BAföG? Das gibt es doch nur für Studierende! Stimmt nicht. In Deutschland hat Bildung einen hohen Stellenwert. Damit die Ausbildung nicht an der finanziellen Situation scheitert, gibt es Unterstützung vom Staat. Ob Studium an der Hochschule oder klassische Betriebsausbildung: Für die meisten Ausbildungsformen gibt es eine passende Ausbildungsförderung. In diesem Ratgeber geben wir einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme von BAföG bis zum Bildungskredit.

BAföG in der Ausbildung: Geld vom Staat für Azubis
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Azubis bekommen bis zu 992 Euro vom Staat
Der Höchstsatz beim BAföG für Auszubildende beträgt 992 Euro monatlich (2025). Zusätzlich dürfen Auszubildende bis zu 556 Euro im Monat anrechnungsfrei dazuverdienen.
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Nur Auszubildende bis 45 Jahre bekommen BaföG
Für BaföG in der Ausbildung gilt eine Altersgrenze: Sie dürfen bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 45 Jahre sein.
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Es gibt weitere Fördermöglichkeiten für die Ausbildung
Auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder ein Bildungskredit können Auszubildende finanziell unterstützen.
Dass BAföG ausschließlich für Studierende gedacht ist, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Auch viele Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung. Dabei kommt es auf die Art der Ausbildung an: Duale Ausbildungen, wie beispielsweise betriebliche Ausbildungen, können nicht mit BAföG gefördert werden – schulische Ausbildungen hingegen schon.
Voraussetzungen für BAföG
Sie erhalten BAföG, wenn Sie …
Machen Sie eine schulische Ausbildung und haben einen Anspruch auf BAföG? Perfekt! Natürlich hoffen Sie auf den Höchstsatz. Wie viel Förderung Ihnen tatsächlich zusteht, lässt sich mit dem BAföG-Rechner herausfinden und ist abhängig von Ihrem Bedarf. In der Regel setzt sich dieser zusammen aus:
- dem Grundbedarf
- einer Wohnpauschale
- einem Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
Für Auszubildende mit Kindern gibt es zudem einen Kinderbetreuungszuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die genaue Höhe des Bedarfs wurde vom Gesetzgeber für BAföG-Berechtigte einheitlich festgelegt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, aus der die Bedarfssätze hervorgehen. Vom ermittelten Bedarf wird meistens noch einiges abgezogen.
Neben dem Einkommen der Eltern fließen weitere Faktoren in die Berechnung ein, wie die Anzahl der Geschwister, das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Kosten für die eigene Wohnung.
So können beispielsweise Studierende ohne Kind, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, seit dem Wintersemester 2024 bis zu 992 Euro monatlich erhalten. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich einige Rechenbeispiele ansehen und im Anschluss online BAföG beantragen.
Eine staatliche Förderung gibt es nicht nur für die Ausbildung, sondern auch für berufliche Weiterbildungen. Das Aufstiegs-BAföG, früher als Meister-BAföG bekannt, richtet sich an Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten, beispielsweise zum Meister, Techniker oder Fachwirt.
Was wird gefördert?
Zusätzlicher Bonus bei bestandener Prüfung:
Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitfortbildungen:
Weitere Informationen und Antragsformulare zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
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BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt.
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Anders als bei Studierenden wird Schülern die BAföG-Rückzahlung nach der Ausbildung erlassen.
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Mit dem BAföG-Rechner können Sie online Schritt für Schritt überprüfen, ob für Sie ein Anspruch besteht.
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Auskunft zur tatsächlichen Höhe des Förderbetrages sowie eine umfassende Beratung erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
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Weitere Informationen zum BAföG-Antrag und Tipps zur Antragstellung gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Neben dem BAföG gibt es zwei weitere wichtige Finanzierungsmöglichkeiten für Auszubildende: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und den Bildungskredit. Die BAB unterstützt Azubis, die aufgrund der Entfernung zur Ausbildungsstätte nicht bei ihren Eltern wohnen können. Der Bildungskredit bietet eine flexible Finanzierungsoption, die nach der Ausbildung zurückgezahlt werden muss.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung für junge Menschen, die eine Berufsausbildung beginnen möchten und dabei finanzielle Unterstützung benötigen. Wenn Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf machen, können Sie BAB beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Als Faustregel gilt hier rund eine Stunde Fahrzeit pro Weg.
Mehr Geld in der Tasche dank BAB
Wann können Sie BAB beantragen?
BAB: Das Wichtigste in Kürze
- Informationen und Anträge zur BAB erhalten Sie bei den örtlichen Arbeitsagenturen und den dortigen Berufsinformationszentren.
- Wenn Sie wissen wollen, ob Sie voraussichtlich berechtigt sind, Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten, hilft Ihnen der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit weiter.
Was ist der Bildungskredit?
Voraussetzungen, um den Bildungskredit zu erhalten
So funktioniert der Bildungskredit
Anders als beim BAföG besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bildungskredits, denn die Mittel sind begrenzt. Sie werden jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.
Der Bildungskredit: Das Wichtigste in Kürze
Im Gegensatz zu BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern und des Ehe- bzw. Lebenspartners gewährt. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.
Besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger haben nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung die Chance, ein Weiterbildungsstipendium vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu erhalten.
Gefördert werden Absolventen einer dualen Berufsausbildung:
- die das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht und
- die ihre Ausbildung mit „sehr gut“ abgeschlossen haben.
Über drei Jahre hinweg werden finanzielle Hilfen von insgesamt bis zu 9.135 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt. Der Empfänger der Begabtenförderung muss sich dabei selbst an den Kosten der Weiterbildung beteiligen – allerdings liegt der Eigenanteil nur bei zehn Prozent je Fördermaßnahme. Als kleine Starthilfe gibt es einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers.
Das Weiterbildungsstipendium: Das Wichtigste in Kürze
Wer sich nach erfolgreicher Ausbildung beruflich weiterentwickeln möchte, für den ist das Weiterbildungsstipendium genau richtig. Die finanzielle Unterstützung soll junge Fachkräfte ermutigen, durch Weiterbildung den Grundstein für ihren beruflichen Erfolg zu legen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um während der Ausbildung finanzielle Unterstützung zu erhalten, um den Lebensunterhalt zu sichern und sich voll auf die berufliche Entwicklung konzentrieren zu können. Wer sich frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten wie das BAföG, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das Weiterbildungsstipendium informiert und die entsprechenden Anträge stellt, kann die eigene Ausbildung erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen gestalten.
Das BAföG fördert die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Die Förderung für Auszubildende kann für die komplette Dauer der jeweiligen Ausbildung gewährt werden – also meist zwischen 2 und 3,5 Jahren.
BAföG wird für die Dauer der Regel-Ausbildungsdauer der jeweiligen Schule gezahlt. Bei weiterführender Ausbildung (z. B. Fachschule oder Meisterschule) kann die Förderung entsprechend verlängert werden.
Beim Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) erfolgt die Förderung bis zum Abschluss bzw. bis zur maximalen Dauer des jeweiligen Fortbildungsganges, also häufig 1 bis 3 Jahre.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird für die gesamte Dauer der ersten Berufsausbildung gezahlt, also in der Regel 2 bis 3,5 Jahre.
Verlängerungen sind unter bestimmten Umständen (z. B. bei Krankheit, Kindererziehung) grundsätzlich bei allen diesen Förderungen möglich.
Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden keine hinreichenden eigenen Mittel haben, um die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten zu tragen. Einkommen und Vermögen der Auszubildenden sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners dürfen bestimmte Freibeträge nicht übersteigen.
Es gibt für BAföG keine feste Antragsfrist. Grundsätzlich gilt aber: Je früher, desto besser. Denn die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Außerdem sollten Sie diese Punkte beachten:
- Erstantrag: BAföG wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht – selbst wenn Sie schon vorher anspruchsberechtigt gewesen wären. Es lohnt sich also, den Antrag vor Beginn des Ausbildungs- oder Studienabschnitts einzureichen, damit Ihnen keine Förderbeiträge verloren gehen.
- Folgeantrag: Damit Ihre Förderung ohne Unterbrechung weiterläuft, sollten Sie den Antrag mindestens zwei bis drei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums stellen.
- Rückwirkender Antrag: Ein rückwirkender Antrag ist nicht möglich – Sie erhalten BAföG erst ab dem Monat, in dem Ihr Antrag eingegangen ist.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG):
- Die gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 15.000 Euro werden finanziert.
- 50 Prozent des Betrages sind ein Zuschuss, 50 Prozent ein Darlehen.
- Wenn Sie die Fortbildungsprüfung bestehen, werden Ihnen 50 Prozent des noch nicht zurückgezahlten Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beim Aufstiegs-BAföG erlassen. Sie müssen dann also nur die Hälfte des ausstehenden Betrags zurückzahlen.
Für Vollzeitfortbildungen gilt Folgendes:
- Alleinstehende erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von maximal 1.019 Euro.
- Verheiratete Personen oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten zusätzlich 235 Euro monatlich.
- Für jedes Kind wird ein weiterer Betrag von 235 Euro monatlich gezahlt.
- Alleinerziehende erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Monat und Kind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen BAföG-Antrag einzureichen:
- online über das BAföG-Digital-Portal
- per Post an Ihr zuständiges BAföG-Amt
- persönlich beim BAföG-Amt Ihrer Hochschule oder Ihres Wohnorts. Hier empfiehlt es sich, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit für Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können und eine duale Ausbildung absolvieren.
Das sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf BAB:
- betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
- eigene Wohnung, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist (mindestens eine Stunde Fahrtzeit)
- finanzielle Bedürftigkeit, d. h. die Ausbildungsvergütung reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken
- erstmalige Berufsausbildung (bei einer zweiten Ausbildung besteht in der Regel kein Anspruch)
Um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, können Sie den BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Nein, BAföG gibt es nicht nur für Studierende, sondern auch für andere Ausbildungswege. Je nach Ausbildungsform gibt es verschiedene Arten von BAföG:
- Schüler-BAföG: für Schüler, die eine weiterführende Schule, Berufsfachschule oder Fachschule besuchen.
- Studenten-BAföG: für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien.
- Schüler-BAföG: für Fachschüler, die eine weiterführende Schule oder eine berufliche Ausbildung absolvieren.
- Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG): Für Personen, die eine berufliche Fortbildung anstreben, z. B. zum Meister, Techniker, Erzieher oder Fachwirt.
Ja, BAföG können Sie auch für eine Ausbildung im Ausland beantragen. Das sogenannte Auslands-BAföG unterstützt Schüler und Studierende, die einen Teil oder ihre gesamte Ausbildung im Ausland absolvieren.
- Gefördert werden Schulaufenthalte, Studium oder Praktika im Ausland.
- In der Regel muss die Ausbildung mindestens ein halbes Jahr (oder ein Semester) dauern. Bei einem Praktikum sind auch 12 Wochen möglich.
- Die ausländische Bildungseinrichtung muss mit einer deutschen Schule oder Hochschule vergleichbar sein.
- Innerhalb der EU kann ein komplettes Studium gefördert werden, außerhalb Europas meist nur zeitweise Aufenthalte. Hier können außerdem Kenntnisse der jeweiligen Sprache erforderlich sein.
- Der Auslandsaufenthalt muss auf die Ausbildung in Deutschland anrechenbar sein (z. B. im Rahmen eines Hochschulstudiums).
Eine Liste der zuständigen Auslandsämter finden Sie auf den Seiten des Bundesbildungsministeriums. Da die Bearbeitung des Auslands-BAföG länger dauern kann, sollten Sie es mindestens sechs Monate vor dem geplanten Aufenthalt beantragen.
Ja. Bei BAföG und Kindergeld handelt es sich um zwei verschiedene Leistungen, die Sie gleichzeitig und unabhängig voneinander beziehen können.
Das Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn sich das Kind in einer Erstausbildung oder einem Studium befindet – unabhängig davon, ob es BAföG erhält. Auch während eines Masterstudiums oder einer Weiterbildung kann Kindergeld gezahlt werden, wenn die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist.
Schüler-BAföG oder Studenten-BAföG beeinflusst den Kindergeldanspruch nicht – die Eltern erhalten das Kindergeld weiterhin.
Ihr zuständiges BaföG-Amt können Sie online, telefonisch, persönlich sowie per E-Mail und per Post kontaktieren. Welches Amt zuständig ist, hängt von der Art Ihrer Ausbildung und vom Ort Ihrer Ausbildungsstätte ab.
Hochschulstudium: Das für Ihre Hochschule zuständige BaföG-Amt ist oft an das Studierendenwerk angegliedert. Kontaktdaten finden Sie auch auf der Website Ihres Bundeslandes oder Ihrer Hochschule sowie auf dem offiziellen BAföG-Portal www.bafoeg.de.
Schüler-BaföG: Hier ist das BaföG-Amt am Ort der Schule, am eigenen Wohnort oder am Wohnort der Eltern zuständig:
- Am Ort der Schule, wenn es sich um Abendgymnasium, Kolleg, eine Höhere Fachschule (im Sinne des BAföG!) oder eine Akademie handelt
- Am eigenen Wohnort, wenn
- die Eltern nicht in Deutschland oder an unterschiedlichen Orten wohnen
- die Eltern verstorben oder nicht mehr sorgeberechtigt sind
- Sie verheiratet sind oder waren
- Sie Ihre Ausbildung an einer Fachschule machen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- In allen anderen Fällen ist das BaföG-Amt am Wohnort der Eltern zuständig.
Auslandsaufenthalt: Jedes Land hat ein zuständiges BaföG-Amt. Hier finden Sie eine Liste mit den Ämtern und den ihnen zugeteilten Ländern.
Zuletzt aktualisiert: April 2025
R+V-Team
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