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    Hilfreiche Infos für Autofahrer

    Auffahrunfall: Wer auffährt, ist immer Schuld, oder?

    Ähnlich bekannt wie die Winterreifenregel „Von O(ktober) bis O(stern)“, ist bei einem Auffahrunfall die Aussage „Wenn’s hinten kracht, gibt’s vorne Geld.“ Aber stimmt das? Muss wirklich immer der Hintermann zahlen?
    Gemäß einer Umfrage sind 39 % aller Deutschen der festen Überzeugung, dass derjenige, der auffährt, die Schuld trägt. Doch das stimmt nicht! Denn auch der Vordermann muss vorausschauend und überlegt fahren: Plötzliches Abbremsen ist nicht zulässig und führt zu einer Mitschuld. Wir sind für Sie der Frage auf den Grund gegangen, wer denn nun bei einem Auffahrunfall Schuld hat.

    Die Auffahrunfall-Schuld: Bei wem liegt die Beweislast?

    Grundsätzlich gilt bei Auffahrunfällen der Anscheinsbeweis – das heißt: Prinzipiell trägt erst einmal der Hintermann die alleinige Schuld.

    Mithilfe von Zeugenaussagen, Skizzen oder Fotos kann er jedoch dagegen vorgehen und das fehlerhafte Verhalten des Vordermannes nachweisen. Bei einem Auffahrunfall liegt die Beweislast allerdings immer beim Hintermann. Sind stichhaltige Beweise vorhanden, wird Vorausfahrenden im besten Fall eine Teilschuld angerechnet.

    Wie verhalte ich mich bei einem Auffahrunfall?

    Wenn Sie als Hintermann in einen Auffahrunfall verwickelt sind, dann sollten Sie sich immer die Frage stellen, ob der Unfall Ihre Schuld ist. Folgende Punkte sollten Sie dabei bedenken:

     

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    • Haben Sie ausreichend Abstand gehalten?

    • Waren Sie aufmerksam oder haben Sie sich vielleicht kurz ablenken lassen?

    • Sind Sie vorausschauend gefahren?

    Wenn der Auffahrunfall klar auf das Verhalten des Vordermannes zurückzuführen ist, dann sollten Sie Beweise dafür sammeln.

     

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    • Prüfen Sie, ob Zeugen den Unfall beobachtet haben, sprechen Sie mit Ihnen und lassen Sie sich deren Personalien geben.

    • Versuchen Sie mit Fotos und Skizzen den Hergang des Auffahrunfalls so genau wie möglich zu rekonstruieren.

    • Insbesondere wenn es darum geht, die Schuldfrage nach einem Auffahrunfall zu klären, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung austauschen und absprechen, ob gegebenenfalls ein Gutachten sinnvoll wäre.

    Schuld beim Auffahrunfall: Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig

    In der Regel geht die Straßenverkehrsordnung (StVO) davon aus, dass die hintere Fahrerin oder der Fahrer bei einem Auffahrunfall zu wenig Sicherheitsabstand gehalten haben. Ist dies der Fall, müssen Sie sich über die Schuldfrage keine Gedanken machen. Denn die Situation ist in diesem Fall eindeutig. Problematisch wird es dann, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst, ohne dass es augenscheinlich einen Anlass dafür gab. Was kann also zu einem Auffahrunfall führen?

     

    • Gerechtfertigte Bremsung: Diese tritt zum Beispiel dann ein, wenn Tiere oder Personen auf die Straße laufen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, liegt die Schuld beim Hintermann, denn die Vollbremsung hat dazu geführt, dass kein Personenschaden entsteht.

    • Ungerechtfertigte Bremsung: Im Straßenverkehr gilt das Gesetz des vorausschauenden Fahrens. Bremst ein Verkehrsteilnehmer plötzlich und scheinbar grundlos, liegt zumindest eine Auffahrunfall-Teilschuld bei ihm. In der Folge muss er mit einer Strafe oder einem Bußgeld rechnen. Wie hoch diese ausfällt, können Sie im Bußgeldkatalog nachlesen.

    • Stehendes Fahrzeug: Auch bei dieser Form des Unfalls ist nicht automatisch die Person schuld, die dem Auto hinten aufgefahren ist. Es kommt auf den Kontext an. Mangelnde Beleuchtung des stehenden Fahrzeugs ist zum Beispiel ein Indiz dafür, dass der Auffahrende das Auto einfach nicht gesehen haben kann. Entsprechend kann dieser auf Strafmilderung hoffen, wenn die Schuld beim Auffahrunfall geklärt wird.

    Weitere Fälle, bei denen der Vorausfahrende eine Teilschuld beim Unfall erhält

    Es gibt einige Situationen, in denen der Spruch „Wer auffährt, hat Schuld“ nicht automatisch zutrifft. Wer trägt also bei einem der folgenden Auffahrunfall-Szenarien die Schuld und was kann dabei überhaupt zu Zusammenstößen führen?

     

    • Grüne Ampel: Die Ampel wird grün, alle Autos fahren los, doch plötzlich bremst der Vorausfahrende heftig. Sie fahren ihm hinten drauf. Sofern es keinerlei triftigen Grund für dieses Fahrmanöver gibt, haben Sie gute Chancen, dass die andere Person die Schuld für den Auffahrunfall trägt.

    • Blitzer: Bremst ein Verkehrsteilnehmer ruckartig vor einem Blitzer, handelt es sich niemals um einen triftigen Grund. Eine Teilschuld der Fahrerin oder des Fahrers bei einem Zusammenstoß ist äußerst wahrscheinlich. Eventuell gibt es bei so einem Auffahrunfall sogar Punkte in Flensburg.

    • Parklücke: Ebenso verhält es sich, wenn Fahrerinnen und Fahrer plötzlich bremsen, weil sie an einer Parklücke vorbeigefahren sind, die günstig erscheint. Dies ist kein Grund für eine plötzliche Vollbremsung – entsprechend muss der- oder diejenige bei einem Auffahrunfall damit rechnen, die Schuld tragen zu müssen.

    Eine vollkommen andere Situation ist es übrigens, wenn der Auffahrunfall beim Spurwechsel passiert. Hier wird mindestens von einer Teilschuld ausgegangen. Doch bei wem?

    Bei einem normalen Auffahrunfall muss der Auffahrende beweisen, dass er nicht schuldig ist. Anders sieht es bei einem Auffahrunfall aus, der aufgrund eines Spurwechsels (eventuell sogar ohne zu blinken) geschieht. Hier steht der Angefahrene in der Pflicht, nachzuweisen, dass er den Unfall nicht fahrlässig herbeigeführt hat.

    Diese Bußgelder können nach Auffahrunfällen auf Sie zukommen

    Ein Auffahrunfall kann unterschiedliche Bußgelder nach sich ziehen – die Höhe der Strafe ist vom Einzelfall abhängig.

    Haben Sie beispielsweise den Unfall dadurch mitverursacht, dass Sie ohne zwingenden Grund gebremst haben, erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 30 €.

    Haben Sie nachweislich Ihr Handy während des Unfalls bedient, kann die Strafe sogar bis zu 200 € betragen. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall beim Auffahrunfall zwei Punkte in Flensburg.

    Auffahrunfall: Schuld und welche Folgen das für Ihre Versicherung hat

    Bei einem Autounfall haftet normalerweise automatisch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies ist auch bei einem Auffahrunfall so.

    Sollte Ihnen aber eine Teilschuld zugesprochen werden, erhalten Sie nicht die kompletten Kosten erstattet. Anders sieht es aus, wenn bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage ungeklärt ist, weil mehrere Fahrzeuge daran beteiligt waren. Sofern der Unfallverursacher nicht festgestellt werden kann und eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen in den Unfall verwickelt waren, kann die Lenkungskommission zu Ihren Gunsten entscheiden. Dann wird Ihnen der Schaden ersetzt und Sie müssen keine Einschränkungen bezüglich Ihrer Schadensfreiheitsklasse befürchten.

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    Zuletzt aktualisiert: August 2015

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