Sie fragen sich, warum sich Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag jährlich ändert? Das liegt unter anderem am Schadenfreiheitsrabatt und der jährlichen Einordnung in eine Schadenfreiheitsklasse. Bleiben Sie unfallfrei, steigen Sie in eine neue Klasse auf und zahlen dadurch eine geringere Prämie. Wir erklären, wie die Einordnung in die Schadenfreiheitsklassen erfolgt.
Rund ums Fahren
Wann ändert sich die Schadenfreiheitsklasse?
Monika Hochscheid ist unsere Expertin rund um Kfz-Versicherungen. Wir wollten von ihr wissen, wie sich ein Versicherungswechsel auf den bereits erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt auswirkt und was es mit dem Rabattschutz auf sich hat.
Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich die Versicherungsgesellschaft wechsele?
Der Schadenfreiheitsrabatt zieht bei einem Wechsel einfach mit. Da beim Wechsel die Vertragsnummer an den neuen Versicherer weitergegeben wird, kann dieser die aktuelle Schadenfreiheitsklasse abfragen. Die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts läuft automatisch über die sogenannte Versichererwechselbescheinigung.
Werden bei einem Versicherungswechsel auch die Sondereinstufungen mitgenommen?
Nein, da diese individuell mit der vorherigen Versicherungsgesellschaft verhandelt wurden, gelten diese Sondereinstufungen nicht automatisch auch im neuen Tarif. Mitgenommen wird nur der tatsächliche Schadenfreiheitsrabatt, der auf den Bestimmungen des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) beruht. Sondereinstufungen werden individuell mit der neuen Versicherungsgesellschaft verhandelt.
Ist es möglich, eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu umgehen?
Wer nach einem Schaden im folgenden Kalenderjahr nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden möchte, kann einen Rabattschutz ergänzend zu seinem Vertrag buchen. Für einen zusätzlichen Beitrag kann der Versicherungsnehmer damit seine vorherige SF-Klasse beibehalten.
Kann ich mich auch an dem entstandenen Schaden beteiligen, um einen höheren Versicherungsbeitrag im kommenden Jahr zu vermeiden?
Das geht mit einem Schadenrückkauf. Jedoch sollten Sie vorher prüfen, ob sich das auch in Ihrem Fall lohnt. Dazu bieten einige Versicherer im Internet sogenannte Schadenrückkaufsrechner an, mit denen Sie mittels einer einfachen Gegenüberstellung des Schadenverlaufs mit oder ohne Schaden die Höhe des maximalen Rückkaufbetrages errechnen können. Aber Achtung: Der Schadenrückkaufsrechner wird immer auf der Grundlage der Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers gerechnet und kann daher von Ihren eigenen Verträgen abweichen.
Warum ist die Schadenfreiheitsklasse ein wichtiges Vergleichsmerkmal bei einem Versicherungswechsel?
Viele Menschen sind sich unsicher, welche Schadenfreiheitsklasse sie bei der Tarifberechnung für die neue Versicherungsgesellschaft eingeben müssen. Die Schadenfreiheitsklasse ändert sich jährlich, deshalb ist es wichtig, dass für die Tarifberechnung für das kommende Jahr immer auch die SF-Klasse des kommenden Jahres eingegeben wird. Bei einem Vergleich von Kfz-Versicherungen sollte daher immer die neue Beitragsrechnung für das kommende Jahr und eine Tarifberechnung mit der Schadenfreiheitsklasse des kommenden Jahres betrachtet werden.
Monika Hochscheid arbeitet als Kfz-Expertin bei der R+V Versicherung.
Eine junge Autofahrerin, die erstmals einen eigenen Vertrag abschließt wird meistens in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Für jedes Jahr, das sie schadenfrei fährt, wird sie mit einer höheren Schadenfreiheitsklasse belohnt. Dieser SF-Klasse sind wiederum ein Schadenfreiheitsrabatt und passender Beitragssatz zugeordnet, welcher sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden kann. Das Prinzip der Berechnung ist allerdings immer gleich: Bleiben Sie unfallfrei, geht es fortan in der Schadenfreiheitsklasse Jahr für Jahr aufwärts. Bereits nach fünf Jahren zahlen Sie somit weniger als die Hälfte des Einstiegsbetrages.
Verursacht der Versicherte einen Unfall, wird er im Folgejahr mit dem Verlust des Schadenfreiheitsrabattes am Schaden beteiligt. Es erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse, die sich nach der Schadenanzahl im aktuellen Jahr richtet. Auch wenn Sie zuvor 10 Jahre unfallfrei unterwegs waren, kann ein Schaden im elften Jahr dazu führen, dass Sie in dieselbe SF-Klasse eingestuft werden, als ob Sie nur fünf Jahre ohne Unfall gefahren wären. Durch die neue Einstufung reduziert sich der Schadenfreiheitsrabatt, sodass der Versicherungsbeitrag steigt. Werden im aktuellen Jahr mehrere verschuldete Unfallschäden von der Versicherung reguliert, fällt die Herabstufung im nächsten Jahr entsprechend stärker aus.
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Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
R+V Team
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