Die Ferien nahen, der Urlaub im Ausland ist bereits gebucht, nur der Mietwagen fehlt noch. Gerade dann, wenn das Reiseziel zu weit entfernt ist, um die Strecke mit dem Auto zurückzulegen, greifen viele zu einem Fahrzeug vor Ort. Doch funktioniert das mit dem grauen Führerschein? Noch immer gibt es viele Personen, die einen originalen Führerschein aus den 80ern besitzen – also den sogenannten grauen „Lappen“. Ein Umtausch in den heute bekannten EU-Führerschein ist noch nicht erfolgt. Nun stellt sich die Frage: Ist der graue Führerschein im Ausland gültig?
Macht der graue Führerschein im Ausland Probleme?
Der nationale Führerschein eines EU-Mitgliedslandes ist in allen Ländern der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) anerkannt.
Prinzipiell ist also ein alter, grauer oder rosafarbener Führerschein im Ausland gültig. Es kommt aber immer wieder vor, dass die alten Fahrerlaubnisse bei Mietwagenausgabe oder Fahrzeugkontrollen nicht anerkannt werden, auch Bußgelder wurden schon verhängt.
Damit es nicht zu solchen Missverständnissen kommt, wird empfohlen, den alten Führerschein in einen EU-Führerschein umzutauschen. Diese sind europaweit einheitlich und die jeweiligen Beamten der Nachbarländer haben keine Verständnisprobleme beim Kontrollieren der Fahrerlaubnis.
Die Zeit der Papier-Dokumente nähert sich dem Ende und somit auch die Führerschein-Gültigkeit der alten Modelle. Tatsächlich müssen Besitzer des grauen Führerscheins seit 2022 nicht nur im Ausland damit rechnen, wegen der alten Variante Probleme zu bekommen.
Laut eines Stufenplans der Bundesregierung müssen Sie einen EU-Führerschein beantragen. Die Fristen hierfür wurden gestaffelt: Entsprechend des Alters des Besitzers sowie des Ausstellungsdatums des (grauen oder rosa) Führerscheins.
Geburtsjahr |
Umtauschfrist |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.07.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
Ab 1971 |
19.01.2025 |
Ausstellungsjahr |
Umtauschfrist |
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01. 2031 |
2011 |
19.01. 2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19.01. 2033 |
Zusammengefasst bedeutet dies: Besitzen Sie einen DDR-Führerschein, müssen Sie diesen bis 2033 umtauschen. Die EU-Richtlinien besagen dies ebenfalls bei einem alten Führerschein in Grau oder Rosa. Wer nach Ablauf der Umtauschfrist mit einem grauen Führerschein im In- oder Ausland erwischt wird, bekommt bei Kontrollen Probleme.
Beim grauen Führerschein auf Nummer sicher gehen
Zwar behält dieser seine Gültigkeit bis zur jeweiligen Umtauschfrist, viele Polizisten wissen dies jedoch nicht und werden bei einer Verkehrskontrolle stutzig. Falls Sie sich in einem fremden Land auf das geltende EU-Recht beziehen möchten, sollten Sie eine EU-Erklärung in der entsprechenden Landessprache zusätzlich zum Führerschein und Personalausweis mit sich führen. Einfach ausdrucken und für den Fall der Fälle mitnehmen. Dadurch vermeiden Sie Ärger und ein etwaiges Bußgeld.
Planen Sie eine Reise außerhalb Europas, sollten Sie einen internationalen Führerschein beantragen. Dieser ist bis zu drei Monate gültig und wird beispielsweise in den Vereinigten Staaten anerkannt. Dort hätten Sie auch mit dem normalen EU-Führerschein Probleme – nicht nur mit dem grauen Führerschein. Welche Teile des Auslands dies betrifft, haben wir Ihnen im gleichnamigen Ratgeber zusammengetragen.
Wollen Sie längere Zeit außer Landes verbringen, empfiehlt sich außerdem eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die Versicherung der R+V übernimmt die Kosten, wenn Sie im Ausland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
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