Rund ums Fahren

    Wann ändert sich die Schaden­freiheitsklasse?

    Sie fragen sich, warum sich Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag jährlich ändert? Das liegt unter anderem am Schadenfreiheitsrabatt und der jährlichen Einordnung in eine Schadenfreiheitsklasse. Bleiben Sie unfallfrei, steigen Sie in eine neue Klasse auf und zahlen dadurch eine geringere Prämie. Wir erklären, wie die Einordnung in die Schadenfreiheitsklassen erfolgt.

    Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklassen – was steckt dahinter?

    Mit dem Schadenfreiheitsrabatt (kurz SFR) ermitteln Versicherungen die Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrages. Allgemein gilt: Je länger die schadensfreie Zeit des Versicherten, desto höher fällt der SFR und dementsprechend niedriger die Versicherungsprämie aus. Zur Ermittlung des passenden Schadenfreiheitsrabatts ordnet die Versicherung alle Versicherten in Schadenfreiheitsklassen ein. Je nach Schadensbilanz kann eine Hoch- oder Rückstufung erfolgen.

    Schadenfreiheits­klasse nach einem Unfall?

    Nach einem Unfall wird der Versicherte im Folgejahr mit dem Verlust des Schadenfreiheitsrabattes am Schaden beteiligt. Damit Sie nach einem Unfall auf der sicheren Seite sind, sichern Sie sich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Sie ist Ihr Basis-Schutz für die finanziellen Folgen eines Autounfalls. Zusätzlichen Schutz erhalten Sie durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

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    Das gibt es bei Versicherungswechsel und Rabattschutz zu beachten

    Monika Hochscheid ist unsere Expertin rund um Kfz-Versicherungen. Wir wollten von ihr wissen, wie sich ein Versicherungswechsel auf den bereits erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt auswirkt und was es mit dem Rabattschutz auf sich hat.

    Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich die Versicherungsgesellschaft wechsele?

    Der Schadenfreiheitsrabatt zieht bei einem Wechsel einfach mit. Da beim Wechsel die Vertragsnummer an den neuen Versicherer weitergegeben wird, kann dieser die aktuelle Schadenfreiheitsklasse abfragen. Die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts läuft automatisch über die sogenannte Versichererwechselbescheinigung.

    Werden bei einem Versicherungswechsel auch die Sondereinstufungen mitgenommen?

    Nein, da diese individuell mit der vorherigen Versicherungsgesellschaft verhandelt wurden, gelten diese Sondereinstufungen nicht automatisch auch im neuen Tarif. Mitgenommen wird nur der tatsächliche Schadenfreiheitsrabatt, der auf den Bestimmungen des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) beruht. Sondereinstufungen werden individuell mit der neuen Versicherungsgesellschaft verhandelt.

    Ist es möglich, eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu umgehen?

    Wer nach einem Schaden im folgenden Kalenderjahr nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden möchte, kann einen Rabattschutz ergänzend zu seinem Vertrag buchen. Für einen zusätzlichen Beitrag kann der Versicherungsnehmer damit seine vorherige SF-Klasse beibehalten.

    Kann ich mich auch an dem entstandenen Schaden beteiligen, um einen höheren Versicherungsbeitrag im kommenden Jahr zu vermeiden?

    Das geht mit einem Schadenrückkauf. Jedoch sollten Sie vorher prüfen, ob sich das auch in Ihrem Fall lohnt. Dazu bieten einige Versicherer im Internet sogenannte Schadenrückkaufsrechner an, mit denen Sie mittels einer einfachen Gegenüberstellung des Schadenverlaufs mit oder ohne Schaden die Höhe des maximalen Rückkaufbetrages errechnen können. Aber Achtung: Der Schadenrückkaufsrechner wird immer auf der Grundlage der Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers gerechnet und kann daher von Ihren eigenen Verträgen abweichen.

    Warum ist die Schadenfreiheitsklasse ein wichtiges Vergleichsmerkmal bei einem Versicherungswechsel?

    Viele Menschen sind sich unsicher, welche Schadenfreiheitsklasse sie bei der Tarifberechnung für die neue Versicherungsgesellschaft eingeben müssen. Die Schadenfreiheitsklasse ändert sich jährlich, deshalb ist es wichtig, dass für die Tarifberechnung für das kommende Jahr immer auch die SF-Klasse des kommenden Jahres eingegeben wird. Bei einem Vergleich von Kfz-Versicherungen sollte daher immer die neue Beitragsrechnung für das kommende Jahr und eine Tarifberechnung mit der Schadenfreiheitsklasse des kommenden Jahres betrachtet werden.


    Monika Hochscheid arbeitet als Kfz-Expertin bei der R+V Versicherung.

    Der Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter

    Der Rabattschutz ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Rabattretter. Der Rabattretter ist meist im Bedingungswerk der Versicherungsgesellschaft enthalten und ohne Prämienzuschlag. Beim Rabattretter wird die SF-Klasse an den neuen Versicherer weitergegeben, wohingegen der Rabattschutz eine individuelle Vereinbarung ohne Einfluss auf den anschließenden Vertrag ist.

    Welche Schadenfreiheits­klassen gibt es?

    Eine junge Autofahrerin, die erstmals einen eigenen Vertrag abschließt wird meistens in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Für jedes Jahr, das sie schadenfrei fährt, wird sie mit einer höheren Schadenfreiheitsklasse belohnt. Dieser SF-Klasse sind wiederum ein Schadenfreiheitsrabatt und passender Beitragssatz zugeordnet, welcher sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden kann. Das Prinzip der Berechnung ist allerdings immer gleich: Bleiben Sie unfallfrei, geht es fortan in der Schadenfreiheitsklasse Jahr für Jahr aufwärts. Bereits nach fünf Jahren zahlen Sie somit weniger als die Hälfte des Einstiegsbetrages.

    Wie verändert sich die Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall?

    Verursacht der Versicherte einen Unfall, wird er im Folgejahr mit dem Verlust des Schadenfreiheitsrabattes am Schaden beteiligt. Es erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, die sich nach der Schadenanzahl im aktuellen Jahr richtet. Auch wenn Sie zuvor 10 Jahre unfallfrei unterwegs waren, kann ein Schaden im elften Jahr dazu führen, dass Sie in dieselbe SF-Klasse eingestuft werden, als ob Sie nur fünf Jahre ohne Unfall gefahren wären. Durch die neue Einstufung reduziert sich der Schadenfreiheitsrabatt, sodass der Versicherungsbeitrag steigt. Werden im aktuellen Jahr mehrere verschuldete Unfallschäden von der Versicherung reguliert, fällt die Herabstufung im nächsten Jahr entsprechend stärker aus.

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    Ob Fahranfänger oder Zweitwagen: So erhalten Sie eine günstigere Einstufung

    Der Schadenfreiheitsrabatt gehört grundsätzlich immer dem Versicherungsnehmer. Dennoch gibt es Möglichkeiten, seine „erfahrene“ Schadenfreiheitsklasse sinnvoll einzusetzen, zum Beispiel für Familienmitglieder oder für einen Zweitwagen.

    Fahranfänger haben grundsätzlich noch keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt. Mit dem Start in der SF-Klasse 0 zahlen sie sehr hohe Beträge. Wenn Fahranfänger die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern anzumelden, können sie nach ein paar unfallfreien Jahren direkt mit einer günstigeren Schadensfreiheitsklasse einsteigen.

    Sondereinstufungen für Fahranfänger

    Zusätzlich bieten viele Versicherungsgesellschaften Sondereinstufungen für Fahranfänger an, die sich günstig auf die SF-Klasse auswirken. Wie bei allen Sondereinstufungen gilt jedoch auch hier: Bei einem Wechsel werden diese Vereinbarungen hinfällig. Auch für einen Zweitwagen bieten viele Versicherer Sondereinstufungen an. Damit erhalten Sie von Beginn an eine bessere Schadenfreiheitsklasse als SF 0 oder SF ½. Teilweise ist es auch möglich, die SF-Klasse des Erstwagens zu übernehmen.

    Da sich die Voraussetzungen bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften unterscheiden können, empfiehlt es sich vorab beim Versicherer nachzufragen.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

    R+V Team

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    Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.

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