmer stellt sich indessen immer wieder die Frage: „Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?“. Parkende Autos können die Sicht versperren und sind in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens verboten. Was müssen Sie also beachten, wenn Sie sich mit dem Thema „Vor oder hinter einem Zebrastreifen parken“ auseinandersetzen?

    Halten vor dem Zebrastreifen: Beim Parken sind spezielle Regeln zu beachten

    Bevor wir Ihnen die Fragen beantworten, ob Sie beim Parken einen gewissen Abstand zum Zebrastreifen einhalten müssen, sollte verdeutlicht werden, wie man sich dort generell verhält:

    fussgaenger-zebrastreifen

    Für Fußgänger und Rollstuhlfahrer gilt:

    Sie müssen sowohl Radfahrern als auch Autofahrern die Möglichkeit geben, sie wahrzunehmen. Nach § 25 Abs. 3 StVO müssen Fußgänger kurz anhalten, bevor sie dann die Straße überqueren. Dann allerdings genießen sie einen Vorrang und Fahrzeuge müssen anhalten.

    fahrrad-zebrastreifen

    Für Radfahrer gilt:

    Der Fußgängerüberweg darf grundsätzlich mit dem Rad befahren werden. Wer aber die Straße überqueren will, muss vorher vom Rad absteigen - sonst gilt der Vorrang nicht.

    Für Autofahrer gilt:

    Die Geschwindigkeit ist erheblich zu drosseln. Fahrzeuge müssen einen gehörigen Abstand halten und nur langsam an den Zebrastreifen heranfahren. Die Regeln besagen zudem, dass Autofahrer bei Stau den Fußgängerüberweg freihalten müssen.

    auto-zebrastreifen

    Am Fußgängerüberweg parken

    Bei diesen Regeln stellt sich schnell die Frage: „Wenn Sie den Überweg freihalten müssen, mit welchem Abstand dürfen Sie dann am Zebrastreifen parken?“

    Zugegeben – Parkplätze sind insbesondere in Innenstädten knapp und Fahrzeuge werden daher oft direkt an der Straße oder manchmal sogar auf dem Radweg abgestellt. Wer so gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit Punkten in Flensburg und Bußgeldern rechnen. Bei Zebrastreifen indessen gilt ein Parkverbot. Wer vor einem Zebrastreifen parken will, muss damit rechnen, dass die Polizei oder das Ordnungsamt ihn abschleppt. Bereits in der Fahrschule lernt man, dass es verboten ist, an einem Zebrastreifen zu parken.

    Zu beachten sind folgende Regeln:

    • Halt-/Parkverbot auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen.

    • Es drohen 80 € und ein Punkt, wenn man Fußgänger nicht überqueren lässt.

    • Es drohen 80 € Strafe und ein Punkt in Flensburg, wenn man am Fußgängerüberweg ein Fahrzeug überholt.

    • Wer mit seinem Verhalten am Zebrastreifen Personen gefährdet, oder einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld von 120 € und 1 Punkt in Flensburg rechnen.

    Wer auf einem Zebrastreifen parkt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 15 € rechnen. Sollten durch Parken am Fußgängerüberweg andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, sind Strafgelder bis zu 25 € möglich.

    Daher muss der Abstand zum Überweg mindestens 5 Meter betragen. Die neue Bußgeldtabelle 2021 hat Ordnungsgelder für das Fehlverhalten am Zebrastreifen festgelegt. Auch wenn der Bußgeldkatalog 2021 kein Fahrverbot bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vorsieht, sollten Sie nicht nur der Sicherheit wegen die Augen offenhalten.

    Fest steht: Nahezu jedes Vergehen an einem Zebrastreifen wird mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Auf dem Fußgängerüberweg sind sowohl das Warten, Halten als auch das Parken verboten.

    Halteverbot Zebrastreifen

    Fußgängerüberweg

    Es gilt also, den Mindestabstand am Fußgängerweg einzuhalten. Das Halten und Parken ist bis zu 5 Meter davor verboten. Für das Parken nach einem Zebrastreifen gilt zumindest kein Mindestabstand. Das Zeichen 293 der Straßenverkehrsordnung ordnet ein Halteverbot auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor an. Dieses Halteverbot gilt nur für Fußgängerüberwege, die durch Parkverbotsschilder mit dem Zeichen 293 – also die Zebrastreifen auf der Fahrbahn – gekennzeichnet sind.

    Hinweis!

    Das Parken an einem Zebrastreifen sollten Sie, wie das Parken im Halteverbot, nicht auf die leichte Schulter nehmen. Aber hin und wieder ergeben sich Situationen in denen Sie als Autofahrerin oder Autofahrer denken: „Ich bin ja gleich zurück.“ Sie riskieren es und stellen Ihren Wagen dennoch kurz ab. Gerade in diesem kurzen Moment der Unachtsamkeit hält das Ordnungsamt oder die Polizei an und Sie werden zur Rechenschaft gezogen. Um in einer solchen Situation vielleicht doch noch glimpflich davon zu kommen, kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung helfen. Fachkundige Beraterinnen und Berater unterstützen Sie im Verkehrsrechtsschutz.

    Auf, hinter oder vor einem Zebrastreifen parken?

    In der Regel wird jeder Verstoß am Fußgängerüberweg – wie auch viele Abstandsverstöße – mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Das gilt insbesondere auch für Parken auf dem Zebrastreifen. Was sich der Höhe nach eher lapidar anhört, könnte am Ende bei weiterer Missachtung zum Führerscheinentzug führen. Seit der Punktereform, die im Jahr 2014 durchgeführt wurde, ist bereits bei einem Stand von acht Punkten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Ein wiederholt schlechtes Verhalten an Fußgängerüberwegen sowie die Missachtung der StVO führen am Ende dazu, dass der Führerschein eingezogen wird. Auch beim Parken auf oder vor dem Zebrastreifen sollten Sie bedenken, dass die Tilgungsfrist für Punkte in Flensburg zwei Jahre beträgt.

    Quelle: www.stvo.de
    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

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