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    Prävention und Vorsorge

    Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung: von BAföG bis BAB

    BAföG? Das gibt es doch nur für Studenten! Nein, weitgefehlt. Bildung hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Damit die Ausbildung nicht an der finanziellen Situation scheitert, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Ob Hochschulstudium oder klassische Betriebsausbildung, für die meisten Ausbildungsformen gibt es passende Förderprogramme – nur kennen muss man sie.

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    Mehr Geld in der Tasche dank BAföG

    Dass BAföG ausschließlich Studenten beziehen, ist ein verbreiteter Irrglaube. Auch andere Arten der Ausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung. Dabei kommt es auf die Form an: Duale Ausbildungen, wie beispielsweise betriebliche Ausbildungen, können nicht durch BAföG bezuschusst werden – schulische Ausbildungen hingegen schon. Wer seinen zukünftigen Beruf etwa an einer Berufsfachschule erlernt, kann BAföG beziehen.

    Weitere Voraussetzungen sind, dass die Ausbildung an einer weiterführenden Schule stattfindet, der Auszubildende jünger als 30 Jahre alt ist und nicht mehr bei den Eltern wohnt.

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    Wieviel Geld steht mir zu?

    Wer herausgefunden hat, dass er Anspruch auf BAföG hat, und nun wissen möchte, mit wie viel Geld er in etwa rechnen kann, muss zunächst seinen Bedarf ermitteln. In der Regel setzt sich dieser aus einem sogenannten Grundbedarf, einer Wohnpauschale und einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Für Auszubildende mit Kindern gibt es zudem einen Kinderbetreuungszuschlag.

    Von dem ermittelten Bedarf wird im Anschluss meist noch einiges abgezogen. Neben dem Einkommen der Eltern fließen weitere Faktoren, wie die Anzahl der Geschwister, aber auch das eigene Einkommen und Vermögen in die Berechnung ein. So könnten beispielsweise Studierende ohne Kind im Inland seit dem 1. Oktober 2015 bis zu 730 Euro erhalten. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind einige Rechenbeispiele aufbereitet.

    Das wird durch BAföG gefördert

    • Studium an Hochschulen
    • Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
    • Besuch von Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen
    • Besuch von Berufsaufbauschulen
    • Besuch von Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien
    • Besuch von Kollegs
    • Besuch von höheren Fachschulen und Akademien

    Das wird nicht durch BAföG gefördert

    • Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sogenannte Ausbildungen im Dualen System

    BAföG: Alles Wichtige in Kürze

    BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet. Anders als Studenten müssen Schüler das erhaltene BAföG nach der Ausbildung nicht zurückzahlen.

    Auskunft zur tatsächlichen Höhe des Förderbeitrags sowie eine umfassende Beratung erhält man beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

    Weitere Informationen über BAföG und Tipps zur Antragstellung gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

    Mit dem BAföG-Rechner können Sie Schritt für Schritt ausrechnen, wieviel BAföG Ihnen gegebenenfalls zusteht.

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    Mehr Geld in der Tasche dank Berufs­ausbildungs­beihilfe (BAB)

    Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderungsmaßnahme für junge Menschen, die eine Berufsausbildung beginnen möchten und dabei finanzielle Unterstützung benötigen. BAB können Azubis sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen beantragen – es muss sich aber um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handeln. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Als Faustregel gilt hier etwa eine Stunde Fahrzeit pro Weg. Die Höhe der Förderung hängt von individuellen Umständen, beispielsweise den Kosten für die Wohnung oder das Zimmer ab. In die Berechnung fließt neben dem Einkommen des Auszubildenden auch das Jahreseinkommen der Eltern und das Einkommen eines möglichen Ehe- oder Lebenspartners mit ein.

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    Wann kann BAB beantragt werden?

    BAB wird grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung geleistet. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen – am besten noch vor Beginn der Ausbildung. Bei Bewilligung des Antrags wird das Geld rückwirkend nur bis zum Monat der Antragstellung gezahlt. Hat die Ausbildung beispielsweise am 1. August begonnen, der Antrag wurde jedoch erst am 15. September gestellt, erhält man die Leistungen rückwirkend nur bis zum 1. September. Der ganze Monat August geht verloren und wird nicht berücksichtigt.

    Das wird durch BAB gefördert

    • Betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • Betrieblich durchgeführte Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz
    • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

    Das wird nicht durch BAB gefördert

    • Schulische Ausbildungen
    • Berufsausbildungen in Verbindung mit einem Studium

    BAB: Alles Wichtige in Kürze

    Weitere Informationen und Anträge zur BAB gibt es bei den örtlichen Arbeitsagenturen und den dortigen Berufsinformationszentren.

    Wenn Sie wissen wollen, ob Sie voraussichtlich berechtigt sind, Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten, hilft Ihnen der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit weiter.

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    Weitere Förder­möglichkeit: der Bildungs­kredit

    Mit dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung haben Schüler und Studierende die Chance, finanzielle Unterstützung in Form eines einfachen und zinsgünstigen Kredites zu erhalten – und das auch in fortgeschrittenen Phasen der Ausbildung.

    Voraussetzungen: Wer bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügt oder diesen mit Abschluss der jetzigen Ausbildung erlangt, kann einen Bildungskredit beantragen. Trifft letzteres zu, sollte sich der Antragssteller im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden, um einen Bildungskredit in Anspruch nehmen zu können. Des Weiteren muss der Kreditnehmer volljährig, aber nicht älter als 36 Jahre sein. Hier gibt es keine Ausnahmeregelung.

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    So funktioniert der Bildungskredit

    Die Finanzierung des Bildungskredits wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Der Kreditnehmer kann ein Kreditvolumen von 1.000 bis maximal 7.200 Euro beantragen. Der Bildungskredit wird dann monatlich im Voraus in Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausbezahlt. Innerhalb einer Ausbildung können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Die Zahl der Monatsraten kann aber auch darunter liegen. Das ist dann empfehlenswert, wenn man sich die Option offen halten möchte, später einen weiteren Kredit bis zur Obergrenze von 24 Raten zu beantragen. Eine weitere Aufteilung der Raten ist allerdings nicht möglich. Dabei ist der Kredit von Beginn der Auszahlung an zu verzinsen.

    Der Bildungskredit ist innerhalb einer Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen. Die Frist beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Der Kredit kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

    Das wird durch den Bildungskredit gefördert

    • Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können zur Finanzierung von fortgeschrittenen Ausbildungsphasen einen Bildungskredit erhalten.

    Das wird nicht durch den Bildungskredit gefördert

    • Anders als beim BAföG besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bildungskredites, denn die Mittel sind begrenzt. Diese werden jährlich vom Bundesminister für Bildung und Forschung vorgegeben

    Der Bildungskredit: Alles Wichtige in Kürze

    Im Gegensatz zu BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern und dem der Ehe- bzw.

    Lebenspartner gewährt. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.

    Für besonders Begabte: das Weiter­bildungs­stipendium

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    Besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger haben nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung die Chance, ein Weiterbildungsstipendium vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu erhalten. Gefördert werden Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die das Alter von 25 Jahren nicht überschreiten und die ihren Abschluss mit besser als "gut" gemacht haben.

    Über drei Jahre hinweg werden finanzielle Hilfen von bis zu 2.000 Euro im Jahr für Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt. Der Empfänger der Begabtenförderung muss sich dabei selbst an den Kosten der Weiterbildung beteiligen – allerdings liegt der Eigenanteil nur bei 10 Prozent je Fördermaßnahme.

    Das wird durch das Weiter­bildungs­stipendium gefördert

    • Studium an Hochschulen
    • Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
    • Besuch von Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen
    • Besuch von Berufsaufbauschulen
    • Besuch von Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien
    • Besuch von Kollegs
    • Besuch von höheren Fachschulen und Akademien

    Das wird nicht durch das Weiter­bildungs­stipendium gefördert

    • Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sogenannte Ausbildungen im Dualen System

    Das Weiterbildungs­stipendium: Alles Wichtige in Kürze

    Wer sich nach erfolgreicher Ausbildung beruflich entwickeln möchte, für den ist das Weiterbildungsstipendium richtig. Die finanzielle Unterstützung soll junge Fachkräfte ermutigen, durch Weiterbildung

    den Grundstein für beruflichen Erfolg zu legen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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    Zuletzt aktualisiert: April 2017

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