Bisher war es so, dass der Führerschein unbegrenzt gültig war. Das führte aber dazu, dass es mittlerweile viele verschiedene Modelle gibt, die teilweise innerhalb der EU nicht anerkannt werden. Doch wie lange behält Ihr Führerschein seine Gültigkeit? Finden Sie es heraus.
Wie lange behält mein Führerschein seine Gültigkeit?
Obwohl mittlerweile nur noch die Plastikkarte ausgestellt wird, sind noch viele alte Führerscheine in Umlauf. Das ändert sich durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die bereits am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Alte Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit und müssen durch einen neuen ersetzt werden. Das ist durchaus sinnvoll, denn in den grauen Führerscheinen sind oft jahrzehntealte Aufnahmen der Fahrer zu sehen – auf denen diese zum Teil kaum noch zu erkennen sind. Zudem sind die Dokumente in puncto Fälschungsschutz nicht auf dem neuesten Stand und wurden auch in keinem zentralen Register erfasst. Letzteres führte in der Vergangenheit bei den alten Führerscheinen zum sogenannten „Führerscheintourismus“: Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, kann sie in einem anderen Land erneut machen.
Die entscheidende Änderung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie betrifft die Gültigkeit des Führerscheins. Dieser ist seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr unbefristet gültig, sondern auf 15 Jahre befristet. Danach muss das Führerscheindokument erneuert werden. Dazu ist lediglich ein Antrag beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt notwendig. Eine Gesundheitsprüfung oder gar eine Wiederholung der Fahrprüfung sieht der Gesetzgeber in Deutschland nicht vor.
Beantragt man den Führerschein neu, hat dieser wieder nur eine Gültigkeit von 15 Jahren. Zudem ist ein aktuelles Passbild Pflicht.
Ebenso wird eine Gebühr in Höhe von derzeit rund 24 € fällig. Wer nach Ablauf der 15 Jahre mit einer ungültigen Fahrerlaubnis angehalten wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und sich zeitnah um die Verlängerung des Führerscheins kümmern. Der Gesetzgeber hat hier bewusst auf harte Strafen verzichtet, ein Bußgeld kann es allerdings geben.
Führerschein erneuern: Diese Umtauschfristen müssen Sie beachten
Nun stellt sich natürlich für viele Autofahrerinnen und Autofahrer die Frage: „Wie lange sind die neuen Führerscheine gültig?“
Wie bereits erwähnt, sind alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nur noch 15 Jahre lang gültig. Durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie verlieren allerdings auch Dokumente, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, ihre unbegrenzte Gültigkeit.
Nein, dieser hat von vornherein nur eine Gültigkeit von drei Jahren. Da Sie den internationalen Führerschein aber nur in Kombination mit einem EU-Führerschein nutzen dürfen, laufen beide Dokumente ab, sofern die Gültigkeit Ihres normalen Dokuments innerhalb der genannten drei Jahre abläuft.
Wie lange ist mein Führerschein noch gültig? Gerade Besitzer eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind sich unsicher, was die neue Richtlinie nun für sie bedeutet.
Auch die Besitzer des grauen und rosafarbenen Führerscheins müssen diesen umtauschen. Für alle herrscht eine Umtauschpflicht.
Um zu verhindern, dass Millionen von Bundesbürgern mit der Erneuerung ihrer Fahrerlaubnis bis zum Schluss warten und die Ämter dann überlastet sind, ist ein Stufen-/Fristenplan nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr vorgesehen.
Bei Führerscheinen (graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine), welche bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers bestimmend.
Bei Führerscheinen (Scheckkarten-Führerscheine), welche ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsdatum maßgeblich.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Ablaufdatum |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
vor 1953 | 19.01.2033 |
Ausstellungsjahr | Ablaufdatum |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19.01.2033 |
(*) Unabhängig vom Ausstellungsjahr, müssen Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Die Frage, wie lange ein Führerschein gültig ist, hat viele Autofahrerinnen und Autofahrer in Verwirrung gestürzt. Zudem ist den Menschen oftmals nicht klar, warum ein Umtausch in einer Behörde überhaupt stattfinden muss. Das hat mehrere Gründe:
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Alte Führerscheine sind aus Papier. Bekanntermaßen hat dieses Material keine unendliche Lebensdauer und ist nicht unendlich belastbar. Wenn Sie sich beispielsweise einen alten DDR-Führerschein ansehen, werden Sie bemerken, dass dieser seine besten Jahre bereits hinter sich hat.
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Der Fälschungsschutz spielt ebenfalls eine sehr große Rolle. Dadurch, dass ein Führerschein nur noch eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat, wird das Dokument alle 15 Jahre mit den neuesten Sicherheitsstandards ausgestattet.
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Wie bereits erwähnt, ist das Bild auf einem Führerschein nicht aktuell. Heute sehen Sie einfach anders aus als mit 18 Jahren bei der Ausstellung. Besitzerinnen und Besitzer sind deutlich besser zu erkennen durch eine aktuelle Fotografie.
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Ein sehr wichtiges Schlagwort ist „Führerscheintourismus“. Früher war es recht simpel, nach Beschlagnahmung des Führerscheins im Ausland einen neuen zu machen. Besonders beliebt waren beispielsweise Polen oder Tschechien, da dort die Richtlinien für Führerscheine weniger streng sind als hier. Zudem musste Deutschland einen EU-Führerschein eines anderen Landes anerkennen. Mittlerweile gibt es jedoch strenge Vorgaben, um einen Führerschein im Ausland machen zu können. Man muss mindestens 185 Tage im Jahr einen festen Wohnsitz in diesem Land haben. Zudem werden Sperrfristen bei Fahrten in Deutschland berücksichtigt.
Nur weil Ihr Führerschein seine Gültigkeit verliert, betrifft der Umtausch nicht die von Ihnen erworbenen Fahrzeugklassen. Ihre bisherigen Fahrberechtigungen werden übernommen.
Übrigens: Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihren alten Führerschein nach Umtausch als Erinnerungsstück behalten. Bevor er Ihnen ausgehändigt wird, erfolgt jedoch zunächst eine Entwertung.
Betrifft der Umtausch des Führerscheins auch LKW-Fahrer?
Eine Erneuerung der Fahrerlaubnis ist für LKW kein Neuland. Auch bisher musste diese regelmäßig und vor allem mit deutlich kürzen Fristen erneuert werden. In der Regel beträgt bei einem LKW-Führerschein die Gültigkeit fünf Jahre. Das gilt übrigens auch für Busfahrer.
Da Sie keine erneute Prüfung ablegen müssen, kommen nicht die normalen Führerschein-Kosten auf Sie zu. Sobald die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis erloschen ist, müssen Sie lediglich die Bearbeitungsgebühren bezahlen. Diese sind bundesweit auf 24 Euro gedeckelt (Stand 2020).
Es kann jedoch sein, dass beispielsweise Versandgebühren anfallen, wenn Sie sich Ihren neuen Führerschein per Post zuschicken lassen wollen.
Sie haben Ihren Führerschein gerade erst gemacht und nun steht der Autokauf an? Dann informieren Sie sich frühzeitig bei uns über die passende Kfz-Versicherung und berechnen Sie einfach Ihren Beitrag mit unserem Tarifrechner!
Zuletzt aktualisiert: November 2020
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